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Archiv Mai 2017
Mit Bus und Bahn günstig durch die Sommerferien
In einem Monat starten die Sommerferien. Viele Eltern fragen nach Angeboten für die Schüler in den Ferien, sagt MDV-Geschäftsführer Steffen Lehmann. Oft haben Schüler und Auszubildende im Sommer keine Monatskarte und suchen nach einem passenden Ticket.[nbsp]
Ideale Begleiter für die Ferien sind das FerienTicket Sachsen, das Schülerferienticket Sachsen-Anhalt [&] MDV und der Sommerferienpass Leipzig führt Lehmann weiter aus. Mit den Tickets sind Schüler und Azubis mit Zug, S-Bahn, Tram und Bus auch in den Ferien kostengünstig je nach Geltungsbereich in Sachsen, Sachsen-Anhalt und im thüringischen Teil des MDV[nbsp]unterwegs.
Mit dem FerienTicket Sachsen für 28 Euro können Schüler und Auszubildende bis zum 21. Geburtstag sechs Ferienwochen lang in ganz Sachsen und im gesamten Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) mobil sein. Ob beispielsweise Leipzig, Dresden, Halle oder Altenburg dem Fahrspaß sind damit keine Grenzen gesetzt. Das FerienTicket Sachsen gilt täglich, außer montags bis freitags zwischen 4 und 8 Uhr. Als Bonus gibt`s attraktive Vergünstigungen bei ausgewählten Ausflugszielen. Alle Infos gibt`s unter ssft.de/ticket-sachsen.html
Das Schülerferienticket Sachsen-Anhalt [&] MDV
Der Sommerferienpass Leipzig
Fotowettbewerb: Schönsten Halle-Fotos über Instagram gesucht
Die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH (SMG) begleitet einen bundesweiten Fotowettbewerb über die kostenfreie Foto- und Video-Plattform Instagram. Bis Sonntag, 18.[nbsp]Juni 2017 rufen die beiden Initiatoren und Instagram-Nutzer salzstadthalle und meindeutschland alle Halle-Liebhaber auf, ihre schönsten Motive aus Halle unter dem Hashtag #fotowettbewerb_halle zu teilen.[nbsp]
Für die Fotos mit den meisten Likes erhalten die Teilnehmer Preise im Gesamtwert von 300,00 Euro, wie ein Verliebt in Halle-Arrangement mit Turmaufstieg, Dinner und[nbsp] Übernachtung, Gutscheine für ein Fotofachgeschäft und ein Abonnement einer Foto-Fachzeitschrift.[nbsp] Der Fotowettbewerb Schönste Ansichten der Händelstadt Halle (Saale) gesucht läuft bis 18.[nbsp]Juni 2017.
Mit diesem Wettbewerb startet Halles Stadtmarketing zeitgleich mit dem eigenen Instagram-Account Hallelobbyisten auf der Social Media-Plattform. Eindrückliche Fotos aus Halle sind beste Image-Werbung sind sich die Stadtvermarkter sicher. Halle-Freunde und Unterstützer können darum ab sofort auch unter dem Hashtag #hallelobbyisten Fotos veröffentlichen und teilen und ebenfalls für Halle werben.[nbsp]
Die Teilnahmebedingungen zum Instagram-Fotowettbewerb sind unter www.halle-tourismus.de veröffentlicht.
Übrigens, auf dem gleichnamigen Youtube-Kanal Hallelobbyisten hält die SMG kurze Halle-Videos bereit, welche auf Festivals und Feste[nbsp] wie das Laternenfest, den Weihnachtsmarkt, Klassik Picknick und Women in Jazz in Halle aufmerksam machen. [nbsp] [nbsp]
Mehr Informationen:
Homepage:[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] www.halle-tourismus.de
Instagram:[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] #hallelobbyisten
Youtube-Kanal:[nbsp] Hallelobbyisten
Tankbetrüger nach Öffentlichkeitsfahndung identifiziert
Nachdem öffentlich nach dem Täter eines Tankbetrugs gesucht wurde, gingen aus der Bevölkerung mehrere Hinweise bei der Polizei ein, welche sich alle auf die gleiche Person beziehen.[nbsp]
Aufgrund dieser Hinweise konnte ein 35 Jahre alter Mann aus Halle (Saale) als möglicher Täter ermittelt werden.
Pkw-Dieb nach kurzer Flucht festgenommen
Ein Anwohner der Adam-Kuckhoff-Straße beobachtete heute gegen 04:10 Uhr zwei männliche Personen, welche um einen BMW herumschlichen und dadurch die Alarmanlage des Fahrzeugs auslösten.
Als die hinzugerufenen Polizeibeamten eintrafen, saßen die beiden Männer bereits in dem PKW und versuchten, diesen zu starten. Bei Erblicken der Polizisten flüchteten die Täter zu Fuß, einer von ihnen konnte jedoch gestellt werden. Der 38-Jährige aus Polen wurde vorläufig festgenommen.
