Im Mittelpunkt stehen Menschen, darunter viele Minijobber, die mit jedem Cent rechnen müssen. Sie müssen darauf vertrauen können, dass der Mindestlohn kein leeres Versprechen ist, sondern auch gezahlt und nicht vorenthalten wird. Da ist es nicht zu viel verlangt, von Unternehmen eine ordentliche Dokumentation zu verlangen. Sie bietet die Grundlage dafür, zu überprüfen ob der Mindestlohn wirklich gezahlt wird.
Eine Studie aus Nordrhein-Westfalen zeigt, dass Minijobber besonders häufig und überdurchschnittlich von Arbeitsvertragsverletzungen betroffen sind. Bei Krankheit und Urlaub z. B. erfolgt häufig nicht die gesetzlich vorgeschriebene Entgeltfortzahlung.
Die Neuerung durch den Mindestlohn besteht darin, dass es zu seiner Einhaltung gerade auf die Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden ankommt. Da es bei Minijobs bislang keine gesetzliche Stundengrenze gegeben hat, ergibt sich diese nunmehr rechnerisch aus dem gesetzlichen Mindestlohn. Es ist deshalb richtig, dass es diese konkrete Dokumentationspflicht gibt. Sie ist auch eine Hilfe für Unternehmen, die sich korrekt verhalten, denn sie können damit jederzeit nachweisen, dass sie sich gesetzeskonform verhalten.”