Höchste Wachsamkeit ist angebracht, wenn Anbieter ihre Dienste am Telefon anbieten. Mit besonderer Tarnung und den unterschiedlichsten Geschichten wird versucht, Vertrauen zu erwecken und den Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen. So beschwerten sich Verbraucher, dass ihnen nach einem unerwünschten Anruf die Vertragsunterlagen einer Firma Chevalier Sicherheitsdienst ins Haus flatterten. Mit einem Eintrag in die Aktive Deutsche Sperrliste ADSL3 verspricht diese Firma einen Rufnummern-, Briefkasten- und Kontoschutz sowie Datensicherheit (Adressenschutz). Diesen vermeintlichen Schutz sollen die Verbraucher teuer bezahlen: Ein Jahresbeitrag von 54,90 Euro wird erhoben. Für eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten verspricht die Firma, Missbrauchs-und Betrugsfälle gemäß einer Gebührentabelle zu bearbeiten. Eine Verbraucherin berichtete sogar, dass ohne Zustimmung 300 Euro von ihrem Konto für einen Anklageschutz abgebucht wurden.Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ist das eine dreiste Abzocke. Dieser Dienst bedient sich selbst genau der gesetzwidrigen Werbemethoden, vor denen er zu schützen vorgibt. Auch für diesen Anbieter gilt: Telefonwerbung ohne ausdrückliches Einverständnis des Verbrauchers ist verboten und verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Trotz der Verschärfung dieses Telefonwerbeverbots im August 2009, werden Verbraucher weiterhin mit unerlaubten Werbeanrufen belästigt. Die Verbraucherzentralen rufen Verbraucher auf, ihre Erfahrungen mit unerwünschten und betrügerischen Werbeanrufen online auf www.vzsa.de oder direkt in den Beratungsstellen zu melden. Die eingehenden Beschwerden werden bundesweit statistisch erfasst und ausgewertet. Diese Beschwerdesammlung soll dazu beitragen, das Ausmaß der Belästigung am Telefon zu dokumentieren, um die gesetzlichen Regelungen zu verschärfen. Unerwünschte Telefonwerbung kann nur wirksam bekämpft werden, wenn sie sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt.