IHK: Geflüchtete einstellen? Fallstricke vermeiden!

IHK: Geflüchtete einstellen? Fallstricke vermeiden!
von 20. März 2023 0 Kommentare

Oftmals erschwert der Paragrafendschungel, dass regionale Unternehmen Geflüchtete einstellen können. Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) bietet deshalb Informationen an, wie sich Fallstricke vermeiden lassen. Am 29. März geht es in einer Online-Veranstaltung von 10.00 bis 10.45 Uhr um die sogenannte Wohnsitzauflage und die „Residenzpflicht“ im Ausländer- und Asylrecht. Je nachdem hängt davon ab, wo ein Migrant eine Arbeitsstelle antreten darf und wo nicht. Projektreferentin Zalla Mohmand vom NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge klärt in dem IHK-Webinar darüber auf, mit welchem Asylstatus welche Auflage einhergeht und wie ein Umzug beantragt werden kann, wenn er für eine Beschäftigung notwendig ist.

Interessierte können sich für die kostenfreie Onlineveranstaltung unter www.ihk.de/halle anmelden (Dokumentennummer: 5645214 ins Suchfeld eingeben) und finden hier auch weitere IHK-Veranstaltungen im Überblick.

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