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2007

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Umleitung am Südstadtring verschiebt sich

Aufgrund der Witterung verschiebt sich die ab morgen geplante Sperrung am Südstadtring.

Umleitung am Südstadtring verschiebt sich

Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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Autofahrer sehen „Europamaut“ skeptisch

Aktuelle Mautpläne sind laut „ADAC Motorwelt“ offenbar nur eine Übergangslösung für ein europaweites Mautsystem, bei dem viele Pendler und Vielfahrer klar benachteiligt werden.

Autofahrer sehen „Europamaut“ skeptisch

Die in der vergangenen Woche im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesvorlage einer überarbeiteten Pkw-Maut ebnet nach Ansicht des ADAC den Weg für ein flächendeckendes Mautsystem auf europäischer Ebene – zu Lasten und auf Kosten deutscher Autofahrer.

Wie die „ADAC Motorwelt“ in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, handelt es sich bei den aktuellen Mautplänen der Bundesregierung möglicherweise nur um eine Übergangslösung. Im Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung werde nach einer zweijährigen Evaluationsphase ein europaweit einheitliches Mautsystem ohne nationale Barrieren unterstützen.

Die Planungen der EU-Kommission sehen hierzu eine streckenabhängige Abgabe vor, die Zusatzkosten für viele Autofahrer auch in Deutschland bedeuten würden. Insbesondere Pendler und Vielfahrer müssten in solch einem Fall tief in die Tasche greifen. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung eine Mehrbelastung für inländische Autofahrer noch ausgeschlossen.

„Wir setzen uns für die Belange unserer Clubmitglieder ein.“

Unter den ADAC-Mitgliedern stößt eine solche „Europamaut“ überwiegend auf Skepsis und Ablehnung. Laut einer aktuellen Umfrage stimmt nur ein Viertel (26%) der Einführung einer EU-einheitlichen Pkw-Maut zu, bei der die Höhe der Kosten von der gefahrenen Strecke abhängt. Knapp die Hälfte der Mitglieder (42%) spricht sich klar dagegen aus.

Ulrich Klaus Becker, ADAC-Vizepräsident für Verkehr: „Wir setzen uns auch künftig für die Belange unserer Clubmitglieder ein, begleiten die Mauteinführung kritisch und erinnern die Politik an ihr gegebenes Versprechen, jede Mehrbelastung für Autofahrer zu verhindern.”

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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Neuregelung der Kfz-Steuer darf nicht zu Steuererhöhungen führen

Vor einigen Tagen hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Kfz-Steuer auf Grundlage des tatsächlichen Schadstoffausstoßes von Fahrzeugen auf den Weg gebracht.

Neuregelung der Kfz-Steuer darf nicht zu Steuererhöhungen führen

Der ADAC hält die vorgesehene Umstellung der Messmethodik von Schadstoffen auf den realitätsnäheren WLTP-Messzyklus für richtig und sinnvoll. Nur mit „echten“ Verbrauchs- und Messwerten bekommen Fahrzeugkäufer und -besitzer ein tatsächliches Bild, wie es um die Umweltfreundlichkeit ihres Pkw bestellt ist. Aus diesem Grund sollte auch die künftige Kfz-Steuer am neuen CO2-Messwert ansetzen.

Um Ungleichbehandlungen der Bürger sowie Steuererhöhungen zu vermeiden, hält der ADAC die Einführung eines entsprechenden Anpassungsfaktors in der Steuerberechnungsgrundlage für dringend geboten. Nur so ist sichergestellt, dass es trotz realistischerer CO2-Werte keine Mehrbelastung für Neuwagenkäufer gibt. Bliebe es beim jetzigen Gesetzesentwurf, würden die Kfz-Steuersätze für diejenigen Autos steigen, die nach dem 1. September 2018 erstmals neu zugelassen werden. Identische Modelle, die vor diesem Stichtag zugelassen werden, müssten niedrigere Kfz-Steuersätze bezahlen.

