Radeln im Winter ist nichts für Warmduscher 

Radeln im Winter ist nichts für Warmduscher 
Rad - Winter - Bild von Julita - Pixabay
von 7. Februar 2023 0 Kommentare

Tipps, wie Radfahren auch im Winter gesund und sicher bleibt

In der kalten Jahreszeit müssen Radfahrer nicht nur mit eisigen Temperaturen zurechtkommen. Bei Glatteis, Schnee und widrigen Sichtverhältnissen leben sie zuweilen recht gefährlich. Wie der Drahtesel wintersicher wird, welches Zubehör hilft und wie es mit der Versicherung und rechtlichen Fragen aussieht, wissen zum Internationalen Winter-Fahrradpendlertag am 10. Februar die Experten.

Räumpflicht auf Radwegen

Obwohl Kommunen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: III ZR 8/03) dazu verpflichtet sind, verkehrswichtige Radwege innerorts zu räumen und zu streuen, sind es oft genau diese Wege, die etwas stiefmütterlich behandelt und zuletzt von Schnee und Eis befreit werden. Im Gegenteil: Oft landen auch noch die geräumten Schneemassen von der Straße auf angrenzenden Radwegen. Die Experten weisen darauf hin, dass Radler im Fall nicht geräumter Radwege auf der Fahrbahn fahren dürfen, die Benutzungspflicht des Radweges entfällt in dem Fall.

Das richtige Licht

Gut funktionierendes Licht ist in der dunklen Jahreszeit unabdingbar! Paragraph 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt eine Lichtstärke von mindestens zehn Lux vor. Für den winterlichen Stadtverkehr empfehlen die Experten sogar 40 Lux. Wichtig dabei ist, dass der Scheinwerfer den Gegenverkehr nicht blendet. Dafür sollte der Lichtstrahl leicht nach unten geneigt sein. Allgemeine Faustregel: Der Scheinwerfer sollte ungefähr fünf Meter vor dem Fahrrad die Fahrbahn beleuchten.

Dynamo oder Akku?

Wer sich für einen Dynamo entscheidet, sollte eine Lampe mit Standlichtautomatik nutzen, damit man auch an der Ampel gesehen wird. Im Gegensatz zu Nabendynamos haben die Seitenläuferdynamos bei nassem Wetter häufiger mit Aussetzern oder verringerter Leistung zu kämpfen. Bei akkubetriebenen Lampen wird die Zulassung mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes gekennzeichnet. Das Zeichen erkennt man an einer Wellenlinie, dem Buchstaben K sowie einer fünfstelligen Nummer. Blinkende Lampen sind laut Experten grundsätzlich nicht erlaubt.

Die richtigen Reifen

Wie auch für das Auto gibt es laut Experten in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht für Fahrräder. Wer sein Rad jedoch auch regelmäßig im Winter nutzt, sollte über einen Reifenwechsel nachdenken, denn Winterreifen können für mehr Haftung und ein besseres Bremsverhalten sorgen. Auch Spikes sind eine Möglichkeit, auf Schnee und Eis sicher zu radeln. Vor allem in Kurven ist der Grip damit erheblich höher. Wer bei seinen Sommerreifen bleibt, sollte auf eine ausreichende Profiltiefe achten.

Bremsen

Die Art der Bremse spielt gerade im Winter eine wichtige Rolle: Felgenbremsen verlieren bei Regen und Matsch deutlich an Bremsleistung, wodurch der Bremsweg länger wird. Scheibenbremsen hingegen befinden sich auf einer eigenen Scheibe an der Radachse. Dadurch sind sie den Umgebungsbedingungen weniger ausgesetzt und die Bremsleistung bleibt konstanter.

Wichtig ist vor allem die Bremsleistung. Wichtige Anhaltspunkte für eine ausreichende Leistung sind Bremsbeläge und Bremszüge. Letztere müssen sich ohne Ruckeln anziehen lassen. Die Experten empfehlen, regelmäßig den Verschleiß der Bremsbeläge zu kontrollieren. Sind sie bis zur angegebenen Verschleißlinie abgenutzt, müssen neue Beläge angebracht werden. Für die Wartung der technisch komplizierteren Scheibenbremsen wendet man sich am besten an einen Fachmann.

Kette und Akku

Nässe, Schnee und Schlamm machen dem Drahtesel im Winter zu schaffen. Vernachlässigt man die Kette, rostet sie schnell und könnte sogar reißen. Bei E-Bikes muss zudem der Akku geschützt werden. Kälte sorgt laut Experten für eine schnellere Entladung. Ein gänzlich leerer Ladestand schadet außerdem der Batterie. Daher sollte der Akku, sofern möglich, immer mit ins Warme genommen werden. Den besten Schutz gegen die Winterwitterung bietet ein trockener Lagerort, wie Garage oder Keller. Es empfiehlt sich ebenfalls, das Rad nach jeder Fahrt abzuwischen und es von Schlamm, Eis und Streusalz zu befreien.

Die richtige Kleidung

Neben der Ausstattung fürs Fahrrad kommt es auf die Ausstattung für den Fahrer an. Gut isolierte und gleichzeitig atmungsaktive Kleidung ist ein Muss. Vor allem müssen Radler darauf achten, dass sie in der dunklen Jahreszeit gesehen werden. Daher raten die Experten zu reflektierender Kleidung. Sie erhöht die Sichtbarkeit von 25 auf 150 Meter.

Auch wenn es keine Helmpflicht in Deutschland gibt – ein Helm kann Leben retten. Daher sollte auch im Winter nicht darauf verzichtet werden. Weil die dicke Pudelmütze in der Regel nicht unter einen Helm passt und er darauf auch nicht mehr sicher am Kopf sitzt, raten die Experten im Winter zu einer speziellen Unterziehmütze für Helme.

Bei Handschuhen ist darauf zu achten, dass sie die Finger wärmen und ihnen genug Beweglichkeit ermöglichen. Denn bei starker Kälte zieht sich das Blut aus den Fingern zurück und die Bremsfähigkeit könnte schwächeln.

Sicher radeln

Wer den Sattel runterstellt, ist in heiklen Situationen schneller in der Lage, die Füße auf den Boden abzusetzen und den Bremsvorgang zu unterstützen. Zudem raten die Experten, im Winter etwas Luft aus den Reifen lassen. Mit geringerem Druck haften die Räder besser. Allerdings erhöht sich das Risiko, einen Platten zu bekommen. Und noch ein Trick für das Fahrradschloss: Um es vor dem Zufrieren zu schützen, sollte es mit dünnflüssigem Mechanik-Öl eingeschmiert werden.

Die richtige Versicherung

Neben der richtigen handwerklichen Behandlung sind es Versicherungen, die zusätzlichen Schutz für den Drahtesel bieten. Viele lagern ihr Fahrrad im Winter ein, was für Langfinger eine willkommene Einladung ist. Wer eine Hausratversicherung besitzt, schützt sein Rad in der Regel automatisch vor Diebstahl. Denn die Versicherung schließt Fahrräder mit ein, wenn sie in der Garage, im Keller oder in der Wohnung stehen. Im Freien beschränkt sich der Schutz oft auf ein Zeitfenster von 6 bis 22 Uhr. Für einen 24-Stunden-Schutz gibt es spezielle Fahrradversicherungen.

 

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

         

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