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2007

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Melanie Braun als Direktorin des Amtsgerichts Sangerhausen eingeführt

Melanie Braun ist am Mittwoch als Direktorin des Amtsgerichts Sangerhausen in ihr Amt eingeführt worden. Justizministerin Anne-Marie Keding gratulierte der 51jährigen Juristin und wünschte ihr viel Erfolg bei der Amtsführung.[nbsp]

Melanie Braun als Direktorin des Amtsgerichts Sangerhausen eingeführt

Melanie Braun, 1965 in Stadthagen geboren, legte 1990 ihr erstes juristisches Staatsexamen in Göttingen ab, das zweite 1993 in Hannover. Von 1993 bis 1996 war sie Richterin auf Probe im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg. Es folgten drei Jahre als Richterin am Amtsgericht Osterburg.

Von 1999 bis 2004 arbeitete sie als Richterin am Amtsgericht Merseburg. 2004 folgte eine einjährige Abordnung am das Oberlandesgericht Naumburg.

2005 ging Frau Braun wieder als Richterin an das Amtsgericht Merseburg zurück, dort war sie zugleich von 2009 bis 2011 zur ständigen Vertreterin des Direktors des Amtsgerichts bestellt.

Von 2011 bis Januar 2017 arbeitete sie als Richterin am Amtsgericht Eisleben als ständige Vertreterin des Direktors. Am 23. Januar wurde Frau Braun zur Direktorin des Amtsgerichts Sangerhausen ernannt.[nbsp]

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31.05.2017
hallelife.de - Redaktion
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Fahrausweisautomat beschädigt: Täter vergisst Personalausweis am Tatort

Ein 15-Jähriger beschädigte mit seinen zwei Freunden das Display eines Fahrausweisautomaten in einer Regionalbahn von Querfurt nach Langeneichstädt durch grobe Gewalteinwirkung. Diese Tat geschah bereits am 29.05.2017, gegen 18:10 Uhr. Die zu diesem Zeitpunkt in der Regionalbahn befindliche Zugbegleiterin meldete die Tat am gestrigen Tag der Bundespolizei. Sie lieferte auch gleich den Namen des Täters mit.[nbsp]

Fahrausweisautomat beschädigt: Täter vergisst Personalausweis am Tatort

Denn dieser hatte seinen Rucksack mit Personalausweis nach der Tat in der Regionalbahn liegen lassen.

Das Display des Fahrausweisautomaten war vor dem Einstieg der drei Jugendlichen noch unbeschädigt und nach deren Ausstieg nicht mehr. Allerdings konnte die Zugbegleiterin auch keinen weiteren Fahrgast auf der Strecke in dem Waggon wahrnehmen und so liegt der Verdacht nahe, dass nur diese Jugendlichen als Täter in Frage kommen.

Da die Zugbegleiterin den liegengelassenen Rucksack dem Besitzer zuordnen wollte, schaute sie hinein und fand den Personalausweis. Sie erkannte darauf einen der drei Jugendlichen und notierte sich den Namen, um ihn später an die zuständige Bundespolizei zu melden.

Der 15-Jährige wird wohl nun demnächst Post von der Bundespolizei bekommen. Sollte sich der Tatverdacht erhärten wird er sich wegen Sachbeschädigung verantworten müssen. Zudem kann die Deutsche Bahn zivilrechtliche Forderungen an den Jungen stellen.

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31.05.2017
hallelife.de - Redaktion
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Das Aus für die Roaming-Gebühren

ARAG Experten über die Tricks der Mobilfunkanbieter

Die Gebühren für das Mobilfunk-Roaming aus dem Ausland werden zum 15. Juni 2017 endgültig abgeschafft. Das sind für Urlauber eigentlich gute Nachrichten. Aber Vorsicht! Die Mobilfunkanbieter haben einige Tricks auf Lager, um schwindende Einnahmen zu verhindern – zu Lasten ihrer Kunden. Was Sie jetzt dazu wissen sollten, sagen ARAG Experten.

Das Aus für die Roaming-Gebühren

Preiserhöhung im In- und Ausland
Mobilfunkanbieter können ab Mitte Juni keine Extra-Gebühren für die Nutzung des Handys im Ausland mehr verlangen. Trotzdem ist es möglich, dass sie die Grundkosten fürs In- und Ausland erhöhen. Bestehende Verträge dürfen dabei aber nicht einseitig geändert werden, so ARAG Experten. Vertragsänderungen und Tarifangleichungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Manchmal geben diese ihre Zustimmung allerdings schon dann, wenn sie nicht widersprechen. Vertragskunden sollten deshalb genau darauf achten, was sich an Grundpreisen verändert und gegebenenfalls einer Tarifänderung widersprechen. Bestandskunden haben bis zum Ende der Vertragslaufzeit das Recht, die vereinbarten Konditionen weiterhin zu nutzen, solange nichts anderes im Vertrag steht.

Allein-für-Deutschland-Tarife
AfD-Tarife: Dahinter verbergen sich nicht die Tarife für Anhänger einer rechtpopulistischen Partei. Vielmehr handelt es sich um einen Trick der Mobilfunkanbieter, die entgangenen Roaming-Gebühren durch ein Hintertürchen weiter abzukassieren – mit „Allein für Deutschland“-Tarifen. Diese erscheinen auf den ersten Blick günstig. Sie decken aber nur Deutschland ab. Wer doch mal ins Ausland fährt, muss zu deutlich höheren Preisen telefonieren.

Daten-Roaming als Zusatzbaustein im Vertrag
Handy-Nutzung im Ausland wird als Zusatzbaustein zu Ihrem Vertrag angeboten? Das ist auch nur ein Trick der Mobilfunkanbieter. So werden die Roaming-Regeln ausgehebelt! Sie zahlen für jeden Datentransfer – ob Telefon, SMS, oder Surfen – wie zu Zeiten des Daten-Roaming.

Telefonieren wird für Neukunden unter Umständen teurer
Einige Telefongesellschaften bieten schon jetzt ihren Neukunden von vornherein nur teure Tarife mit einem großen Datenvolumen an. So versuchen sie, die entgangenen Roaming-Gebühren auf alle Kunden umzulegen. Egal, ob diese das Handy im Ausland nutzen oder nicht.[nbsp]

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31.05.2017
hallelife.de - Redaktion
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Ladendieb nach Öffentlichkeitsfahndung identifiziert

Nachdem öffentlich nach dem Täter eines Ladendiebstahls gesucht wurde, gingen aus der Bevölkerung mehrere Hinweise bei der Polizei ein, welche sich alle auf die gleiche Person beziehen.[nbsp]

Ladendieb nach Öffentlichkeitsfahndung identifiziert

Aufgrund dieser Hinweise konnte ein 35 Jahre alter Mann aus Halle (Saale) als möglicher Täter ermittelt werden.

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31.05.2017
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Nicht zugelassenes Fahrzeug mit falschen Kennzeichen

Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes informierte gestern gegen 17:45 Uhr die Polizei.[nbsp]

Nicht zugelassenes Fahrzeug mit falschen Kennzeichen

Diese hatte auf einem Parkplatz in der Krausenstraße ein Fahrzeug festgestellt, an welchem Kennzeichentafeln angebracht waren, die nicht durch eine Zulassungsbehörde ausgegeben wurden. Eine Überprüfung des Fahrzeugs ergab, dass dieses seit 2015 außer Betrieb gesetzt ist. Zwischenzeitlich erschien die Nutzerin des Fords und gab an, den PKW mit den angebrachten Kennzeichen von einem Freund überlassen bekommen zu haben. Gegen die 29-Jährige wird nun wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauchs, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.

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31.05.2017
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Betrunkener schießt um sich

Passanten und Anwohner konnten gestern gegen 21:00 Uhr mehrere Schüsse im Umfeld der Franz-Andres-Straße wahrnehmen.[nbsp]

Betrunkener schießt um sich

Eine Nachbarin bemerkte während der Knallgeräusche auch mehrere Blitze aus einem geöffneten Fenster des gegenüberliegenden Wohnhauses. Polizeibeamte fanden vor dem Hauseingang mehrere Patronenhülsen einer Schreckschusswaffe. Währenddessen waren weitere Schussgeräusche aus Richtung Heinrich-und-Thomas-Mann-Straße hörbar. Hier konnte ein Mann festgestellt werden, welcher eine Schreckschusswaffe in seiner Hosentasche mit sich führte. Ein Atemalkoholtest bei dem 52-Jährigen ergab einen Wert von mehr als 2 Promille. In der Wohnung des Mannes konnten weitere Patronen aufgefunden werden, welche sichergestellt wurden.

