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2007

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Einweihung der neuen Motoball-Arena des MBC 70/90

An diesem Pfingstwochenende verwandelte sich das Gewerbegebiet von Halle-Neustadt in einen Hotspot für Motorsportbegeisterte. Anlass war die feierliche Einweihung der neuen Motoball-Arena des MBC 70/90, die mit einem spannenden Turnier und einem abwechslungsreichen Rahmenprogramm aufwartete. Der Verein, der seit über

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19.05.2024
Manfred Boide
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Erneuerung der Telefonanlage

In der Zeit vom 3. bis 5. August 2004 wird im Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, An der Feuerwache 5, die Telefonanlage erneuert

Erneuerung der Telefonanlage

In der Zeit vom 3. bis 5. August 2004 wird im Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, An der Feuerwache 5, die Telefonanlage erneuert.Auf Grund des Bauverlaufs können die Ausfallzeiten nicht exakt benannt werden. Der Notruf 112 bleibt von den Installationsarbeiten unberührt. Mit den Bauarbeiten verbunden sind Unterbrechungen in der telefonischen Erreichbarkeit des Fachbereiches. Betroffen sind auch die Bereiche Ausländer- und Asylwesen und der Bereich Regelung offener Vermögensfragen, die über diese Telefonanlage zu erreichen sind. Quelle: halle.de

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30.07.2004
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Polizeibericht vom 30. Juli

Aktuelle Meldungen der Polizeidirektion Halle: – Fahren ohne Fahrerlaubnis – Versuchte Körperverletzung und Sachbeschädigung – Verkehrsunfallgeschehen

Polizeibericht vom 30. Juli

Fahren ohne Fahrerlaubnis Gestern Nachmittag, kurz nach 16.00 Uhr, wurde in der Azaleenstraße im Rahmen der Streifentätigkeit ein Pkw Ford kontrolliert. Hier konnten die Polizeibeamten feststellen, daß dem Fahrer (29) des Pkw der Führerschein per Gerichtsbeschluß bereits entzogen wurde. Versuchte Körperverletzung und Sachbeschädigung Gestern Abend, kurz nach 20.00 Uhr, wollte der Fahrer (43) eines Kleintransporters sein Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Johann-Sebastian-Bach-Straße abstellen. Ohne ersichtlichen Grund, trat eine angetrunkene männliche Person gegen den Kleintransporter. Als der Fahrer ihn zur Rede stellen wollte, warf der Mann mit einer vollen Flasche Bier, wobei der Geschädigte gerade noch ausweichen konnte. Eingesetzte Polizeibeamte verbrachten den Mann (28) zum Polizeirevier, da er drohte, weiter mit Bierflaschen zu werfen und gegen das Fahrzeug vorzugehen. Verkehrsunfallgeschehen Gestern ereigneten sich in der Stadt Halle 30 Verkehrsunfälle mit 5 verletzten Personen, im Saalkreis 8 Unfälle mit 1 Verletzten.

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30.07.2004
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Leichterer Weg ins Amt

