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Änderungen für Autofahrer 2015

Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. zeigt alle wichtigen Änderungen für 2015

Ab dem 1. Januar 2015 gelten wieder einmal einige Änderungen für Autofahrer. Das wichtigste gleich zu Anfang: Es wird nicht teurer für Autofahrer in Deutschland und das ist auch gut so. Es gibt keinen neuen Bußgeldkatalog, die Mineralölsteuer soll auch nicht erhöht werden und die Maut kommt frühestens 2016. Was sich sonst ändert fasst Mobil in Deutschland e.V., Deutschlands junger Automobilclub einmal kurz zusammen:

Änderungen für Autofahrer 2015

1. Fahrzeugabmeldung jetzt auch online

Fahrzeuge können jetzt über zentrale Internetseite beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)[nbsp]www.fahrzeugzulassung-deutschland.de[nbsp]oder Portale der Zulassungsbehörden der Länder abgemeldet werden. Voraussetzungen:

1. neuer Personalausweis zur Online-Identifizierung
2. neue Generation von Fahrzeugschein
3. Stempelplakette auf dem Kennzeichen

2. Kennzeichen mitnehmen[nbsp]

Bei Umzug in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug gelassen werden. Dies gilt auch nach einem Halterwechsel. Eine Ummeldung vor Ort muss trotzdem erfolgen. Die Neuregelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung, die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort.

3. Kurzzeitkennzeichen[nbsp]

Die Regeln für die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen werden verschärft. Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU). Das wird es ab dem 1. April 2015 nicht mehr geben.

4. Automatischer Notruf E-Call[nbsp]

Alle EU-Staaten haben damit begonnen haben die Infrastruktur für ein automatisches Notrufsystem in Autos zu schaffen. Das sogenannte E-Call System wird ab dem 1. Oktober 2015 für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Pflicht. Es ist ein System, das aktiviert wird, wenn fahrzeugseitige Sensoren einen schweren Zusammenstoß registrieren und übermittelt dann automatisch Daten wie Zeitpunkt des Unfalls, den genauen Standort des verunfallten Fahrzeugs oder die Fahrtrichtung. Es kann auch manuell per Knopfdruck ausgelöst werden, beispielsweise durch Zeugen eines schweren Unfalls.

5. Kfz-Steuerbefreiung bei E-Autos verkürzt sich[nbsp]

Bei Anschaffung und Zulassung eines neuen Elektroautos bis zum 31. Dezember 2015 bleibt die 10jährige Steuerfreiheit noch bestehen. Das soll sich dann ab 1. Januar 2016 insoweit ändern, dass nur noch eine Steuerbefreiung für fünf Jahre gewährt wird.

6. Privilegien für E-Autos[nbsp]

Die Steuerbefreiung soll fallen, dafür soll es aber Sonderrechte für Elektroautos geben. Das Elektromobilitätsgesetz (E-moG) tritt ab Februar 2015 in Kraft. Es besagt, dass es Reservierung von Parkplätze an Ladestationen für E-Autos geben soll, dass es Vergünstigungen von Parkgebühren in Städten geben soll oder dass Elektroautos auch auf Busspuren benutzen dürfen. Allerdings dürfen das die Kommunen alles selbst entscheiden und regeln.

7. Strengere Abgasnorm[nbsp]

Benzin- und Dieselmotoren aller Neuwagen müssen ab dem 1. September 2015 die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Selbstzünder, d.h. Dieselfahrzeuge dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen (Stickoxide reizen die Schleimhäute der Atemwege und schwächen das Immunsystem). Bei Benzinern sinkt der zulässige Stickoxid-Wert auf 60 Milligramm pro Kilometer.

8. Neue Verbandmittel[nbsp]

Neue Verbandskästen müssen der geänderten DIN 13164 entsprechen. Denn der vorgeschriebene Inhalt hat sich geändert. Dazu gehören jetzt zum Beispiel neu zwei Feuchttücher zur Hautreinigung sowie ein 14-teiliges Pflaster-Set. Bisherige Verbandskästen müssen aber von den Autofahrern nicht ausgetauscht werden, wenn das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist. Das sollte aber geprüft werden.

