Freistellungsauftrag für Kapitalerträge – Jetzt Identifikationsnummer angeben

von 16. September 2015

Viele Steuerzahler in Halle haben ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt. Damit werden Kapitalerträge, also Zinsen oder zum Beispiel Dividenden nicht besteuert, sofern der Höchstbetrag nicht überschritten wird. Der Höchstbetrag liegt aktuell bei 801 € für Unverheiratete und bei 1.602 € für Verheiratete.

Was passiert, wenn der Freistellungsauftrag seine Gültigkeit verliert? „Dann werden die Zinsen und Erträge besteuert“, sagt Gerd Wilhelm: „Das bedeutet Aufwand für den Anleger, weil er im darauffolgenden Jahr auch die Anlage KAP zu seiner Steuererklärung ausfüllen muss. Außerdem muss er auf sein Geld warten.“ Denn die Steuern, auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag erhält er erst mit dem Steuerbescheid zurück.

„Wir raten allen, die Steueridentifikationsnummer ihrer Bank mitzuteilen“, sagt Gerd Wilhelm. Ein neuer Freistellungsauftrag muss nicht erstellt werden. Die IdNr findet sich zum Beispiel auf dem letzten Steuerbescheid. Falls diese nicht mehr greifbar ist, kann man sich die IdNr auch zuschicken lassen, über eine Internetseite beim Bundeszentralamt für Steuern:

Zum Formular für die “Steuerliche Identifikationsnummer”

Ansprechpartner:

Beratungsstelle Halle
Gerd Wilhelm
Benkendorfer Straße 115
06128 Halle
Telefon: 0345-4820891
Mail: gwilhelm@lohnsteuerhilfe.net
Internet: www.lohnsteuerhilfe-halle.net