Die Online-Redaktion von halle. de und ihr Partner

Leichterer Weg ins Amt

Die Online-Redaktion von halle.de und ihr Partner IT-Consult GmbH haben jetzt ein neues Telefonbuch der Stadtverwaltung im städtischen Internet-Angebot freigeschaltet. Es bietet einen besseren Service und ist leichter zu handhaben als sein Vorgänger. Zu den Neuerungen zählen die erweiterten Möglichkeiten der Volltextsuche und ausschließlichen Recherche nach dem Namen des Mitarbeiters in der Stadtverwaltung, bei Schiedsstellen, in der IT-Consult GmbH und dem Eigenbetrieb ZGM. Wer erst nach dem für sein Anliegen Zuständigen suchen muss, kann außerdem über den Zugang “Name unbekannt?” in den Dienststellen fündig werden. In übersichtlicher Form werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der entsprechenden Bereiche, Adresse, Telefon- und Faxnummern sowie Dienstadresse angezeigt. Für weitere Informationen stehen auch Links zu übersichtlichen digitalen Visitenkarten einzelner Geschäfts- und Fachbereiche zur Verfügung. Diese sind zwar noch nicht überall vorhanden, werden jedoch noch im Laufe des Sommers weitestgehend überall verfügbar sein. Verbessert wurde der Service ferner durch ein neues E-Mail-Formular, in das die Nutzerinnen und Nutzer des Virtuellen Rathauses unkompliziert und plattformunabhängig Ihr Anliegen tippen und auf den Weg ins Rathaus bringen können. Damit entfällt der bisher notwendige Start eines weiteren E-Mail-Programms. Die Umgestaltung des Telefonbuches ist Bestandteil der Überarbeitung des “Online-Rathauses”, an der im Jahr 2004 verstärkt gearbeitet wird. Das Projekt soll in seiner ersten Phase im zweiten Halbjahr abgeschlossen werden. Quelle: halle.de

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30.07.2004
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Informationen zur Angemessenheit der Unterkunftskosten im Rahmen des Arbeitslosengeldes II

Künftige Empfänger des Arbeitslosengeldes II sollen sich mit einem ?angemessenen Wohnraum? bescheiden. Auch Kleingärten und Datschen werden küftig als Vermögen gewertet und auf den Arbeitslosengeldanspruch angerechnet. Dazu schreibt das Bundeswirtschaftsministerium:

Informationen zur Angemessenheit der Unterkunftskosten im Rahmen des Arbeitslosengeldes II

Mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur neuen Leistung Arbeitslosengeld II werden künftig Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Dabei ist der Begriff der Angemessenheit an die bisherigen Sozialhilfepraxis angelehnt. Nach der Wohngeldstatistik 2002 liegt die durchschnittliche tatsächliche Miete arbeitsloser Wohngeldempfänger (Arbeitslosenhilfe- bzw. Arbeitslosengeld-Bezieher) in den alten und neuen Bundesländern nicht über der durchschnittlichen tatsächlichen Miete für Haushalte von Sozialhilfeempfängern. Daraus ergibt sich, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der Haushalte, die ab dem 1.1.2005 Arbeitslosengeld II beziehen werden, bereits heute in Wohnraum lebt, der als angemessen im Sinne der Sozialhilfe anzusehen ist, so dass die Unterkunftskosten auch im Rahmen des Arbeitslosengeldes II erbracht werden. Die heutigen Arbeitslosenhilfe- und künftige Arbeitslosengeld II-Bezieher werden damit bis auf geringfügige Ausnahmefälle in ihren bisherigen Wohnungen verbleiben können und für diese Wohnungen auch die tatsächlichen – weil angemessenen – Unterkunftskosten erhalten. Es wird deshalb keine “Zwangsumzüge” in billigere oder kleinere Wohnungen in nennenswertem Ausmaß geben. In den Ausnahmefällen, in denen heutige Arbeitslosenhilfebezieher in einer unangemessen großen oder teuren Wohnung leben, werden die Unterkunftskosten in der Regel weiterhin für bis zu sechs Monate übernommen, wenn es den Betroffenen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermietung oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken. Auch nach Ablauf dieses Zeitraumes können die höheren Kosten übernommen werden, wenn ein Umzug mangels Verfügbarkeit eines angemessenen anderweitigen Wohnraums nicht möglich oder aus anderen Gründen nicht zumutbar ist. Im Fall eines Umzugs werden die Umzugskosten, die Wohnungsbeschaffungskosten und die Mietkaution übernommen. Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Einzelfalles (Lebensumstände), insbesondere nach der Zahl der Familienangehörigen, nach ihrem Alter, Geschlecht und ihrem Gesundheitszustand. Neben den individuellen Verhältnissen des Arbeitssuchenden und seiner Angehörigen sind darüber hinaus die Zahl der vorhandenen Räume, das örtliche Mietniveau und die Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes zu berücksichtigen. Der angemessene Preis je qm bestimmt sich nach demjenigen vergleichbarer Wohnungen im unteren Bereich am Wohnort und lässt sich insbesondere örtlichen Mietspiegeln entnehmen. Die angemessene Grundfläche einer Wohnung oder eines Einfamilien-Hauses orientiert sich an den Kriterien der Förderwürdigkeit im sozialen Wohnungsbau entsprechend den Verwaltungsvorschriften der Länder zum Wohnungsbindungsgesetz. Die Wohnungsgröße ist danach in der Regel angemessen, wenn sie es ermöglicht, dass auf jedes Familienmitglied ein Wohnraum ausreichender Größe entfällt. Darüber hinaus sind auch besondere persönliche und berufliche Bedürfnisse des Wohnberechtigten und seiner Angehörigen sowie der nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartende zusätzliche Raumbedarf zu berücksichtigen. Im Durchschnitt können dabei die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen angesehen werden: 1 Person ca. 45 – 50 qm 2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume 3 Personen ca. 75 qm oder 3 Wohnräume 4 Personen ca. 85 – 90 qm oder 4 Wohnräume sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum mehr. Sofern der Arbeitssuchende ein angemessenes Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnt, gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (z.B. angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen, Müllgebühr, Schonsteinfegergebühr, Straßenreinigung). Auch laufende Leistungen für Heizung werden übernommen. Nicht berücksichtigt werden dagegen Tilgungsraten. Sie dienen der Vermögensbildung, die nicht mit dem Zweck einer steuerfinanzierten Fürsorgeleistung vereinbar ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beabsichtigt derzeit nicht, die Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten im Wege einer Verordnung zu regeln, weil die individuelle Situation vor Ort sehr viel besser bewertet werden kann. Die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung hängt im Einzelfall insbesondere auch vom örtlichen Mietniveau und den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes ab. Die zuständigen kommunalen Träger verfügen in diesem Bereich aus ihrer bisherigen Sozialhilfepraxis über langjährige Kompetenz und Erfahrung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird den Prozess sorgfältig beobachten. Sollte sich in der Verwaltungspraxis ergeben, dass die kommunalen Träger in nicht unerheblichem Umfang bei der Beurteilung der Angemessenheit des Wohnraums einen zu engen Maßstab anlegen, kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit von seiner Verordnungsermächtigung nach § 27 SGB II Gebrauch machen. Quelle: Bundeswirtschaftministerium

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29.07.2004
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MDV: Verbundgebiet wird größer, neue Preise ab 1. August

Ab 1. August 2004 tritt eine Verbunderweiterung des Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) in Kraft, zu dem auch die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG) gehört. Durch die Verbunderweiterung gehören fünf neue Landkreise dem MDV an: Weißenfels, Burgenlandkreis, Muldentalkreis, Torgau-Oschatz und Döbeln. Das bedeutet, dass für eine Fahrt in diese Landkreise innerhalb des MDV nur eine Fahrkarte benötigt wird, egal welches Verkehrsmittel benutzt wird. Aufgrund der Erweiterung verlieren die alten zweistelligen Tarifzonen-Nummern ihre Gültigkeit und werden durch neue dreistellige Tarifzonen-Nummern ersetzt.