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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Winterwanderung in der Franzigmark

Das Umweltzentrum Franzigmark lädt am Sonntag, den 05. Februar 2017, von 11 und 16 Uhr zur Winterwanderung ein.

Winterwanderung in der Franzigmark

Die Besucher haben 11 Uhr die Möglichkeit, die geländekundige Kräuterfrau Roswitha Walter durch das Naturrefugium Franzigmark zu begleiten. Die Teilnahmegebühr liegt bei 3€ (Kinder unter 12 Jahren frei).

Genießen Sie bei leckerem Punsch, frisch gekochter Soljanka und Lagerfeuerromantik den[nbsp] winterlichen Anblick der Franzigmark oder besichtigen Sie das Tropenhaus. Für die kleinen Gäste gibt es das Streichelgehegen und Ponyreiten und ab 14:00 Uhr, durch den Verein Zügelfrei zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten.

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Programmübersicht

Datum: 05. Februar 2017

Zeit: 11 – 16 Uhr

Ort: Umweltzentrum Franzigmark, Franzigmark 6, 06193 Petersberg bei Halle, OT Morl/Alaune

Programm: Geführte Winterwanderung durch die Franzigmark mit Roswitha Walter, Punsch, Lagerfeuer, Soljanka

Teilnahmegebühr Wanderung: 3€ (Kinder bis 12 Jahre frei)

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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LUTHER WANTED!

Ein Abend zu dem verschollenen Luthergemälde aus der Kunst- und Naturalienkammer des Waisenhauses

Rundgang durch die Ausstellung „Wissensspeicher der Reformation“ mit Dr. Claus Veltmann, Kustos und anschließendes Gespräch in der Kunst- und Naturalienkammer mit Prof. Dr. Thomas Müller-Bahlke, Direktor der Franckeschen Stiftungen, und Thomas Bauer-Friedrich, Leiter des Kunstmuseums Moritzburg Halle

Dienstag, 31. Januar 2017, 18 Uhr im Historischen Waisenhaus – Eintritt frei

LUTHER WANTED!

1708 veröffentlichte August Hermann Francke die Schenkung eines Luthergemäldes von Lucas Cranach an die Kunst- und Naturalienkammer des Waisenhauses. Dem Bild war ein Verslein beigelegt:

Der Luther bringt nach seiner Sitt´

Den Waysen eine Gabe mit;

Und wünschet/ daß der Pfennig werd´

Auf tausendfache Art vermehrt.

Das Gemälde in der Wunderkammer bezeugte genauso wie die Drucke der Reformationszeit aus der Bibliothek, die in der Ausstellung „Wissensspeicher der Reformation“ gezeigt werden, die enge Verbindung des Halleschen Pietismus mit der Reformation Martin Luthers. Nach einem kurzen Ausstellungsrundgang mit Dr. Claus Veltmann wird zum ersten Ausstellungsabend 2017 das heute verschollene Ölgemälde von Lucas Cranach im Mittelpunkt stehen:

1910 entlieh Max Sauerlandt, Direktor des Städtischen Museums für Kunst und Kunstgewerbe Moritzburg, das Bildnis des Reformators mit der sehr auffälligen Signatur 5.P. in der linken oberen Ecke. Er hatte die in Vergessenheit geratene Wunderkammer wiederentdeckt und einen begeisterten Artikel darüber veröffentlicht. Zeit seines Lebens gab er die insgesamt acht entliehenen Objekte, darunter auch das Luther-Gemälde, nicht zurück. Einige der Stücke sind heute wieder im Besitz der Franckeschen Stiftungen aber das Cranach-Werk gilt als verschollen. Anhand einer erhaltenen Fotografie ließe es sich heute eindeutig identifizieren. Deutlich sichtbar ist die Wunderkammer-Signatur.