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31.05.2017
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„Evidenzbasierte Pflege“ – Neuartiger Studiengang geht ins zweite Jahr

Der Studiengang „Evidenzbasierte Pflege“ an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist in seiner Form nach wie vor einmalig. Er kombiniert ein Bachelorstudium mit einer vollwertigen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung mit Examen und qualifiziert zudem, als Modellvorhaben, für heilkundliche Tätigkeiten. Im Oktober, das heißt zum Wintersemester 2017/18, beginnt der zweite Jahrgang, für den man sich noch bis zum 15. Juli 2017 bewerben kann.[nbsp]

„Evidenzbasierte Pflege“ - Neuartiger Studiengang geht ins zweite Jahr

Das Besondere ist, dass alle Inhalte – sowohl die theoretischen als auch die praktischen – an der Medizinischen Fakultät und somit auf universitärem Niveau vermittelt werden. Damit geht Halle einen großen Schritt voran, wenn es um die von Wissenschaftsrat geforderte akademisierte Pflegeausbildung geht. Hinzu kommt die deutschlandweit einmalige Ausbildung in heilkundlichen Tätigkeiten, die dazu befähigen, eigenständig Patienten mit Diabetes mellitus und chronischen Wunden nicht nur zu versorgen, sondern auch zu behandeln und beispielsweise Therapiepläne zu erstellen. Des Weiteren steht natürlich auch der weitere akademische Weg bis zur Promotion offen.

Das Studium „Evidenzbasierte Pflege“ dauert insgesamt 4 Jahre und richtet sich an Abiturienten, die noch keine Ausbildung in einem medizinischen oder anderen Gesundheitsfachberuf absolviert haben. Die Bewerbung erfolgt über das Immatrikulationsamt der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Weitere Informationen unter www.bsc-EBP.de oder auf unserem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/user/UniMedHal

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31.05.2017
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Sven Warminsky: Das Prostituiertenschutzgesetz schützt nicht, sondern kriminalisiert und diskriminiert

Zum internationalen Hurentag, welcher am 02. Juni 2017 begangen wird, erinnert die AIDS-Hilfe Sachsen-Anhalt e.V. daran, dass am 01. Juli 2017 das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft tritt. Mit der bundesweiten Einführung werden „erstmals umfassende Regelungen für das Prostitutionsgewerbe”1 geschaffen.

Sven Warminsky: Das Prostituiertenschutzgesetz  schützt nicht, sondern kriminalisiert und diskriminiert

Kern des Gesetzes ist unter anderem die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber und Betreiberinnen von Prostitutionsstätten, eine Anmelde- und gesundheitliche Beratungspflicht für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sowie eine Kondompflicht für Freier.

Die Anmeldepflicht verletze wichtige Grundrechte von Menschen, die freiwillig der Prostitution nachgingen, etwa die Berufsfreiheit oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dies gibt es in keinem anderen Beruf in Deutschland. Überwachungsbefugnisse, Kontroll- und Betretensrechte für zuständige Behörden sowie Bußgeldvorschriften sind ebenfalls im Prostituiertenschutzgesetz verankert.

„Das Prostitutionsschutzgesetz verdient diesen Namen nicht. Es schützt nicht, sondern kriminalisiert und diskriminiert. Gut gedacht ist eben noch lange nicht gut umgesetzt.“, sagt der Landesgeschäftsführer der AIDS-Hilfe Sachsen-Anhalt e.V., Sven Warminsky.

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sind immer noch von vielfältiger Diskriminierung und Stigmatisierung betroffen. Deshalb arbeiten viele in der Anonymität. Sie führen ein Doppelleben, oftmals wissen Partner und Partnerinnen und Freunde nichts von ihrer Tätigkeit. Aus unserer langjährigen Erfahrung aus der Beratungsarbeit wissen wir, dass die Wahrung der Anonymität unabdingbar für den Zugang zur Beratung ist. Sie ermöglicht eine Vertrauensbasis die eine zielführende Beratung im Sinne von Selbststärkung und Selbsthilfe zulässt.

