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2007

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Nachtführung auf dem Stadtgottesacker

Im Rahmen der Ausstellung (“Marcus Golter – Ein feiner stiller Ort – Fotografien von Bogenreliefs auf dem Stadtgottesacker”) des Halleschen Kunstvereins und dem Stadtmuseum Halle (Saale), fand gestern die lang angekündigte Nachtführung auf dem ab 1557 errichteten Stadtgottesacker statt.

Nachtführung auf dem Stadtgottesacker

Die Camposanto Anlage, gilt als einer der schönsten Friedhöfe in Deutschland und als ein Meisterwerk der Renaissance. Von den 94 Renaissance Grabbögen waren 1945 durch Bomben 26 zerstört oder beschädigt worden.

Bis Anfang der 60er Jahre wurden die meisten der Bögen wieder aufgestellt, blieben aber ohne Reliefs. Seit 1991 wurden über 11 Millionen Euro in die Wiederherstellung investiert, davon allein 6,2 Millionen Euro als Privatspende der 2012 verstorbenen Marianne Witte, Tochter des Nobelpreisträgers für Chemie, Karl Ziegler. Mit dem Läuten der kürzlich restaurierten Glocke im Turm begannen der Bildhauer Marcus Golter und die Bildhauerin Maja Graber, die nächtliche Führung.

Neben wissenswerten über den Stadtgottesacker, Erklärungen was die neuen Reliefs darstellen und wie die Ideen dazu entstanden, gab auch vieles über die hier beigesetzten Personen zu hören. Von Nickel Hofmann, dem Erbauer des Gottesackers, über Christian Thomasius dem Gründer unserer halleschen Universität, bis zum Vater von Georg Friedrich Händel, der einem Bauernsohn aus Maschwitz bei Halle ein Messer aus dem Magen entfernte. Damals sehr glaubhaft, aber heutige Mediziner schmunzeln drüber.

Der Stadtgottesacker hat die normalen Friedhofsöffnungszeiten der Stadt Halle.

Die Ausstellung im Stadtmuseum, Große Märkerstraße 10, kann noch bis zum 31. Oktober 2017, dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr besichtigt werden.

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29.09.2017
hallelife.de - Redaktion
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10. Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für 2016 veröffentlicht – Bericht ab sofort online einsehbar

Anzahl der stationären Einrichtungen und Plätze im Land weiter stabil – Trend geht jedoch zu ambulanter Betreuung

769 Prüfungen hat die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes im vergangenen Jahr in den 701 stationären Einrichtungen Sachsen-Anhalts durchgeführt. Dabei ist das Referat Heimaufsicht per Gesetz nicht nur für 472 Alten- und Pflegeeinrichtungen, davon 456 vollstationäre Pflegeeinrichtungen, sondern auch für die 10 Kurzzeitpflegeeinrichtungen, 6 Hospize und die 229 Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen (mit insgesamt 39.798 Plätzen) zuständig.

10. Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für 2016 veröffentlicht – Bericht ab sofort online einsehbar

Seit 2004 veröffentlicht die Heimaufsicht alle zwei Jahre und seit 2011 jedes Jahr die so genannten Heimberichte/Tätigkeitsberichte über die Arbeit der Heimaufsicht mit umfangreichen statistischen Angaben. Gegenüber dem Jahr 2015 ist die Anzahl der stationären Einrichtungen 2016 um 4 Einrichtungen und die Platzzahl um 262 stationäre Plätze zwar leicht zurückgegangen, verharrt aber insgesamt auf gleichbleibend hohem und stabilem Niveau.

Entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist dagegen die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner in den derzeit 85 ambulant betreuten Wohngemeinschaften und -gruppen weiter gewachsen (2015 waren es 79). Hier stehen 758 Plätze (2015: 714) zur Verfügung, das sind immerhin 44 mehr als noch ein Jahr zuvor. Die Anzahl der Wohngemeinschaften und Gruppen hat damit um 7,59 % zugenommen, die der Plätze in diesen Wohnformen um 6,16 %.

