Wir stärken unsere Landwirte als verlässliche Säulen des ländlichen Raums

von 19. November 2020

„Die Land- und Forstwirtschaft sowie das land- und forstwirtschaftliche Eigentum sind ein wichtiger Identifikationsfaktor der Menschen in Sachsen-Anhalt. Ziel unserer Politik ist, die Rahmenbedingungen für eine weitere nachhaltige Entwicklung unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aktiv zu gestalten. Das Engagement außerlandwirtschaftlicher Akteure auf dem Bodenmarkt und die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Pacht- und Bodenpreise betrachten wir mit Sorge. Dies hat uns veranlasst, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Grundstücksverkehrs zu novellieren.

Hauptziele des Agrarstruktursicherungsgesetzes sind,

  • die Tätigkeiten von Investoren in Sachsen-Anhalt zu regulieren,

  • die regionale Wertschöpfung zu erhöhen und

  • der Forderung nach einer breiten Streuung des Bodeneigentums zu entspre[-]chen.

Die nachhaltige Sicherung und Förderung einer leistungsfähigen und vielfältigen Agrarstruktur sollen gewährleistet werden. Hinweise auf eine drohende Aus[-]höhlung des Grundstückver[-]kehrsrechts werden aufgenommen und die Geschäftsanteilskäufe an Unterneh[-]men mit nicht unerheblichem landwirtschaftlichem Bodeneigentum einer Zustimmungs[-]pflicht unterworfen.

Die Gesetze zum landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr (Grundstückverkehrsgesetz, Landpachtverkehrsgesetz, Reichssiedlungs[-]gesetz und landesrechtliche Ausführungsvor[-]schriften) werden in einem Gesetz zusammengeführt. Vorgesehen ist künftig auch eine Anzeigepflicht des Pächters. Neu ist ein Ordnungswidrigkeitstatbestand für den Fall der Verletzung der Anzeigepflicht.

In einer Anhörung im Landwirtschaftsausschuss werden wir dieses Gesetz mit den Fachverbänden erörtern.“