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Bei Kleinspenden unter 300 Euro reicht ein Zahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendennachweis. Bei größeren Beträgen sollte normalerweise eine Zuwendungsbestätigung anfordert und aufbewahrt werden. Die großen Hilfsorganisationen senden die Bescheinigung meist unaufgefordert zu Beginn des nächsten Jahres zu. Seit 2018 ist es zwar nicht mehr erforderlich, seiner Steuererklärung eine Spendenbescheinigung beizufügen, das Finanzamt kann diese aber jederzeit anfordern.
Bei Kleinspenden unter 300 Euro reicht ein Zahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendennachweis. Bei größeren Beträgen sollte normalerweise eine Zuwendungsbestätigung anfordert und aufbewahrt werden. Die großen Hilfsorganisationen senden die Bescheinigung meist unaufgefordert zu Beginn des nächsten Jahres zu. Seit 2018 ist es zwar nicht mehr erforderlich, seiner Steuererklärung eine Spendenbescheinigung beizufügen, das Finanzamt kann diese aber jederzeit anfordern.
Bei Kleinspenden unter 300 Euro reicht ein Zahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendennachweis. Bei größeren Beträgen sollte normalerweise eine Zuwendungsbestätigung anfordert und aufbewahrt werden. Die großen Hilfsorganisationen senden die Bescheinigung meist unaufgefordert zu Beginn des nächsten Jahres zu. Seit 2018 ist es zwar nicht mehr erforderlich, seiner Steuererklärung eine Spendenbescheinigung beizufügen, das Finanzamt kann diese aber jederzeit anfordern.
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