Zuzahlungssenkung bei Mutter/Vater & Kind-Kur möglich

von 30. Oktober 2014

Die Selbstbeteiligung für die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich auf zwei Prozent bzw. bei chronisch Kranken auf ein Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens begrenzt.
So wäre es zum Beispiel einem Hartz IV-Bezieher möglich, am Jahresanfang eine Selbstbeteiligung in Höhe von zwei Prozent zu entrichten und somit von allen weiteren Zuzahlungen für Gesundheitskosten befreit zu sein. (SGB V Sozialgesetzbuch, § 62 Belastungsgrenze)

Das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. empfiehlt, bei der Krankenkasse einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. berät Sie gerne rund um die Mutter/Vater [&] Kind-Kur am kostenlosen Info-Telefon: 0800 2255100.
Infos und Antragsformulare zur Mutter/Vater [&] Kind-Kur zum Download:
www.mutter-kind-hilfswerk.de