„Dabei gehen die Impulse für die Einrichtung dieser Wohn- und Lebensformen sowohl von ambulanten Pflegediensten als auch von Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften, Vereinen und Trägern stationärer Einrichtungen aus.“, erklärte Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes. „Angesichts der steigenden Nachfrage ist es auch wichtig, dass sich ein nicht nur zahlenmäßig breites Angebot entwickelt. Die Bedürfnisse der Menschen sind unterschiedlich, dem müssen wir Rechnung tragen.“

Besonders die Betreuung und Förderung in den 229 stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird weiterhin in guter Qualität erbracht. Hier sind landesweit 65 Prozent der Beschäftigten ausgebildete Fachkräfte, die nicht nur für eine hohe Qualität der Betreuung und des Wohnens sorgen, sondern auch für eine auf den Einzelnen abgestimmte sozialpädagogische und heilpädagogische Förderung. Eine gute Qualität der Pflege und Betreuung wird auch in den 472 Pflegeeinrichtungen des Landes geleistet. Hier sind trotz des vielfach beklagten Fachkräftemangels landesweit immerhin 54 % der Beschäftigten Pflegefachkräfte.

Von den im vergangenen Jahr durchgeführten 769 Prüfungen fanden 624 unangemeldet statt. Damit ist eine weitere Steigerung der unangemeldeten Prüfungen von rund 77 % im Vorjahr auf 81 % im Jahre 2016 feststellbar, der bislang höchste Stand gegenüber allen Vorjahren. Die Heimaufsichtsbehörde entspricht damit der gesetzlichen Vorgabe, dass Prüfungen „in der Regel unangemeldet“ erfolgen sollen. 120 der unangemeldeten Prüfungen erfolgten anlassbezogen auf Grund von Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern oder deren Angehörigen, etwa zur Pflege- und Betreuungsqualität oder wegen Hygiene- oder baulichen Mängeln.

Die anlassbezogenen Kontrollen fanden – wenn notwendig – auch nachts in den entsprechenden Einrichtungen statt. Festgestellte Mängel wurden mit den Trägern und Leitungen der stationären Einrichtungen und neuen Wohnformen ausgewertet und durch Nachkontrollen sichergestellt, dass sie umgehend behoben werden. In den allermeisten Fällen sorgten die Träger sofort nach den Beratungsgesprächen mit der Heimaufsicht für die Abstellung der festgestellten Mängel. Nur in 2 Fällen musste die Heimaufsicht im Ergebnis der Nachkontrollen noch eine Anordnung erlassen, um die vollständige Beseitigung der festgestellten Mängel durchzusetzen.

In 2 Fällen wurden Beschäftigungsverbote ausgesprochen. Das erfolgt immer dann, wenn die Leitung oder Beschäftigte einer Einrichtung die für ihre Tätigkeit erforderliche persönliche oder fachliche Eignung nicht besitzen.

Das seit 2011 geltende Wohn- und Teilhabegesetz garantiert allen älteren und pflegebedürftigen Menschen und allen Menschen mit Behinderungen, die in einer stationären Einrichtung oder einer ambulant betreuten Wohnform leben, ein Mitwirkungsrecht in den sie betreffenden Angelegenheiten. In den meisten Einrichtungen nehmen Bewohnerbeiräte oder Bewohnerversammlungen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner wahr. Wo das nicht möglich ist, haben Bewohnerfürsprecher die Interessenvertretung übernommen.

Die Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt hat die Ergebnisse ihrer Arbeit in ihrem 10. Tätigkeitsbericht zusammengefasst, der im Internetangebot des LVwA ab sofort unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de unter dem Stichwort Publikationen auch als Download zur Verfügung steht.

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29.09.2017
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Stadtbad Halle: Zusätzliche Öffnungszeiten für Hallenser während Herbstferien

Da in den Schulferien vom 2. bis 13. Oktober 2017 kein Schulschwimmen stattfindet, bietet die Bäder Halle GmbH, ein Unternehmen der Stadtwerke Halle, allen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbad zusätzliche Zeiten zum Schwimmen an: Die Männerhalle, in der normalerweise montags bis donnerstags von 7 bis 13 Uhr und freitags von 7 bis 12 Uhr das Schulschwimmen stattfindet, kann in dieser Zeit von der Öffentlichkeit genutzt werden.