Im Anschluss an den Ausstellungsrundgang werden Prof. Dr. Thomas Müller-Bahlke, Direktor der Franckeschen Stiftungen und Thomas Bauer-Friedrich, Leiter des Kunstmuseums Moritzburg in der Kunst- und Naturalienkammer der Geschichte des verschollenen Lutherporträts nachgehen und gemeinsam mit den Besuchern weitere Luther-Objekte aufspüren.

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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Öffentlichkeitsfahndung wegen Räuberischer Erpressung

Nachdem am 14.10.2016 gegen 20:00 Uhr einem 27-Jährigen seine Geldbörse entwendet wurde, sucht die Polizei nun mit Hilfe eines Phantombildes nach einem bislang unbekannten Täter der Räuberischen Erpressung. Dieser sprach den Geschädigten gemeinsam mit einem weiteren unbekannten Täter auf einem Gehweg der Albert-Einstein-Straße an.

Öffentlichkeitsfahndung wegen Räuberischer Erpressung

Da der 27-Jährige nicht reagierte, hielten ihn Beide an der Schulter fest und forderten die Herausgabe von Bargeld. Da sich der Geschädigte weigerte, drohte der Gesuchte ihn abzustechen. Aus Angst gab der Geschädigte seine Geldbörse schließlich heraus.

Mit Hilfe der Aussage des Opfers konnte ein Phantombild von einem der Täter erstellt werden. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat einen Beschluss zur Veröffentlichung des Bildes erlassen. Bei dem Gesuchten handelt es sich um einen ca. 180 – 185 cm großen Mann im Alter von ca. 18 – 20 Jahren mit sehr dünner Gestalt und einem knochigen Gesicht.

Der zweite unbekannte Täter soll ca. 175 cm groß und ebenfalls ca. 18 – 20 Jahre alt gewesen sein. Er hatte eine schlanke Gestalt und dunkle Haare.

Die Polizei bittet nun um Ihre Mithilfe! Wer erkennt den Gesuchten und kann Angaben zu dessen Identität und/ oder Aufenthaltsort machen? Hinweise nimmt das Polizeirevier Halle (Saale) unter der Telefonnummer (0345) 224 2000 entgegen.

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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Finnland am Heidesee

Die Finnen haben bekanntlich einen Sinn fürs Feiern, auch wenn die langen, dunklen Winter die Aktivitäten im Freien etwas hemmen. Um die Gemüter zu beleben und die Kälte zu vertreiben, finden genau deswegen viele Feierlichkeiten und Traditionen des Landes in dieser Jahreszeit statt.

Finnland am Heidesee

Wenn man nun in Halle und Umgebung an Finnland oder Skandinavien denkt, landet man automatisch beim Haus des Nordens und am Heidesee. Land, Kultur und Traditionen werden hier groß geschrieben und gelebt.

Seit vielen Jahren präsentiert Uwe Bischhoff sein Haus des Nordens auf zahlreichen Festen und Märkten. Mit Leidenschaft verkauft er landestypische Produkte und Souvenire. Außerdem weiß er immer wieder interessante Informationen und Neuigkeiten zu berichten.

Auch Mathias Nobel, Betreiber des Heidebades, ist bekannt für seine kulturelle Offenheit. Über das ganze Jahr verteilt, veranstaltet er themenorientierte Events. Von Italien, Griechenland, Karibik und Spanien, geht es nun ab nach Finnland.

Gemeinsam wird nun im Wintercafé am Heidesee gefeiert! In Zusammenarbeit mit dem Haus des Nordens veranstaltet das Heidebad in Halle-Nietleben am 04.02.2017 ab 14:00 Uhr einen Finnischen Themennachmittag. Betreiber Mathias Nobel lädt bei freiem Eintritt alle ganz herzlich ein!

Extra für diesen Tag war Uwe Bischhoff in Finnland, um den Besuchern frische Produkte und ansprechende Souvenire aus Finnland und Skandinavien zu präsentieren. Diese können verkostet und natürlich auch gerne erworben werden. Selbstgemachter Preiselbeerglühwein, finnisches Bier, skandinavischer Vodka und Likören, nordische Teesorten, über 50 Sorten Lakritze, Süßigkeiten, Lebensmittel, Brotaufstriche und Allerlei mehr. Bei so viel Auswahl fällt die Entscheidung sicher nicht leicht.

