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2007

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“Schwarz vor Augen”: Autofahrerin fährt gegen Baum

Die Fahrerin eines Audis befuhr heute gegen 09:30 Uhr die Lauchstädter Straße.

Da es ihr plötzlich unwohl wurde, wollte sie ihren PKW auf den Seitenstreifen lenken. Hierbei wurde ihr jedoch schwarz vor Augen, die 32-Jährige verlor die Kontrolle über ihr Fahrzeug und prallte in der weiteren Folge gegen einen Baum. Ein Anwohner bekam den Verkehrsunfall mit und konnte zeitnah einen Notruf absetzen. Die Fahrerin wurde zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Der PKW war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

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30.01.2017
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Verkehrsunfall zwischen Fußgängerin und PKW

In der Merseburger Straße ereignete sich heute gegen 07:40 Uhr ein Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einer Fußgängerin.

Verkehrsunfall zwischen Fußgängerin und PKW

Eine Opelfahrerin befuhr die zweispurige Straße aus Richtung Riebeckplatz in der rechten Fahrspur. Als sie einen vor ihr fahrenden PKW überholen wollte, scherte sie auf die linke Fahrspur aus. Nun konzentrierte sich die 60-Jährige auf den Überholvorgang, sodass sie das rote Lichtzeichen der Ampelanlage übersah. Der Opel stieß mit einer Fußgängerin zusammen, welche zu diesem Zeitpunkt gerade die Merseburger Straße bei Grün überquerte. Die 34-Jährige erlitt durch den Aufprall Schmerzen im Arm und wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

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30.01.2017
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Per Haftbefehl gesuchter Mann versucht zu flüchten

Im Rahmen der Streifentätigkeit fiel Polizeibeamten heute gegen 00:45 Uhr einen PKW in der Julius-Kühn-Straße auf, aus welchem gerade zwei Insassen ausstiegen.

Per Haftbefehl gesuchter Mann versucht zu flüchten

Als diese den Funkstreifenwagen bemerkten, versuchten sie vor den Beamten zu flüchten. Nach kurzer Verfolgung zu Fuß konnte das Pärchen gestoppt und kontrolliert werden. Es stellte sich heraus, dass gegen den 36-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Aus diesem Grund wurde er einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.

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30.01.2017
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29-Jähriger greift Polizisten an

Gegen 23:30 Uhr kam es gestern in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Mendelssohn-Bartholdy-Straße nach Streitigkeiten zu einem Polizeieinsatz.

29-Jähriger greift Polizisten an

Die 39 Jahre alte Inhaberin wollte nun, dass der Störenfried ihrer Wohnung verwiesen wird. Da der 29-Jährige den Aufforderungen der Beamten nicht nachkam, wurde er aus der Wohnung herausbegleitet. Hierbei trat und schlug der 29-Jährige mehrfach in Richtung der Polizisten, beleidigte diese und beschädigte eine der Schutzwesten der Beamten. Verletzt wurden die Polizisten bei den Übergriffen nicht. Einen Atemalkoholtest verweigerte der sichtlich Alkoholisierte. Dieser muss sich nun wegen Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte verantworten.

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30.01.2017
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Anspiel der Johann-Gottlieb-Mauer-Orgel von 1770

Am kommenden Sonntag erklingt in der Reihe „Authentischer Klang“ wieder die wertvolle Johann-Gottlieb-Mauer-Orgel in der historischen Musikinstrumenten-Ausstellung des Händel-Hauses. Angespielt wird sie von Johanna Korf, Studentin der Hochschule für Evangelische Kirchenmusik.

Anspiel der Johann-Gottlieb-Mauer-Orgel von 1770

Das rund 20-minütige Programm ist für die Museumsbesucher des Händel-Hauses und der angeschlossenen Musikinstrumenten-Ausstellung kostenlos und bereits im Museumsticket von 5 Euro (ermäßigt 3,50 Euro) enthalten. Die Orgel befindet sich seit 1993 im Besitz des Händel-Hauses Halle. Sie wurde 1770 in Tegkwitz bei Altenburg gebaut.

Die Musikinstrumentensammlung des Händel-Hauses umfasst über 750 Einzelstücke und zählt damit zu einer der bedeutendsten in Mitteldeutschland. Die wertvollen historischen Exponate spiegeln fünf Jahrhunderte Musikinstrumentengeschichte wider. Ein Großteil der Instrumente wird in der Musikinstrumenten-Ausstellung des Händel-Hauses systematisch geordnet auf zwei Etagen präsentiert.

