Tag "Eigenbetrieb für Arbeit"
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis im Mai 2023
Im Mai 2023 betreute der Eigenbetrieb für Arbeit 4.110 Personen, die arbeitslos, erwerbsfähig und hilfebedürftig waren. Das waren genauso viele wie im Vormonat und 476 mehr als im Mai des Vorjahres. „Beim Arbeitslosenbestand verzeichnen wir aktuell kaum Bewegungen (siehe Grafik).
Arbeitsmarktentwicklung im Saalekreis
Entwicklungen im Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis im Februar 2023 Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II bewegt sich auf dem Stand der Vormonate – die Arbeitskräftenachfrage ist stabil – Planungen für eine Ausbildungs- und Jobbörse sind angelaufen Im Februar
Chance 2023 – Wir sind auch dabei
Der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis ist mit einem eigenen Stand auf der Bildungs-, Job- und Gründermesse „Chance“, die am 24. und 25.Februar 2023 auf dem Messegelände in Halle-Bruckdorf stattfindet, vertreten. „Interessierte finden uns in der Halle 1 am
Jobcenter Saalekreis in Halle und Querfurt geschlossen
Der Eigenbetrieb für Arbeit informiert: Die Niederlassungen des Eigenbetriebs für Arbeit – Jobcenter Saalekreis in Halle und Querfurt bleiben am 21. Februar 2023 aus technischen Gründen geschlossen. „Filiale in Merseburg arbeitet an diesem Tag wie gewohnt. Bitte um Beachtung, dass
Bürgergeldgesetz – Was ändert sich?
Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Dafür müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Infrage kommt das Bürgergeld auch für Menschen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht. Sie können ergänzende Unterstützung erhalten. Mit
Urlaub muss im Vorfeld genehmigt werden
Angesichts der beginnenden Urlaubssaison möchte der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis darauf hinweisen, dass bei einer geplanten Urlaubsreise von Arbeitslosen einige gesetzliche Regeln zu beachten sind. Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II -Leistungen hat der Gesetzgeber nicht nur
Sofortzuschlag und Einmalzahlung werden automatisch überwiesen
Zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen sowie etwaig bestehender finanzieller Mehrbelastungen in Anbetracht aktueller Preissteigerungen sieht der Gesetzgeber eine Einmalzahlung in Höhe von 200 € für Leistungsberechtigte in den sozialen Sicherungssystemen, wie beispielweise Bezieher von SGB