Stadtbad Halle: Zusätzliche Öffnungszeiten für Hallenser während Herbstferien

Nachmittags steht die Männerhalle zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung, Dienstag und Donnerstag von 15 bis 22 Uhr, am Wochenende und Feiertag wie gewohnt von 8 bis 18 Uhr. In der Frauenhalle wird nach wie vor das Becken denkmalgerecht saniert.

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29.09.2017
hallelife.de - Redaktion
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Wohngemeinschaften: Ideal für Studenten

Experten über rechtliche Fragen beim Gründen einer WG

Das neue Semester beginnt für zahlreiche Studenten mit einem Umzug. Für Studenten ist häufig der finanzielle Aspekt ausschlaggebend für die Gründung einer WG. In teuren Städten wie Hamburg oder München können sich nur die wenigsten Studenten eine eigene Wohnung leisten.

Wohngemeinschaften: Ideal für Studenten

Da zudem die Kapazitäten der Studentenwohnheime begrenzt sind, suchen sich viele Studenten ein bezahlbares Zimmer in einer Wohngemeinschaft und sind dann auch bereit, Räume wie Bad, Küche und ggf. Wohnzimmer mit den Mitbewohnern gemeinsam zu nutzen. Die häufigsten Fragen beantworten ARAG Experten.

Was ist eine Wohngemeinschaft?

Eine Wohngemeinschaft ist der Zusammenschluss mindestens zweier Personen zum Zweck des gemeinsamen Wohnens in einer Wohnung. Was viele nicht wissen: Haben alle Mieter gemeinsam die Wohnung gemietet, bildet eine Wohngemeinschaft juristisch gesehen eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR) gemäß § 705 BGB. Denn eine GbR kann auch ohne schriftlichen Vertrag oder Eintragung ins Handelsregister geschlossen werden. Konsequenz: Bei einer GbR haften zum Beispiel alle Mitglieder mit ihren gesamten Privatvermögen für die Gesellschaft.

Wie viele Mitglieder darf eine WG haben?

Eine WG darf grundsätzlich nur so viele WG-Mitglieder haben, wie Schlafzimmer zur Verfügung stehen. Bei einem Verstoß hiergegen könnte laut ARAG Experten der Vermieter die Kündigung aussprechen.

Wer muss die Miete zahlen?

Hierbei kommt es darauf an, wer als Hauptmieter den Mietvertrag unterschrieben hat. Gibt es ein WG-Mitglied, das alleine den Mietvertrag unterschrieben hat und somit der Hauptmieter ist , so haftet er zunächst alleine gegenüber dem Vermieter für die Mietzahlung. Die anderen WG-Mitglieder sind dann Untermieter. Haben alle WG-Mitglieder den Mietvertrag unterzeichnet, sind sie gemeinsam zur Mietzahlung verpflichtet. Vorsicht: Jeder Bewohner haftet dann gesamtschuldnerisch für die Miete. Falls in einer WG z.B. zwei der insgesamt drei Mieter ihren Teil der Miete nicht zahlen, kann der Vermieter daher von einem einzigen Mieter die Zahlung der gesamten Miete verlangen. Dieser hat zunächst dem Vermieter die volle Miete zu zahlen und muss dann versuchen, die entsprechenden Teilbeträge von seinen Mitbewohnern zurückzuverlangen.

Ein Mitbewohner möchte ausziehen

Falls es einen Hauptmieter gibt und die anderen WG-Mitglieder nur Untermieter sind, muss der Untermieter nur gegenüber dem Hauptmieter kündigen. Der Hauptmieter wird dann das Zimmer an einen neuen WG-Mitbewohner vermieten. Dazu braucht er die Zustimmung des Vermieters, wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist. Komplizierter ist es, wenn alle WG-Bewohner Hauptmieter sind: Möchte ein Mieter ausziehen, braucht er die Zustimmung des Vermieters und der anderen Mieter. Die verbleibenden Mieter müssten dann einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter schließen. Um hier Probleme zu vermeiden, raten ARAG-Experten dazu, im Mietvertrag eine Regelung aufzunehmen, die es den verbleibenden Mietern erlaubt, einen neuen Mitbewohner in den Vertrag aufzunehmen.