Die monatlichen Instrumentenanspiele sind Teil einer langfristigen Zusammenarbeit der Stiftung Händel-Haus und der Evangelische Hochschule für Kirchenmusik.

Tickets (normaler Museumseintritt) sind für 5 Euro (ermäßigt 3,50 Euro) an der Museumskasse des Händel-Hauses erhältlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Buchungskontakt und nähere Informationen:

Stiftung Händel-Haus

Tel.: 0345/ 500 90 103

E-Mail: ticket@haendelhaus.de

Sonntag, 05. Februar 2017, 15.00 Uhr, Ausstellung Historische Musikinstrumente, Händel-Haus

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30.01.2017
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Prädikat „fabelhaft“ für GWG Boardinghaus weinberg campus

Mit 8,8 von 10 maximal zu erreichenden Punkten wurde das Boardinghaus weinberg campus der GWG Halle-Neustadt im Jahr 2016 durch das Internet-Buchungsportal booking.com bewertet. Damit trägt das Aparthotel nahe der Peißnitz weiterhin das Prädikat „fabelhaft“. Rund 350 Gästemeinungen waren in die Bewertung eingeflossen.

Prädikat „fabelhaft“ für GWG Boardinghaus weinberg campus

Bereits 2015 hatte das Aparthotel eine 8,8 erzielt. In den Rubriken Ausstattung, Sauberkeit und Komfort übertraf das Boardinghaus die 9-Punkte-Grenze deutlich. Die meisten Gäste bewerteten die Großzügigkeit und die moderne
Einrichtung der Zimmer, das architektonische Ambiente und den hohen Wohlfühlfaktor besonders positiv. Überzeugen konnte auch das Konzept von Ferienwohnungen innerhalb einer hotelähnlichen Anlage. Die in den 41 Apartments eingebauten vollwertigen Küchen ermöglichen problemlos eine Selbstversorgung und sind damit eine willkommene Alternative zur längeren Nutzung eines klassischen Hotelrestaurants.

Auslastung weiter verbessert

2016 sind im GWG Boardinghaus weinberg campus 56 % der verfügbaren Übernachtungskapazitäten verkauft worden. Das entspricht mehr als 8.400 Übernachtungen. Im Vorjahr waren es noch 50 Prozent. Davon wurden knapp die Hälfte über das Portal booking.com realisiert, andere über die Buchungsmöglichkeit auf der GWG-Webseite www.gwg-halle.de. Viele Gäste
haben außerdem persönlich oder telefonisch reserviert und sind individuell angereist.

Circa acht von zehn Übernachtungen wurden von deutschen Gästen gebucht, die übrigen Übernachtungen von einem weltweiten Gästepublikum. Die meisten Gäste außerhalb Deutschlands kamen beispielsweise aus Russland, den Niederlanden, Österreich, Italien, Belgien und Frankreich.

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Hintergrund:

Das GWG Boardinghaus weinberg campus bietet moderne Apartments auf Zeit und ist mit seiner Ausstattung und Lage eine attraktive Alternative zum Hotel. Es befindet sich auf dem Areal des Technologie- und Gründerzentrums Halle „weinberg campus“. Straßenbahn und Einkaufsmöglichkeiten sind in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Wer Erholung in der Natur sucht, ist in 10 bis 15 Minuten zu Fuß auf der Peißnitzinsel oder in der Dölauer Heide. Das historische Gebäudeensemble wurde 2013 durch die GWG aufwendig saniert und mit modernen Anbauten ergänzt. Es beherbergt 41 individuelle Apartments in verschiedenen Zimmerkategorien. Aufbettungen sind möglich, so dass hier auch Familien eine gemütliche Unterkunft finden.

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Mehr Informationen unter:
www.boardinghaus-weinberg-campus.de
www.gwg-halle.de/vermietung/boardinghaus

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30.01.2017
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SV Halle LIONS schlagen Hannover

Superlative der besonderen Art – Das Spielergebnis des 15. Spieltags der 1. planet photo DBBL der SV Halle LIONS gegen den TK Hannover ist schon eine Besonderheit. Die wenigsten Punkte haben sie in einem Spiel gemacht und[nbsp] die wenigsten zugelassen. Deshalb hieß es nach einer regelrechten Abwehrschlacht 54:51 für die LIONS. Das bedeutet Platz 7 in der Tabelle für die Löwinnen.