9. Neue Typ- und Regionalklassen bei Autoversicherung[nbsp]

Neue Regional- und Typklassen treten ab 1. Januar 2015 in Kraft. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden jeweils rund 13 Prozent herauf- oder heruntergestuft. Fast 74 Prozent der Autofahrer bleiben bei der Regionalklasse in der bisherigen Stufe. Bei der Vollkaskoversicherung wird es für 54 Prozent der Versicherten keine Veränderung bei der Einstufung geben. Hier werden zehn Prozent der Vollkasko-Versicherten schlechter eingestuft, rund 36 Prozent können sogar mit besseren Tarifklassen rechnen.

10. TÜV-Prüfung wird genauer[nbsp]

Ab Sommer 2015 sollen bei der TÜV Prüfung für Kraftfahrzeuge Prüfadapter zum Einsatz kommen, mit denen die Funktionalität der werksseitig eingebauten sicherheitsrelevanten Systeme wie elektronischer Sicherheitssysteme und Fahrassistenzsysteme getestet wird. Bei der Bremsenprüfung wird ab 2015 die am Rad erreichte Bremskraft mit dem Druck im hydraulischen System abgeglichen.

Bei den neuen Regeln stehen somit Online Abwicklung und schlanke Verwaltung, Sicherheit und Emissionsreduzierung im Vordergrund. In Summe also durchaus vernünftige Veränderungen für Autofahrer.

Automobilclub Mobil in Deutschland e.V.

www.mobil.org

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30.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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Thema: Schwiegereltern-Schenkung

Experten erläutern das aktuelle Urteil

Wenn Eltern den Ehepartnern ihrer Kinder etwas zuwenden, gilt der Grundsatz “Geschenkt ist geschenkt” mitunter nur eingeschränkt. Denn spätestens seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 2010 steht fest, dass es sich bei dieser Zuwendung um eine Schenkung handelt, die bei einem Scheitern der Ehe in der Regel von den Schwiegereltern zurückgefordert werden kann.

Thema:  Schwiegereltern-Schenkung

Unter welchen Voraussetzungen und vor allem wie lange das im Falle eines Grundstücks möglich ist, darum ging es in einer kürzlich getroffenen weiteren Entscheidung des BGH. Die ARAG Experten berichten über den Fall.


Vorinstanzen hielten Anspruch für verjährt

Ein Vater hatte seiner Tochter und seinem Schwiegersohn jeweils das hälftige Miteigentum an dem Haus, in dem sie mit ihren Kindern die Erdgeschosswohnung bewohnten, übertragen. Sich selbst und seiner Frau hatte er dabei ein Wohnungsrecht vorbehalten. Im Jahr 2006 wurde die Ehe rechtskräftig geschieden. 2009 beantragte der Ex-Mann die Teilungsversteigerung des Grundstücks. Der Vater trat daraufhin Anfang 2010 seiner Tochter seinen Anspruch auf Rückübertragung des hälftigen Grundstücksanteils gegen ihren geschiedenen Mann ab. Diesen Anspruch machte die Tochter noch im selben Jahr geltend. Sowohl Amts- als auch Oberlandesgericht wiesen ihren Antrag mit der Begründung ab, der Anspruch auf Rückübertragung sei verjährt. Es gelte die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die aber habe mit Ablauf des Jahres 2006 – dem Jahr des rechtskräftigen Scheidungsurteils – zu laufen begonnen. Bereits Ende 2009 sei daher Verjährung eingetreten. Das sahen die Karlsruher Richter nun anders.

Rückforderungsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage[nbsp]

Sie stellten zunächst fest, dass dem Vater der Antragstellerin ein Anspruch auf Rückübertragung des hälftigen Miteigentums gegen seinen ehemaligen Schwiegersohn zustand, den er wirksam an seine Tochter abgetreten hat. Das Scheitern einer Ehe könne nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB zu einer Rückabwicklung der Schenkung an das Schwiegerkind führen. In der Regel könne dabei zwar nur ein Ausgleich in Geld verlangt werden. Ausnahmsweise komme aber auch eine Rückgewähr des geschenkten Gegenstandes in Betracht. Das kann laut BGH bei nicht teilbaren Gegenständen wie Hausgrundstücken oder Miteigentumsanteilen der Fall sein, insbesondere dann, wenn sich die Schwiegereltern wie hier ein Wohnungsrecht vorbehalten haben.