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

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29.09.2017
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Experteninterview zum Thema „Haustiere in Mietwohnungen“

Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet Fragen zum Mietrecht[nbsp]

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eindeutig entschieden, dass Mietverträge kein generelles Verbot zur Hunde- und Katzenhaltung[nbsp] enthalten dürfen. Ein Freifahrtschein für alle Tierliebhaber? Nicht unbedingt, meint ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer und antwortet auf Fragen um Recht und Unrecht in der Heimtierhaltung. [nbsp]

Experteninterview zum Thema „Haustiere in Mietwohnungen“

Herr Klingelhöfer, dürfen Mieter seit dem BGH-Urteil Hunde und Katzen halten wie sie wollen?

RA Tobias Klingelhöfer: Das angesprochene Urteil des Bundesgerichtshof zu dieser Thematik (Az.:[nbsp] VIII ZR 168/12) besagt lediglich, dass die Haltung mittels Formularklausel nicht pauschal verboten werden kann. Unabhängig davon kommt es immer darauf an, ob die Hunde- oder Katzenhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zählt. Es gilt immer, alle Einzelinteressen gegeneinander abzuwägen – die des Mieters, Vermieters und auch der Nachbarn. Ist beispielsweise der Hund zu groß für die Wohnung oder haben die Nachbarn Angst vor ihm, kann ein Verbot im Einzelfall gerechtfertigt sein.

Was gilt bei der Haltung von Kleintieren?

RA Tobias Klingelhöfer: Gegen ein Aquarium oder den Hamster im Käfig kann wohl niemand etwas haben. Generell besteht kein Verbot zur Haltung von Kleintieren. Dies sind per Definition Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn und keine Schäden an der Wohnung verursachen. Allerdings sollte man es dennoch nicht übertreiben. 30 Wellensittiche in einer Voliere in einer Zweizimmerwohnung sind beispielsweise nicht erlaubt.

Dürfen Reptilien ohne Einschränkung gehalten werden?

RA Tobias Klingelhöfer: Hierbei kommt es in jedem Fall auf die Art der Haltung an. In einem Terrarium ist dies meist kein Problem, sofern dieses nicht ganze Teile der Wohnung einnimmt. Bloßer Ekel von Nachbarn reicht in der Regel auch nicht aus, um beispielsweise eine ungefährliche Schlange aus der Hausgemeinschaft zu entfernen (AG Bückeburg, Az.: 73 C 353/99 [VI]). Anders sieht es aus bei der Haltung von Würgeschlangen oder Vogelspinnen – deren Anwesenheit darf der Vermieter untersagen.

Was ist mit Mini-Schweinen?

RA Tobias Klingelhöfer: Ein friedliches Mini-Schwein darf in einer Etagenwohnung gehalten werden, wenn es sich benimmt. In einem bestimmten Fall geriet ein schwarzes Borstentier allerdings beim Herannahen der Müllabfuhr in Panik und konnte von seiner Besitzerin nicht gebändigt werden. Nach einem zweiten Zwischenfall verlangte der Vermieter den Auszug des Schweins. Die Richter gaben ihm Recht (AG München 413 C 12648/04).

Dürfen mehrere Tiere gehalten werden?

RA Tobias Klingelhöfer: In Maßen ist auch die Haltung mehrerer Haustiere in der Regel kein Problem. Gibt es in der Familie ein Kaninchen und gleichzeitig noch zwei Wellensittiche, wird ihr der Vermieter kaum aufs Dach steigen. Anders sieht dies aus bei zooähnlicher Tierhaltung. So durfte sich ein Herr beispielsweise nicht über die fristlose Kündigung durch seinen Vermieter wundern. Dieser hatte nur die Haltung eines Hundes gestattet, aber trotz Abmahnung eine fortgesetzte zooähnliche Tierhaltung festgestellt. Anzutreffen waren drei Schweine, Kaninchen, Meerschweinchen, Schildkröten und Vögel (AG München, Az: 462 C 27294/98).

Dürfen Tiere im Gemeinschaftsgarten frei herumlaufen?