SV Halle LIONS schlagen Hannover

Bei der Übergabe der LIONS-Patenschaft für ein Kind in Sambia, unterstützt durch das Kinderhilfswerk Plan e.V. (Spieltagspräsentation), fehlten der Verantwortlichen Frau Kampa fast die Worte, so begeistert war sie vom glücklichen Ausgang des Basketballkrimis. Die 682 Zuschauer in der ESA brauchten am Sonntagnachmittag viel Geduld. Immer wieder gab es Phasen von mehreren Minuten, in denen einfach kein Korb fallen wollte – weder für die Gäste noch für die LIONS. Der Start der Partie gehörte Hannover. Schnell stand es 0:7, aber die LIONS fanden dann besser ins Spiel und nach einem durchwachsenen ersten Viertel hieß es 16:18. Auch im zweiten Viertel spielten zunächst die Hannoveranerinnen erfolgreicher, vor allem, weil sie deutlich besser trafen. Kurz vor der Halbzeit versenkte Alina Hartmann den einzigen Dreier der Gastgeberinnen im Spiel zum 31:33 und das Spiel war völlig offen. „Mit Leidenschaft und Herz zum Sieg“ – das war die Ansage der Coaches in der Halbzeitpause. Diese beiden Eigenschaften erhielten sich die Damen bis zum Schluss.

Die zweite Halbzeit war noch stärker defensiv geprägt als bereits die 20 Minuten zuvor. 43:43 stand es nach dem dritten Viertel. Danach mussten die LIONS-Fans erst über vier Minuten auf den ersten Korb warten und bei 45:47 wollte bis circa zwei Minuten vor Schluss kein Ball mehr durch die Reuse fallen. Die letzten Minuten waren dann Spannung pur.

Die Löwinnen konnten beim Stand von 49:47 das erste Mal die Führung in der Partie holen, aber bis zum 51:51 glich Hannover wieder aus. Die Verantwortung der LIONS lag in den Händen von Pointguard Janee Thomson, die in dieser Phase viel Ruhe ins Spiel brachte und 3 von 4 Freiwürfen versenkte. Die Freude über den 6. Saisonsieg war entsprechend groß. „Wir haben fantastisch verteidigt, nur leider haben wir Angriff auf eher niedrigem Niveau gespielt. Aber diese zwei Punkte waren wieder sehr wichtig für uns“, sagte ein entspannter René Spandauw.[nbsp] Außerdem gab es ein Sonderlob vom Trainer für Laura Schinkel: „Laura hat von Anfang an mutig, beherzt und kraftvoll gespielt, das hat uns in dieser Phase in der erste Halbzeit sehr geholfen“, so der Trainer. Die Fans belohnten Laura Schinkel prompt der Wahl zur Spielerin des Tages.

Nächste Woche wartet das schwierige Auswärtsspiel in Herne (4. Februar), bevor die LIONS zum nächsten Heimspiel Keltern in der ERDGAS Sportarena zu Gast an der Saale ist.

LIONS: Thompson (23 Punkte, 4 Rebounds), Horn (4, 5), Hebecker (2, 2), Engeln (5, 7) Hammond (2, 6), Hartmann (7, -), Pohlmann (0, 1), Henningsen (2,-), Rouault (-, 1), Schinkel L. (9, 4), Schinkel J., Hanzalek

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30.01.2017
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Anmeldung für die 7. Saline-Sommerakademie ab sofort möglich

Im Juni ist es wieder soweit. Dann sind im Technischen Halloren- und Salinemuseum vom 12. bis zum 22. Juni 2017 Entdeckergeist, der Spaß am Tüfteln, technischer Spürsinn und das Interesse für die Technik- und Naturwissenschaften gefragt, wenn unter der Trägerschaft des Halleschen Salinemuseum e.V. bereits die 7. Saline-Sommerakademie ihre Pforten öffnet.

Anmeldung für die 7. Saline-Sommerakademie ab sofort möglich

Anmeldungen zu den einzelnen Kursen, deren Angebote sich an Kinder vom Kindergartenalter bis zur Abiturstufe richten, sind ab sofort möglich. Interessierte können unter www.salinemuseum.de das ausführliche Kursprogramm einsehen.

Ein Hauptziel dieser außerschulischen Bildungseinrichtung, die in Kooperation mit Partnern aus Industrie, Bildung und Wirtschaft realisiert wird, [nbsp]ist es, Kinder und Jugendliche anschaulich und praktisch, durch Konstruieren und Experimentieren, an Technik- und Naturwissenschaften heranzuführen. Die Saline-Sommerakademie bietet dazu beste Möglichkeiten, da sie sich außerhalb der Schule als Schnittstelle zwischen Schulen, Wissenschaft und regionalen Unternehmen etabliert hat. Unter dem Motto „Lerne lieber ungewöhnlich“ stehen bei Kursen wie „Camera Obscura“, „Roboter auf Entdeckungstour“ oder „Umweltschutz und nachhaltig leben“ Nachhaltigkeit und Umweltschutz genauso im Vordergrund wie der Spaß am „Sachen machen“ und Experimentieren.