Zehnjährige Verjährungsfrist bei Grundstücken[nbsp]

Anders als die Vorinstanzen gingen die BGH-Richter jedoch nicht von einer Verjährung des Anspruchs aus. Sie betonten, dass die wegen Störung der Geschäftsgrundlage vorzunehmende Vertragsanpassung einer Grundstücksschenkung von Schwiegereltern grundstücksbezogen sei. Die Verjährung richte sich daher nach § 196 BGB. Dieser sieht für Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück eine zehnjährige Verjährungsfrist vor (Az.: XII ZB 181/13).

ARAG SE
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30.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

In Deutschland werden derzeit rund 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt – zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Eine Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat ergeben, dass sich bei 79 Prozent der pflegenden Angehörigen Beruf und Pflege nur schlecht miteinander vereinbaren lassen. Folgende neue gesetzliche Regelungen schaffen ab dem 1. Januar 2015 für Beschäftige spürbare Erleichterungen:

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung

Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Neu ist der Anspruch auf eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld, das den Verdienstausfall zu einem Teil auffängt.

Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch

Beschäftigte haben auch künftig bei der Pflege naher Angehöriger einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Künftig kommt ein Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen hinzu, um den Lebensunterhalt in einer Pflegesituation besser abzusichern. Das Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und kann bis zur Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts abdecken.

Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen

Ab 2015 haben Beschäftigte einen Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit. Diese gilt bis zu 24 Monate bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Beschäftigte sind teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Zusätzlich erhalten sie einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Die neuen Regelungen berücksichtigen auch die Besonderheiten von kleinen Betrieben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf[nbsp]www.wege-zur-pflege.de.

Kreis der nahen Angehörigen wird erweitert

Bisher zählten Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder zu den nahen Angehörigen. Ab Januar 2015 profitieren nun auch Stiefeltern, Schwäger/innen und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften von den neuen Regelungen.

Betreuung pflegebedürftiger Kinder

Für Eltern eines pflegebedürftigen Kindes, das nicht zu Hause, sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung betreut wird, gilt ab 2015 Folgendes: Wie bei der Pflegezeit können sie sich wahlweise und flexibel bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen. Wie bei der Familienpflegezeit sind bis zu 24 Monate Freistellung in Teilzeit möglich. Ein Wechsel zwischen häuslicher Pflege und außerhäuslicher Betreuung ist möglich.

Begleitung in der letzten Lebensphase

Auch für die Begleitung von Angehörigen in der letzten Lebensphase wird es leichter: Ist ein Angehöriger beispielsweise im Hospiz, besteht für maximal drei Monate ebenfalls die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren, um den nahen Angehörigen zu begleiten.

Alle Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie unter[nbsp]www.wege-zur-pflege.de.

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30.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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Programm von Donnerstag, 01.01.2015 bis Mittwoch, 07.01.2015:

Neu:[nbsp]
HERZ AUS STAHL (ab 16 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 18.00, DO, SO, MO, DI und MI 21.00, FR und SA 19.00, 22.00 Uhr

Neu:[nbsp]
REISEFILM KANADA (OST) (ab 0 J.)
MO 17.30 Uhr

Programm von Donnerstag, 01.01.2015 bis Mittwoch, 07.01.2015:

45. Woche:[nbsp]
SNEAK PREVIEW (ab 18 J.)
DI 20.00 Uhr

MenŽs Night
96 HOURS – TAKEN 3 (ab 16 J.)
MI 20.30 Uhr

2. Woche:[nbsp]
EXODUS – GÖTTER UND KÖNIGE (3D) (ab 12 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 14.15, DO, SO, MO, DI und MI 17.30, DO, SO, MO, DI und MI 20.45, FR und SA 15.15, 18.30, 21.45 Uhr

2. Woche:[nbsp]
HONIG IM KOPF (ab 6 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 12.05, DO, SO, MO, DI und MI 14.00, DO, SO, MO, DI und MI 17.10, DO, SO, MO, DI und MI 20.20, FR und SA 12.00, 15.00, 18.10, 21.20 Uhr

2. Woche:[nbsp]
BIBI [&] TINA – VOLL VERHEXT (ab 0 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 12.15, DO, SO, MO, DI und MI 14.45, DO, SO, MO, DI und MI 17.15, FR und SA 13.15, 15.45, 18.15 Uhr

2. Woche:[nbsp]
DIE ENTDECKUNG DER UNENDLICHKEIT (ab 0 J.)
DO, SO, DI und MI 17.10, DO, SO, MO und MI 20.00, FR und SA 17.50, 21.00 Uhr

