Wahlschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen

von 28. Februar 2011

Wie bei den zurückliegenden Wahlen haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte auch bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 20. März 2011 die Möglichkeit, ihre Stimme mit Hilfe von Wahlschablonen abzugeben. Damit können auch diese Bürger eigenständig und ohne Zuhilfenahme einer Vertrauensperson an der Wahl teilnehmen.

Um blinden und sehbehinderten Wählern das seitenrichtige Einlegen des Stimmzettels in die Schablone zu erleichtern, wurden alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke mit einem kleinen Loch versehen. Die Wahlschablonen für die 45 Wahlkreise, die sich wie die Stimmzettel in Bezug auf die Erststimmenkandidaten in den einzelnen Wahlkreisen voneinander unterscheiden, werden vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e.V. hergestellt und verteilt.

Selbstverständlich besteht für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte wie für alle anderen Wahlberechtigten, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung an der Stimmabgabe gehindert sind, auch weiterhin die Möglichkeit, sich einer Person ihres Vertrauens zu bedienen. Dies kann auf Wunsch des Wahlberechtigten auch ein Mitglied des Wahlvorstandes im jeweiligen Wahllokal sein.

Die Schablonen können angefordert werden unter:
Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e.V.
Landesgeschäftsstelle
Hanns-Eisler-Platz 5
39128 Magdeburg
Tel.: (0391) 2896239