Immobilienrente – Zwei Optionen
Wer denkt, dass die Immobilie das Kapital fest bindet, liegt falsch. Man kann durchaus auf den Wert des Eigenheims zugreifen und trotzdem darin wohnen. Möglich ist dies entweder mit der Immobilienrente oder der Umkehrhypothek. Wichtig dabei ist: Man muss die Immobilienrente richtig planen. Die beiden Modelle und einige weitere Punkte sollte man gut durchdenken.
Immobilienrente
In diesem Modell der Altersabsicherung verkauft der Besitzer seine Immobilie. Allerdings wird der Kaufpreis nicht ausgezahlt. Stattdessen zahlt der Käufer beziehungsweise der Kapitalanleger dem Eigentümer lebenslang eine Rente. Das in der Immobilie gebundene Kapital wird auf diese Weise flüssig gemacht. Für den Eigentümer hat das den großen Vorteil, dass er weiterhin in seinem Eigenheim wohnen kann. Er muss nicht umziehen und ihm kann auch nicht gekündigt werden.
Umkehrhypothek
Wie auch bei der Immobilienrente kann der Eigentümer seinen Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen. Der Unterschied zur Immobilienrente besteht darin, dass der Besitzer für seine Immobilie einen Kredit erhält, der monatlich ausbezahlt wird – ähnlich wie bei einem Kreditvertrag. Im Gegensatz zu diesem muss er für die Umkehrhypothek keine Zinsen zahlen und auch keine Tilgung vornehmen. Der Kredit wird durch die Immobilie abbezahlt. Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Rente am Immobilienwert und eventuellen Zusatzvereinbarungen.
Unterschied zum klassischen Immobilienkauf
Beim sonst üblichen Verkauf einer Immobilie wird der komplette Kaufpreis sofort fällig und der Besitz des Hauses oder der Wohnung geht an den Käufer über. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er die Immobilie nicht mehr selbst nutzen kann und sich eine neue Bleibe suchen muss.
Welche Arten der Rentenzahlung gibt es?
Es gibt derer zwei:
- Leibrente
- Zeitrente
Bei beiden muss der Käufer den Kaufpreis nicht sofort zahlen. Stattdessen wird dieser teilweise oder vollständig verrentet. Wie bei der Umkehrhypothek ist die Höhe der Rentenzahlung vom Wert der Immobilie sowie getroffenen individuellen Vereinbarungen abhängig.
Leibrente
Bei dieser Form wird die Rente bis zum Lebensende gezahlt. Individuell können drei Zusätze vereinbart werden:
- Kopplung der Rente an den Lebenshaltungskostenindex
- Einmalzahlung
- Rentengarantiezeit
Letztere ist insofern interessant, da bei einem frühzeitigen Ableben der Besitzer die Erben einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Zeitrente
Mit dem Modell der Zeitrente vereinbaren Immobilienbesitzer und Kapitalanleger einen festen Zeitraum, beispielsweise 20 Jahre, in welchem die Rente bezahlt wird. Auch hier kann eine teilweise Einmalzahlung festgelegt werden.
Für wen ist die Immobilienrente sinnvoll?
Diese Art der Rente ist für alle Rentner sinnvoll, die nur über eine geringe Rente verfügen und diese eine wenig aufstocken wollen, um den bisherigen Lebensstandard halten und sich ein wenig Luxus gönnen zu können. Man sollte sie ebenfalls in Betracht ziehen, wenn man im eigenen Heim wohnen bleiben möchte. Auch zur Finanzierung einer Pflege daheim ist die Immobilienrente geeignet. Für Rentner ohne Kinder bietet sich diese Art der Rente besonders an, da sie keine Erbfolge berücksichtigen müssen.
Welche Voraussetzungen sind für eine Umkehrhypothek zu erfüllen?
Zum einen muss man das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahren erreicht haben. Zum anderen sollte die Immobilie in einem sehr guten Zustand sein und einen guten Marktwert haben. Sie sollte zumindest so soviel wert sein, dass eine Mindestrente von 150 Euro gezahlt werden kann. Zudem darf die Immobilien keine Belastungen aufweisen wie Kredite oder Nießbrauch.
Fazit: Immobilienrente als Aufbesserung der Rente
Sowohl die Immobilienrente als auch die Umkehrhypothek sind zwei sinnvolle Möglichkeiten, um Kapital, das im Eigenheim gebunden ist, flüssig zu machen. Im Rentenalter kann man auf diese Weise eine Zusatzrente erhalten und hat zudem lebenslanges Wohnrecht.