3. Woche:[nbsp]
NACHTS IM MUSEUM – DAS GEHEIMNISVOLLE GRABMAL (ab 6 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 16.10, DO, SO, MO, DI und MI 18.30, DO, SO, MO, DI und MI 20.50, FR und SA 17.00, 19.20, 21.40 Uhr

3. Woche:[nbsp]
DER KLEINE DRACHE KOKOSNUSS (ab 0 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 12.00, DO, SO, MO, DI und MI 15.00, FR und SA 12.30, 13.30, 15.40 Uhr

4. Woche:[nbsp]
DER HOBBIT: DIE SCHLACHT DER FÜNF HEERE (ab 12 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 14.10, DO, SO, MO, DI und MI 17.25, DO, SO, MO und DI 20.30, FR und SA 15.10, 18.20, 21.30 Uhr

4. Woche:[nbsp]
DER HOBBIT: DIE SCHLACHT DER FÜNF HEERE (HFR 3D) (ab 12 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 12.30, DO, SO, MO, DI und MI 16.00, DO, SO, MO, DI und MI 19.30, FR und SA 13.30, 17.00, 20.30 Uhr

5. Woche:[nbsp]
PADDINGTON (ab 0 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 13.00, DO, SO, MO, DI und MI 15.30, FR und SA 12.10, 14.20, 16.40 Uhr

6. Woche:[nbsp]
DIE PINGUINE AUS MADAGASCAR (ab 0 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 11.45, DO, SO, MO, DI und MI 14.00, FR und SA 12.15, 14.40 Uhr

6. Woche:[nbsp]
DIE PINGUINE AUS MADAGASCAR (3D) (ab 0 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 12.00, FR und SA 13.00 Uhr

7. Woche:[nbsp]
DIE TRIBUTE VON PANEM – MOCKINGJAY TEIL 1 (ab 12 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 19.45, FR und SA 20.45 Uhr
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Unser Programm von Donnerstag, 01.01.2015 bis Mittwoch, 07.01.2015:

Donnerstag 01.01.2015:
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Herz aus Stahl: 18:00, 21:00 Uhr
Exodus – Götter und Könige (3D): 14:15, 17:30, 20:45 Uhr
Honig im Kopf: 12:05, 14:00, 17:10, 20:20 Uhr
Bibi [&] Tina – Voll verhext: 12:15, 14:45, 17:15 Uhr
Die Entdeckung der Unendlichkeit: 17:10, 20:00 Uhr
Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal: 16:10, 18:30, 20:50 Uhr
Der Kleine Drache Kokosnuss: 12:00, 15:00 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere: 14:10, 17:25, 20:30 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (HFR 3D): 12:30, 16:00, 19:30 Uhr
Paddington: 13:00, 15:30 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar: 11:45, 14:00 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar (3D): 12:00 Uhr
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1: 19:45 Uhr

Freitag 02.01.2015:
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Herz aus Stahl: 19:00, 22:00 Uhr
Exodus – Götter und Könige (3D): 15:15, 18:30, 21:45 Uhr
Honig im Kopf: 12:00, 15:00, 18:10, 21:20 Uhr
Bibi [&] Tina – Voll verhext: 13:15, 15:45, 18:15 Uhr
Die Entdeckung der Unendlichkeit: 17:50, 21:00 Uhr
Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal: 17:00, 19:20, 21:40 Uhr
Der Kleine Drache Kokosnuss: 12:30, 13:30, 15:40 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere: 15:10, 18:20, 21:30 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (HFR 3D): 13:30, 17:00, 20:30 Uhr
Paddington: 12:10, 14:20, 16:40 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar: 12:15, 14:40 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar (3D): 13:00 Uhr
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1: 20:45 Uhr

Samstag 03.01.2015:
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Herz aus Stahl: 19:00, 22:00 Uhr
Exodus – Götter und Könige (3D): 15:15, 18:30, 21:45 Uhr
Honig im Kopf: 12:00, 15:00, 18:10, 21:20 Uhr
Bibi [&] Tina – Voll verhext: 13:15, 15:45, 18:15 Uhr
Die Entdeckung der Unendlichkeit: 17:50, 21:00 Uhr
Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal: 17:00, 19:20, 21:40 Uhr
Der Kleine Drache Kokosnuss: 12:30, 13:30, 15:40 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere: 15:10, 18:20, 21:30 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (HFR 3D): 13:30, 17:00, 20:30 Uhr
Paddington: 12:10, 14:20, 16:40 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar: 12:15, 14:40 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar (3D): 13:00 Uhr
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1: 20:45 Uhr

