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2007

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Unfall beim rückwärts Ausparken – Wer ist schuld?

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat einmal mehr Licht ins Dunkel der Frage gebracht, wer überwiegend haftet, wenn zwei aus Parkbuchten rückwärts ausparkende Fahrzeuge durch einen Zusammenstoß beschädigt werden. In einer aktuellen Entscheidung hielten die Richter fest, dass denjenigen, der beweisen kann, dass sein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls bewegungslos stand, nur eine geringe Mitschuld an dem Unfall trifft.

Unfall beim rückwärts Ausparken - Wer ist schuld?

Unfallklassiker „rückwärts Ausparken“
Hintergrund der Entscheidung war ein Unfall aus dem Jahre 2013. Bei dem Ausparkvorgang eines Fahrzeugführers – des späteren Klägers – auf einem Parkplatz kam es zu einem Zusammenstoß mit einem ebenfalls rückwärts ausparkenden Fahrzeug in der zwischen den zwei Parkbuchten befindlichen Gasse. Die Versicherung des anderen Fahrzeughalters regulierte den Schaden am erstgenannten Fahrzeug entgegen der Forderung des späteren Klägers lediglich zur Hälfte. Sie verwies darauf, dass nach allgemeinen Grundsätzen in solchen Konstellationen eine Mitschuld der beiden Beteiligten von jeweils 50% bestehe, weswegen eine Übernahme weitergehender Kosten nicht in Betracht komme.

Hiergegen wehrte sich der Kläger vor Gericht. Der Fall nahm seinen Weg durch die Instanzen und landete schließlich vor dem BGH. Streitig war zwischen den Parteien vor allem, ob die beiden Fahrzeuge während des Zusammenstoßes in Bewegung waren oder ob das Fahrzeug des Klägers beim Unfall bereits bewegungslos stand. Der Kläger argumentierte nämlich, dass, wenn sein Fahrzeug sich nicht bewegt hätte, eine Haftung des Unfallgegners zu 100% bestehe.

Bundesgerichtshof auf Seiten des Klägers
Während das Amtsgericht und das Landgericht die Klage noch abwiesen und ein hälftiges Mitverschulden des Klägers annahmen, weil die Unfallkonstellation typischerweise für ein Mitverschulden spreche, gab der Bundesgerichtshof dem Kläger in der letzten Instanz Recht. Die Richter dort nahmen an, dass es nicht auszuschließen sei, dass der Kläger im Unfallzeitpunkt bereits zum Stehen gekommen war. Dann sei allerdings nicht von einer typischen, die Haftung auf 50% verteilenden, Konstellation auszugehen – da einen sich auf einem Parkplatz nicht bewegenden Fahrzeugführer keine überwiegende Schuld treffe. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass die „Betriebsgefahr“ des klägerischen Fahrzeuges noch einen Mitverschuldensanteil ausmachen könne – dies muss jedoch das Landgericht entscheiden, an welches der Fall zurückverwiesen wurde.

Bei Unfällen Rechtslage anwaltlich überprüfen lassen
Unfälle wie der geschilderte geschehen auf deutschen Parkplätzen täglich hundertfach. Nicht selten nehmen Fahrzeughalter daraufhin die Angebote gegnerischer Versicherungen an, die natürlich daran interessiert sind, den entstandenen Schaden der Höhe nach so gering wie möglich zu regulieren. Hiervon sollten Betroffene sich allerdings nicht beeindrucken lassen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt, dass es trotz der „Standardkonstellation“ des Unfalls beim rückwärts Ausparken stets auf die Gegebenheiten des Einzelfalles ankommt, um eine abschließende Bewertung der Haftungsfrage vorzunehmen. Mit dem Argument, beim Zusammenstoß bereits zum Stehen gekommen zu sein, haben Betroffene nach der neuesten Entscheidung gute Karten vor Gericht.

Frank Brüne,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de

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28.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Veränderte Mülltonnen-Entsorgungstermine wegen Christi Himmelfahrt

Am Donnerstag, 5. Mai 2016, werden aufgrund des Feiertages keine Mülltonnen geleert. Deswegen entsorgt die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS), ein Unternehmen der Stadtwerke Halle, die Abfallbehälter danach.

