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2007

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Holger Tapper kehrt zurück zu radio SAW

Paukenschlag in der Radioszene Sachsen-Anhalt: Moderator Holger Tapper wechselt den Sender und kehrt wieder zu radio SAW zurück. Einer der bekanntesten Moderatoren in Sachsen-Anhalt kommt zu seinem Heimatsender zurück! Holger Tapper (45) moderiert ab Mitte Oktober wieder bei radio SAW! Gemeinsam mit seinem neuen Muckefuck-Team weckt er jeden Morgen ab 5.00 Uhr mit viel guter Laune, schnellen Service-Infos, packenden Aktionen und der besten Musik das SAW-Land!

Holger Tapper kehrt zurück zu radio SAW

„Es fühlt sich alles sehr gut an! Ich gehöre einfach zu diesem Sender und freue mich auf meine alten und neuen Kollegen! radio SAW ist für mich immer Heimat geblieben“, so Holger Tapper. Der Entertainer sprüht voller Ideen für die Morgensendung Muckefuck und kündigt an, dass er nicht nur im Studio vor dem Mikrofon stehen will: „Mir macht es riesigen Spaß auch viel im SAW-Land unterwegs zu sein, ob auf Veranstaltungen oder für spannende, lustige oder interessante Muckefuck-Reportagen. Ich bin jemand, der gerne den Kontakt direkt vor Ort mit den Hörern sucht.“

Geschäftsführer und Programmdirektor Mario A. Liese: „Wir freuen uns sehr, dass wir einen lieben Kollegen und Freund wieder an unserer Seite haben. Holger Tapper ist einer der beliebtesten Moderatoren in Sachsen-Anhalt! Mit seiner Rückkehr knüpft Holger an seine großen Zeiten bei radio SAW an. Unsere Hörer können sich morgens auf eine perfekte Mischung aus Musik, Entertainment und Informationen für einen schönen Start in den Tag freuen.“

Die Radiokarriere von Holger Tapper begann bereits 1995 bei radio SAW. Nach einem Volontariat moderierte er gemeinsam mit seinem kürzlich verstorbenen Kollegen Volker Haidt lange Jahre die Sendung ´Muckefuck´ und machte diese zu einer der erfolgreichsten Morningshows im deutschen Privatradio. Nach 14 Jahren bei radio SAW wechselte er 2009 zu Radio Brocken. Jetzt kehrt das Eigengewächs in die SAW-Familie zurück.

radio SAW ist mit 219.000 Hörern in der Durchschnittstunde der reichweitenstärkste private Hörfunksender in Sachsen-Anhalt und in Ostdeutschland (inklusive Berlin). Jeden Tag schalten 1,1 Millionen Menschen ein (Media Analyse 2017 Radio II).

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30.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Fahren unter Alkohol[nbsp]im Bereich Holleben und Merseburg[nbsp][nbsp]-[nbsp]Brennende Müllcontainer in[nbsp]Merseburg -[nbsp]Geschwindigkeitskontrolle[nbsp]im Bereich B 100 und[nbsp]Zwebendorf -[nbsp]Verkehrsunfall in[nbsp]Klepzig[nbsp]

Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Fahren unter Alkohol
Am 30.08.2017 gegen 02.30 Uhr kontrollierten die Beamten im Bereich Holleben einen 47 jährigen Ford-Fahrer. Dieser führte sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol. Der gemessene Wert lag über 0,8 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Am 30.08.2017 gegen 02.00 Uhr kontrollierten die Beamten im Bereich Merseburg einen 36 jährigen Fahrradfahrer. Dieser führte sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol. Der gemessene Wert lag über 1,8 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Brand Müllcontainer

In der Nacht vom Dienstag zum Mittwoch kam es im Bereich Merseburg, Nulandtplatz zu einer Sachbeschädigung durch Feuer. Aus bisher ungeklärter Ursache geriet ein Müllcontainer in Brand. Durch die Kameraden der Feuerwehr Merseburg konnte das Feuer gelöscht werden. Der Container wurde vollständig zerstört.

