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Archiv September 2015
Stauprognose für das Wochenende 4. bis 6. September
Lastwagen ab sofort auch wieder samstags unterwegs
Urlaubsrückkehrer müssen sich an diesem Wochenende auf lange Staus einstellen, da in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland die Ferien zu Ende gehen. Auch in Richtung Urlaubsgebiete ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Neben Späturlaubern sind am Samstag auch erstmals wieder Lastwagen auf den Autobahnen unterwegs, weil das erweiterte Lkw-Ferienfahrverbot ausgelaufen ist. Außerdem tummeln sich vermehrt Ausflügler auf den Autobahnen, insbesondere in Richtung Berge.
Die staureichsten Fernstraßen im Überblick:
Alle Fernstraßen zu Nord- und Ostsee sowie in Gegenrichtung
A 1 Puttgarden Hamburg Bremen Dortmund Köln
A 3 Passau Nürnberg Frankfurt Köln Oberhausen
A 5 Basel Karlsruhe Frankfurt Hattenbacher Dreieck[nbsp]
A 7 Flensburg Hamburg
A 7 Füssen/Reutte Ulm Würzburg Kassel Hamburg Flensburg
A 8 Salzburg München Stuttgart Karlsruhe
A 9 München Nürnberg Berlin
A 93 Inntaldreieck Kufstein
A 95 / B 2 München Garmisch-Partenkirchen
A 96 München Lindau
Eng wird es außerdem in allen deutschen Ballungsräumen, besonders auf dem Berliner Ring (A 10) sowie der Umfahrung von München (A 99). Staugefahr besteht auch an rund 450 Baustellen im ganzen Land.
Hochbetrieb herrscht auch im Ausland, wo mehrere wichtige Fernstraßen wegen Bauarbeiten gesperrt sind. Der Arlbergtunnel in Österreich ist noch bis November dicht. Der Gotthardtunnel in der Schweiz wird ab kommendem Montag für mehrere Wochen jeweils werktags abends und nachts voll gesperrt.
Aufmerksames Fahren senkt das Unfallrisiko
Pkw- und Motorradfahrer können durch gegenseitige Rücksichtnahme Unfälle vermeiden
Rund 15 400 Unfälle mit Personenschaden haben sich 2014 zwischen Pkw- und Motorradfahrern ereignet. Eine der typischen Unfallsituationen zwischen Autos und Motorrädern entsteht, wenn beide Fahrzeuge nebeneinander fahren und der Zweirad-Pilot überholen will, während der Autofahrer gleichzeitig die Spur wechselt oder links abbiegt.
Auch Wendemanöver von Pkw-Fahrern bergen ein erhöhtes Risiko. In allen Fällen kann sich das vergleichsweise unauffällige Motorrad im toten Winkel des Pkw-Rückspiegels befinden.
Völlig vermeiden lässt sich der tote Winkel nicht. Aufgrund der geringeren Größe ist es für Pkw-Fahrer ohnehin schwierig, Biker rechtzeitig wahrzunehmen. Trotzdem können sowohl Auto- als auch Motorradfahrer dazu beitragen, das Risiko zu minimieren.
Motorradfahrer sollten grundsätzlich nicht mit der ungeteilten Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. Wer weit vorausschauend fährt, kann kritische Situationen besser und schneller erfassen und im Zweifelsfall bremsbereit sein. Außerdem sollten Motorradfahrer darauf achten, dass sie für Autofahrer gut sichtbar sind und Blickkontakt suchen. Der ADAC empfiehlt ihnen, den toten Winkel neben dem Pkw zu meiden. Besser ist es wenn möglich an dem Auto vorbeizufahren oder beim geringsten Zweifel so weit zurückzubleiben, dass man bei einem Spurwechsel oder beim Abbiegen des Pkws nicht gefährdet wird. Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund die Geschwindigkeit verringert, sollten Motorradfahrer erst die weiteren Abläufe abschätzen und nicht überholen. Eventuell möchte der Autofahrer abbiegen.