Finnischer Themennachmittag im Wintercafé

04.02.2017 ab 14:00 Uhr

Finnland am Heidesee

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31.01.2017
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Glücklicher Saisonauftakt für den SV Halle II – 16:14-Auswärtssieg beim SV Sömmerda

Beim Auftaktspiel für den SV Halle II in der Thüringen-Liga kam es am vergangenen Wochenende zum Aufeinandertreffen mit dem SV Sömmerda. In einer spannenden Begegnung behielten die Wasserballer vom SV Halle II letztlich die Überhand und gewannen etwas glücklich mit 16:14 (4:2, 2:3, 6:4, 4:5).

Glücklicher Saisonauftakt für den SV Halle II – 16:14-Auswärtssieg beim SV Sömmerda

In der kleinen Halle von Sömmerda hatte der SV schon so ein oder das andere Mal in der Vergangenheit Probleme gehabt. Das zeigte sich beim ersten Spiel der Saison in der Thüringer Meisterschaft erneut. Während die Hallenser das Thüringer Pokalhalbfinale noch deutlich mit 23:11 gewinnen konnten, war das Team von Sömmerda diesmal deutlich besser vorbereitet.

Im ersten Viertel stand es bereits 2:0 für den Gastgeber nach gespielten zwei Minuten. Aber der SV Halle schlug zurück und erzielte vier Tore in Folge, um mit einer 4:2-Führung in die Viertelpause zu gehen. Selbst ein Ausbau der Führung auf 6:2 beeindruckte Sömmerda wenig. Im Gegenteil mit drei erfolgreichen Abschlüssen kamen die Muldestädter auf 6:5 aus hallescher Sicht heran. Halbzeitpause! Die Hallenser spielten ohne Coach und hatten mit Routinier Peter Gaudig den Teammanager für diese Partie. Mit ruhiger Ansprache versuchte er die Männer vom SV auf die 2. Halbzeit vorzubereiten.
Die zweite Halbzeit begann zunächst verheißungsvoll. Beim Stand von 6:9 für die Gäste aus Halle schien alles in den erwarteten Bahnen zu laufen. Weit gefehlt! Sömmerda spielte weiterhin eine sehr gute Pressverteidigung und ließ gerade in der Centerverteidigung nahezu gar nichts zu. Drei Tore in Folge bedeuteten den Ausgleich zum 9:9. Aber die Hallenser hatten auch immer eine Antwort und legten zum Viertelende nochmal drei Tore drauf (Stand 3. Viertel 9:12). Dies hatte unmittelbar mit der taktischen Umstellung zu tun, dass nunmehr Moritz Bielke die Centerposition übernahm und in dieser wichtigen Phase des Spiels zwei der drei Treffer erzielen konnte.

Dennoch war allen halleschen Spielern bewusst, dass das Ding noch lange nicht gewonnen ist. Der SV Sömmerda nutzte seine sich bietenden Chancen mit sensationell guten Distanzwürfen (Gehrmann 7, Bernhardt 3). Das Spiel stand auf der „Kippe“. Beim 12:13 für den SV Halle ca. 5 Minuten vor Ende war alles möglich. Jetzt war es das Spiel auf Augenhöhe. Wer vorn vergibt, muss hinten dagegen halten. Es blieb spannend bis zum Schluss, da beim 13:14 und 14:15 für Halle immer noch alles möglich war. Letztlich war es Pacôme Tissier der mit den letzten beiden Toren für den Sieg der Hallenser sorgte.

Auf Seiten vom SV waren Moritz Bielke mit 5 Treffern, Paul Brode und Hermann Klöpper mit jeweils 3 Treffern die erfolgreichsten Torschützen.

