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2007

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Clevere Spartipps – wie man im Alltag viel Geld sparen kann

Alles kostet Geld: Haus, Miete, Strom, Heizung, Essen. Und manchmal ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig. Viele kennen das Problem. Das Leben wird immer teurer und Mehreinnahmen sind nicht in Sicht, da hilf nur sparen. Doch wie? Die GVI zeigt Möglichkeiten, wie man Geld sparen kann und gibt dazu clevere Spartipps.

Clevere Spartipps – wie man im Alltag viel Geld sparen kann

Möglichkeiten zum Geld sparen

Möglichkeiten zum Geld sparen gibt es in vielen Bereichen. So gibt es beispielsweise clevere Spartipps wie die Führung eines Haushaltsbuches, die Kontoführungsgebühren von Banken vergleichen oder einfach täglich etwas ins Sparschwein zu stecken um Geld zu sparen. Manch einer kann sogar staatliche Förderungen in Anspruch nehmen, wie z.B. die Beantragung von Wohngeld oder Heizungszuschuss.

Clevere Spartipps beim Thema Strom

„Auch beim Thema Strom gibt es clevere Spartipps. Sei es durch den Wechsel des Stromanbieters oder durch Senkung des Verbrauchs, zum Beispiel durch die Installation von LED-Lampen im Haus. Manch einer hat einen alten zweiten Kühlschrank im Keller. Es kann sich durchaus lohnen, diesen stillzulegen, wenn er nur sehr wenig gebraucht wird. Auch beim Wäsche trocknen kann man Geld sparen, wenn man anstatt des Wäschetrockners ab und zu die Wäscheleine benutzt“, rät Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Infos zu clevere Spartipps

Viele clevere Spartipps zeigt die Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“ (Clevere Spartipps) und stellt sie kostenlos zur Verfügung.

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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Tauwetter: Vorsicht vor Glatteisfallen

ARAG Experten über die aktuelle Wetterlage und daraus resultierende Gefahrenquellen[nbsp]

Für die nächsten Tage meldet der Deutsche Wetterdienst besonders im Süden Tauwetter. Während Verkehrsteilnehmer in den letzten Wochen bei starkem Frost, Schneefall und tiefsten Minusgraden mit Straßenglätte rechneten, sind sich die wenigsten darüber im Klaren, dass auch bei Tauwetter mit Temperaturen knapp über null Grad Glatteisfallen auf den Straßen lauern. Daher raten ARAG Experten jetzt ganz besonders zur umsichtigen Fahrweise.[nbsp]

Tauwetter: Vorsicht vor Glatteisfallen

Tauen und Frieren

Insbesondere auf Brücken gefrieren Sprühregen und Nebel viel früher als auf normalen Straßen, weil sie der Kälteeinwirkung auch von unten ausgesetzt sind. Mit Glätte bei Plusgraden muss auch an Waldrändern, in der Nähe von Gewässern oder in feuchten Niederungen gerechnet werden. Zur Vorsicht raten die ARAG Experten ebenso bei Straßenabschnitten, die lange der Mittagssonne ausgesetzt sind und dann wieder im Schatten liegen, weil sich dort durch abwechselndes Tauen und Frieren die Fahrbahnbeschaffenheit permanent ändert.

Vorsicht auch auf Bürgersteigen

Erhöhte Vorsicht gilt Bürgersteigen, denn auch hier kann überfrierendes Tauwasser zu tückischen Glatteisfallen werden. Zwar haben zunächst die Kommunen die Pflicht, öffentliche Gehwege von gefährlichem Eis zu befreien. Üblicherweise ist diese Pflicht aber durch kommunale Satzungen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Hauseigentümer wiederum können die Verkehrssicherungspflicht auf ihre Mieter abwälzen. Dies geschieht durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag oder durch die Hausordnung, wenn diese Bestandteil des Mietvertrages ist. Meist sind also die Mieter für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich und können ggf. in Haftung genommen werden.

Salz oder Granulat?