RA Tobias Klingelhöfer: Solange es niemanden stört, dürfen sich Tiere auf Gemeinschaftsgrundstücken frei bewegen. Sobald allerdings Beschwerden auftreten, gehört das Tier an die Leine – gleichgültig aus welchem Grund. So mussten die Besitzer eines Bernhardiners ihren Vierbeiner im Garten der Wohnungseigentümergemeinschaft an die Leine legen. Die Eltern zweier vier und sechs Jahre alter Kinder wollten nicht, dass der Hund frei herumläuft. Die Größe des Hundes war ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts, unabhängig davon, ob der Hund schon einmal jemanden gebissen hat (OLG Karlsruhe Az.: 14 Wx 22/08).

Auch die Angst vor Verschmutzung der Gemeinschaftsfläche wiegt schwerer als der Freiheitsdrang des Tieres. Darum dürfen Vermieter einem Mieter auch fristlos kündigen, wenn dieser seinen Hund im Gemeinschaftsgarten ständig die Notdurft verrichten lässt. In einem verhandelten Fall hatte der Mieter trotz Abmahnung durch den Vermieter seinen Hund weiterhin in den von den Hausbewohnern gemeinsam benutzten Garten gelassen, der dort sein Geschäft verrichtete. Die ständige Belästigung und Gesundheitsgefährdung durch den Hundekot im Garten beeinträchtige die Mitmieter erheblich und störe den Hausfrieden nachhaltig, fanden die Richter. Da die Abmahnung keinen Erfolg hatte, durfte der Vermieter fristlos kündigen (AG Steinfurt, Az. 4 C 171/08).

Darf man das verstorbene geliebte Haustier im eigenen Garten begraben?

RA Tobias Klingelhöfer: Das Tierkörperbeseitigungsgesetz erlaubt das Begräbnis von toten Tieren im Garten. Es gibt aber einige Einschränkungen. Der Garten darf zum Beispiel nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen. Die Grabstelle darf nicht an öffentliche Plätze oder Wege angrenzen. Außerdem ist eine 50 cm dicke Erdschicht über dem Kadaver nötig und das Tier durfte keine ansteckende Krankheit haben, als es starb. Nutzer von gemieteten Gärten müssen zusätzlich den Vermieter fragen.

Download und weitere Urteile zum Thema unter

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/ [nbsp][nbsp]

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29.09.2017
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Lkw-Fahrer stirbt bei schwerem Unfall auf der A14

Am heutigen Tag, gegen 08:55 Uhr, eignete sich auf der BAB 14 zwischen den Anschlussstellen Halle-Tornau und Halle-Peißen, in Fahrtrichtung Dresden, ein Verkehrsunfall.

Lkw-Fahrer stirbt bei schwerem Unfall auf der A14

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen fuhr der Fahrer eines LKW auf einen, am Stauende stehenden, Sattelzug auf. Dabei wurde der 43-jährige Fahrer des LKW in seinem Fahrzeug eingeklemmt und verstarb noch an der Unfallstelle. Der Fahrer des Sattelzuges wurde verletzt in ein Krankenhaus verbracht.

Die Fahrtrichtung Dresden ist vollgesperrt. Wie lange die Vollsperrung noch andauern wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Der Fahrzeugverkehr wird an der Anschlussstelle Halle-Tornau, über die U 26, von der Autobahn abgeleitet.

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29.09.2017
hallelife.de - Redaktion
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Veranstaltungstipps für Weihnachtsmarkt-Broschüre gesucht

Bis Mittwoch, 4. Oktober 2017 können Einrichtungen, Vereine, Künstler und private Initiatoren thematisch passende Veranstaltungen im Zeitraum des Halleschen Weihnachtsmarktes vom 28. November bis 24. Dezember 2017 kostenfrei an die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH (SMG) melden unter marketing@stadtmarketing-halle.de.[nbsp]

Veranstaltungstipps für Weihnachtsmarkt-Broschüre gesucht

Telefonische Rückfragen sind ebenso möglich unter: 0345-478 235-63. Zur Bewerbung des Halleschen Weihnachtmarktes wird eine 60-seitige, kostenfreie Weihnachtsmarktbroschüre aufgelegt. Das Heft bündelt die vielen Veranstaltungen in Halles Innenstadt mit Übersichtskarte der Stände auf dem Weihnachtsmarkt und vielen Überraschungen in der Vorweihnachtszeit.