Für den SV Halle spielten: Thomas Gohrke, Hermann Klöpper (3), Peter Gaudig (2), Frank Fahrig, Terence Weißgerber (1), Moritz Bielke (5), Paul Brode (3), Niklas Ufer, Tim Reppe, Pacôme Tissier (2), Paul-Phillip Drobny, Jörg Kahn, Heiko Zantop.

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30.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Einbruch in ein Wohnhaus – Brand von Schnittholz – Diebstahl von Werkzeugen – Geschwindigkeitsmessung im Bereich Hohenweiden – Betreten von Eisflächen – Verkehrsunfall im Bereich Teutschenthal, Merseburg[nbsp]und Schafstädt

Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Diebstahl

In den Abendstunden des 28.01.2017 drangen unbekannte Täter in ein Wohnhaus im Bereich Braunsbedra, Seeweg. Sie hebelten eine Tür auf und durchsuchten die Innenräume. Bisher ist bekannt, dass ein Computer entwendet wurde.

Brand Schnittholz

In den Abendstunden des 29.01.2017 kam es im Bereich Teutschenthal, OT Zscherben, Hauptstraße zum Brand. Aus bisher ungeklärter Ursache brach ein Feuer im Bereich des Kellers aus. Die Kameraden der Feuerwehren aus Teutschenthal, Holleben, Angersdorf, Zscherben, Eisdorf und Halle konnten das Feuer löschen. Eine 83 jährige Mieterin wurde aus dem Gebäude durch die Feuerwehr evakuiert und mit Verdacht der Rauchgasintoxikation medizinisch behandelt. Die anderen Mieter konnten das Gebäude selbständig verlassen. Nach Durchlüftung des Hausflures und sämtlicher Wohnungen konnten alle Bewohner wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. Die Brandursache muss ermittelt werden.

Diebstahl

Am Wochenende drangen unbekannte Täter in ein Gewerbeunternehmen im Bereich Langenbogen, Köchstedter Weg ein. Sie verschafften sich unter Gewaltanwendung Zugang zu einem Container. Bisher ist bekannt, dass diverse Werkzeuge entwendet wurden.[nbsp]

Diebstahl

In der Nacht vom Sonntag zum Montag drangen unbekannte Täter in ein Wohnhaus im Bereich Merseburg, Straße des Friedens ein. Sie verschafften sich unter Gewaltanwendung Zugang zu den Fluren. Durch Zeugen wurde die Polizei alarmiert. Im unmittelbaren Umfeld des Tatortes konnte eine 27 jährige männliche Person festgestellt werden, welche der Tat dringend verdächtig ist. Bei der Durchsuchung der mitgeführten Sachen konnte Einbruchswerkzeug sowie Gegenstände aus vorherigen Diebstahlshandlungen (u.a. EC-Karten) aufgefunden werden. Die Person wurde nach Abschluss der Maßnahmen wieder entlassen.

Geschwindigkeitsmessen

In den Vormittagsstunden des 30.01.2017 führten die Beamten im Bereich L 171,[nbsp] Hohenweiden eine Geschwindigkeitsmessung durch. Gemessen wurden ca. 480 Fahrzeuge, davon waren 16 zu schnell. Spitzenreiter ein PKW BMW mit 103 km/h (erlaubt 50 km/h). Der Fahrer muss mit 200 Euro Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Betreten von Eisflächen

In den heutigen Vormittagsstunden wurden die Beamten an einen See am Ulmenweg in Merseburg gerufen. Dort hatte ein 57 jähriger Merseburger die Eisfläche betreten und seine[nbsp] Angeln ausgelegt. Nachdem er die Eisfläche verlassen hatte stellten die Beamten noch fest, dass er die erforderlichen Genehmigungen nach Fischereirecht nicht vorweisen konnte.