Auch Pkw-Fahrer können durch erhöhte Aufmerksamkeit das Risiko von Zusammenstößen senken. Sie sollten sich nicht allein auf die Rückspiegel verlassen. Der ADAC rät, sich stets mit einem Schulterblick zu vergewissern, ob Motorräder im Umfeld unterwegs sind. Autofahrer sollten berechenbar agieren, hektische Spurwechsel grundsätzlich vermeiden und vor allem immer rechtzeitig blinken. Schulterblick und Blinken sind laut Straßenverkehrsordnung ohnehin vorgeschrieben. Außerdem können Autofahrer mit asphärischen Außenspiegeln einen Teil des toten Winkels sichtbar machen.
Der Tote Winkel ist in diesem August Schwerpunktthema des ADAC im Rahmen seiner Verkehrssicherheitsaktion 2015 ja sicher!. Ziel der Aktion ist es, das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers zu stärken und somit die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter zu verbessern. Ausführliche Informationen über die bisherigen Themen findet man unterwww.adac.de/2015-jasicher.
Preise für Benzin und Diesel im August gesunken
Ende der Driving Season sorgt für Entlastung
Autofahrer haben im August für Benzin und Diesel weniger tief in die Tasche greifen müssen als im Vormonat. Das ist das Ergebnis der aktuellen ADAC-Auswertung der Kraftstoffpreise.[nbsp]
Danach kostete ein Liter Super E10 im August im Schnitt 1,402 Euro (Juli: 1,468 Euro).[nbsp]
Für Diesel bezahlten Autofahrer 1,143 Euro (Juli: 1,200 Euro). Grund für den Rückgang vor allem bei Benzin ist die nachlassende internationale Nachfrage, die auf das Ende der Hauptreisezeit in den USA zurückgeht. Ein sinkender Rohölpreis hatte diesen Trend noch verstärkt.
Teuerster Tanktag war der 2. August: Für einen Liter Super E10 mussten Autofahrer 1,454 Euro bezahlen, ein Liter Diesel wurde im Durchschnitt für 1,174 Euro angeboten. Am günstigsten konnten die Fahrer von Benziner-Pkw am 28. August auftanken: Der Preis für einen Liter Super E10 lag im Tagesschnitt bei 1,338 Euro. Diesel verzeichnete einen Tag früher, am 27. August, mit 1,105 Euro den günstigsten Monatswert.
Mit 1,105 Euro pro Liter lag Diesel erneut auf dem tiefsten Stand im laufenden Jahr. Derselbe Wert war bereits am 22. Januar 2015 erreicht worden. Im Schnitt der ersten acht Monate 2015 liegt der Preis für einen Liter Super E10 bei 1,398 Euro, für Diesel bei 1,197 Euro pro Liter. Damit war Benzin im August leicht teurer (0,4 Cent pro Liter) als im Jahresschnitt, Diesel mehr als 5 Cent pro Liter günstiger als auf das ganze Jahr 2015 gerechnet.
Der ADAC führt den Preisrückgang bei Benzin in erster Linie auf das Ende der Driving Season in den USA zurück. Mit dem Auslaufen der amerikanischen Hauptreisezeit sinkt die Nachfrage nach Benzin, was zu einer Entlastung beim Preis führt. Bei Diesel besteht aufgrund voller Lager aus dem vergangenen Winter ein Überangebot, der Preis ist entsprechend günstig. Der Automobilclub empfiehlt Autofahrern dennoch, sich regelmäßig über die günstigsten Tankstellen in ihrer Region zu informieren und die vorhandenen Preisunterschiede zu nutzen. Informationen liefern die App ADAC Spritpreise und die Internetseite[nbsp]www.adac.de/tanken.
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Abfindung bei Kündigung
Anspruch auf Entlassungsentschädigung?
ARAG Experten zu Abfindungen im geltenden Arbeitsrecht
Wer seinen Arbeitsplatz verliert, kann vielleicht durch eine Abfindung finanziell entschädigt werden. Eine Klage auf eine solche einmalige Geldleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist jedoch weitgehend ausgeschlossen. Dennoch erklären sich Chefs häufig zur Zahlung einer Abfindung bereit, um eine schnelle Einigung mit dem ausscheidenden Mitarbeiter zu erzielen. ARAG Experten sagen, wie Sie Ihre Chancen darauf steigern können!