Graffitisprayer nach kurzer Flucht festgenommen
Passanten bemerkten heute gegen 02:25 Uhr zwei männliche Personen, welche gerade Graffitis an die Hauswände in der Forsterstraße und in der Friesenstraße sprühten und informierten die Polizei.
Bei Eintreffen der eingesetzten Beamten flüchteten die Täter, konnten jedoch nach kurzer Verfolgung zu Fuß gestellt werden. Bei den Männern im Alter von 32 und 33 Jahren wurden diverse Spraydosen aufgefunden. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 33-Jährigen einen Wert von 0,48 Promille und bei dem Jüngeren einen Wert von 0,7 Promille.
Haftbefehl: Mann erkundigt sich bei Polizei, warum Polizisten bei ihm klingeln
Gegen 19:55 Uhr erschien gestern ein Mann auf dem Polizeirevier und erkundigte sich, aus welchen Gründen regelmäßig Polizisten an seiner Wohnungstür klingeln und Nachbarn nach seinem Aufenthaltsort befragen würden.
Durch eine Überprüfung des 28-Jährigen in den polizeilichen Auskunftssystemen stellte sich heraus, dass gegen diesen ein Haftbefehl vorlag. Da er nicht in der Lage war, den strafbefreienden Betrag zu bezahlen, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Naumburg: 21-Jähriger leistet Widerstand gegen Polizeibeamte
Am Montag gegen 21.35 Uhr wurden in Naumburg, Luisenstraße im Rahmen einer Verkehrskontrolle zeitgleich drei Fahrzeuge kontrolliert.
Der Beifahrer eines der PKW filmte die polizeilichen Maßnahmen. Die Polizeibeamten forderten ihn auf, dies zu unterlassen und kündigten entsprechende Maßnahmen an. Als der 21Jährige Syrer weiterfilmte, wurde sein Handy beschlagnahmt.[nbsp]
Hiergegen leistete so heftigen Widerstand, dass ihm die Handfessel angelegt werden musste. Zudem äußerte er beleidigende Worte zu den Beamten. Ein Verwandter des 21Jährigen mischte sich ebenfalls verbal in die polizeilichen Maßnahmen ein. Dies wurde unterbunden.
Der 21Jährige Syrer wurde vorläufig festgenommen, eine Prüfung zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gegen ihn von der Staatsanwaltschaft eingeleitet.[nbsp]
Unwetter Was tun, wenns blitzt und donnert?
ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer über die Kunst, die unter die Haut geht
Kurze Hosen und knappe Tops zeigen im Sommer, was in der kalten Jahreszeit verborgen geblieben ist: Mittlerweile sind laut einer Allensbach-Studie 13 Prozent der Bevölkerung in Deutschland ab 16 Jahren tätowiert; und der Trend hält weiter an! Tattoos sind demnach längst kein Phänomen mehr, das sich nur in bestimmten Gesellschaftskreisen hält.[nbsp]
Längst haben Tattoos in den unterschiedlichsten Stilrichtungen den Weg aus dem Gaunermilieu und Seemannskneipen in die Mitte der Gesellschaft angetreten. Darum beantwortet der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer einige Fragen zur Rechtslage rund um die Kunst, die unter die Haut geht.
Tattoo-Studios haben Hochsaison. Welche Voraussetzungen muss ein Tätowierer erfüllen, um tätig zu werden?[nbsp]
RA Tobias Klingelhöfer: Das ist schon das erste grundlegende Problem: In Deutschland gibt es keine einheitlich geregelte Festlegung für die Ausbildung. Wer ein Tattoo stechen und dafür Geld nehmen möchte, benötigt kein Zertifikat und keinen Nachweis, dass er oder sie das auch kann. Lediglich ein Mindestalter von 18 Jahren und der Besitz eines Gewerbescheins sind für die Tätigkeit des Tätowierers vorgesehen. Ohne Gewerbeschein ist eine Tätigkeit in Deutschland nicht möglich und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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Wenn keine Ausbildung nötig ist, wie erkennt man seriöse und gute Tätowierer?
RA Tobias Klingelhöfer: Gute Tätowierer sind gefragt und haben Wartelisten. Werden Sie bei Ihrem ersten Besuch in einem Studio aufgefordert, zum Schnäppchenpreis gleich zur Tat zu schreiten, ist Vorsicht geboten. Seriöse Tätowierer haben in der Regel auch ihren eigenen Stil: Behauptet ein Anbieter, alle Tattoo-Stile zu beherrschen, sollte er dies mit einer Fotomappe seiner eigenhändig gestochenen Tattoos unter Beweis stellen. Aushängende Hygienezertifikate, eine gute Beratung und Preise, die nicht zu niedrig angesetzt scheinen, sind Hinweise auf ein gutes Studi
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aber Garantien gibt es natürlich nicht. Was, wenn ein Tattoo misslingt?
