Zentrale Aussagen des SOG durch Verfassungsgericht bestätigt

von 11. November 2014

Fakt ist, dass die Novelle des SOG verbesserte Polizeibefugnisse geschaffen hat, die sich in anderen Bundesländern bewährt haben, auch in Ländern, in denen Grüne und Linke Regierungsverantwortung tragen.

Die aus unserer Sicht zentralen Regelungsinhalte der Gesetzesnovelle wurden durch das Landesverfassungsgericht mit dem heutigen Urteil in großen Teilen bestätigt.

Die CDU-Landtagsfraktion wird die Vorgaben des Landesverfassungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt gesetzgeberisch innerhalb der vorgegebenen Frist umsetzen. Das politische Ziel der besseren Polizeibefugnisse bleibt richtig!“