Auf dem Markt sind unterschiedliche Streumittel erhältlich – Granulat und Salz sind die gebräuchlichsten. Viele Kommunen verbieten allerdings durch Satzungen den privaten Gebrauch von Salz oder schränken ihn ein. Hintergrund ist, dass Salz das Grundwasser verschmutzt und Tieren und Pflanzen schadet. Kommt es aber zu einem Schaden, der durch Streuen mit Salz verhindert worden wäre, kann unter Umständen eine Verletzung der Verkehrsicherungspflicht vorliegen, die wiederum zu einem Schadensersatzanspruch führt. So entschied es das Amtsgericht München (Az.: 261 C 11411/98). In einem solchen Fall wäre unter Umständen die Kommune in Regress zu nehmen. Viele Kommunen gestalten die Satzung daher differenziert und erlauben den Einsatz von Salz bei extremer Eisglätte.

Umfang wird durch Verkehrsanschauung bestimmt

Der Verkehrssicherungspflichtige muss dafür sorgen, dass die Gehwege in den allgemeinen Verkehrszeiten gefahrlos zu benutzen sind. Hierunter wird in der Regel die Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr verstanden. Wenn außerhalb dieser Zeit Gäste oder Kunden erwartet werden, erweitert sich die Verkehrssicherungspflicht entsprechend. Am Wochenende setzt die Verkehrsicherungspflicht regelmäßig nicht vor 9:00 Uhr ein. Bei starkem und wiederkehrendem Blitzeis muss auch mehrmals am Tag gestreut werden. Allerdings muss sich niemand in den Eisregen oder Schnee stellen, da das Streuen bei anhaltendem Niederschlag meist sinnlos ist. Die Räum- und Streupflicht gilt haftungsrechtlich auch auf Privatwegen. Ein Schild, das darauf hinweist, man betrete das Grundstück auf eigene Gefahr, befreit nicht automatisch von der Verkehrssicherungspflicht.[nbsp]

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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Mann beleidigt Sicherheitsmitarbeiter der Bahn sowie zwei Bundespolizisten und leistet zudem Widerstand

Am Montag, den 30. Januar 2017 wurde die Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle über einen Mann informiert, der gegen 19.55 Uhr einen Sicherheitsmitarbeiter der Bahn mit ehrverletzenden Worten beleidigte.

Mann beleidigt Sicherheitsmitarbeiter der Bahn sowie zwei Bundespolizisten und leistet zudem Widerstand

Eine Streife der Bundespolizei wollte die Identität des Mannes feststellen. Dabei wurde der 44-Jährige auch ihnen gegenüber ausfallend und beschimpfte sie ebenfalls massiv. Gegen die polizeilichen Anweisungen wehrte er sich aktiv und versuchte sich derer zu entziehen. Er wurde zwecks der Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle der Bundespolizei genommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,9 Promille. Ihn erwarten nun Anzeigen wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er die Dienststelle wieder verlassen und wird sich vor Gericht für sein unakzeptables Verhalten verantworten müssen.

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Diebstahl von Werkzeug -[nbsp]Diebstahl von Zigaretten -[nbsp]Fahren unter Alkohol[nbsp]im Bereich Bad Dürrenberg – Verkehrsunfall[nbsp]im Bereich Schraplau ,[nbsp]Mücheln und[nbsp]Niemberg

Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Diebstahl Werkzeug

In der Nacht vom Montag zum Dienstag machten sich unbekannte Täter an einem im Bereich Merseburg, Naumburger Straße abgestellten Kleintransporter Mercedes zu schaffen. Sie hebelten die auf der Ladefläche stehende Kiste auf und durchsuchten diese. Bisher ist bekannt, dass diverse Werkzeuge entwendet wurden.

Diebstahl Zigaretten

In der Nacht vom Montag zum Dienstag drangen unbekannte Täter in eine Verkaufseinrichtung im Bereich Merseburg, Merseburger Straße ein. Sie hebelten eine Tür auf und durchsuchten die Innenräume. Bisher ist bekannt, dass diverse Tabakwaren entwendet wurden.

Diebstahl Werkzeug

In der Nacht vom Montag zum Dienstag machten sich unbekannte Täter an einem im Bereich Leuna, Merseburger Straße abgestellten Kleintransporter Renault zu schaffen. Sie zerstörten eine Scheibe und durchsuchten den Innenraum. Bisher ist bekannt, dass diverse Werkzeuge entwendet wurden.