Das Gesetz sieht u.a.keine Möglichkeit vor, einen Beistand zu der Anmeldung mit zu nehmen. Begründet wird dies damit, dass sich Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter “…in Anwesenheit mitgebrachter Begleitpersonen ggf. nicht unbefangen äußern würden oder einer fremdsteuernden Einflussnahme (…) ausgesetzt wären”. Somit wird ihnen die im Behördenumgang rechtlich verankerte Möglichkeit verweigert, eine Vertrauensperson als Begleitung zu wählen.

„In Sachsen-Anhalt sind die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zusätzlich verunsichert und benachteiligt, da es noch immer kein Ausführungsgesetz gibt. Das Land der Frühaufsteher hat hier den Wecker nicht gehört und verschlafen.“, so Warminsky weiter.

Für Interviews steht Ihnen der Landesgeschäftsführer der AIDS-Hilfe Sachsen-Anhalt e.V. Sven Warminsky sehr gern zur Verfügung.

1 “Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie
zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen” vom 21.10.2016, S. 2[nbsp]

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31.05.2017
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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Höhere Pfändungs-Freigrenzen ab Juli -[nbsp]Breitensport von Unfallversicherung gedeckt -[nbsp]Irreführende Werbung

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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Höhere Pfändungs-Freigrenzen ab Juli +++

Wer in eine private Insolvenz gerät, ist darauf angewiesen, dass der Staat ihm ausreichend Geld zum Leben lässt. Deshalb gibt es Freibeträge, die den Schuldner gegen drohende Zwangsvollstreckungen schützen. Ab dem 1. Juli 2017 steigen die Pfändungsfreigrenzen. Unpfändbar sind dann 1.133,80 Euro, sofern der Schuldner keine Unterhaltsverpflichtungen hat.

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+++ Breitensport von Unfallversicherung gedeckt +++

Teilnehmer an einer von der Universität für Studierende veranstalteten Breitensportveranstaltung, wie etwa dem Nikolausturnier der[nbsp]Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU), unterliegen laut ARAG dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung[nbsp] (Az.: LSG-NRW, L 17 U 182/13).

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+++ Irreführende Werbung +++

Wirbt ein Kreditkartenunternehmen mit “0 € Bargeldabhebungsgebühr weltweit”, dürfen Verbraucher davon ausgehen, dass das Abheben am Automaten überall im Ausland kostenfrei ist. Andernfalls müssen sie laut ARAG auf bestehende Einschränkungen deutlich hingewiesen werden (Hanseatisches Oberlandesgericht, Az. 5 U 38/14).

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Langfassungen:

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Höhere Pfändungs-Freigrenzen ab Juli

Wer in eine private Insolvenz gerät, ist darauf angewiesen, dass der Staat ihm ausreichend Geld zum Leben lässt. Deshalb gibt es Freibeträge, die den Schuldner gegen drohende Zwangsvollstreckungen schützen. Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, für die der Schuldner aufkommen muss. Dazu gehören zum Beispiel leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, die Unterhalt gezahlt bekommen. Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das Existenzminimum angepasst. Ab dem 1. Juli 2017 steigen die Pfändungsfreigrenzen. Unpfändbar sind dann 1.133,80 Euro, sofern der Schuldner keine Unterhaltsverpflichtungen hat. Verdient ein Schuldner mehr als die für ihn maßgebliche Pfändungsfreigrenze, darf er auch davon einen Teil behalten. Dabei gilt: Je höher die Zahl der Unterhaltsberechtigten, desto mehr bleibt pfändungsfrei. Von der ersten zehn Euro Verdienst, die über die Pfändungsfreigrenze hinausgehen, bleiben einem Schuldner ohne Unterhaltspflicht 5,66 Euro pfändungsfrei – von allen weiteren zehn Euro jeweils drei Euro. Muss der Schuldner aber für fünf Personen Unterhalt zahlen, bleiben für die ersten zehn Euro 9,14 Euro pfändungsfrei – von allen weiteren zehn Euro jeweils neun Euro. Eine Unterhaltspflicht wird bei Festlegung des pfändbaren Nettoeinkommens nur berücksichtigt, wenn der Schuldner auch tatsächlich den Unterhalt zahlt, zum Beispiel für ein Kind. Im Zweifel muss der Schuldner das nachweisen.

