Urlaub von der Arbeitslosigkeit – geht das?

Urlaub von der Arbeitslosigkeit – geht das?
von 27. Juni 2018
Arbeitslose müssen für die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter erreichbar sein und diese täglich aufsuchen können. Die Agentur für Arbeit kann einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr und damit einer Unterbrechung der Jobsuche zustimmen, wenn die berufliche Eingliederung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird. Während der Ortsabwesenheit darf sich kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen oder eine Qualifizierung verschieben.
Bevor Arbeitslose in den Urlaub fahren, müssen sie diese Ortsabwesenheit beantragen und genehmigen lassen. Kunden der Arbeitsagentur können für die Beantragung den e-Service unter www.arbeitsagentur.de nutzen. Dort gibt es ein Formular, mit dem die Ortsabwesenheit beantragt und per Mail an die Agentur für Arbeit gesandt werden kann. Auch telefonisch kann die Ortsabwesenheit unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 00 beantragt werden.