GWG Halle-Neustadt will betroffene Mieter unterstützen

von 24. März 2020

Als größter Vermieter in Halle-Neustadt stehen wir zu unserer sozialen Verantwortung und werden für in Not geratene Menschen individuelle Lösungen finden“, kündigt GWG-Geschäftsführerin Jana Kozyk an.

Als kommunales Wohnungsunternehmen fließen die Gewinne der GWG Halle-Neustadt zu einem Großteil an die Stadt Halle und sichern so auch die soziale Infrastruktur, „deshalb können wir gerade in dieser schweren Zeit keine allgemeinen Verzichte auf Mietzahlungen geben. Stattdessen entscheiden wir individuell von Fall zu Fall, um jenen Mietern zu helfen, die nun in Bedrängnis geraten“, erläutert Jana Kozyk weiter. Zudem sei die GWG verpflichtet, auch die Existenz jener Unternehmen nicht in Gefahr zu bringen, die für sie und ihre Mieter tätig sind.

Informationen für Gewerbemieter

Wenn durch die Corona-Krise Zahlungsschwierigkeiten auftreten, räumt die GWG vorübergehend eine größere Flexibilität bei der Zahlung ein. So wird der Vermieter im Rahmen von individuellen Vereinbarungen z. B. Stundungen der Gesamtmiete oder Teilzahlungen ermöglichen, damit Kündigungen in Folge von Mietrückständen vermieden werden. Dazu wenden sich Gewerbemieter bitte unbedingt an den zuständigen Verwalter. Gewerbetreibende sind darüberhinaus angehalten, die vielfältigen Beratungsangebote und Hilfspakete des Bundes, des Landes sowie von Kammern und Verbänden zu nutzen.

Informationen für Wohnungsmieter

Die angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus dürfen, gerade jetzt, wo die Wohnung eine zusätzliche Bedeutung bekommen hat, nicht zum Verlust dieser führen. Mit jenen, die nachweislich infolge der aktuellen Krise in Mietzahlungsschwierigkeiten geraten, wird die GWG Halle-Neustadt individuelle Stundungsvereinbarungen treffen. Betroffene Mieter wenden sich bitte per E-Mail oder telefonisch an ihren Kundenberater/in oder das GWG Forderungsmanagement (E-Mail:info@gwg-halle.de, Telefon: 0345-6923100).

Stadt Halle (Saale)