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Bürgermeister Geier der bessere Demokrat? – Stadtrat Dr. Sven Thomas nimmt Steintor-Betreiber in Schutz
Die Kunstfreiheit zählt in Deutschland zu den am stärksten geschützten, verfassungsmäßig garantierten Grundrechten überhaupt. Zum Beispiel ist es – im Gegensatz zu anderen Grundrechten – nicht möglich, die Kunstfreiheit durch ein Gesetz einzuschränken. Das Bundesverfassungsgericht lässt dafür ausschließlich gerichtliche Einzelentscheidungen