Zahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe um 42,8 Prozent gestiegen

von 22. Februar 2016

In freier Trägerschaft befanden sich 1137 Einrichtungen (75,4 Prozent), dabei hatte der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband mit über einem Viertel (300Einrichtungen) den größten Anteil. Weitere 371 Einrichtungen wurden durch öffentliche Träger betrieben.

Bei 629 Einrichtungen (41,7 Prozent) handelte es sich um Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme. Weitere 607 Einrichtungen (40,3 Prozent) waren Einrichtungen der Jugendarbeit, z.B. Jugendzentren, Jugendräume oder Einrichtungen bzw. Initiativen der mobilen Jugendarbeit. Sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. Erziehungs- und Familienberatungsstellen bzw. Einrichtungen der schulischen und berufsbezogenen Jugendsozialarbeit gab es 206 Einrichtungen (13,6 Prozent). Als Behörden, Geschäftsstellen oder Arbeitsgemeinschaften freier Träger wurden 66Einrichtungen (4,4 Prozent) gemeldet.

Zum Erhebungszeitpunkt arbeiteten insgesamt 6739 Personen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (haupt- oder nebenberuflich), darunter 6043 Personen als pädagogisches und Verwaltungspersonal. Fast die Hälfte (2965 Personen) des pädagogischen und Verwaltungspersonals war in Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung und Inobhutnahmen, 12,5 Prozent (757Personen) in Einrichtungen der Jugendarbeit, 22,4 Prozent (1353 Personen) in Behörden, Geschäftsstellen oder Arbeitsgemeinschaften freier Träger und 16,0Prozent (968 Personen) in sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig.

Von den 10822 genehmigten Plätzen wurden mehr als die Hälfte (5529 Plätze) in Einrichtungen für Hilfe zur Erziehung bzw. Inobhutnahmen gemeldet, 1259 Plätze wurden für behinderte junge Menschen zur Verfügung gestellt.

Um einen Überblick über das vielfältige Einrichtungsangebot in Sachsen-Anhalt zu erhalten, werden zukünftig die Angaben zu den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im zweijährigen Turnus, statt bisher aller 4 Jahre, zum Stichtag 31.Dezember erhoben.