Abfindungsvergleich und Entlassungsentschädigung[nbsp]
Wenn ich schon rausgeworfen werde, will ich wenigstens finanziell entschädigt werden! So denken wohl einige Arbeitnehmer nach der Kündigung. Eine nachvollziehbare Überlegung. Doch anders als viele glauben, gibt es im deutschen Arbeitsrecht kein spezielles Abfindungsgesetz. Ein Anspruch auf eine Abfindung im Fall einer Kündigung existiert in der Regel nicht. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Mit der richtigen Strategie lässt sich die Aussicht darauf deutlich verbessern! Die häufigste Art der Abfindung ist der Abfindungsvergleich bzw. die Entlassungsentschädigung. Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigung oder bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags dafür, dass er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses akzeptiert. Oft geht der Einigung auf die Abfindung eine Kündigungsschutzklage voraus. Darüber hinaus können Abfindungen unter anderem im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart sein, auf einem Sozialplan bzw. einer Betriebsvereinbarung basieren oder als Auflösungsabfindung vom Arbeitsgericht festgesetzt werden. Findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung, können Sie als gekündigter Arbeitnehmer möglicherweise die sogenannte betriebsbedingte Abfindung beanspruchen.
Warum werden Abfindungen gezahlt?
Es scheint zunächst widersprüchlich: Obwohl Arbeitgeber per Gesetz für gewöhnlich nicht zum Zahlen einer Abfindung verpflichtet sind, machen sie oftmals davon Gebrauch. Der Grund dafür ist im Arbeitsrecht zu finden. Damit eine wirksame Kündigung ausgesprochen werden kann, benötigen Arbeitgeber einen zulässigen Kündigungsgrund. Durch eine Kündigungsschutzklage kann der Arbeitnehmer feststellen lassen, ob die Kündigung tatsächlich rechtsgültig war. Entscheidet das Gericht zu seinen Gunsten, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Um einen möglicherweise langwierigen und kostenintensiven Prozess mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, bieten Arbeitgeber oftmals eine Abfindung an zum Beispiel bei der Güteverhandlung. Nimmt der Arbeitnehmer diese an, ist der Nachweis eines sozial gerechtfertigten Kündigungsgrundes nicht mehr erforderlich. Drastisch formuliert könnte man sagen: Der Arbeitgeber kauft sich frei. Denn der Arbeitnehmer verzichtet auf den Arbeitsplatz, den er bei einem Urteil in seinem Sinne hätte behalten dürfen. An einer Rückkehr in den alten Job haben die meisten Gekündigten aber sowieso kein Interesse mehr. Dafür ist das Vertrauensverhältnis nach einer Kündigung oft zu zerrüttet. Und so geht die rechtliche Auseinandersetzung in Wahrheit eher selten um den vorgeblichen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, sondern meistens um eine Abfindung.
Wann besteht Anspruch auf eine Abfindung?
Meistens ist die Zahlung einer Abfindung eine freiwillig getroffene Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Resultat von oft langwierigen Verhandlungen. Denn ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in wenigen Ausnahmefällen, wie zum Beispiel:
[nbsp]Betriebsbedingte Abfindung
Abfindung als sozialer Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes (§ 1a KSchG): je ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr, in dem das Beschäftigungsverhältnis bestand. Die betriebsbedingte Abfindung kann vom Arbeitnehmer nur beansprucht werden, wenn drei Voraussetzungen vorliegen: Die Kündigung wurde ausdrücklich auf dringende betriebliche Gründe gestützt. Der Arbeitnehmer darf innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung keine Kündigungsschutzklage erhoben haben. Und der Arbeitgeber muss im Kündigungsschreiben darauf hingewiesen haben, dass beim Verstreichen lassen der Klagefrist eine Abfindung beansprucht werden kann.
[nbsp]Abfindung als Nachteilsausgleich
Beispielsweise bei Abweichung des Arbeitgebers von einem mit dem Betriebsrat vereinbarten Interessenausgleich ohne zwingenden Grund (§ 113 BetrVG).
[nbsp]Auflösungsabfindung[nbsp]
Auflösung des Arbeitsvertrags und Festsetzung der Abfindung durch das Arbeitsgericht (§ 10 KSchG). Voraussetzung hierfür: Dem Arbeitnehmer kann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden oder der Arbeitgeber kann keine den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit mehr erwarten.
Außerdem kann die Gewährung einer Abfindung im Arbeitsvertrag festgesetzt sein. Das ist zum Beispiel bei Mitarbeitern in Führungspositionen häufig der Fall. Sie kann aber auch Bestandteil eines Tarifvertrags sein.