Sonntag 04.01.2015:
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Herz aus Stahl: 18:00, 21:00 Uhr
Exodus – Götter und Könige (3D): 14:15, 17:30, 20:45 Uhr
Honig im Kopf: 12:05, 14:00, 17:10, 20:20 Uhr
Bibi [&] Tina – Voll verhext: 12:15, 14:45, 17:15 Uhr
Die Entdeckung der Unendlichkeit: 17:10, 20:00 Uhr
Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal: 16:10, 18:30, 20:50 Uhr
Der Kleine Drache Kokosnuss: 12:00, 15:00 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere: 14:10, 17:25, 20:30 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (HFR 3D): 12:30, 16:00, 19:30 Uhr
Paddington: 13:00, 15:30 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar: 11:45, 14:00 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar (3D): 12:00 Uhr
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1: 19:45 Uhr

Montag 05.01.2015:
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Herz aus Stahl: 18:00, 21:00 Uhr
Reisefilm Kanada (Ost): 17:30 Uhr
Exodus – Götter und Könige (3D): 14:15, 17:30, 20:45 Uhr
Honig im Kopf: 12:05, 14:00, 17:10, 20:20 Uhr
Bibi [&] Tina – Voll verhext: 12:15, 14:45, 17:15 Uhr
Die Entdeckung der Unendlichkeit: 20:00 Uhr
Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal: 16:10, 18:30, 20:50 Uhr
Der Kleine Drache Kokosnuss: 12:00, 15:00 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere: 14:10, 17:25, 20:30 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (HFR 3D): 12:30, 16:00, 19:30 Uhr
Paddington: 13:00, 15:30 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar: 11:45, 14:00 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar (3D): 12:00 Uhr
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1: 19:45 Uhr

Dienstag 06.01.2015:
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Herz aus Stahl: 18:00, 21:00 Uhr
SneakFreak: 20:00 Uhr
Exodus – Götter und Könige (3D): 14:15, 17:30, 20:45 Uhr
Honig im Kopf: 12:05, 14:00, 17:10, 20:20 Uhr
Bibi [&] Tina – Voll verhext: 12:15, 14:45, 17:15 Uhr
Die Entdeckung der Unendlichkeit: 17:10 Uhr
Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal: 16:10, 18:30, 20:50 Uhr
Der Kleine Drache Kokosnuss: 12:00, 15:00 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere: 14:10, 17:25, 20:30 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (HFR 3D): 12:30, 16:00, 19:30 Uhr
Paddington: 13:00, 15:30 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar: 11:45, 14:00 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar (3D): 12:00 Uhr
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1: 19:45 Uhr

Mittwoch 07.01.2015:
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Herz aus Stahl: 18:00, 21:00 Uhr
96 Hours – Taken 3: 20:30 Uhr
Exodus – Götter und Könige (3D): 14:15, 17:30, 20:45 Uhr
Honig im Kopf: 12:05, 14:00, 17:10, 20:20 Uhr
Bibi [&] Tina – Voll verhext: 12:15, 14:45, 17:15 Uhr
Die Entdeckung der Unendlichkeit: 17:10, 20:00 Uhr
Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal: 16:10, 18:30, 20:50 Uhr
Der Kleine Drache Kokosnuss: 12:00, 15:00 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere: 14:10, 17:25 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (HFR 3D): 12:30, 16:00, 19:30 Uhr
Paddington: 13:00, 15:30 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar: 11:45, 14:00 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar (3D): 12:00 Uhr
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1: 19:45 Uhr

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30.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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Auch mal in die Ferne schweifen

Hallescher lebens(t)raum e.V. bietet 2015[nbsp]wieder vielseitige Bildungsreisen an

„Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen“, äußerte einmal Johann Wolfgang von Goethe Ende des 18. Jahrhunderts in seinem Werk „Wilhelm Meisters Lehrjahre“. Dieser Meinung kann sich der hallesche Verein lebens(t)raum (Marktplatz 10a), der junge Menschen mit Handicap und deren Familien berät und betreut, nur anschließen. Seit einigen Jahren werden hier monatlich interessante Bildungsreisen organisiert, an denen auch Jugendliche sowie Erwachsene ohne Beeinträchtigung teilnehmen können.