Verkehrsunfall

Am 30.01.2017 gegen 00.30 Uhr ereignete sich im Bereich Teutschenthal ein Verkehrsunfall. Ein 56 jähriger LKW-Fahrer befuhr die B 80 aus Richtung Bennstedt in Richtung Langenbogen. Ca. 600 m vor dem Abzweig Köchstedt überquerten plötzlich mehrere Wildschweine die Fahrbahn. Mit einem Tier kam es zum Zusammenstoß. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Tier verließ den Unfallort.

Verkehrsunfall

Am 29.01.2017 gegen 21.30 Uhr ereignete sich im Bereich Merseburg ein Verkehrsunfall. Ein 36 jähriger VW-Fahrer befuhr die König-Heinrich-Straße aus Richtung Hallesche Straße in Richtung Bahnhof. Kurz hinter der Einfahrt zur Siegfried-Berger-Straße stieß er aus bisher ungeklärter Ursache gegen einen am rechten Fahrbahnrand parkenden LKW. Durch den Aufprall wurde der Fahrer verletzt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden.

Verkehrsunfall

Am 29.01.2017 gegen 14.00 Uhr ereignete sich im Bereich Schafstädt ein Verkehrsunfall. Ein 79 jähriger Skoda-Fahrer befuhr die die L 172, Südpromenade, in Richtung Querfurt.
Zeitgleich befuhr ein Pferdegespann den Südweg in Richtung Südpromenade. Kurz vor dem Kreuzungsbereich scheuten die Pferde und liefen auf die Südpromenade. Dort kam es mit dem PKW zum Zusammenstoß. Durch den Aufprall wurden der Skoda-Fahrer sowie beide Mitfahrer in der Kutsche verletzt. Auch die beiden Pferde wurden verletzt. Am[nbsp] PKW entstand Sachschaden.[nbsp]

Verkehrsunfall

Am 30.01.2017 gegen 12.45 Uhr ereignete sich im Bereich Merseburg ein Verkehrsunfall. Eine 23 jähriger VW-Fahrer befuhr die Fritz-Reuter- Straße und beabsichtigte, auf die Hallesche Straße aufzufahren. Zeitgleich befuhr eine 19 jährige Radfahrerin den Radweg der Halleschen Straße in Richtung Zentrum. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß. Durch den Aufprall wurde die Radfahrerin verletzt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden.

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30.01.2017
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Home-Office: Das sind Ihre Rechte und Pflichten!

Das Arbeiten in den eigenen vier Wänden wird immer beliebter. Gründe gibt es viele: Der eine kann durch die Verlagerung seines Jobs ins Home-Office Familie und Beruf besser unter einen Hut bringen. Beim anderen ist es der Arbeitgeber, der durch die Heimarbeit seiner Angestellten fixe (Büro-)Kosten sparen will. Und auch Außendienstler erledigen die Kommunikation mit dem Arbeitgeber oft von zu Hause aus. Die ARAG Experten erklären, welche Regeln fürs Home-Office gelten und was Sie wissen sollten, bevor Sie sich mit Ihrem Chef auf Heimarbeit einigen.

Home-Office: Das sind Ihre Rechte und Pflichten!

Kein Rechtsanspruch auf Heimarbeit

Anders als bei der Teilzeitarbeit gibt es keinen gesetzlich verankerten Anspruch darauf, den Job ganz oder teilweise vom Home-Office aus zu erledigen. Oftmals finden sich aber entsprechende Regelungen in einem Tarifvertrag. Unter Umständen haben Arbeitgeber und Betriebsrat die Möglichkeit der Heimarbeit auch in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Sie sollten daher zunächst klären, ob es für Ihren Job einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt, die Ihnen die Arbeit im Home-Office erlaubt. In manchen Unternehmen ist z.B. klar definiert, wie viel Prozent der Arbeitszeit im Home-Office geleistet werden kann. Genauso gibt es Firmen, die verlangen, dass nach Jobantritt zunächst eine bestimmte Zeit im Büro gearbeitet werden muss, bevor der Wechsel ins Home-Office genehmigt wird.