MDV: Verbundgebiet wird größer, neue Preise ab 1. August

In Straßenbahnen und Bussen der Halleschen Verkehrs-AG gelten ab 1. August 2004 neue Fahrpreise. So betrug der Fahrpreis für eine Einzelfahrkarte der Tarif-Zone 210 (Zone 10 = alte Tarif-Zonennummer) innerhalb der Stadt Halle bisher 1,40 Euro und nach der Anpassung ab 1. August 2004 sind es 1,50 Euro. Benutzer der Geldkarte sparen an den mobilen Automaten in den Fahrzeugen der HAVAG 20 Cent und bezahlen somit 1,30 Euro. Im Durchschnitt erhöht sich der Preis für Einzelfahrkarten um fünf bis zehn Cent, für Monatskarten um 3,4 Cent. Diese Tarifanpassung wurde notwendig, weil die Bundessteuerreform zu weiteren finanziellen Belastungen für den Öffentlichen Nahverkehr führt. Die Tarifanpassung erfolgt im gesamten Verbund des MDV. Für Einzel-, 4-Fahrten- und Tageskarten zum bisherigen Preis ist ein Umtausch nicht vorgesehen, dafür verlängert sich die Gültigkeit unbenutzter Fahrkarten bis Ende 2004. Monatskarten für Juli 2004 sind bis 1. August, 12.00 Uhr gültig. Jahreskarten behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Mit der Verbunderweiterung ändern sich auch die Aufdrucke auf den Fahrkarten. Durch die Verbunderweiterung werden die alten zweistelligen Tarif- Zonennummern ungültig und durch neue dreistellige Tarif- Zonennummern ersetzt. 1. neue dreistellige Nummern für die Tarifzonen Beispiel 1: Stadt Halle Tarifzone 10 alt 210 neu Beispiel 2: Stadt Leipzig Tarifzone 60 alt 110 neu 2. Benutzbare Zonen alt) von/nach/über wird ersetzt durch (neu) ?gültig in? mit Aufzählung der durchfahrenen Zonen (1-6, ab 7 Zonen = Netz) Bei Fahrkartenkauf am Automaten ist es zwingend notwendig, die neue Tarifzonennummer einzugeben. Alle Preise sind im Internet unter http://www.havag.com/service/tarife/tarife_mdv.htm oder www.mdv.de abrufbar. In den Service-Centern der HAVAG sind eine Broschüre zur Verbunderweiterung mit allgemeinen Informationen sowie Tarifübersichten des MDV erhältlich. Presse-Information HAVAG

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29.07.2004
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Kurzzeitige Schließung der Galerie Marktschlößchen

Vor den umfangreichen Baumaßnahmen zur Marktplatzumgestaltung wurde durch das Zentrale Gebäudemanagement der Stadt (ZGM) die Bautrockenlegung der Außenkellermauern des Marktschlößchens in Auftrag gegeben.

Kurzzeitige Schließung der Galerie Marktschlößchen

Um die nachfolgenden Arbeiten im Platzbereich nicht zu behindern, soll das Sanierungsvorhaben bis zum 14. August 2004 abgeschlossen werden. Die nächste geplante Ausstellung mit Glas-Objekten in der Galerie Marktschlößchen wird am 31. August eröffnet.

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29.07.2004
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Gute Noten für Halles Internetauftritt

Die Internetseite www. halle. de ist eine der benutzerfreundlichsten kommunalen Online-Auftritte für blinde und sehbehinderte Menschen

Gute Noten für Halles Internetauftritt

Die Internetseite www.halle.de ist eine der benutzerfreundlichsten kommunalen Online-Auftritte für blinde und sehbehinderte Menschen. Das berichtet die “Mitteldeutsche Zeitung” in ihrer Ausgabe vom Mittwoch, dem 28. Juli 2004. Durch die Leipziger Softwarefirma Viosys wurde die “Barrierefreiheit” der Internet-Präsentationen von 58 mitteldeutschen Städten getestet. Halle belegte dabei Platz fünf. Dessau kam auf den 20. Platz, Leipzig und Magdeburg erreichten die Ränge 50 bzw. 52. Die Tester bewerteten bei den Internetauftritten einerseits, ob Bilder und Grafiken von Blindensoftware erfasst werden können. Andererseits wurde die Möglichkeit zur Schriftvergrößerung und Kontrastverstärkung für sehschwache Nutzer geprüft. Quelle: halle.de