Den Auftakt der Saline-Sommerakademie bildet die MINT-Messe am 10. Juni 2017. Bei dieser Berufbildungsmesse haben Jugendliche die Gelegenheit, sich über Berufe und Studiengänge im naturwissenschaftlich-technischen Bereich zu[nbsp]informieren.

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Saline-Sommerakademie 2017 vom 12. Juni – 22. Juni

Programm unter[nbsp]www.salinemuseum.de

Anmeldung über Frau Anke Rall:

Telefon: [nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] 0345 / 20 93 23-16?

e-Mail:[nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] [nbsp] anke.rall@salinemuseum.de[nbsp]

Ausgebuchte Projekte werden gegebenenfalls bei den einzelnen Tagesprogrammen gekennzeichnet.

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30.01.2017
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Junge Liberale wählen Dr. Marcus Faber als Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl

Am Samstag, den 28. Januar 2017, haben die Jungen Liberalen (JuLis) Sachsen-Anhalt ihren ersten Landeskongress des Jahres in Tangermünde einen Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl sowie einen neuen Vorstand gewählt.

Junge Liberale wählen Dr. Marcus Faber als Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl

Mit Dr. Marcus Faber (32, Kreisverband Stendal)[nbsp] wurde, nach seiner enthusiastischen Bewerbungsrede, der[nbsp] JuLi-Spitzenkandidat für die[nbsp] bevorstehende Bundestagswahl gewählt. „ Als Spitzenkandidat der JuLis möchte ich mich für die Interessen der jungen Generation einsetzen und mit Kontinuität und neuen Ideen dafür zu kämpfen, dass die FDP in den Bundestag zurückkehrt.“, so Faber.

Damit geben die JuLis Sachsen-Anhalt ein starkes Signal für die Neuaufstellung der FDP: Auch die jungen Wählerinnen und Wähler sollen sich bei dieser Wahl vertreten wissen.

Als neuer Landesvorsitzender wurde Christian Rödding (23, Dipl.-Jur., KV Halle) gewählt. Rödding zeigte auf, dass es im kommenden Jahr einiges für den neuen Vorstand zu tun gebe: „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit einem hochmotivierten Team die kommenden Herausforderungen anzugehen. Ich bin davon überzeugt, dass wir unsere Ideen unter die Leute bringen können, sodass die FDP mit jungliberalen Inhalten wieder in den Bundestag einziehen wird.”
Die neuen Stellvertreter im zukünftigen Landesvorstand sind Alexander Binding (19, Student der Rechtswissenschaften, KV-Halle)[nbsp] und Tankred Roth (25, Elektroingenieur, KV Magdeburg).[nbsp] In die Position des Schatzmeisters wurde Elisabeth Schneider (24, Studentin der Psychologie, KV Halle) gewählt.

Komplettiert wurde der Vorstand durch drei Beisitzer: Christian Hertig (28, Doktorand der Biologie, KV Halle), Maximilian Gludau (18, Schüler, KV Burgenlandkreis) und Luisa Hiller (21, Studentin der Rechtswissenschaften, KV Halle).

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30.01.2017
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Rechte und Pflichten bei der Kellernutzung

Was Mieter zu ihrem Keller wissen sollten.[nbsp] Experte Tobias Klingelhöfer über Rechte und Pflichten bei der Kellernutzung.

Rechte und Pflichten bei der Kellernutzung

Er ist meist dunkel, kalt und oft feucht. Riechen tut er auch nicht gut. Spinnen und anderes Getier sind hier ebenso häufig anzutreffen wie altes, ausrangiertes Zeug. Und doch: Wer ihn hat, mag ihn nicht wieder hergeben. Wer ihn nicht hat, vermisst ihn – der Keller ist wohl der am meisten verkannte Raum einer Immobilie. Um ihn ins rechte Licht zu rücken, hat ARAG Experte Tobias Klingelhöfer im Folgenden einige interessante Urteile und Fakten zum Keller zusammengetragen.

Haben Mieter einen Anspruch auf einen Kellerraum?

Tobias Klingelhöfer: Nein, den haben sie nicht. Wenn ein Keller kein Bestandteil des Mietvertrages ist, man diesen Abstellraum jedoch dringend benötigt, sollte man den Vermieter darauf ansprechen und eine Vereinbarung über die Nutzung in den Mietvertrag aufnehmen. So kann der Keller später auch nicht einfach unabhängig von der Mietwohnung gekündigt werden. Das geht laut Gesetz nämlich nur in einem Fall: Und zwar dann, wenn der Vermieter den Kellerraum in neuen Wohnraum umwandeln will.