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Weitere Informationen unter:
www.arag.de
Abfindung bei Kündigung
Der versüßte Abschied
ARAG Experten zum geltenden Arbeitsrecht
Wer seinen Arbeitsplatz verliert, kann vielleicht durch eine Abfindung finanziell entschädigt werden.
Eine Klage auf eine solche einmalige Geldleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist jedoch weitgehend ausgeschlossen. Dennoch erklären sich Chefs häufig zur Zahlung einer Abfindung bereit, um eine schnelle Einigung mit dem ausscheidenden Mitarbeiter zu erzielen. Sollte Ihnen im Falle einer Kündigung eine Abfindung gezahlt werden, wissen ARAG Experten, was noch zu beachten ist.
Wovon hängt die Höhe der Abfindung ab?
Grundsätzlich gilt: Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Neben Ihrem Verhandlungsgeschick oder Ihres juristischen Vertreters ist sie von bestimmten Faktoren abhängig wie zum Beispiel:
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Rechtslage und Sachlage
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Dauer der Betriebszugehörigkeit
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Verlauf des Gerichtsverfahrens (im Falle einer Kündigungsschutzklage): Je länger der Prozess, desto höher das Kostenrisiko des ehemaligen Chefs
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Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Neubesetzung des Arbeitsplatzes
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Auswirkungen des Job-Verlustes auf den Arbeitnehmer
Je höher Ihre Chancen sind, dass ein etwaiger Kündigungsschutzprozess zu Ihren Gunsten entschieden wird, desto höher ist in der Regel die erzielbare Abfindung. Bestehen dagegen eher geringe Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung, dürfte die angebotene Summe wohl niedriger ausfallen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung keine inhaltlichen und formalen Fehler aufweist.
Mehr Verhandlungssicherheit durch Rechtsberatung
Manchmal bieten Arbeitgeber von sich aus eine Abfindung an. Auch ohne dass der gekündigte Mitarbeiter auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses klagt. Sie möchten eine Kündigungsschutzklage vermeiden zum Beispiel, weil diese in erster Instanz auch für den Gewinner immer mit Kosten verbunden ist. Dann kann es durchaus die richtige Entscheidung sein, die Abfindung in der vorgeschlagenen Höhe zu akzeptieren. Sie sollten aber bedenken, dass eine Klage vor dem Arbeitsgericht Ihre Chancen auf eine höhere Abfindung möglicherweise steigert. Unser Ratschlag: Sichern Sie sich die Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht. Er kann beurteilen, welche Abfindungssumme in Ihrem Fall realistisch ist und für Sie mit Ihrem Arbeitgeber
verhandeln.
Was ist die Regelabfindung?
Die Regelabfindung, die auch als Faustformel oder Daumenformel bezeichnet wird, ist eine Art Richtschnur zur Berechnung von Abfindungen. Sie basiert vor allem auf
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der Höhe des zuletzt gezahlten Monatsgehalts und
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der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers im Betrieb.
Die Regelabfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie dient vielmehr als Richtwert für Vergleichsverhandlungen. So kann die tatsächlich vereinbarte Abfindungssumme deutlich höher oder niedriger ausfallen. Ebenfalls wichtig zu wissen: Bundesweit werden verschiedene Formeln angewendet, die teilweise auch das Alter des Beschäftigten zugrunde legen. Nach der am häufigsten genutzten Formel beträgt die Regelabfindung einen halben Bruttoverdienst je Beschäftigungsjahr.
Müssen Abfindungen versteuert werden?
Sie haben eine hohe Abfindung ausgehandelt? Das ist Grund zur Freude allerdings auch für das Finanzamt! Denn 2006 wurde der Steuerfreibetrag für Abfindungen abgeschafft. Damit unterliegen sie in voller Höhe der Lohnsteuerpflicht. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Als außerordentliche Einkünfte werden Abfindungen im Vergleich zum gewöhnlichen Arbeitsverdienst steuerlich besonders behandelt (§ 34 EStG). So lässt sich die Steuerlast durch die sogenannte Fünftelregelung (auch Fünftelungsmethode genannt) senken. Wie sie funktioniert? Einfacher als es vielleicht den Anschein hat: Zunächst errechnet man die Lohn- oder Einkommenssteuer für das reguläre Jahreseinkommen. Dann wird ein Fünftel der Abfindung zum Einkommen hinzuaddiert und wiederum die Einkommenssteuer ermittelt. Die Differenz zwischen den beiden Einkommenssteuersummen wird nun verfünffacht. Dieser Posten wird der Steuerlast hinzugerechnet, die sich ohne Abfindung ergeben würde. Insbesondere für Arbeitnehmer mit eher niedrigerem Einkommen zahlt sich die Fünftelregelung aus. Wer sowieso schon zu den Top-Verdienern zählt, profitiert dagegen weniger oder sogar gar nicht.