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28.07.2004
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Name für Region um Halle gefunden

Aus mehr als 370 Vorschlägen von Lesern der “Mitteldeutschen Zeitung” und Hörern von Radio SAW hat eine Jury den Begriff “Himmelswege” als beste Namensidee zur Werbung für die Standorte der “Himmelsscheibe von Nebra”, dem Sonnenobservatorium Goseck, der Dolmengöttin Langeneichstädt und dem

Name für Region um Halle gefunden

Aus mehr als 370 Vorschlägen von Lesern der “Mitteldeutschen Zeitung” und Hörern von Radio SAW hat eine Jury den Begriff “Himmelswege” als beste Namensidee zur Werbung für die Standorte der “Himmelsscheibe von Nebra”, dem Sonnenobservatorium Goseck, der Dolmengöttin Langeneichstädt und dem Landesmuseum für Vorgeschichte Halle ausgewählt, wie das Wirtschaftsministerium am Dienstag, 28. Juli 2004, in Magdeburg mitteilte. Zur Jury gehörten Landräte, Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Landesamtes für Archäologie sowie der Landesmarketinggesellschaft. Die 1999 entdeckte Himmelsscheibe von Nebra im Burgenlandkreis zählt nach Angaben der Fachwelt zu den wichtigsten archäologischen Funden des 20. Jahrhunderts. Das älteste bekannte Sonnenobservatorium Europas in Goseck im Landkreis Weißenfels soll in diesem Jahr vollständig freigelegt und in den Folgejahren rekonstruiert werden. Beide eröffneten überraschende Einblicke in die astronomischen Kenntnisse des vorgeschichtlichen Menschen. Auch das 1987 bei Langeneichstädt im Landkreis Merseburg-Querfurt entdeckte Steinkammergrab mit der Stele einer Dolmengöttin ordnet sich in die großen archäologischen Fundstätten Europas ein. Am Fundort der Himmelsscheibe am Mittelberg bei Klein Wangen ist ein fünf Millionen Euro teures Besucher- und Informationszentrum geplant. Quelle: halle.de

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27.07.2004
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Saline noch geschlossen

Das Freibad Saline in der Mansfelder Straße, ist seit Montag, 26. Juli 2004, wegen einer Havarie im Wasserkreislauf geschlossen. An der Beseitigung des Schadens wird, so die Information des Fachbereichs, bereits gearbeitet

Saline noch geschlossen

Das Freibad Saline in der Mansfelder Straße, ist seit Montag, 26. Juli 2004, wegen einer Havarie im Wasserkreislauf geschlossen. An der Beseitigung des Schadens wird, so die Information des Fachbereichs, bereits gearbeitet. Das Freibad Saline steht voraussichtlich am kommenden Mittwoch, 28. Juli, wieder zur Verfügung. Nordbad sowie Heidebad und Naturbad Angersdorfer Teiche haben für die Badegäste geöffnet. Bevor die elektrischen Anlagen und Umwälzpumpen wieder in Betrieb genommen werden können müssen alle geöffneten elektrischen Verteiler und Anschlüsse austrocknen. Zur Beschleunigung des Austrocknungsprozesses wurden bereits zwei Luftendfeuchter installiert. Quelle: halle.de

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27.07.2004
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Reparatur im Freibad Saline

Das

Reparatur im Freibad Saline

Das Freibad Saline in der Mansfelder Straße bleibt am Montag, 26. Juli 2004, wegen einer Havarie im Wasserkreislauf geschlossen. An der Beseitigung des Schadens wird, so die Information des Fachbereichs, bereits gearbeitet. Die Arbeiten zur Auswechslung der Ventile sollen voraussichtlich am Dienstag, 27. Juli, gegen Mittag, abgeschlossen werden. Kontakt: Freibad Saline, Ruf 2832047. Quelle: halle.de

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26.07.2004
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