Geschwindigkeitskontrolle

In den Nachmittagsstunden des 29.08.2017 führten die Beamten im Bereich B 100, Höhe Spickendorf eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Gemessen wurden ca. 1.000 Fahrzeuge, davon waren 38 zu schnell. Spitzenreiter ein PKW VW Golf mit gemessenen 129 km/h (erlaubt 70 km/h). Der Fahrer muss mit zwei Punkten, einem Monat Fahrverbot und 240 Euro Bußgeld rechnen.

In den Nachmittagsstunden des 29.08.2017 führten die Beamten im Bereich Zwebendorf, Reideburger Straße eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Gemessen wurden ca. 160 Fahrzeuge, davon waren 47 zu schnell. Spitzenreiter ein PKW Skoda mit gemessenen 107 km/h (erlaubt 50 km/h). Der Fahrer muss mit zwei Punkten, zwei Monaten Fahrverbot und 280 Euro Bußgeld rechnen.

Verkehrsunfall

Am 29.08.2017 gegen 21.30 Uhr ereignete sich im Bereich Klepzig ein Verkehrsunfall. Ein 18 jähriger Opel-Fahrer befuhr die Zwebendorfer Straße und bog nach links in die K 2139 ab. Beim Durchfahren des Kurvenbereiches verlor er aus bisher ungeklärter Ursache die Kontrolle über das Fahrzeug, kam er nach rechts von der Fahrbahn ab und auf dem angrenzenden Feld zum Liegen. Durch den Aufprall wurde der Fahrer sowie sein 19 jähriger Beifahrer verletzt. Am Fahrzeug entstand Sachschaden.

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30.08.2017
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Bürgerversammlung zur Umgestaltung der Merseburger Straße

Über die Pläne zur Umgestaltung der Merseburger Straße zwischen Thüringer Straße und Pappelallee im Rahmen des Stadtbahnprogramms informieren die Havag und die Stadt Halle (Saale) Anwohner und interessierte Bürger am Montag, 4. September 2017, in einer Bürgerversammlung. Die Veranstaltung[nbsp] beginnt 18 Uhr im Hörsaal des Klinikums Bergmannstrost.[nbsp]

Bürgerversammlung zur Umgestaltung der Merseburger Straße

Schwerpunkte des Vorhabens sind der Ausbau der Bahnanlagen und die barrierefreie Gestaltung der Haltestellen im mittleren Abschnitt der Merseburger Straße.
Die Veranstaltung der frühren Öffentlichkeitsbeteiligung ist als Beginn des Planfeststellungsverfahrens – im Bereich Merseburger Straße – im Sinne des § 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Bund) zu verstehen. Es sollen die Ziele, die finanziell notwendigen Mittel und die voraussichtlichen Auswirkungen dieser Baumaßnahme dargestellt werden.

(halle.de/ps)[nbsp]

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30.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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Stadt Halle will Innenstadt weiter stärken

Die Stadt Halle (Saale) fördert Projekte und Ideen für die Innenstadt, die die Aufenthaltsqualität steigern, das Wohnumfeld attraktiver gestalten sowie die Einzelhandelsangebote stärken und kreativ erweitern.[nbsp]

Stadt Halle will Innenstadt weiter stärken

Dazu hat die Stadt den Verfügungsfonds „Aktives Stadtzentrum“ für Gewerbetreibende, Initiativen und Einzelpersonen aufgelegt. Das Fördergebiet umfasst die Altstadt sowie die Geschäftsstraßen Geiststraße, Große Steinstraße, Obere Leipziger Straße und Steinweg. Gefördert werden unter anderem Projekte zur Beleuchtung, Begrünung, Kunst im öffentlichen Raum, Veranstaltungen, Außengestaltung oder zur Modernisierung von Läden. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des Projektes, höchstens 10.000 Euro

Das Dienstleistungszentrum Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung der Stadt Halle (Saale) steht als Ansprechpartner zur Verfügung und nimmt Förderanträge für dieses Jahr und die Folgejahre entgegen, Innenstadtmanager Kay Gerhardt, Tel.: 0345/2214778; kay.gerhardt@halle.de.