Auch mal in die Ferne schweifen

Viel Wissenswertes gibt es stets bei den Tages-Touren innerhalb von Halle und in die nähere Umgebung zu entdecken. Und auch regelmäßige, ein- oder mehrtägige Fahrten auf den Brocken oder in andere Bundesländer sind immer wieder schön und lehrreich. So geht es auch 2015 Ende Juni beziehungsweise im August wieder zu den Sommercamps an die Ostsee und in die Sächsische Schweiz oder im Dezember zu einem Adventsausflug ins Erzgebirge. Zudem locken gewiss der Besuch des Leipziger Zoos im Februar, die Spurensuche nach dem Rattenfänger von Hameln im April, der einzigartige Spreewald sowie der abenteuerliche Baumkronenpfad im Hainich im Mai oder die alten Kohlebagger bei Leipzig im Oktober alle Stubenhocker hinter dem Ofen hervor. Für jeden Geschmack ist etwas dabei.

Aber manchmal zieht es die Reiselustigen auch weiter in die Ferne. Für Steffen Haußmann war die viertägige Stippvisite in Prag zweifellos der spannendste Ausflug im Jahr 2014. „Prag war europäische Kulturhauptstadt im Jahr 2000 und ist eine wunderschöne, kulturhistorisch bedeutsame Stadt“, resümiert der langjährige und erfahrene Koordinator von „Bildung [&] Reisen“ bei lebens(t)raum. „Da wir dort zwar sehr viel erlebt, allerdings den Hradschin und den jüdischen Friedhof nicht geschafft haben zu besuchen, werden wir im März 2015 erneut eine Prag-Fahrt anbieten.“

Um jedes Jahr auch die jeweils aktuellen europäischen Kulturhauptstädte kennenlernen zu können, startet Anfang November eine[nbsp] neue Reise-Serie mit einem fünftägigen Ausflug in das tschechische Pilsen, die europäische Kulturhauptstadt 2015. Auch hier gilt es laut Steffen Haußmann, der sich vor jeder Tour intensiv mit den Reisezielen befasst, für jeden Teilnehmer erneut, seinen Horizont zu erweitern und die zauberhafte Altstadt mit seinen Kirchen, Arkaden, einem Kloster und niedlichen kleinen Cafés zu erkunden.

Aufregend dürfte neben Prag und Pilsen ebenso die geplante Fünftagesreise Ende September in die Alpen sein. Denn außer Wanderung und Seilbahnfahrt wartet das Oktoberfest auf neugierige Besucher.

Steffen Haußmann zum Anliegen von „Bildung [&] Reisen“ des Vereins lebens(t)raum: „Für Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung gibt es nur wenige Bildungsangebote. Sie müssen außerdem durch Assistenten auf Reisen begleitet werden, damit sie stets einen Ansprechpartner sowie die nötige Unterstützung haben. Diese Assistenten kann der lebens(t)raum e.V. vermitteln. Die jungen Leute genießen während der ein- oder mehrtägigen Touren zudem nachhaltige Erlebnisse außerhalb ihres Alltags in Familie und Werkstatt und stärken dadurch auch ihre sozialen Kompetenzen.“

Bei Interesse an den Bildungsfahrten 2015 bitte unter der Telefonnummer 0345/ 520 02 51 oder E-Mail steffen.haussmann@lebenstraum-verein.de melden. Hier gibt es ebenfalls alle nötigen Informationen, unter anderem zu den Reisemodalitäten, Kosten sowie eine eventuelle Unterstützung über das Persönliche Budget.

Also dann: „Nur wo du zu Fuß warst, bist du auch wirklich gewesen.“ (J. W. v. Goethe)

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29.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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Veränderte Mülltonnen-Entsorgungstermine wegen des Feiertages Heilige Drei Könige

Aufgrund des Feiertages am Dienstag, 6. Januar 2015, entsorgt die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS), ein Unternehmen der Stadtwerke Halle, die Abfallbehälter später.

Veränderte Mülltonnen-Entsorgungstermine wegen des Feiertages Heilige Drei Könige

Bürger, deren Entsorgungstermin auf den 6. Januar 2015 fallen würde, werden gebeten, ihre Tonnen am Mittwoch, 7. Januar, und am Donnerstag, 8. Januar, vor die Tür zu stellen, damit die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH die Wert- und Reststoffe fachgerecht entsorgen kann.

