Versammlungsfreiheit schützen, Hetze weniger Raum geben

von 19. November 2020

„Seit der Parlamentsreform versteht sich Sachsen-Anhalt als antifaschistisches Bundesland. Artikel 37a der Landesverfassung verpflichtet uns als Teil der staatlichen Gewalt, die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen. Der Gesetzentwurf ermöglicht es nun den Versammlungsbehörden unter besonderer Beachtung dieses Verfassungsauftrages, deutlich früher als bisher gegen Demonstrationen von Neonazis vorzugehen“, so Striegel und fügt hinzu: „Wir können dieses Einschreiten dann auch erwarten. Dafür braucht es Konsequenz.“