RA Tobias Klingelhöfer: Dann ist der Tätowierer unter Umständen schadensersatzpflichtig. In einem vor dem Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall hatte sich eine Frau auf dem Schulterblatt eine farbige Blüte mit Ranken stechen lassen. Der Tätowierer brachte die Farbpigmente in zu tiefe Hautschichten ein. Zudem wich das Ergebnis erheblich vom Entwurf ab und zeigte unregelmäßig dick ausgeführte Linien und Farbverläufe. Eine Nachbesserung durch den Tätowierer lehnte die Kundin ab. Laut Urteil hatte die Kundin aus dem mit dem Tätowierer geschlossenen Werkvertrag einen Anspruch auf ein Schmerzensgeld von 750 EUR sowie Ersatz der Aufwendungen, die ihr für die Beseitigung des Tattoos entstehen können. Eine Nachbesserung war der Kundin nicht zuzumuten, weiteren Arbeiten des Tätowierers musste sie angesichts des Umfangs der aufgetretenen Mängel und der notwendigen Nacharbeiten nicht vertrauen (OLG Hamm, Az.: 12 U 151/13). Besonders interessant: Das Stechen eines Tattoos ist eigentlich eine Körperverletzung. Diese wird nur durch die Einwilligung des zu Tätowierenden gerechtfertigt. Diese Einwilligung hat sich im vorliegenden Fall jedoch allein auf ein mangelfrei erstelltes Tattoo bezogen. In einem ähnlichen Fall hatte das Amtsgericht München noch vor einigen Jahren eine Klage abgewiesen und festgestellt, die Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch sei, dass der Tätowierer die Möglichkeit zur Nachbesserung erhält (AG München, Az.: 213 C 917/11).
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Ab wann ist es Jugendlichen erlaubt, ihre Körper mit einem Tattoo verschönern zu lassen?
RA Tobias Klingelhöfer: Derzeit gibt es für Tattoos in Deutschland keine gesetzliche Altersgrenze. Das liegt daran, dass man nicht genau sagen kann, ab welchem Alter ein Jugendlicher die Folgen der oben genannten Körperverletzung einschätzen kann. Risiken und Langzeitfolgen einschätzen zu können, hängt schließlich vom Alter und von der individuellen Reife des Jugendlichen ab. Der Verein Deutsche Organisierte Tätowierer (DOT) lehnt Tätowierungen für Jugendliche unter 18 Jahren allerdings ab.
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Ist ein Tattoo denn heute noch ein Kündigungsgrund?
RA Tobias Klingelhöfer: Da spielen natürlich viele Aspekte eine Rolle; zu allererst Größe und Ort des Tattoos. Ist der Körperschmuck unter der Arbeitskleidung verborgen, stellt er natürlich keinen Kündigungsgrund dar. Hat ein Arbeitgeber bei der Einstellung vom Vorhandensein der Tätowierung gewusst, kann er später damit auch keine Kündigung begründen. Anders sieht es allerdings bei Neueinstellungen aus, wenn Tattoos in Arbeitskleidung sichtbar sind. Der Arbeitgeber ist Herr des Arbeitsbereichs, er kann bestimmen, welches Unternehmensbild er in der Öffentlichkeit vermitteln will. Besonders strenge Regeln gelten auch für die Angestellten des öffentlichen Dienstes und für Beamte. Das Verwaltungsgericht Darmstadt entschied daher in einem Eilverfahren, dass die Bundespolizei zu Recht eine Bewerberin wegen ihrer großflächigen Tätowierung am rechten Unterarm abgewiesen hatte (VG Darmstadt, Az.: 1 L 528/14.DA.). Gegen diese vorinstanzliche Entscheidung hatte sich die abgelehnte Bewerberin noch gewehrt. Sie argumentierte damit, dass die Entscheidung der Behörde ihre verfassungsgemäßen Rechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Berufsfreiheit und Zugang zu jedem öffentlichen Amt verletze. Dem gaben die Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in letzter Instant nicht statt (Az.: 1 B 1006/14).
Heißt das: Keine Tattoos im Staatsdienst?
RA Tobias Klingelhöfer: Nicht unbedingt! In einem anderen Fall bewarb sich die 1983 geborene Antragstellerin um die Einstellung zur Ausbildung als Justizhauptwachtmeisteranwärterin. Die Präsidentin des Kammergerichts Berlin lehnte ihre Bewerbung mit der Begründung ab, dass ihre fünf mal drei Zentimeter große Tätowierung beim Tragen der Dienstkleidung sichtbar sei. Das zuständige Verwaltungsgericht verpflichtete die Behörde, über die Bewerbung erneut zu entscheiden. Die kleine Tätowierung weckte nach Ansicht der Richter keine Zweifel an der persönlichen Eignung der Bewerberin (VG Berlin, Az.: VG 36 L 83.15). [nbsp]
Aber in der Freizeit gilt der Grundsatz, erlaubt ist, was gefällt, oder?