Abfindungen sind nicht sozialabgabenpflichtig
Für Sozialkassen sind bei Erhalt einer Abfindung keine zusätzlichen Abgaben zu entrichten. Weder für die Kranken- und Rentenversicherung noch für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Mindern Abfindungen das Arbeitslosengeld?
In der Regel nicht. Ganz gleich, wie hoch die Abfindung ist: Sie hat keine Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld (im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II). Es gibt aber eine Ausnahme, die zur Anrechnung der Abfindung auf Ihr Arbeitslosengeld führen kann. Nämlich dann, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber bei einem Abfindungsvergleich etwa im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen und dadurch die für Sie geltende Kündigungsfrist verkürzt wird. Das heißt jedoch nicht, dass Sie als Leistungsbezieher insgesamt weniger Geld von der Arbeitsagentur erhalten. So wie das bei einer Sperrzeit der Fall wäre. Die Zahlung der Bezüge setzt einfach zu einem späteren Zeitpunkt ein. Vorsicht ist aber bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen geboten. Diese zu unterschreiben kann sich nachteilig auf Ihre Ansprüche auf das Arbeitslosengeld auswirken. Unsere Empfehlung: Holen Sie sich unbedingt den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ein, wenn Sie die Unterzeichnung solcher Dokumente in Erwägung ziehen sollten.
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Weitere Informationen auf
www.arag.de
Matthias Mielke Neuer Pflegedirektor im Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle/Saale GmbH
Matthias Mielke ist ab 01.09.2015 neuer Pflegedirektor im Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle/Saale GmbH.
Mit 660 Mitarbeitern ist der Pflege- und Funktionsdienst, für den Matthias Mielke zuständig ist, die größte Berufsgruppe im Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara.
Herr Mielke (40 Jahre) ist Diplom-Pflegewirt (FH), Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie und bringt langjährige Erfahrungen aus Tätigkeiten in der Krankenpflege in Krankenhäusern und in Leitungsfunktionen im Pflegemanagement an Zentralversorgern, Maximalversorgern, Universitätskliniken, u. a. Universitätsklinikum Halle und Klinikum Augsburg, und als selbständiger unabhängiger Pflegesachverständiger/-gutachter mit
Von Bitterfeld nach Italien – Stumpi und Schorsch auf Spurensuche
Im Sommer 1990 fällt die erste Klappe zu “Go Trabi Go”. Es ist das Jahr eins nach der Friedlichen Revolution und die ostdeutsche Familie Struutz begibt sich auf große Fahrt – inspiriert von Goethes Italienreise – von Bitterfeld über München, vorbei am Gardasee, über Rom bis nach Neapel.[nbsp]
Anlässlich des Jubiläums der Deutschen Einheit produziert die DOKfilm Fernsehproduktion im Auftrag des MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNKS eine Dokumentation, die 25 Jahre später auf den Kultfilm zurückblickt.
Unter der Regie von Jana von Rautenberg begibt sich Wolfgang Stumph noch einmal an die Drehorte von 1990, trifft Weggefährten, Fans und beinahe alle Schauspielerkollegen von damals. Was hat sich dort seitdem verändert? An was können sich die Beteiligten heute erinnern? Was war für Sie prägend? Und: Was ist in den vergangenen 25 Jahren in ihrem Leben passiert? Neben Interviews an Orten, die damals für den Film relevant waren, bereichern Fotos, kurze Filmausschnitte, Reiseberichte und Filmrequisiten die Dokumentation – ein Roadmovie, wie der Film selbst.
