Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen die Saalesparkasse

von 1. Juli 2020

„Die Saalesparkasse sollte ihren Kundinnen und Kunden endlich die ihnen zustehenden Zinsen gewähren“, sagt Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv. „Mit der Musterfeststellungsklage können sich betroffene Verbraucher nun gegen diese Geschäftspraktik der Sparkasse zur Wehr setzen.“

In den Verträgen verwendete die Sparkasse Klauseln, die es ihr gestatten sollten, die Anpassung der Zinsen nach ihrem alleinigen Belieben vorzunehmen. Die Rechtsprechung hatte bereits vor Jahren festgestellt, dass derartige Klauseln unwirksam sind.

In solchen Fällen gibt es klare Vorgaben der Rechtsprechung, wie die Zinsen ersatzweise zu berechnen sind. Diese hat die Sparkasse nach Ansicht des vzbv und der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ebenfalls missachtet und den Verbrauchern somit erhebliche Zinsbeträge vorenthalten. In den durch die Verbraucherzentrale nachgerechneten Fällen ergab sich eine durchschnittliche Differenz in Höhe von 4.789 Euro. Nun soll das Oberlandesgericht Naumburg der Sparkasse verbindlich vorschreiben, wie die Zinsen zu berechnen sind.

KLAGEREGISTER ÖFFNET DEMNÄCHST

Noch können betroffene Verbraucher nicht selbst aktiv werden, denn das Gericht muss die Klageschrift zunächst prüfen. Voraussichtlich Ende Juli wird die Klage im Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) öffentlich bekannt gemacht. Erst dann können sich Verbraucher in das Register eintragen und sich damit kostenlos der Klage anschließen. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt werden über die Eröffnung des Klageregisters informieren.

Alle Informationen zur Klage finden Sie unter www.musterfeststellungsklagen.de/saalesparkasse. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Möglichkeit, einen News-Alert zu abonnieren. Außerdem kann dort mittels eines Klage-Checks ermittelt werden, ob ein Fall zur Klage passt.

Kunden der Saalesparkasse berät die Verbraucherzentrale SachsenAnhalt persönlich in jeder Beratungsstelle oder telefonisch über einen Rückrufservice. Eine Terminvereinbarung ist möglich über das Servicetelefon (0345) 29 27 800 oder über die Online-Terminbuchung über www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.

Beschwerden zu diesen und anderen Themen können Verbraucher zudem über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen abgeben.