Der Angeklagte, der bereits mehrfach wegen Diebstahls zu Geldstrafen verurteilt worden war, hat die Tat in der Hauptverhandlung gestanden. Außerdem stand Videomaterial aus einer Überwachungskamera bereit, auf dem die Tat erkennbar war.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt.