Verfahren beschleunigen sich – Puffer für Kommunen nötig

von 2. Februar 2016

Gleichzeitig forderte Schröder angesichts immer schnellerer Verfahren einen Puffer für die Kommunen bei der Wohnraumversorgung und eine bundesrechtlich geschärfte Aufenthaltsverpflichtung anerkannter Flüchtlinge.

„Die CDU kann in diesem Jahr ihr Versprechen einlösen, nur noch Flüchtlinge mit einem geklärten Bleibestatus auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu verteilen. Die Verfahren beschleunigen sich zunehmend. Allerdings gibt es immer noch sogenannte Altfälle, von bereits verteilten Flüchtlingen, ohne geklärten Status. Daher brauchen die Kommunen einen zeitlichen Puffer, um Altfälle abarbeiten zu können und neu zugewiesene anerkannte Flüchtlinge mit Wohnraum und Integrationsangeboten zu versorgen.

Die Gemeinschaftsunterkünfte des Landes müssen daher trotz schnellerer Verfahren weiterhin bis zu 6 Monate Unterkunft bieten. Außerdem sollte der Bund die Aufenthaltsverpflichtung für anerkannte Flüchtlinge besser regeln. Der starke Zuzug in größere Städte leistet der Bildung von Parallelgesellschaften Vorschub. Darüber hinaus brauchen unsere Städte und Gemeinden mehr Planungssicherheit. Daher wird auf Bundesebene bereits eine Wohnraumzuweisung für Flüchtlinge diskutiert. Wer Sozialleistungen bezieht, dem können auch in seiner Wohnortwahl Vorgaben gemacht werden,“ so Schröder dazu.