Transparenz von Vorstandsgehältern in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen herstellen

von 25. November 2015

Da wir eine weitreichendere Lösung erreichen wollen, die über die Veröffentlichung der Vorstandsgehälter von Sparkassenvorständen weit hinausgehen soll, werden wir in einem gesonderten Verfahren – zum Beispiel im Sinne eines Transparenzgesetzes – im Jahr 2016 eine Transparenzregelung in Angriff nehmen.

Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass mit dem Handelsgesetzbuch eine bundesweite Regelung getroffen wurde, die eine Einzelregelung im Sparkassengesetz entbehrlich macht.

„Es bleibt dennoch dringliches Anliegen der SPD-Landtagsfraktion, alle Vorstandsgehälter von öffentlichen Einrichtungen und Betrieben öffentlich und damit transparent zu machen“, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Krimhild Niestädt. „In allen Bereichen, die mit öffentlichen Mitteln umgehen oder die durch öffentliche Mittel gesichert werden – und darunter fallen auch die Sparkassen –, muss uneingeschränkte Transparenz zu den Gehältern der Entscheider herrschen.“