Verwahrung von Reisepass und Ausweis von Reichsbürgern künftig gebührenpflichtig

Verwahrung von Reisepass und Ausweis von Reichsbürgern künftig gebührenpflichtig
von 4. Juni 2018

Während für die Verwahrung der Ausweise bislang keine Gebühr fällig wurde, schließt sich Sachsen-Anhalt nun dem Beispiel von Schleswig-Holstein an: Dort müssen Personen, die ihren noch gültigen Pass oder Personalausweis abgeben, für die Verwahrung eine Gebühr in Höhe von fünf Euro pro Tag entrichten. Das Land Sachsen-Anhalt wird deshalb die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) ändern und dort einen Gebührentatbestand und -satz schaffen. Die Höhe der künftigen Gebühr, die ab Herbst gelten soll, wird derzeit geprüft.

So genannte Reichsbürger lehnen das deutsche Rechtssystem ab und verleihen ihrer Ablehnung u.a. damit Ausdruck, dass sie ihre Personaldokumente abgeben.

Innenminister Stahlknecht: „Ziel der Gebühr ist es, die den Kommunen für die Verwahrung entstehenden Kosten zu decken und gleichzeitig die Bereitwilligkeit zur Abgabe der Ausweise zu senken. Reichsbürger sind keine harmlosen Spinner und tun zudem alles, um möglichst viel Aufwand in den Verwaltungen zu provozieren. Wir müssen sämtliche Möglichkeiten nutzen, um ihrem verfassungsfeindlichen Agieren aktiv entgegenzutreten.“

Die Reichsbürgerszene umfasst nach aktuellem Stand etwa 500Personen in Sachsen-Anhalt. Mit einem Anstieg ist zu rechnen, da Erkenntnisse von Seiten des Verfassungsschutzes weiter ausgewertet werden.