Diebstahl Werkzeug

In der Nacht vom Montag zum Dienstag drangen unbekannte Täter im Bereich Korbetha, An der Bober in eine Lagerhalle ein. Sie hebelten eine Tür auf und durchsuchten den Innenbereich. Bisher ist bekannt, dass diverse Werkzeuge entwendet wurden.

Fahren unter Alkohol

Am 30.01.2017 gegen 18.15 Uhr kontrollierten die Beamten im Bereich Bad Dürrenberg, Leipziger Straße einen 23 jährigen Audi-Fahrer. Dieser führte sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol. Der gemessen Wert lag über 0,7 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Verkehrsunfall

Am 30.01.2017 gegen 22.15 Uhr ereignete sich im Bereich Schraplau ein Verkehrsunfall. Ein 27 jähriger Skoda-Fahrer befuhr den Esperstedter Weg aus Fahrtrichtung Esperstedt in Fahrtrichtung Schraplau. Ca. 20 m vor dem Ortseingangsschild Schraplau kam er aus bisher ungeklärter Ursache nach rechts von der Straße ab und fuhr gegen einen Baum. Am Fahrzeug entstand leichter Sachschaden.

Verkehrsunfall

Am 31.01.2017 gegen 05.45 Uhr ereignete sich im Bereich Mücheln ein Verkehrsunfall. Ein 48 jähriger LKW-Fahrer befuhr die Verbindungsstraße zwischen Mücheln und Sankt Micheln. Aus bisher ungeklärter Ursache verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und fuhr gegen eine Mauer. Durch den Aufprall wurde der Fahrer verletzt. Am Fahrzeug entstand Sachaschaden.

Verkehrsunfall

Am 31.01.2017 gegen 07.15 Uhr ereignete sich im Bereich Niemberg ein Verkehrsunfall. Eine 46 jährige Audi-Fahrerin befuhr die die K 2136 aus Richtung Hohenthurm. Am OE Niemberg überquerte ein Reh die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß. AM Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Tier verließ den Unfallort.

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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Backwaren-Hersteller investiert im Star Park Halle

Die ARTiBack GmbH investiert im Industriegebiet Star Park Halle A 14. In Vorbereitung auf die Ansiedlung des Unternehmens hat Halles Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand am heutigen Dienstag, dem 31. Januar 2017, in Halle (Saale) einen Grundstücksvertrag über insgesamt 8 Hektar beurkundet.[nbsp]

Backwaren-Hersteller investiert im Star Park Halle

Gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH (EVG), Dieter Götte, fanden dazu heute die letzten Vertragsverhandlungen statt. ARTiBack-Geschäftsführer Dr. Frank Küntzle hat das Unternehmen gemeinsam mit zwei weiteren geschäftsführenden Gesellschaftern im Jahr 2016 in Halle (Saale) gegründet.

Das Unternehmen ARTiBack will im Star Park eine neue Produktionsstätte für hochwertige Tiefkühlbackwaren errichten, die Investitionskosten belaufen sich auf rund 40 Millionen Euro. 50 Arbeitsplätze sollen am neuen Standort in Halle (Saale) dauerhaft entstehen. Der Baubeginn ist im April 2017 geplant. „Mit der Ansiedlung gewinnen wir für den Standort erstmals ein hallesches Unternehmen. Das zeigt, dass die positive Entwicklung im Star Park auch unmittelbar auf Investoren in der Region wirkt“, sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand. Die Stadt Halle (Saale) setze im Wettbewerb der Standorte auf eine exzellente Infrastruktur sowie zentrale Ansprechpartner und schnelle Genehmigungsverfahren.[nbsp]
„Direkte Entscheidungswege, professionelle Betreuung und Unterstützung von Seiten des Oberbürgermeisters und der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis, zugeschnitten auf unsere Bedürfnisse als ortsansässiger Mittelständler, waren letztendlich die entscheidenden Faktoren für unsere Standortwahl“, sagt ARTiBack-Geschäftsführer Dr. Frank Küntzle. „Außerdem bietet für uns als Produktionsbetrieb der Star Park ideale Voraussetzungen, um weiter zu wachsen“, so der 46-Jährige.
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Erst im Dezember 2016 hatte die Deutsche Post DHL Group einen Grundstücksvertrag über insgesamt 14 Hektar beurkundet. DHL errichtet derzeit im Star Park ein neues Logistikzentrum, die Investitionskosten belaufen sich auf rund 25 Millionen Euro.