Die Leerung der Abfallbehälter erfolgt grundsätzlich in der Zeit von 6 bis 21 Uhr. Alle weiteren Feiertags-Entsorgungstermine für das Jahr 2015 stehen im Internet unter[nbsp]www.hws-halle.debereit.

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29.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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Meldungen aus dem Burgenlandkreis

Einbruch in Feuerwehrdepot

Kleinjena[nbsp]– Getränke sowie ein Rettungsmesser wurden am Montag, vermutlich gegen zwei Uhr früh, aus dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Kleinjena gestohlen. Der oder die Täter drangen gewaltsam durch ein Fenster in den Aufenthaltsraum ein. Kurz nach zwei Uhr bemerkte ein Zeugen auf einem nahegelegenen Radweg eine Person mit einem Fahrrad, auf dem sich ein Bierkasten befand. Der gleiche Zeuge hatte anschließend den Einbruch entdeckt und die Polizei informiert. Der Schaden insgesamt wird auf rund hundertdreißig Euro geschätzt.

Meldungen aus dem Burgenlandkreis

Autoräder gestohlen

Weißenfels, OT Langendorf – Vermutlich am Wochenende wurden auf dem Freigelände eines Autohauses in der Weißenfelser Straße von einem Opel Zafira vier komplette Räder gestohlen. Der oder die Täter hatten das Fahrzeug auf vermutlich von ihnen mitgebrachten Ziegelsteinen aufgebockt. Die Räder der Größe 225/50 R 17 trugen Sommerbereifung. Der Schaden beträgt über 1000 Euro.

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Verkehrsunfallgeschehen

Burgenlandkreis – Am Montag ereigneten sich im Burgenlandkreis bis gegen 12 Uhr vierzehn Verkehrsunfälle. Bei der Hälfte davon spielten die winterlichen Straßenverhältnisse eine Rolle. Bei den übrigen Unfällen handelte es sich zumeist um sogenannte Parkplatzunfälle sowie einen Wildunfall.

Großwangen – Aus Richtung Memleben kommend, stieß am Montag gegen 7:10 Uhr kurz vor dem Ortseingang von Großwangen ein Pkw Renault mit einem Reh zusammen. Dem 34-jährigen Autofahrer war es nicht möglich, den Unfall zu verhindern. Das Tier verendete an der Unfallstelle. An dem Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von sechshundert Euro.

Schnaudertal, OT Bröckau – Das auf schneeglatter Fahrbahn ausbrechende Fahrzeugheck eines Omnibusses beschädigte am Montag um 8:15 Uhr in der Bröckauer Hauptstraße einen Pkw. Die Autofahrerin hatte wegen des entgegenkommenden Busses ihren Pkw VW angehalten. Die Kollision konnte jedoch nicht verhindert werden. Der Schaden an dem Pkw wird auf zweitausendfünfhundert Euro geschätzt. An dem Bus entstand ein Schaden von fünfhundert Euro. Beide Fahrzeuge konnten die Fahrt selbständig fortsetzen.

Naumburg – [nbsp]Im Markgrafenweg fuhr eine 27-jährige Hyundaifahrerin auf einen vor ihr fahrenden Renault auf. Offenbar hatte die Frau nicht bemerkt, dass der Renault seine Geschwindigkeit verringerte, um nach rechts in die Talstraße abbiegen zu können. An beiden Fahrzeugen entstand augenscheinlich geringfügiger Sachschaden.

Meineweh – Auf der Bundesstraße 180 bei Meineweh kam am Montag[nbsp] gegen 11:15 Uhr ein Pkw Daihatsu bei winterglatten Fahrbahnverhältnissen ins Schleudern und rutschte in den Straßengraben. Der 46-jährige Autofahrer kam mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus. Das Fahrzeug wurde beschädigt und musste aus dem Straßengraben geborgen sowie abgeschleppt werden.

Weißenfels – Zwei Lkw bewältigten am Montag gegen 10:30 Uhr die Steigung in der Käthe- Kollwitz- [nbsp]Straße nicht und blieben liegen. Der Winterdienst ermöglichte später die gefahrlose Weiterfahrt. Schäden traten nicht auf.

Weißenfels – Ein aus Richtung Pettstädt kommender Pkw Opel wollte von der Bundesstraße 176 nach links in die Tagewerbener Straße abbiegen. Die 62-jährige Autofahrerin bremste zwar ab, geriet dennoch auf die Verkehrsinsel und überfahr dort ein Verkehrszeichen. [nbsp]An dem Fahrzeug entstand geringfügiger Sachschaden.