(halle.de/ps)

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30.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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Silber und Bronze für die SV Halle Masters bei den 22. Deutschen Meisterschaften in Hamburg

In diesem Sommer fanden die alljährlichen Deutschen Meisterschaften einmal mehr in Hamburg statt. Der SV Halle trat in den Altersklassen Ü40 und Ü45 an. Die Ansetzungen für beide hallesche Teams versprachen bereits im Vorfeld spannende Begegnungen.

Silber und Bronze für die SV Halle Masters bei den 22. Deutschen Meisterschaften in Hamburg

Die Ü40 startete in einer Fünfergruppe (Modus jeder gegen jeden). In der Auftaktbegegnung gegen den Bocholter WSV führten die Hallenser bereits 7:1, ehe Bocholt noch auf 7:4 verkürzen konnte. Auch in der zweiten Partie gegen SC Aquarius Löhne führte der SV zur Halbzeit 4:0 und machte es dann noch einmal unnötig spannend (Endstand 7:5 für Halle). Mit diesen zwei Siegen war der dritte Platz nahezu sicher. In den verbleibenden beiden Partien unterlagen die Hallenser den beiden Favoriten auf die Meisterschaft deutlich (gegen SV Cannstatt 2:9, gegen ASC Duisburg 5:12). Mit zwei Siegen und zwei Niederlagen holte das Team um Marco Lösche die Bronzemedaille. Den Titel in dieser Altersklasse holten sich die Männer vom ASC Duisburg.

Für die Ü40 spielten: Räthe, Waldhelm (6), Werner (4), Lubenow, Weniger, Sachadae, Beck (7), Beinert, Oblau (3), Kahn, Gaudig (1), Wünsch, Zantop.

In der Ü45 ging es zunächst in 2 Dreiergruppen um den Einzug ins Halbfinale. Für die Hallenser hieß das, mindestens ein Sieg musste her. Und der SV Halle startete mit einem sicheren 7:2-Sieg gegen den Düsseldorfer SC ins Turnier. In der zweiten Partie stand der Vorjahresmeister SV Ludwigsburg auf dem Programm. Während man im letzten Jahr noch mit 4:11 unterlegen war, drehten die Saalestädter den Spieß diesmal um und sorgten mit einem 7:5-Sieg für eine große Überraschung. Mit Platz 1 nach der Vorrunde hieß der Gegner im Halbfinale Charlottenburger SV. Beide Teams standen sich in den letzten Jahren mehrfach gegenüber, wobei alle Begegnungen meist knapp endeten. Aber diesmal zeigten die Hallenser von Beginn an, dass sie unbedingt das Finale erreichen wollten und gewannen nach 6:1-Führung letztlich souverän mit 7:4. Die Sensation war perfekt! Im Finale wartete mit den Wasserfreunden Spandau 04 der Serienmeister der letzten Jahre. Mit zahlreichen Spielern, die früher Bundesliga, Europaliga, Europa- und Weltmeisterschaften gespielt hatten, war das tapfer kämpfende SV-Team klar unterlegen (4:12). Dennoch großen Respekt vor der überragenden Leistung während des ganzen Turniers, die letztlich mit der nicht erwarteten Silbermedaille belohnt wurde.

Für die Ü45 spielten: Räthe, Weber (1), Fahrig (1), Kühn (1), Struffmann, Beck (10), Beinert (3), Oblau (3), Kahn (3), Gaudig (3), Wünsch, Zantop.

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30.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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„Interaktiver Haushalt 2017/18“ ab sofort online

Ab sofort können alle Interessierten Einblick nehmen in die wichtigsten Haushaltsbereiche des aktuellen Doppelhaushaltes für die Jahre 2017 und 2018 – online auf den Internetseiten des Finanzministeriums (www.mf.sachsen-anhalt.de).