Veränderte Mülltonnen-Entsorgungstermine wegen Christi Himmelfahrt

Bürger, deren Entsorgungstermin auf Christi Himmelfahrt fallen würde, werden gebeten, ihre Tonnen am Freitag, 6. Mai 2016, und am Samstag, 7. Mai 2016, vor die Tür zu stellen, damit die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH die Wert- und Reststoffe fachgerecht entsorgen kann.

Die Leerung der Abfallbehälter erfolgt grundsätzlich in der Zeit von 6 bis 21 Uhr. Alle weiteren Feiertags-Entsorgungstermine für das Jahr 2016 stehen im Internet unter[nbsp]www.hws-halle.de[nbsp]bereit.

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28.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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Seminare für Vereine und Ehrenamtliche – jetzt anmelden!

Im Mai und Juni 2016 bietet die Freiwilligen-Agentur Halle wieder verschiedene Tagesseminare und Abendveranstaltungen für Vereine und Ehrenamtliche zu den Themen Vereinsbuchhaltung und Fördermittelakquise an. [nbsp]

Interessenten können sich ab sofort unter[nbsp]www.freiwilligen-agentur.de[nbsp]anmelden.

Seminare für Vereine und Ehrenamtliche – jetzt anmelden!

Am 21. Mai 2016 wird z.B. das Tagesseminar „Grundlagen und Praxis der Vereinsbuchhaltung“ durchgeführt: Neben der inhaltlichen Vereinsarbeit sind die ordnungsgemäße Verwaltung der Vereinsmittel und die Vereinsbuchhaltung wichtige Themen der Vorstandsarbeit. Als ehrenamtliche Vereinsvorstände mit Finanzverantwortung sollten Vereinsvorstände die Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung kennen und sich mit den wichtigsten Fragen der Vereinsbuchführung auseinander setzen. Das Seminar vermittelt den Teilnehmer*innen die wichtigsten Basics, thematisiert aber auch Praxisfälle und Besonderheiten.

Am 18. Juni 2016 findet das Tagesseminar „Fördermittel beantragen – Ideen voranbringen“ statt: Vor allem kleine Vereine und Initiativen stehen vor der Frage, wie sie Projekte finanzieren können. Eine Möglichkeit stellt das Einwerben von Fördermitteln dar. Doch wie sieht die Struktur der Förderlandschaft aus? Welche Recherchemöglichkeiten gibt es? Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Wie geht man am besten vor und welche Methoden haben sich bei der Antragstellung bewährt? Und was ist bei der Kalkulation der Kosten zu beachten? In diesem Workshop werden all diese Fragen beantwortet und Sie erhalten eine grundlegende Einführung in die Thematik der Mittelakquise.

Die Fortbildungen richten sich an ehrenamtlich Engagierte aus kleinen Vereinen und ehrenamtlichen Projekten. Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro, ermäßigt 30 Euro.

Die Seminare finden jeweils von 10.00 bis 17.00 Uhr im SeminarLaden, Waisenhausring 1b, 06108 Halle (Saale) statt. Um eine Anmeldung eine Woche vor dem Seminar wird gebeten unter Telefon 0345/200 28 10 oder auf der Website www.freiwilligen-agentur.de

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28.04.2016
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Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt Betriebserlaubnis und Schallschutzkonzept für den Flughafen

Die Mitteldeutsche Flughafen AG begrüßt den heutigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Betriebsgenehmigung des Flughafens Leipzig/Halle, welcher eine 24-Stunden-Genehmigung für Frachtflüge umfasst.[nbsp]

Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt Betriebserlaubnis und Schallschutzkonzept für den Flughafen

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit sowohl die in den Planfeststellungsbeschlüssen des Regierungspräsidiums Leipzig (seit 1. Dezember 2012 Landesdirektion Sachsen) getroffenen Regelungen für den Betrieb des Flughafens als auch die umfassenden Schallschutzmaßnahmen vor nächtlichem Fluglärm.

Bereits am 24. April 2008 hatte das Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen die Nachtflugregelungen für den Flughafen Leipzig/Halle abgewiesen. Am 4. November 2009 wies auch das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden ab, welche sich gegen die Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/Halle richteten.

„Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gibt dem Flughafen, seinen Anwohnern und unseren Kunden langfristig Rechts- und Planungssicherheit. Selbstverständlich werden wir auch weiter mit Nachdruck an der Umsetzung aller Festlegungen zum Schallschutz arbeiten, in die unser Unternehmen bereits über 140 Millionen Euro investiert hat“, erklärt Johannes Jähn, Sprecher des Vorstandes der Mitteldeutschen Flughafen AG und Geschäftsführer der Flughafen Leipzig/Halle GmbH.

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Schallschutzmaßnahmen des Flughafens Leipzig/Halle

Für den Flughafen Leipzig/Halle hat der Schutz seiner Anrainer vor nächtlichem Fluglärm einen hohen Stellenwert. Bis zum jetzigen Zeitpunkt investierte der Airport mehr als 140 Millionen Euro in Lärmschutzmaßnahmen im Nachtschutzgebiet, innerhalb dessen der Flughafen passive Schallschutzmaßnahmen realisieren muss. Basierend auf einer lärmmedizinischen Langzeituntersuchung zählen hierzu – neben den aktiven Schallschutzmaßnahmen – der Einbau von schallgedämmten Lüftern in Schlaf- und Kinderzimmern, der Einbau von Schallschutzfenstern oder Dämmmaßnahmen an Rollladenkästen sowie Dächern. Hierfür wird jedes Gebäude innerhalb des rund 45 km langen und bis zu sechs Kilometer breiten Nachtschutzgebietes rund um den Flughafen, für das ein Antrag auf Schallschutz gestellt wurde, individuell durch unabhängige Gutachter geprüft und der entsprechende Schallschutz dimensioniert. Mit einer Fläche von 256 Quadratkilometern ist das Schutzgebiet mehr als dreimal so groß wie die nach den Maßgaben des 2007 novellierten Fluglärmgesetzes festgesetzte Schutzzone.

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Regelmäßige Überprüfung der Nachtschutzkriterien

Gemäß den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen seit dem Frühjahr 2009 Überprüfungsberechnungen des Nachtschutzgebietes. Diese sind bis 2016 jährlich, dann alle drei Jahre, durchzuführen. Ziel der kontinuierlichen Überprüfung ist es, zu ermitteln, ob sich zwischen dem prognostizierten und dem tatsächlichen Lärmaufkommen Differenzen ergeben. Ist dies der Fall, muss der passive Schallschutz angepasst werden.

Im Ergebnis der ersten turnusmäßigen Überprüfung wurde durch die jetzige Landesdirektion Sachsen 2009 das bis dato planfestgestellte Nachtschutzgebiet um rund 44 Quadratkilometer erweitert. Dies führte dazu, dass sich die Zahl der Anspruchsberechtigten auf baulichen Schallschutz weiter erhöhte. Im Rahmen einer Meistbegünstigungsregelung wurde dabei das Nachtschutzgebiet im nördlichen Teil des Flughafens nicht verkleinert.

Auch die Überprüfungsberechnung des Jahres 2015 anhand der Daten des Jahres 2014 ergab, dass keine weiteren Schutzauflagen durch die Flughafen Leipzig/Halle GmbH zu erfüllen sind.

Weitere Informationen zum Lärm- und Umweltschutz unter: https://www.leipzig-halle-airport.de/unternehmen/flughafen-als-nachbar/laerm-und-umweltschutz-164.html

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28.04.2016
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Linien 9 und 10 werden umgeleitet

Aufgrund von Gleisbauarbeiten in der Berliner Straße werden die Straßenbahnlinien 9 und 10 umgeleitet. Der Streckenabschnitt zwischen der Haltestelle „Berliner Brücke“ und der Einmündung Berliner Straße/Paracelsusstraße ist in beiden Richtungen gesperrt. Schienenersatzverkehr (SEV) ist im Einsatz.