Einmal genutzt, immer genutzt?

Tobias Klingelhöfer: Duldet ein netter Vermieter über lange Jahre die unentgeltliche Nutzung eines Kellerraumes, der nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, kann der Mieter daraus kein Gewohnheitsrecht ableiten. Der Vermieter darf die Nutzung jederzeit widerrufen und die Räumung des Kellers verlangen (Landgericht Frankfurt a. M., Az.: 2-11 S 86/14).

Darf ich mir einen Kellerraum aussuchen?

Tobias Klingelhöfer: Nein, auch das dürfen Mieter nicht. In der Regel wird ihnen ein Kellerraum zugewiesen. Wer den Raum mit seinem Nachbarn tauschen möchte, weil dessen Abstellraum vielleicht näher an der eigenen Wohnung liegt oder andere Vorteile bietet, muss – neben dem Nachbarn natürlich – den Vermieter um Erlaubnis fragen. Ist der dagegen, darf nicht getauscht werden. Umgekehrt muss sich auch ein Vermieter daran halten, wenn er einem Mieter einen bestimmten Kellerraum verspricht. Und weil dem Keller im Mietvertrag eine eher untergeordnete Rolle zukommt, haben Richter des Bundesgerichtshofes bereits vor einigen Jahren entschieden, dass die Zusage, um welchen von mehreren gleichartigen Kellerräumen es sich handelt, nicht extra schriftlich fixiert werden muss, sondern auch mündlich. gilt (Az.: III ZR 71/07).

Was ist, wenn ich Sachen vom Vormieter in meinem Keller finde?

Tobias Klingelhöfer: Darum muss sich der Vermieter kümmern. Er ist verpflichtet, einen vertraglich zugesicherten Kellerraum sauber und leer zu übergeben. Wenn der Ex-Mieter sein Gerümpel nicht binnen einer gewissen Frist – zwei Wochen sind hierfür angemessen – abholt, kann der Vermieter ein Unternehmen mit der Entrümpelung beauftragen und dies dem Vormieter in Rechnung stellen oder von der Kaution abziehen.

Was darf ich im Keller lagern und was nicht?

Tobias Klingelhöfer: Leicht entzündliche Güter wie beispielsweise Benzin sollten nicht im Keller gelagert werden. Ich rate auch davon ab, Druck- oder Flüssiggasbehälter dort aufzubewahren. Die Brand- und Explosionsgefahr ist einfach zu groß. Aber grundsätzlich kann der Abstellraum für alles genutzt werden, was an Wohngegenständen ausrangiert wurde. Schränke, Teppiche, Schränke mit Vorräten, der alte Trockner oder Werkzeuge. Apropos Werkzeuge: Wer gerne den MacGyver spielt und in seinem Keller bohrt, hämmert und sägt, hat sich auch dort an die Ruhezeiten zu halten und muss auf seine Mitmieter Rücksicht nehmen. Was so wenig wie die Leiche in den Keller gehört, sind Wertsachen. Bei Diebstahl zahlt die Versicherung nur dann, wenn der Kellerraum rundherum aus Mauern gebaut wurde und mit einem Sicherheitsschloss gesichert wurde. Der übliche Verschlag mit Holztür und einfachem Schloss ist dabei wenig hilfreich. Die übrigen Gegenstände sind in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt, wenn der Keller ordentlich verschlossen war.

Kann ich die Miete mindern, wenn der Keller nicht in Ordnung ist?

Tobias Klingelhöfer: Natürlich! Wenn im Keller beispielsweise das Licht defekt ist oder – was ja nicht selten der Fall ist – der Raum feucht ist oder gar von Schimmel befallen, muss der Vermieter nachbessern. Auch hier muss eine angemessene Frist gesetzt werden und die Aufforderung am besten schriftlich erfolgen. Stellt er sich stur, dürfen fünf bis zehn Prozent der Miete einbehalten werden. Ich möchte abschließend allerdings auf eine Ausnahme hinweisen: Wer wissentlich in einen unsanierten Altbau zieht, kann nicht mit einem Fünf-Sterne-Keller rechnen, sondern muss unter Umständen auch mit Feuchtigkeit und muffigem Geruch im Keller leben (Amtsgericht Ansbach, Az.: 2 C 2268/11).

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30.01.2017
hallelife.de - Redaktion