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Archiv Dezember 2015
Eine Brücke der Erinnerung und des Lebens- eine Brücke von mir zu dir
Gedenkfeier am Weltgedenktag für verstorbene Kinder, Sonntag, 13. Dezember 2015, um 17.00 Uhr, im Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara, Halle.
Jedes Jahr sterben allein in Deutschland 20 000 Kinder und junge Erwachsene, weltweit sind es um ein Vielfaches mehr. Und überall bleiben trauernde Eltern, Geschwister, Großeltern und Freunde zurück. Täglich wird in den einzelnen Familien dieser Kinder gedacht.
Am 2. Sonntag im Dezember stellen seit vielen Jahren Betroffene rund um die ganze Welt um 19.00 Uhr brennende Kerzen in die Fenster. Während die Kerzen in der einen Zeitzone erlöschen, werden sie in der nächsten entzündet, so dass eine Lichterwelle 24 Stunden die ganze Welt umringt. Jedes Licht im Fenster steht, dass die verstorbenen Kinder nie vergessen werden. Das Licht steht auch für die Hoffnung, dass die Trauer das Leben der Angehörigen nicht für immer dunkel bleiben lässt. Das Licht schlägt Brücken von einem betroffenen Menschen zum anderen, von einer Familie zur anderen, von einem Haus zum anderen, von einer Stadt zur anderen, von einem Land zum anderen. Es wärmt ein wenig das kalt gewordenen Leben und will sich ausbreiten, wie es ein erster Sonnenstrahl am Morgen tut.
Die Krankenhausseelsorge am Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara, lädt auch in diesem Jahr zusammen mit dem ambulanten Kinderhospizdienst des Hospizes am Krankenhaus, dem IRIS Regenbogenzentrum und dem Netzwerk Leben im Bistum Magdeburg dazu ein.
Diese Gedenkfeier für alle verstorbenen Kinder, egal welchen Alters, findet in diesem Jahr am Sonntag, dem 13. Dezember, um 17.00 Uhr, in die Kapelle des Krankenhauses St. Elisabeth und St. Barbara, Mauerstraße 5, statt.
Eingeladen sind alle Mütter, Väter und Geschwisterkinder sowie deren Angehörige, Freunde, Wegbegleiter und auch jene Menschen die ihre Anteilnahme und Verbundenheit zum Ausdruck bringen möchten.[nbsp]
Krankenhauses St. Elisabeth und St. Barbara
Wichtige Änderungen in der Grundsicherung
Ab 01.01.2016 erhöhen sich die Regelbedarfe
Zum 01. Januar 2016 erhöhen sich die Regelbedarfsstufen in der Grundsicherung entsprechend der Preisentwicklung regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen und der[nbsp] Entwicklung der Löhne und Gehälter.
Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann monatlich 404 Euro Grundsicherung, 2015 waren es 399 Euro. Die Regelbedarfssätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft steigen anteilig.
[nbsp]
Regelbedarfsstufen im Jahr 2016 gegenüber 2015
Alleinstehend / Alleinerziehend |
404 Euro (+5 Euro) |
Paare/Bedarfsgemeinschaften |
364 Euro (+4 Euro ) |
Erwachsene im Haushalt anderer |
324 Euro (+4 Euro) |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren |
306 Euro (+4 Euro) |
Kinder von 6 bis 13 Jahren |
270 Euro (+3 Euro) |
Kinder von 0 bis 5 Jahren |
237 Euro (+3 Euro) |
[nbsp]
Die Anpassungen werden automatisch vorgenommen, eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Mit den Regelbedarfen steigen automatisch auch die meisten Mehrbedarfe, weil sie der Höhe nach abhängig vom jeweiligen Regelbedarf sind. Mehrbedarfe werden bei bestimmten besonderen Lebensumständen berücksichtigt, wie z.B. der Schwangerschaft.