(halle.de/ps)

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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Warnstreiks auch an Schulen und Hochschulen wahrscheinlich

Heute ist auch die zweite Verhandlungsrunde für die Beschäftigten der Länder ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die Arbeitgeberseite hat kein akzeptables Angebot vorgelegt. Bis zur dritten und vorerst letzten Verhandlungsrunde am 16./17. Februar muss deshalb auch in Sachsen-Anhalt mit Warnstreiks gerechnet werden.

Warnstreiks auch an Schulen und Hochschulen wahrscheinlich

Die Verhandlungen werden für die Beschäftigten an Schulen, Hochschulen, der Polizei und anderer Landesbehörden geführt; die Gewerkschaften streben Entgelterhöhungen mit einem Gesamtvolumen von sechs Prozent an. Nach dem ergebnislosen zweiten Verhandlungstermin erklärte Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, heute in Magdeburg: „Gerade im Bildungsbereich nimmt die Arbeitsverdichtung seit Jahren kontinuierlich zu. Die avisierten Gehaltszuwächse sind mehr als gerechtfertigt, um die steigenden Belastung zu kompensieren und das Berufsfeld weiter attraktiv zu halten.“ Andere öffentlich Beschäftigte hätten inzwischen deutlich besser Arbeits- und Vergütungsbedingungen.

Um die Arbeitgeberseite zu einem Umdenken zu bewegen, müsse wahrscheinlich auf das Mittel des Warnstreiks zurückgegriffen werden. „Die Beschäftigten sind gewillt, bis zur nächsten Verhandlungsrunde ein deutliches Signal nach Potsdam zu senden“, so Gerth weiter. Deshalb werde jetzt mit den Planungen von Warnstreiks begonnen. Mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sicherte Gerth zu, dass Streikaktionen im Schulbereich rechtzeitig angekündigt werden.

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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Havag richtet Baustellenbüro ein

Die Hallesche Verkehrs AG (Havag) hat im Einkaufszentrum am Südstadtring 90 ein Baustellenbüro eingerichtet (2. Etage, Zimmer 40).

Havag richtet Baustellenbüro ein

Interessierte können sich dort über die Arbeiten am Haltestellenkomplex Veszpremer Straße/Südstadt informieren und mit Fragen und Vorschlägen an die Bauleitung wenden. Sprechzeiten sind immer donnerstags von 15 bis 17 Uhr. Derzeit werden im ersten Bauabschnitt unter anderem die Bahnsteige am Südstadtring barrierefrei gestaltet.

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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Neueste IT-Technik für Schulen – neues Förderprogramm läuft an

Sachsen-Anhalts Schulen wollen modernen Unterricht anbieten – dafür brauchen sie auch moderne Technik. Für das Förderprogramm stellen EU und Land 13,3 Millionen Euro im Zeitraum bis 2023 bereit.

Neueste IT-Technik für Schulen – neues Förderprogramm läuft an

Sachsen-Anhalts Bildungsminister Marco Tullner und Finanzminister André Schröder stellten heute die entsprechende Richtlinie für das Förderprogramm vor (IKT-Richtlinie).[nbsp][nbsp][nbsp]

Mit der Richtlinie wird definiert, was gefördert wird und wie die Anträge durch die Schulträger zu stellen sind.

Um an Fördermittel zu gelangen, sind die Schulen mit ihren Schulträgern angehalten, in einem Konzept darzulegen, wie sich moderner Unterricht und moderne Technik bedingen. Das Konzept soll also die Vermittlung pädagogischer Inhalte mit den nötigen technischen Voraussetzungen nachvollziehbar darstellen.

Jeder Schulträger kann pro Schule bis zu 200.000 Euro beantragen.

Mit dem neuen Förderprogramm wird für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte eine moderne Infrastruktur geschaffen bzw. die vorhandene Infrastruktur erweitert oder modernisiert. Damit ist für die Schulen eine Verbindung des pädagogischen Bereiches mit technikbasierter Bildungssteuerung in sinnvoll nutzbarer Geschwindigkeit möglich. Darüber hinaus wird die weitgehend standardisierte Hardware an den geförderten Schulen optimale Zugangsvoraussetzungen in lokale Netzwerke und das Internet erlauben.