Folgende Informationen werden für einen Ausflugstipp benötigt: Nennung des Veranstaltungstitels und Zeitraums mit kurzer Beschreibung. Bei Interesse können zudem Anzeigenflächen gebucht werden. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, die eingehenden Anmeldungen auf thematische Bezüge zu prüfen.

Die Gratis-Broschüre wird in einer Auflage von 25.000 Stück gedruckt und im südlichen Sachsen-Anhalt und im Leipziger Raum zur Bewerbung des Halleschen Weihnachtsmarktes verteilt. Weit mehr als 400[nbsp]Veranstaltungen bündelte die Broschüre im vergangenen Jahr in der Adventszeit.
Diesen Service und Mehrwert für Touristen und Hallenser bietet die Stadt Halle (Saale) für Weihnachtsmarktbesucher seit 2008. Seit nunmehr zehn Jahren laden im Rahmen der Weihnachtsmarkt-Kampagne die Rentiere „Finni [&] Rudi“ mit wechselnden Motiven zum Besuch auf den „Halleschen Weihnachtsmarkt“.

Rentierfreunde können sich ab sofort auf den[nbsp]„Finni- [&] Rudi-Adventskalender“ freuen. Dieser wird u.a. in der Tourist-Information Halle, den Filialen der Halloren Schokoladenfabrik, der Bäckerei Schäfers, in Edeka- und NP-Märkten, bei Globus Halle Bruckdorf, in der Thalia Buchhandlung am Markt, im Museumsshop des Kunstmuseums Moritzburg sowie im Zoo-Shop des Halleschen Bergzoos verkauft.

Ansprechpartner für Veranstaltungsmeldung:

Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH
E-Mail: marketing@stadtmarketing-halle.de
Tel. 0345-478 235 63

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29.09.2017
hallelife.de - Redaktion
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Landesrechnungshof bestätigt Bedarf für bessere Finanzierung und mehr Personal

In seinem Prüfbericht zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Sachsen-Anhalt hat der Landesrechnungshof deutliche Korrekturen angemahnt. Der Landesrechnungshof weist darauf hin, dass der Finanzierungsanteil des Landes künftig nicht mehr durch gesetzlich festgelegte und auf Annahmen beruhenden Pauschalen zu erbringen sein sollte, sondern durch eine prozentuale Beteiligung an den tatsächlichen Personalkosten.

Landesrechnungshof bestätigt Bedarf für bessere Finanzierung und mehr Personal

Die GEW hatte diesen Vorschlag bereits in der Diskussion zur KiFöG-Novelle 2013 vorgeschlagen, um die Transparenz bei den verwendeten Landesmittel zu erhöhen.

Noch deutlicher wird der Landesrechnungshof bei den Fragen der Finanzierung des notwendigen Personals und der Einführung von einheitlichen Mindeststandards für den Betrieb von Kitas. „Der Landesrechnungshof hat heute deutlich gemacht, dass die Umsetzung des gesetzlichen Bildungsauftrages in den Tageseinrichtungen nur möglich ist, wenn mehr Personal vorgehalten wird, als dies bisher der Fall ist. Das Land muss dafür die entsprechenden Finanzen zur Verfügung stellen. Wir erwarten jetzt schnelle und beherzte Entscheidungen von der Landespolitik, um die derzeit schwierige Situation in den Tageseinrichtungen zu verbessern“, erklärte dazu Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt.