Weißenfels – Vermutlich wegen Nichtbeachtens der winterglatten Straßenverhältnisse kam auf der Bundesstraße 91 am Montag um 10:50 Uhr ein Pkw Fiat von der Fahrbahn ab und landete im Straßengraben. Die 58-jährige Autofahrerin war in Fahrtrichtung Merseburg unterwegs und wollte die Bundesstraße 91 am Abzweig nach Freyburg verlassen. Der Schaden wird auf tausendfünfhundert Euro geschätzt. Anlage: Unfallfoto

Freyburg, OT Nißmitz – Auf der Bundesstraße 180 kam am Montag um 10:25 Uhr in der Ortslage Nißmitz ein 75-jähriger Autofahrer mit seinem Pkw BMW von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Grundstücksmauer. An dem Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von zweitausend Euro.

Freyburg, OT Zscheiplitz – Bei Zscheiplitz kam am Montag um 11:30 Uhr ein 18-jähriger Autofahrer von der Fahrbahn ab und stürzte einem Abhang hinunter. Der junge Mann wurde leicht verletzt, konnte aber nach ambulanter Behandlung bereits wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden. An dem Pkw entstand vermutlich wirtschaftlicher Totalschaden. Anlage: Unfallfoto

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29.12.2014
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Diebstähle und Verkehrsunfall

Diebstahl Werkzeug

In der Nacht vom Sonntag zum Montag drangen unbekannte Täter in eine Werkstatt im Bereich Querfurt, Burgring ein. Sie verschafften sich unter Gewaltanwendung Zutritt zum Objekt und durchsuchten die Innenräume. Bisher ist bekannt, dass diverse Werkzeuge und ein Moped entwendet wurden.

Diebstähle und Verkehrsunfall

Diebstall Fallrohre

In der Nacht vom Samstag zum Sonntag machten sich unbekannte Täter an der Dachentwässerung eines Gebäudes im Bereich Merseburg, Hallesche Straße zu schaffen. Sie demontierten mehrere[nbsp] Fallrohre und transportierten diese ab.

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Diebstahl Reifen

Am Wochenende drangen unbekannte Täter in einen Container im Bereich Landsberg, Carlsfelder Straße ein. Sie öffneten diesen gewaltsam und durchsuchten den Innenraum. Bisher ist bekannt, dass mehrere Reifen für Lkw entwendet wurden.

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Verkehrsunfall

Am 29.12.2014 gegen 07.00 Uhr ereignete sich im Bereich Klepzig ein Verkehrsunfall. Ein 19 jähriger Daewoo-Fahrer befuhr die Zwebendorfer Straße aus Richtung Zwebendorf in Richtung Klepzig. In einer Rechtskurvve verlor er aus bisher ungeklärter Ursache die Kontrolle über das Fahrzeug, kam nach links von der Straße ab und rutschten gegen einen Zaun. Durch den Aufprall wurde das Fahrzeug beschädigt.

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29.12.2014
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Einbruch und Diebstahl im besonders schweren Fall

Im Zeitraum vom 27. bis zum 29. Dezember, 6.25 Uhr wurde der Zaun an der Hinterfront einer Firma in der Magdeburger Chaussee durchtrennt.

Einbruch und Diebstahl im besonders schweren Fall

Es wurden vier Hallen aufgebrochen und zahlreiche Werkzeuge entwendet. Der Schaden wird auf 10 000 Euro geschätzt.[nbsp]

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29.12.2014
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Diebstahl im besonders schweren Fall

Am heutigen Tag, kurz vor 4 Uhr, beobachtete eine Zeugin wie in Halle-Neustadt ein Mann einen Müllcontainer direkt unter ein Fenster an der Vorderseite einer Gaststätte schob und darauf kletterte.

Diebstahl im besonders schweren Fall

Der Mann drückte das Fenster gewaltsam auf und drang in das Objekt ein. Kurze Zeit später wurde der 24-jährige Tatverdächtige in der Küche gestellt. Sein Versuch, den mitgeführten Rucksack zu verstecken, scheiterte. In diesem wurde ein Brecheisen und die Münzen eines frisch aufgebrochenen Spielautomaten vorgefunden.[nbsp]

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29.12.2014
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