Mit der geförderten Technik kann auch ein anderer Effekt verbunden sein: Durch die Anbindung der Schulen an die Bildungsserver des Landes werden Bezug und Austausch von Lernmaterialienzukünftig besser möglich. Mit Blick auf die steigende Zahl mobiler Geräte und deren Nutzung durch die Schülerinnen und Schüler kann deren Medien- und Informationskompetenz nun auch im laufenden Unterricht geschult werden.

André Schröder:[nbsp]„Jede Schule soll die Möglichkeit haben, an das neue Landesdatennetz angeschlossen zu werden. Die Kenntnis der digitalen Medien wird für die Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen immer wichtiger. Vor allem in der späteren Berufsausübung müssen unsere Kinder fähig sein, den kommenden digitalen Herausforderungen kompetent zu begegnen. Deshalb fördern wir, über das Landesdatennetz hinaus, die Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen unseres Landes, sowohl in kommunaler als auch in anerkannter freier und Landes-Trägerschaft.“

Marco Tullner:[nbsp]„Derzeit wird auf allen Ebenen für die Digitalisierung der Bildungslandschaft diskutiert. Klar ist, der Umgang mit digitalen Medien wird in den kommenden Jahren die klassischen Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen ergänzen.[nbsp]Mit der aktuellen Förderrichtlinie trägt das Land dazu bei die notwendige Infrastruktur in die Schulen zu tragen. Gleichzeitig bleibt es wichtig, in Vorbereitung des „Digitalpakts D“ der Bundesregierung, die inhaltlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln.[nbsp]Neben der Anpassung der Rahmenlehrpläne spielt dabei vor allem die Qualifikation von Lehrkräften eine entscheidende Rolle. Neben den bereits bestehenden Qualifizierungsmaßnahmen und dem Einsatz von medienpädagogischen Referenten werden wir künftig weitere Formate entwickeln.“

Finanziert wird[nbsp][nbsp]die IKT- Ausstattungsförderung über diese Richtlinie mit 10 Mill. Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und 3,3 Mill. Euro vom Land Sachsen-Anhalt. Als Fördervoraussetzung muss u.a.[nbsp][nbsp]ein schlüssiges IKT-Konzept vorgelegt werden. Stichtage für die Antragsstellung sind der 31. März und der 30. September eines jeden Jahres.

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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37-jähriger Autofahrer mit 1,32 Promille unterwegs

Polizeibeamte standen heute gegen 04:15 Uhr mit ihrem Funkstreifenwagen hinter einem weiteren PKW an der Ampelkreuzung der Merseburger Straße Ecke Georgi-Dimitroff-Straße.[nbsp]

37-jähriger Autofahrer mit 1,32 Promille unterwegs

Als die Ampelanlage auf Grün schaltete, fuhr der Suzuki mit durchdrehenden Reifen an. Bei der weiteren Hinterherfahrt fielen den Beamten außerdem Schlangenlinien in der Fahrweise des Fahrzeugführers auf, weswegen dieser einer Kontrolle unterzogen werden sollte. Der Fahrer bemerkte zunächst weder das Schriftzeichen „STOP POLIZEI“ noch das später hinzugeschaltete Blaulicht. Erst kurz vor der Europachaussee stoppte der 37-Jährige. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,32 Promille. Der Suzukifahrer gab zudem an, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion
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Einbruch in Kindertagesstätten in Halle-Neustadt

In der vergangenen Nacht brachen bislang unbekannte Täter in zwei aneinandergrenzende Kindertagesstätten im Brahmsbogen ein.[nbsp]

Einbruch in Kindertagesstätten in Halle-Neustadt

Eine Mitarbeiterin stellte den Einbruch heute gegen 05:45 Uhr fest. Die Täter gelangten durch Aufhebeln der Eingangstür in die Objekte. Hier wurden anschließend zwei Bürotüren aufgetreten und die Räumlichkeiten durchwühlt. Nach erstem Überblick wurden eine Digitalkamera und eine geringe Summe Bargeld entwendet. Ein Anwohner bemerkte gegen 02:45 Uhr, dass die Alarmanlage auslöste, informierte jedoch nicht die Polizei.

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31.01.2017
hallelife.de - Redaktion