Innerer Motor der Doku ist Wolfgang Stumphs Neugier: “Als politischer Mensch, als Kabarettist frage ich mich, was hat uns der Film gebracht? Warum wurde Go Trabi Go ein Kultfilm? Ist er ein Kultfilm?”
“Stumpi” wurde 1991 durch den Film – einer der Ersten über die Wende-Zeit in den Kinos in Ost und West – deutschlandweit bekannt. Seit der Premiere im Januar 1991 wird über die gleichen Schwächen, Witze und Situationen gelacht. “Go Trabi Go” hat wohl mehr zur Verständigung zwischen Ost und West beigetragen, als so manche
Politikerrede. Die Komödie von einst, die auch nach 25 Jahren noch immer ein Erfolg ist, wird zusammen mit der 60-minütigen TV-Doku “Go Trabi Go Forever” am 28. September, im Doppelpack im MDR FERNSEHEN zu sehen sein.
“Go Trabi Go Forever” ist Teil des MDR-Programmschwerpunkts “25 Jahre Einheit”. Im Mittelpunkt der medienübergreifenden ganzjährigen Berichterstattung in TV, Hörfunk und im Internet stehen der Weg zur deutschen Einheit sowie der gesellschaftliche Wandel in den zurückliegenden 25 Jahren. Der MDR als Begleiter der Veränderungsprozesse beleuchtet in diesem Zusammenhang auch die derzeitige Lebenswirklichkeit der Menschen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie das Verhältnis von Ost und West zueinander
Regierungsfraktionen einig über weitere Vorhaben im Nachtragshaushalt
Gemeinsame Pressemitteilung der Landtagsfraktionen von CDU und SPD
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen über den Nachtragshaushalt des Landes haben sich die Fraktionen von CDU und SPD heute über das weitere Verfahren und über eine Reihe von Vorhaben verständigt, die in die Sitzung des Finanzausschusses am morgigen Mittwoch eingebracht werden sollen.
Im Mittelpunkt des Nachtragshaushaltsentwurfs stehen deutlich verbesserte Hilfen für die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern und eine wirksame Kostenerstattung für die durch die Unterbringung stark belasteten Kommunen. Aufgrund der derzeit noch ausstehenden Verständigung der Länder mit dem Bund über sein finanzielles Engagement soll der Nachtragshaushalt im Oktober abschließend behandelt werden. Die Entlastung für die Kommunen wird deshalb nicht aufgeschoben: Die Auszahlung der Auftragskostenpauschale, die regulär in sechs Raten über das Jahr verteilt erfolgt, wird vorgezogen. Sobald der Nachtragshaushalt in Kraft tritt, können die Mittel aus der künftigen Fallpauschale zur Asylbewerberunterbringung gezahlt werden.
Mit diesem Verfahren sichern wir die Liquidität der Kommunen, bis der Nachtragshaushalt steht. Zur Kommunalentlastung gehört auch die erneute Aufstockung der kommunalen Sportförderung um 2 Millionen Euro jährlich, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, André Schröder.
Mit dem Nachtragshaushalt werden die Bedingungen für Integration und für ein gutes Zusammenleben deutlich verbessert und die Kommunen finanziell entlastet, so die SPD-Fraktionsvorsitzende Katrin Budde. Zugleich hat die Koalition eine Reihe von politisch wichtigen Einzelvorhaben auf den Weg gebracht.
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Über den Themenkreis Asyl hinaus wurden folgende Vorhaben verabredet:
Vorhaben |
Kosten in Euro |
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2015 |
2016 |
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Verstärkung der Vertretungsmittel für Lehrer/innen |
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1.800.000 |
Aufstockung Lehrerausbildung |
[nbsp] |
350.000 plus VE |
Beschaffungssoftware |
1.200.000 |
VE |
Notmaßnahme Sanierung Schloss Köthen |
[nbsp] |
950.000 |
Rücknahme der geplanten Absenkung des FAG-Ausgleichsstocks |
[nbsp] |
5.000.000 |
Neubau der Förderschule für Körperbehinderte in Magdeburg |
[nbsp] |
700.000 plus VE |
Pilotprojekt praxisorientierte Kita-Ausbildung |
30.000 |
160.000 plus VE |
Ausfinanzierung des Verwaltungsabkommens KONSENS |
[nbsp] |
410.000 |
Vorhaben Stimulate, Otto-von-Guericke-Universität |
[nbsp] |
nur VE |
Anpassung der Richterbesoldung ans Verfassungsgerichtsurteil |
[nbsp] |
900.000 |
Kommunale Sportstättenförderung |
[nbsp] |
4.000.000 |
Stellenentfristungen im Landesverwaltungsamt |
[nbsp] |
3.350.000 |
Bauhausjubiläum |
[nbsp] |
200.000 plus VE |
BEST OF MUSICAL STARNIGHTS
Die ganze Welt des Musicals an einem einzigen Abend
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Mit BEST OF MUSICAL STARNIGHTS ist es gelungen, eine der am aufwendigsten inszenierten Musical-Produktionen der Welt nach Europa zu holen. Das exklusiv für diese Show zusammengestellte Ensemble, bestehend aus Top-Solisten und unterstützt von zahlreichen Tänzern, bietet dem Publikum beste Unterhaltung auf höchstem Niveau.