„Interaktiver Haushalt 2017/18“ ab sofort online

Anfangs wird der Interaktive Haushalt einfach über die Startseite erreichbar sein. Fest eingerichtet wird in der Rubrik „Finanzen“ die Unterrubrik „Haushalt“, in der dann der Hinweis zum „Interaktiven Haushalt“ zu finden ist. Wer im Netz surft, sollte gern auch mal am interaktiven Haushalt Station machen. Danach, so hofft Finanzminister André Schröder, ist das oft zu hörende Vorurteil, Finanzpolitik sei eher öde, Geschichte…

Interessierte User bekommen neben den wichtigsten Einnahmequellen und den wichtigsten Ausgabeposten des Landes Sachsen-Anhalt unter anderem auch etliche Steuerarten erklärt und deren Anteil am Steueraufkommen des Landes aufgezeigt. Genauso wird erkennbar, in welche – für die Landesentwicklung entscheidenden Bereiche – wie viele Millionen Euro fließen.

Der „Interaktive Haushalt“ ermöglicht auf leichte Weise Zugang zum Landeshaushalt, ohne dass man sich auf die mehr als 7.000 Einzelposten im Landeshaushalt einlassen muss. Die weiterführenden Details der Haushaltsplanung sind, über einen Link, in den Haushaltsplänen mit allen Einzelplänen ablesbar.

Finanzminister André Schröder:

„Ich ermuntere alle, sich mit dem Interaktiven Haushalt zu beschäftigen, vielleicht entdeckt mancher eine ganz neue Lust auf Zahlen. Probieren Sie es einfach aus und lassen Sie uns Ihren Eindruck wissen: Schreiben Sie uns, wenn es Ihnen gefallen hat, schreiben Sie uns aber auch, wenn Sie Verbesserungen für nötig halten!“

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30.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Die Übertragung der Altersgrenzen aus dem Rentenrecht in das Beamten- und Richterrecht des Landes Sachsen-Anhalt -[nbsp]Die Schaffung einer landesgesetzlichen Vollregelung im Beamtenversorgungsrecht – Die Übertragung der von den Tarifvertragsparteien beschlossenen linearen Erhöhungen zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie die Wiedereinführung einer jährlichen Sonderzahlung

Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Artikel 1 und 10: Anhebung der Altersgrenzen im Beamten- und Richterrecht

Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres

Beschlossen ist ein Übergangszeitraum in 2-Monats-Schritten, bis die endgültige Anhebung der Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte erreicht ist.

Besondere neue Altersgrenzen gelten für den Polizeivollzugsdienst, für die Feuerwehr und den Justizvollzugsdienst. In Anknüpfung an die Laufbahnbefähigung für das 1. bzw. 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 gilt hier als Altersgrenze das vollendete 61. sowie 62. Lebensjahr.

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Artikel 1: Weitere Änderungen im Beamtenrecht

Rehabilitation vor Versorgung

Die Vorschrift zur Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen wird neu gefasst, um sicherzustellen, dass eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand die letzte aller Möglichkeiten ist.

Pflege und/oder Kinderbetreuung

Die Regelung zur Beurlaubungs- und Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen und Beamten bei Eintritt eines Pflegefalls bzw. zur Kinderbetreuung wird in Anlehnung an das Pflegezeitgesetz neu strukturiert. Außerdem wird das Familienpflegezeitgesetz systemgerecht in das Beamtenrecht übertragen.

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Qualifizierung

Es wird eine Beurlaubungsmöglichkeit ohne Besoldung zum Erwerb einer neuen Laufbahnbefähigung oder der Zugangsvoraussetzung zu einem höheren Einstiegsamt bzw. zur Ableistung einer notwendigen Probezeit geschaffen.