Linien 9 und 10 werden umgeleitet

Die Linie 9[nbsp] wird aus beiden Richtungen kommend umgeleitet von Freitag, 29. April, 20.10 Uhr bis Dienstag, 3. Mai, Betriebsbeginn. Aus Richtung Göttinger Bogen kommend verkehrt sie ab Hauptbahnhof[nbsp] über[nbsp] Delitzscher Straße, Freiimfelder Straße bis zur Haltestelle „Berliner Brücke“ und zurück.

Die Linie 10 wird aus beiden Richtungen kommend umgeleitet von Freitag, 29. April, 20.10 Uhr bis Montag, 2. Mai, Betriebsbeginn. Sie verkehrt aus Richtung Göttinger Bogen kommend ab Steintor über L.-Wucherer-Straße, R. Wagner-Straße zur Adolfstraße und zurück. Ab dem 2. Mai hat die Linie 10 aufgrund des Fahrplanwechsels eine veränderte Linienführung.

Es kommt Schienenersatzverkehr zwischen Berliner Brücke und Steintor zum Einsatz. Die Haltestelle Friesenstraße wird in beide Richtungen nicht bedient.

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28.04.2016
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Feuerlöscher in Geschäft entleert

Zwei unbekannte Personen haben heute Vormittag gegen 10:20 Uhr ein Bekleidungsgeschäft in der Oleariusstraße in der Innenstadt von Halle (Saale) betreten und wortlos einen Feuerlöscher entleert

Feuerlöscher in Geschäft entleert

Anschließend sind die beiden dunkel gekleideten Personen zu Fuß in unbekannte Richtung geflüchtet. Eine Mitarbeiterin, welche sich zu diesem Zeitpunkt im Geschäft aufhielt, informierte die Polizei. Die Suche nach den Tatverdächtigen, an der sich mehrere Funkstreifenwagen beteiligten, verlief leider ohne Erfolg. Die 28-jährige Angestellte wurde in ein städtisches Krankenhaus gebracht und dort ambulant behandelt. Zur Höhe des entstandenen Sachschadens können noch keine Angaben gemacht werden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

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28.04.2016
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Sachsen-Anhalt schiebt erneut per Sammelcharter ab

Das Land Sachsen-Anhalt hat am heutigen Tag ein weiteres Mal abgelehnte Asylbewerber mit einem Sammelcharter in ihr Heimatland zurückgeführt. Es handelt sich hierbei um die fünfte vom Land organisierte zentrale Rückführungsaktion.

Sachsen-Anhalt schiebt erneut per Sammelcharter ab

Die heutige Maßnahme betrifft 30 albanische und zwölf serbische Staatsangehörige, deren Asylantrag bestandskräftig abgelehnt wurde und die der Aufforderung zur freiwilligen Ausreise nicht nachgekommen sind. An der Aktion beteiligte sich das Land Thüringen mit einer Person.

Darüber hinaus hatte sich Sachsen-Anhalt an einer vom Bundesland Sachsen am 22. April organisierten und durchgeführten Sammelrückführung beteiligt und 20 kosovarische Staatsangehörige ausfliegen lassen.

Die aktuelle Gesamtanzahl der von Sachsen-Anhalt in diesem Jahr vollzogenen Abschiebungen beläuft sich unter Berücksichtigung der heutigen Maßnahme auf 403 Personen.

Die Zahl der in diesem Jahr erfolgten freiwilligen Ausreisen beträgt mit Stand Ende März 613.

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28.04.2016
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Neue Turkish Airlines Destination: Hanoi

Ab 27. Juni 2016 können Vietnam-Reisende ab Leipzig/Halle in die Landeshauptstadt Hanoi fliegen. Turkish Airlines, Europas beste Airline (Skytrax Award 2011 bis 2015), eröffnet nach Ho Chi Minh City die zweite Destination in Vietnam.

Neue Turkish Airlines Destination: Hanoi

Im Sommerflugplan 2016 gibt es insgesamt fünf Flüge pro Woche. Die Flugtage sind Montag und Mittwoch auf dem Hinflug sowie Dienstag, Donnerstag und Samstag auf dem Rückflug, welcher via Ho Chi Minh City erfolgt. Zum Winterflugplan 2016/ 2017 werden sich die Frequenzen noch einmal erhöhen – von fünf auf sieben Flüge pro Woche.