In diesem Zusammenhang mahnte sie auch eine Reform der Erzieherinnenausbildung an, die dringend notwendig sei, um den künftigen Fachkräftebedarf sicherzustellen. Abschließend sah Gerth durch viele Passagen im Prüfbericht des Landesrechnungshofes das langjährige Engagement und die Einschätzungen der GEW bestätigt: „Der heute vorgelegte Bericht greift viele von der GEW angemahnten Defizite in den Tageseinrichtungen auf. Dazu gehören u.a. die intransparenten und nicht auskömmlichen Finanzierungsbeteiligungen des Landes, unklare gesetzliche Regelungen zur Verantwortlichkeit von Landkreisen und Gemeinden sowie die generelle Unterfinanzierung des notwendigen pädagogischen Personals. Vorschläge zur Behebung dieser Defizite liegen auf dem Tisch, jetzt ist die Zeit für eine konsequente und transparente Umsetzung.“

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29.09.2017
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Rund 1,7 Millionen Euro für Straßensanierung bei Aschersleben

Am Mittwoch (04.10.) beginnen südwestlich von Aschersleben (Salzlandkreis) die Arbeiten zur Sanierung der Landesstraße (L) 228. „Das Land investiert knapp 1,7 Millionen Euro in die Ertüchtigung des Teilstücks der vielbefahrenen Straße“, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel vor Beginn der Arbeiten.[nbsp]

Rund 1,7 Millionen Euro für Straßensanierung bei Aschersleben

Von dem Geld werde die Straße beginnend am Ortseingang von Westdorf (Richtung Welbsleben) bis zur Einmündung auf die Bundesstraße (B)185 in Aschersleben auf einer Gesamtlänge von rund 2,3 Kilometern aufwendig instandgesetzt.

Die Baumaßnahme wird zusammen mit der Stadt Aschersleben und der Ascanetz GmbH realisiert. Neben der eigentlichen Fahrbahnsanierung (einschließlich Straßenentwässerung) werden also auch die Nebenanlagen, wie Gehwege und Bushaltestellen sowie die Straßenbeleuchtung in Westdorf, erneuert. Darüber hinaus wird in Westdorf sowie zwischen Westdorf und Aschersleben die Freileitung der Energieversorgung umverlegt.

Während der Bauarbeiten, die in zwei Abschnitten realisiert werden, muss die L 228 jeweils voll gesperrt werden. Der erste Bauabschnitt umfasst die Arbeiten in der Ortslage Westdorf. Er soll planmäßig – natürlich auch in Abhängigkeit von der Witterung – Ende Januar 2018 abgeschlossen werden. Nach der Winterpause wird das Vorhaben planmäßig Mitte März 2018 mit dem zweiten Bauabschnitt von Westdorf bis zur B185 fortgesetzt.

Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt von Welbsleben kommend über die L 229 nach Quenstedt und weiter über die B 180 nach Aschersleben (Gegenrichtung analog). Die Ortslage Westdorf ist während des ersten Bauabschnittes für Anlieger und den Busverkehr nur über die Straße „Auf dem Mühlberge“ erreichbar. Danach (2. Bauabschnitt) kann Westdorf wieder über die L 228 aus Richtung Welbsleben angefahren werden.

Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke, insbesondere der Wohngebiete an der L 228, ist jederzeit gewährleistet. Auch die Müllabfuhr erfolgt planmäßig.

Voraussichtlich Ende August 2018 kann die sanierte Strecke wieder für den Verkehr freigeben werden.

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29.09.2017
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Veränderte Mülltonnen-Entsorgungstermine wegen Tag der Deutschen Einheit

Am Dienstag, den 3. Oktober 2017 werden aufgrund des Feiertages keine Mülltonnen geleert. Deswegen entleert die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS), ein Unternehmen der Stadtwerke Halle, die Abfallbehälter danach.

Veränderte Mülltonnen-Entsorgungstermine wegen Tag der Deutschen Einheit

Bürger, deren Behälterentleerung auf den Tag der Deutschen Einheit fallen würde, werden gebeten, ihre Tonnen am Mittwoch, 4. Oktober 2017, und am Donnerstag, 5. Oktober 2017, bereit zu stellen, damit die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) die Wert- und Reststoffe fachgerecht entsorgen kann.

Die Leerung der Abfallbehälter erfolgt grundsätzlich in der Zeit von 6 bis 21 Uhr. Alle weiteren Feiertags-Entsorgungstermine für das Jahr 2017 stehen im Internet unter https://hws-halle.de/privatkunden/entsorgung-reinigung/behaelterentsorgung/feiertagsentsorgung bereit.

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29.09.2017
hallelife.de - Redaktion