Schmerzensgeldansprüche

Mit der neuen Regelung übernimmt der Dienstherr in Ausfüllung seiner Fürsorgepflicht (und unter bestimmten Voraussetzungen) künftig Schmerzensgeldansprüche von Beamtinnen und Beamten, die in Ausübung ihres Dienstes oder wegen ihrer Eigenschaft als Beamtin oder Beamter Opfer einer Gewalttat geworden sind.

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Artikel 4

Übernahme Tarifergebnis/Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung

Das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst von Februar 2017 wird auf den Besoldungsbereich übertragen. Die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (23.867 = Ende 2016) erhalten demnach rückwirkend zum 1. 1. 2017 eine Besoldungserhöhung von 2 % (jedoch mindestens 75 €) sowie eine weitere Erhöhung zum Stichtag 1.1.2018 um 2,35 %. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich jeweils zum 1.1.2017 und 1.1.2018 um 35 €.

Es wird weiter eingeführt eine Jahressonderzahlung im Monat Dezember in Höhe von 3 % des monatlichen Grundgehaltes für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter. Für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 8 beträgt diese Jahressonderzahlung mindestens 600 €, für alle übrigen Besoldungsgruppen 400 €. Anwärterinnen, Anwärter, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten eine Sonderzahlung von 200 €.

Auch die etwa 8.500 Versorgungsempfänger profitieren genauso von diesen Regelungen wie die über 600 Beamtinnen und Beamten, die sich gegenwärtig in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit befinden.

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Artikel 4

Schulleiter an GS/Lehrkräfte an Gymnasien, BBS und Förderschulen

Schulleiter und ihre Stellvertreter an Grundschulen, aktuell im Amt der Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage, werden in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet.

Die Einstiegsämter für die Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach DDR-Recht in den Schulformen Gymnasium, Berufsbildende Schule und Förderschule werden gestrichen. Die bisherigen Amtsinhaber werden von einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet.

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30.08.2017
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Thomas/Keindorf: CDU stärkt das Handwerk nachhaltig

Der wirtschaftspolitische Sprecher, Ulrich Thomas, und der Sprecher für berufliche Bildung der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt,[nbsp]Thomas Keindorf, haben die Einführung der Meistergründungsprämie und von Praktikumsgutscheinen als wichtigen Beitrag zur Stärkung des Handwerks in Sachsen-Anhalt bezeichnet.[nbsp]

Thomas/Keindorf: CDU stärkt das Handwerk nachhaltig

„Zur Stärkung des Meisterberufs bedarf es keiner Schaufensteranträge, wie von der Opposition auf der vergangenen Landtagssitzung. Wir müssen wieder mehr Lust auf das Handwerk vermitteln und unser Augenmerk auf die Fachkräfteproblematik sowie die Unternehmensnachfolge legen. Es freut mich sehr, dass dies inzwischen auch andere Fraktionen erkannt haben“, so Thomas. [nbsp]

Der Sprecher für berufliche Bildung Thomas Keindorf ergänzt: „Wer mich kennt, weiß, dass ich die Interessen des Handwerks auch in der Politik mit Nachdruck vertrete. Neben der Stärkung der Berufsschulen hat die CDU-Landtagsfraktion für die Einführung der Meistergründungsprämie gesorgt, die uns in der Höhe bundesweit zum Vorreiter gemacht hat. Vorwürfe, wie von der AfD, wir würden das Handwerk vernachlässigen, entbehren somit jeglicher Grundlage.“

Mit dem dualen Ausbildungssystem verfüge Deutschland über eine einmalige Berufsausbildung, die weltweit oft kopiert werde. Diese Berufsausbildung sichere die Qualität und [nbsp]die Innovationsfähigkeit des deutschen Handwerks. Nun komme es darauf an, Schulabgänger verstärkt für einen Handwerksberuf zu gewinnen. Thomas verwies weiterhin auf die parlamentarische Initiative der Koalitionsfraktionen zum Bürokratieabbau.