Zur neuen Streckeneröffnung nach Hanoi gibt es ein Flugspecial ab[nbsp]483 Euro pro Person ab Leipzig/Halle für Hin-und Rückflug (buchbar bis 30. September 2016, Reisezeitraum bis 31. März 2017). Flüge nach Ho Chi Minh City gibt es ab[nbsp] 579 Euro pro Person.

Übrigens: Turkish Airlines[nbsp]verbindet Leipzig/Halle und Istanbul[nbsp]bereits seit gut vier Jahren.

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28.04.2016
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KLM verbindet Dresden täglich mit dem Drehkreuz Amsterdam

Mitteldeutschland erhält wieder eine direkte Flugverbindung in die Hauptstadt der Niederlande. KLM startet ab 16. Mai täglich um 16:05 Uhr in Amsterdam und landet 17:30 Uhr in Dresden. Der Rückflug hebt 18:05 Uhr in Dresden ab und erreicht Amsterdam um 19:35 Uhr.

KLM verbindet Dresden täglich mit dem Drehkreuz Amsterdam

Den Hin- und Rückflug gibt es zusammen ab 98 Euro. In Amsterdam besteht die Möglichkeit für Anschlussflüge in zahlreiche europäische Metropolen wie Madrid, Edinburgh, Paris, London, Rom oder Lissabon.

Übrigens: Die Flüge für die Wintersaison sind bereits zur Buchung freigeschaltet. Die Flugzeiten werden vorverlegt und sind damit deutlich attraktiver, auch für Umsteiger.[nbsp]KLM fliegt[nbsp]dann täglich außer samstags und setzt einen neuen Flugzeugtyp ein. Die Embraer 175 mit 88 Sitzplätzen hebt 9:50 Uhr in Amsterdam ab und landet 11:15 Uhr auf dem Flughafen Dresden. 11:50 Uhr startet der Rückflug und erreicht 13:20 Uhr den Zielflughafen in der niederländischen Hauptstadt.

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28.04.2016
hallelife.de - Redaktion
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60 Jahre Condor – Ferien-Airline baut Ihr Engagement am Leipzig/Halle Airport aus

Condor feiert dieses Jahr ihren 60. Geburtstag. Am 21. Dezember 1955 wurde die Fluggesellschaft als “Deutsche Flugdienst GmbH” gegründet. Die Flotte bestand zunächst aus drei zweimotorigen Propellerflugzeugen des englischen Typs Vickers Viking, die über 36 Sitze verfügten. Zum 29. März 1956 startete der touristische Flugbetrieb. Es wurden unter anderem die Flughäfen auf Mallorca und Teneriffa angeflogen. Die ersten Langstreckenflüge erfolgten 1966 mit den Flugzielen Dominikanische Republik, Kuba, Thailand und Sri Lanka.

60 Jahre Condor - Ferien-Airline baut Ihr Engagement am Leipzig/Halle Airport aus

1961 übernahm die Deutsche Flugdienst GmbH die 1957 gegründete “Condor Luftreederei Hamburg” des Oetker-Konzerns und benannte sich anschließend in Condor Flugdienst GmbH um. Im Jahr 2002 wurde aus Condor die neue internationale Touristikmarke “Thomas Cook powered by Condor”. Daraufhin änderte sich das Design der Flugzeuge in Deutschland und wurde an die neue Marke Thomas Cook angepasst. Seit Mai 2004 fliegt die Fluggesellschaft der Thomas Cook AG in Deutschland wieder unter dem Markennamen Condor.

Auch im 60. Jubiläumsjahr setzt Condor auf Wachstum. Die Ferienfluggesellschaft baut in dieser Sommersaison ihr Engagement am Leipzig/Halle Airport weiter aus. Ein Airbus des Typs A 321 wird zusätzlich hier stationiert. Mit wöchentlich 42 Flügen ist die Airline damit wieder die Nummer eins im Ferienflugverkehr ab Leipzig/Halle. Vom Flughafen Leipzig/Halle erreichen Sie mit Condor im Sommer insgesamt 13 Ziele in Portugal, Spanien, Griechenland, Ägypten und der Türkei.

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28.04.2016
hallelife.de - Redaktion