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BFH-Urteil zum Hausnotruf

Steuerermäßigung nur bei betreutem Wohnen   Ein Hausnotrufservice für allein lebende Senioren kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar sein. Allerdings nur, wenn die Annahme des Notrufs und die direkte Hilfe durch den Dienstleister vereinbart wurde. Steuerlich nicht anerkannt werden Vermittlerdienste,

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17.05.2023
hallelife.de - Redaktion