„Auch in diesem Punkt meinen wir es ernst. [nbsp]Die Unternehmen sollen sich wieder mehr um ihre Kunden, als um Behörden und Ämter kümmern. Wir wollen daher deutliche Vereinfachungen im Landesrecht erreichen“, so Thomas abschließend.[nbsp]

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30.08.2017
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Bundespolizei ermittelt Rucksackdieb

Am Dienstag, dem 29. August 2017 ermittelte die Bundespolizei einen Dieb. Dieser entwendete dem 21-jährigen Geschädigten seinen Rucksack im Hauptbahnhof Halle. Den Rucksack hatte der Eigentümer auf einer Bank in der Bahnhofshalle abgestellt. Der Geschädigte selbst lief im Hauptbahnhof umher.

Bundespolizei ermittelt Rucksackdieb

Als er zu der Bank zurückkam, war sein Rucksack weg. Kurz darauf sprach ihn ein Mann an und übergab ihm seinen Rucksack. Anschließend verschwand der “Finder” recht zügig. Bei der Nachschau in seinem Rucksack, bemerkte der Geschädigte, dass zwei Handys und ein Laptop fehlen. Die Schadenshöhe bezifferte er auf 830 Euro. Er begab sich zur Dienststelle der Bundespolizei und gab gegen 22.00 Uhr eine Anzeige auf. Eine Streife der Bundespolizei befragte daraufhin Reisende im Hauptbahnhof. Tatsächlich hatte eine Zeugin gesehen, wie der gesuchte Mann den Rucksack an sich nahm. Dieser Mann befand sich sogar noch im Hauptbahnhof.

Die Bundespolizisten nahmen den 32-Jährigen mit zur Dienststelle, stellten seine Identität fest und durchsuchten ihn nach dem Diebesgut. Dieses wurde jedoch nicht aufgefunden. Der Mann konnte die Dienststelle daraufhin wieder verlassen. Durch eine anschließend durchgeführte Kameraauswertung ermittelten die Bundespolizisten dann aber, dass der 32-Jährige mit dem Rucksack den Bahnhof verließ und kurz darauf zurückkam. Es besteht der dringende Tatverdacht, dass er die beiden Handys und den Laptop aus dem Rucksack genommen hat. Den Rucksackdieb erwartet daher eine Strafanzeige wegen Diebstahls. Die Ermittlungen dauern an. Auch aufgrund dieses aktuellen Sachverhaltes weist die Bundespolizei erneut daraufhin, dass das Reisegepäck niemals unbeaufsichtigt gelassen werden sollte.

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30.08.2017
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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Großes Tattoo kein Hindernis für Polizeidienst -[nbsp]Scheidungskosten nicht mehr abziehbar -[nbsp]Krankenhaus muss Namen vom Arzt nicht mitteilen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Großes Tattoo kein Hindernis für Polizeidienst +++

Das Land Nordrhein-Westfalen darf laut ARAG einen Bewerber für den Polizeidienst nicht allein deswegen ablehnen, weil er auf der Innenseite seines linken Unterarms eine großflächige Tätowierung hat. Zugleich wurde das Land verpflichtet, den Bewerber zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen (VG Düsseldorf, Az.: 2 L 3279/17).

+++ Scheidungskosten nicht mehr abziehbar +++

Scheidungskosten sind laut ARAG nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Mit einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen (Az.: VI R 9/16).

+++ Krankenhaus muss Namen vom Arzt nicht mitteilen +++
Ein Krankenhaus muss laut ARAG einem Patienten die Namen und Anschriften der an seiner Behandlung beteiligten Ärzte nur dann mitteilen, wenn der Patient ein berechtigtes Interesse an diesen Daten nachweist (OLG Hamm, Az.: 26 U 117/16).