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Breitensport von Unfallversicherung gedeckt

Teilnehmer an einer von der Universität für Studierende veranstalteten Breitensportveranstaltung unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung[nbsp] Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) veranstaltet seit über fünf Jahrzehnten mit dem “Nikolausturnier” die nach eigenen Angaben größte Breitensportveranstaltung an deutschen Hochschulen. In 30 Sporthallen werden Basketball, Fußball, Handball, Volleyball und andere im Trend liegende Sportarten angeboten. Die damals 25 Jahre alte Klägerin war Studentin an der WWU und verunglückte beim Basketballspielen im Rahmen des Nikolausturniers. Den Antrag auf Anerkennung und Entschädigung dieses Unfalls lehnte die beklagte Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ab. Während das Sozialgericht die Auffassung der Kasse bestätigte und die Entschädigungsklage abwies, hat das Landessozialgericht den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt und einen Entschädigungsanspruch bejaht. Denn die Teilnahme an der Sportveranstaltung sei eine versicherte Tätigkeit gewesen. Die Universität habe mit ihrem Angebot an die Studierenden, sich am Hochschulsport zu betätigen, ihren Bildungsauftrag erfüllt, so die ARAG Experten (LSG-NRW, Az.: L 17 U 182/13).

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Irreführende Werbung

Wirbt ein Kreditkartenunternehmen mit “0 € Bargeldabhebungsgebühr weltweit”, dürfen Verbraucher davon ausgehen, dass das Abheben am Automaten überall im Ausland kostenfrei ist. Im konkreten Fall warb in einem Schreiben die Barclays Bank PLC auf der Vorderseite und auf einem angehängten Gutschein herausgehoben mit “0 € Bargeldabhebungsgebühr weltweit” für ihre Gold-Kreditkarte. Doch diese Werbebotschaft stimmte nicht: Außerhalb der Eurozone sollte nämlich eine Auslandseinsatzgebühr anfallen. Auf diesen Umstand hatte das Kreditkartenunternehmen aber nur in Erläuterungen auf der Rückseite des Werbeschreibens hingewiesen. Das aufgerufene Gericht hat diese Werbung nun wegen Irreführung verboten. Das Anschreiben sei laut Gericht so angelegt gewesen, dass Verbraucher davon ausgehen mussten, alle relevanten Informationen bereits auf der Vorderseite zu erhalten. Erläuterungen auf der Rückseite seien nicht geeignet, diese Irreführung zu beseitigen. “Regelungen zum Gebührenanfall und zur Gebührenhöhe bei Bargeldabhebungen im In- und Ausland sind für Verbraucher von zentraler Bedeutung“, erklären ARAG Experten die Entscheidung des Gerichts (Hanseatische Oberlandesgericht, Az. 5 U 38/14).

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31.05.2017
hallelife.de - Redaktion
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Freund schlägt seine Freundin mit einem Hammer gegen Kopf

Am frühen Mittwochmorgen erhielt die Polizei einen Notruf über eine verletzte Frau im Bereich Halle (Saale), Weißenfelser Straße. Die Verletzte[nbsp] hatte sich zuvor mit ihrem Freund in dessen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus aufgehalten.[nbsp]

Freund schlägt seine Freundin mit einem Hammer gegen Kopf

Dort soll ihr Freund sie mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben. Die 36Jährige erlitt eine Kopfplatzwunde und[nbsp] wurde zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht (Keine Lebensgefahr). Der 39Jährige Beschuldigte, welcher auch den Notruf tätigte, wurde vorläufig festgenommen.

Kriminalisten des Fachkommissariats 2 der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd nahmen die Ermittlungen auf, Kriminaltechniker sind zur Spurensicherung im Einsatz.[nbsp] [nbsp] [nbsp][nbsp]

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31.05.2017
hallelife.de - Redaktion