RA Tobias Klingelhöfer: Vorsicht! Zwar sind Tattoos nicht mehr Seefahrern und Sträflingen vorbehalten. Aber dafür haben andere dubiose Kreise den Körperschmuck für sich entdeckt. So hatte zum Beispiel ein 27-jähriges NPD-Mitglied sein Tattoo im Schwimmbad sichtbar getragen. Die Tätowierung am unteren Rücken zeigt das Gebäude eines Konzentrationslagers, darunter war in gotischer Schrift Jedem das Seine zu lesen. Der Spruch stand am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald. Die Staatsanwaltschaft forderte zehn Monate Haft wegen Volksverhetzung. Das Urteil fiel mit acht Monaten Haft etwas milder aus, denn Tattoos dieser Art sind nicht an sich strafbar (LG Neuruppin, Az.: 14 Ns 356 Js 34867/15#9. Der Staatsanwalt wird nur tätig, wenn ihre Träger sie öffentlich zeigen. Solange der Mann ein T-Shirt überzieht, gibt es zumindest juristisch kein Problem.
2. Barockfest auf dem Domplatz
Georg Friedrich Händel Komponist und Musik begeistern noch heute Musiker wie Publikum auf der ganzen Welt. Sein Schaffen ehren die Händel-Festspiele Halle (Saale) jedes Jahr aufs Neue. Zum zweiten Mal lädt die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) im Rahmen der Festspiele zu ihrem Barockfest am 3. Juni 2017 ein.[nbsp]
Auf dem Domplatz, umrahmt von der Neuen Residenz, dem halleschen Dom und der Zoologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, erblüht von 15 bis 18 Uhr ein barocker Kaffeegarten. Eine große Bühne zu Ehren Händels, üppige Blumenarrangements und barocke Hingucker lassen diesen Nachmittag für die ganze Familie zum Erlebnis werden. Eingeladen sind Gäste der Saalestadt sowie Hallenserinnen und Hallenser gleichermaßen. Auch in diesem Jahr ist der Eintritt frei.
Den Höhepunkt bildet das Konzert Händel for Brass des renommierten Sächsischen Blechbläserquintetts. Das zeigt, was alles im wahrsten Sinne des Wortes im Blech steckt. Mit außerordentlicher Spiel- und Entdeckerfreude widmen sich die Musiker aus Leipzig dem Werk Händels. Die fünf Profi-Musiker sind international gefragte Künstler.
Dazu wollen an diesem Nachmittag nicht nur originelle und farbintensive Kreationen der barocken Mode von GNADENLOS schick, sondern auch die Tanzakrobatin AnneKa Luft die Besucher bezaubern. Musikalisch wird bereits am Nachmittag mit der Formation BaRock the House auf Händel eingestimmt. Dann trifft Jazz auf Barockmusik, Cembalo auf Geige ein Cross-over der besonderen Art. Für die kleinen Besucher gibt es natürlich ebenso verschiedenste Angebote von SchlossArek. Sie können u.a. königliches Schreiten und Knicksen erlernen und spielerisch in die Zeit Georg Friedrich Händels schlüpfen. Ebenso dabei ist Schnellzeichnerin Iryna Federova.
Für das leibliche Wohl sorgt die Händel-Bar, die barocke Speisen und Getränke zum Kauf anbietet.
Francke-Lions-Club und Volksbank Halle unterstützen Glockenspieler-Ausbildung
(halle.de/ps) Die Volksbank Halle (Saale) eG und der Lions Club August Herrmann Francke unterstützen die Stadt Halle (Saale) und den Förderverein des Stadtmuseums Halle bei der Ausbildung von Carilloneuren.
Die Volksbank Halle (Saale) eG stellt eine großzügige Spende zur Verfügung, so dass der Verein ein Carillon-Übungsklavier erwerben kann. Ergänzend hilft der Lions Club August Hermann Francke mit einer Fördersumme, die geplante stadteigene Ausbildung von halleschen Carilloneuren zu beginnen.
Beide Geldgeber honorieren damit die Bemühungen der Stadt Halle (Saale) und des Stadtmuseums sowie des Förderkreises Glockenspiel Roter Turm im Förderverein, den Roten Turm mit seinem Glockenspiel als touristischen Anziehungspunkt noch attraktiver und lebendiger zu machen. Ziel ist es, künftig regelmäßig Konzerte hallescher Carilloneure anzubieten. Der Rote Turm, Wahrzeichen der Stadt Halle, beherbergt Europas größtes Glockenspiel.[nbsp]