Langfassungen:

Großes Tattoo kein Hindernis für Polizeidienst

Der Antragsteller hatte sich für die Einstellung in den Polizeidienst in Nordrhein-Westfalen beworben. Das zuständige Landesamt hat ihn vom Auswahlverfahren ausgeschlossen, weil er auf der Innenseite seines linken Unterarms einen Löwenkopf tätowiert hat (20 mal 14 cm). Gegen das Motiv als solches hat das Land Nordrhein-Westfalen keine Bedenken, berief sich jedoch auf einen Erlass des Innenministeriums, wonach großflächige Tätowierungen im sichtbaren Bereich einen absoluten Eignungsmangel des Bewerbers darstellen. Sichtbar sind Körperstellen, die beim Tragen der Sommeruniform der Polizeibeamten erkennbar sind, also etwa die Unterarme. Tätowierungen, die die durchschnittliche Größe eines Handtellers überschreiten, sind unabhängig vom Motiv an diesen Körperstellen unzulässig. Ziel des Erlasses war, dass die Legitimation und Autorität von Polizeibeamten durch solche Tätowierungen nicht beeinträchtigt werden sollen. Das Gericht hält diese Verwaltungspraxis für rechtswidrig. Dem Argument, dass Polizeibeamten aufgrund ihrer großflächigen Tätowierungen das erforderliche Vertrauen nicht mehr entgegengebracht werde, fehle es an belastbaren Erkenntnissen. Die generelle Zunahme von Tätowierungen gerade an den Armen deute eher auf einen gesellschaftlichen Wandel hin. Diesen müsse der Dienstherr bei der Einstellung junger Bewerber in den Blick nehmen, erklären ARAG Experten (VG Düsseldorf, Az.: 2 L 3279/17).

Scheidungskosten nicht mehr abziehbar

Seit der Änderung des § 33 Einkommensteuergesetz (EstG) im Jahr 2013 können Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden. Läuft der Steuerpflichtige allerdings Gefahr, ohne die Aufwendungen seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, gilt nach Auskunft der ARAG Experten eine Ausnahmeregelung. Auf diese Ausnahmeregelung berief sich die Klägerin und machte in ihrer Einkommensteuererklärung Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren als außergewöhnliche Belastung geltend. Der Bundesfinanzhof (BFH) sah diese Voraussetzungen nicht als gegeben an. Der Ehegatte wende die Kosten für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse auf. Hiervon könne nur ausgegangen werden, wenn die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen bedroht sei. Eine solche existenzielle Betroffenheit liege bei Scheidungskosten nicht vor, selbst wenn das Festhalten an der Ehe für den Steuerpflichtigen eine starke Beeinträchtigung seines Lebens darstelle (BFH, Az.: VI R 9/16).

Krankenhaus muss Namen vom Arzt nicht mitteilen

Die Klägerin wurde 2012 mehrfach wegen wiederholter Beschwerden an der Wirbelsäule operiert. Nachdem sie durch anderweitige Behandlungen den Eindruck eines Behandlungsfehlers gewonnen hatte, verlangte sie vom Krankenhaus die Herausgabe aller Behandlungsunterlagen und die Mitteilung der Namen und Anschriften der an ihrer Behandlung beteiligten Ärzte. Während das Krankenhaus ihr die Behandlungsunterlagen zur Verfügung stellte, weigerte es sich, ihr ergänzend die gewünschten Daten zu den behandelnden Ärzten mitzuteilen. Daraufhin zog die Frau vor Gericht. Doch auch die Richter waren der Ansicht, dass ein Patient nur dann eine solche Auskunft verlangen kann, wenn er ein berechtigtes Interesse an diesen Daten nachweise. Dazu müsse er darlegen, dass diese als Anspruchsgegner wegen eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers oder als Zeugen einer Falschbehandlung in Betracht kommen könnten. Im vorliegenden Fall verlangte die Patientin jedoch pauschal generelle Auskünfte. Zudem gehen nach Ansicht der ARAG Experten bereits so viele Informationen aus den Behandlungsunterlagen hervor, dass sie theoretisch für eine Klage ausreichen würden (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 26 U 117/16).

Download der Texte:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/

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30.08.2017
hallelife.de - Redaktion