Details vertraglich fixieren

Ist der Arbeitgeber mit der Heimarbeit – rechtlich Telearbeit genannt – einverstanden, müssen nach der seit Beginn 2017 geltenden Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Einzelheiten im Arbeitsvertrag oder einer zusätzlichen Vereinbarung festgehalten werden.

  • Welche Arbeitszeiten gelten? An wie vielen Tagen pro Woche darf die Arbeit überhaupt von zu Hause aus erledigt werden?

  • Gibt es im Betrieb Kernarbeitszeiten, die auch im Home-Office einzuhalten sind?

  • Muss der Arbeitnehmer zu bestimmten Zeiten für Chefs, Kollegen oder Kunden erreichbar sein? Oder kommt es dem Arbeitgeber im Wesentlichen darauf an, dass bestimmte Arbeiten erledigt werden und der „Heimarbeiter“ ist frei darin, zu welcher Tageszeit er das tut?

Bedenken Sie: Eine genaue vertragliche Fixierung ist auch in Ihrem Interesse, weil bei der Arbeit in den eigenen vier Wänden ansonsten leicht die Grenzen zwischen Job und Privatleben verschwimmen. Die Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln und Kommunikationseinrichtungen ist nach den neuen Vorschriften übrigens Sache des Arbeitgebers! Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch, ob Sie die Geräte auch privat nutzen dürfen.

Pflicht zur Vertraulichkeit

Stellen Sie außerdem sicher, dass auch bei der Arbeit am heimischen Schreibtisch alle wichtigen Geschäftsunterlagen vor dem Einblick durch Dritte geschützt sind. Denn die Pflicht zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen besteht nicht nur im Büro, sondern auch, wenn Sie im Home-Office tätig sind. Lassen Sie deshalb keine Kundendaten offen auf dem Schreibtisch liegen – schon gar nicht, wenn Besuch kommt.

Besichtigungsrecht des Arbeitgebers

Nicht nur, um die Einhaltung der Vertraulichkeitspflichten zu überprüfen, auch um sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen im Home-Office Ihre Gesundheit nicht gefährden, wird sich Ihr Arbeitgeber womöglich im Vertrag ein Zugangsrecht zu Ihrer Wohnung festschreiben lassen und Ihnen zu Beginn Ihrer Tätigkeit von zu Hause aus einen Besuch abstatten. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ArbStättV gelten nämlich uneingeschränkt auch für das Home-Office. Verstößt der Arbeitgeber gegen die dort geregelten Pflichten, handelt er ordnungswidrig.

Auch zu Hause unfallversichert

Gut zu wissen: Auch bei der Arbeit im Home-Office unterliegen Sie dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dienstliche Tätigkeiten im Arbeitszimmer sind dabei ebenso versichert wie der Weg vom Home-Office in die Firma. Aber Vorsicht: Der Gang aus dem Arbeitszimmer zur Kaffeemaschine oder zur Toilette ist zu Hause – anders als im Büro – nicht unfallversichert.

Homeoffice in der Mietwohnung

Wer sein Home-Office in der Mietwohnung einrichtet, hat normalerweise keinen Grund, den Ärger seines Vermieters zu befürchten: Solange die Tätigkeit nicht dem Charakter der Räume als Wohnung zuwiderläuft, bedarf es weder einer vertraglichen Regelung noch einer Erlaubnis des Vermieters. Denn dann bewegen Sie sich noch im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung. Keine Probleme gibt es deshalb, wenn Sie zu Hause am Computer arbeiten oder Telefonate erledigen. Auch gelegentliche geschäftliche Besprechungen mit Kollegen sind erlaubt. Kritisch wird es nur bei regelmäßigem Kundenverkehr in der Wohnung: Dann könnte der Vermieter Sie wegen vertragswidriger Nutzung der Mietwohnung abmahnen und gegebenenfalls auf Unterlassung klagen.

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30.01.2017
hallelife.de - Redaktion