Wirksamer Arbeitsschutz gegen das Corona-Virus auch in Callcentern

von 15. April 2020

In der bis 19. April geltenden 3. Eindämmungsverordnung regelt Paragraph 5, Absatz 7, dass der Betrieb der von Ausnahmeregelungen betroffenen Einrichtungen unter strengen Auflagen zur Hygiene zu erfolgen hat, um Kontakte zu reduzieren sowie den Schutz des Personals vor Infektionen sicherzustellen. Vorgeschrieben wird unter anderem die Einhaltung von Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern sowie ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime, zu dem unter Beachtung der jeweiligen Gegebenheiten in der Einrichtung ein Konzept zu erstellen ist. Callcenter sind in Sachsen-Anhalt nach wie vor in Betrieb, sie fallen mit der 3. Eindämmungsverordnung im Hinblick auf wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen jedoch durchs Raster. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass Sachsen-Anhalt Standort sehr vieler Callcenter ist, in denen Mitarbeiter*innen in Großraumbüros bislang weitgehend ungeschützt ihrer Arbeit nachgehen müssen.

Die Zusage der Staatssekretärin Möbbeck, die Forderung der Fraktion DIE LINKE zu prüfen, ist ein Signal in die richtige Richtung. So wie die Landesregierung in der Lage ist, Arbeitsschutzmaßnahmen für Drogerien und Einkaufszentren im Zuge der Corona-Pandemie festzulegen, ist sie auch in der Lage, dies für Callcenter zu tun. Entsprechend erwartet die Fraktion DIE LINKE explizite Arbeitsschutzmaßnahmen für Callcenter in einer 4. Eindämmungsverordnung. Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus dürfen nicht vor dem Werkstor halt machen.“