Weitere Fluthilfe-Anträge für Kommunen genehmigt

von 5. November 2014

2047 Fluthilfe-Anträge sind bisher von den Kommunen beim Landesverwaltungsamt eingereicht worden.

Das Landesverwaltungsamt bearbeitet im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden fünf Förder-Gebiete: die Behebung von Schäden in der Fischwirtschaft, Schäden an Hochwasserschutzanlagen außerhalb von Gemeinden, Schäden an Kulturdenkmalen und kulturellen Einrichtungen sowie – und das ist das umfangreichste Gebiet – die Schadensbeseitigung an der Infrastruktur in den Gemeinden. Dazu gehören nicht nur Straßen, Brücken und öffentliche Plätze, sondern u. a. auch Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen in den Kommunen. Neu hinzugekommen ist der Bereich der EUSF-Richtlinie, über die weitere Maßnahmen beantragt werden konnten, die über die anderen Richtlinien nicht bedient werden können, wie zb. Schäden an Einsatzfahrzeugen, Benzin, Sandsäcke usw..

Im Bereich der Fischwirtschaft wurden bereits alle 4 eingegangenen Anträge beschieden. Im Bereich der Hochwasserschutzanlagen konnten inzwischen 156 der eingegangenen 174 Anträge abschließend bearbeitet und für 154 Maßnahmen Mittel in Höhe von rund 2,2 Mio Euro ausgezahlt werden. Im Bereich Kulturdenkmale und kulturelle Einrichtungen sind 19 der 68 Anträge bearbeitet und die entsprechenden Bescheide versandt.

Der Bereich Infrastruktur in den Gemeinden nimmt nicht nur vom Umfang her eine Sonderstellung ein. Die Förderrichtlinien sahen hier vor der eigentlichen Antragstellung die Erarbeitung von detaillierten Maßnahmeplänen durch die Kommunen vor. Diese waren beim Landesverwaltungsamt einzureichen und hier auf Plausibilität zu prüfen. Dieses vorgeschaltete Verfahren konnte Mitte Dezember 2013 abgeschlossen werden, so dass die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dezember mit der Bearbeitung der konkreten Anträge beginnen konnten. Bisher sind 1801 Anträge zu konkreten Vorhaben aus den Maßnahmeplänen eingegangen, von denen 1026 mit einem Volumen von rund 183 Mio. Euro beschieden sind. Über die EUSF-Richtlinie sind im LVwA 142 Anträge eingegangen, von denen 55 mit einem Volumen von 42 Mio Euro beschieden sind.

Anbei einige Beispiele:

Landkreis/Gemeinde

Fördermaßnahme

Zuwendungsbetrag

Eigenbetrieb Wasser und Abwasser Gommern

Abwasserpumpwerk Plötzky

12.171,37 €

Wolmirstedt

11 – Sanierung Rothenseer Straße

309.966,00 €

Wolmirstedt

10 – Sanierung Wolmirstedter Straße

214.745,00 €

Städtische Werke Magdeburg GmbH [&] Co.KG

09 – Hochwasserbedingte Mehraufwendungen bei Investitionen

40.130,82 €

Magdeburg

EM 36 Deckwerk südlich der Jerusalembrücke

301.070,00 €

Bereich Dessau

Bernburg

Saaleradwanderweg Verknüpfung Wipperradweg

467.230,53 €

Salzlandkreis

Beseitigung Hochwasserschäden im Kurpark Bernburg

137.251,19 €

Aken

EM 105 Instandsetzung Wege Köthener Landstraße

47.231,10 €

Zahna-Elster

Sanierung Gehweg Friedensstraße

38.706,32 €

Kleingartenverein Landhaus e.V.

EM 42 Instandsetzung Gemeinschaftsanlagen

2.614,49 €

Mertendorf

Großgestewitz Dammschleuse am Gutshaus

109.024,87 €

Zeitz

Albrechtsches Palais Beseitigung Hochwasserschäden

498.571,48 €

Saalekreis

Ersatzbeschaffung Feuerwehrschläuche

6.033,30 €

Stößen

Brücke Stößen-Nöbeditz

189.735,30 €

Halle

Zum Burgholz

1.124.454,78 €