Sänger/-innen aus Deutschland und England stehen gemeinsam mit den besten Tänzern des Londoner West End auf der Bühne und verwandeln den Abend in ein unvergessliches Erlebnis. Doch nicht nur stimmlich und akrobatisch verführt Sie BEST OF MUSICAL STARNIGHTS in die Welt der 50jährigen Musicalgeschichte, mehr als 250 farbenprächtige Kostüme, eindrucksvolle Videoprojektionen und last but not least eine informative und unterhaltsame Moderation bieten Genuss für Augen und Ohren.
Mit zahlreichen Liedern aus verschiedenen Stücken werden die bekanntesten Musical-Highlights und erfolgreichsten Hits an einem Abend vereint, von Klassikern bis hin zu modernen Tanzmusicals ein Querschnitt, der es in sich hat.
Freuen Sie sich auf Hits aus dem aktuellen Michael Jackson-Musical Thriller, auf bewährte Songs aus Der König der Löwen oder Ich war noch niemals in New York sowie auf Melodien aus den Klassikern von Das Phantom der Oper oder Cats.
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22.01.2016 / 19:30 Uhr (Einlass ab 19:00 Uhr)
Konzerthalle Ulrichskirche in Halle (Saale)
[nbsp]
DER VORVERKAUF IST GESTARTET TICKETS ERHÄLTLICH BEI:
Theaterkasse Halle
Tel.: 0345 5110777
Ticketgalerie Halle
Tel.: 0345 68886888
Veranstalter-Tickethotline
Tel: 0361 65430730
[nbsp]online unter www.showfabrik.com
und allen bekannten Vorverkaufsstellen
MOONWALKER A TRIBUTE TO THE KING OF POP
DIE Live Show aus Deutschland -[nbsp]Eine Verneigung vor dem King of Pop mit der Musik von Michael und den Jackson 5
Künstler aus ganz Europa Tänzer/Innen, Akrobaten, eine 4-köpfige Band, 3 Vocals und ein Michael Jackson Darsteller, der den King of Pop bereits persönlich treffen durfte präsentieren die Musik und den Spirit von Michael Jackson in einer 2-stündigen Live Show.
Erleben Sie noch einmal das Feeling eines Live Konzerts des größten Entertainers aller Zeiten!
Beeindruckende Tanzchoreografien, aufwendig gefertigte Kostüme, Originalsounds und -effekte, eine tolle Lichtshow sowie Videoprojektionen machen diese Show zu einem akustischen und optischen Erlebnis.
Die internationalen Profitänzer/Innen und Artisten sind u.a. in Produktionen und Shows wie Apassionata, Circus Roncalli, Movie Park, Phantasialand, Hollywood In Concert oder bei Inszenierungen des Berliner Showballetts tätig.
Diese Live Show ist seit 2009 international unterwegs.
Zum Programm gehören Songs wie Billie Jean, Beat It, Thriller, Bad, Black Or White oder das Duett I Just Cant Stop Loving You wie auch die älteren Stücke Blame It On The Boogie, I Want You Back oder Ill Be There.
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06.01.2016 / 19:30 Uhr[nbsp](Einlass ab 19:00 Uhr)
Konzerthalle Ulrichskirche in Halle (Saale)
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DER VORVERKAUF IST GESTARTET TICKETS ERHÄLTLICH BEI:
Theaterkasse Halle
Tel.: 0345 5110777