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Veränderte Sprechzeiten in der Beratungsstelle des Fachbereichs Gesundheit

Für die Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten und Aids des[nbsp]Fachbereiches Gesundheit, Niemeyerstraße 1, gelten in der Zeit von Mittwoch, dem[nbsp]29. Juli 2015, bis zum Montag, dem 17. August 2015, geänderte Sprechzeiten.[nbsp]

Veränderte Sprechzeiten in der Beratungsstelle des Fachbereichs Gesundheit

Die[nbsp]Sprechstunden finden jeweils am Dienstag, dem 4. August 2015, sowie am[nbsp]Dienstag, dem 11. August 2015, von 9 bis 11.30 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr statt.[nbsp]Ab Dienstag, dem 18. August 2015, gelten wieder die regulären Sprechzeiten.

Stadt Halle (Saale)

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21.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Kita-Teams und Horte treten gegeneinander an

Im Rahmen der Mitteldeutschen Fußballwoche für Toleranz findet am Mittwoch, dem[nbsp]22. Juli 2015, ab 11 Uhr im Erdgas Sportpark, Kantstraße 2, das Kleinfeldfußball-Turnier der F-Jugend statt. Die Beigeordnete für Kultur und Sport, Dr. Judith[nbsp]Marquardt, wird die Siegerehrung ab 15 Uhr vornehmen.

Kita-Teams und Horte treten gegeneinander an

Am Donnerstag, dem 23. Juli 2015, 9 Uhr, treten im Erdgas Sportpark Teams aus[nbsp]Kindertagestätten und Horten gegeneinander an. Der Leiter des Eigenbetriebes[nbsp]Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale), Jens Kreisel, eröffnet die Veranstaltung.[nbsp]Auf dem Marktplatz finden bis zum Freitag, dem 24. Juli 2015, täglich von 10 bis 18[nbsp]Uhr Tisch-Kicker- und Tip-Kick-Turniere statt. Hüpfburgen und Tisch-Kicker zum[nbsp]Spielen stehen zur kostenfreien Nutzung bereit. Es besteht außerdem die Möglichkeit,[nbsp]sich als Human-Kicker in einem überdimensionalen Tisch-Kicker zu betätigen. Dafür[nbsp]halten sich die menschlichen Spieler wie in einem Tischkicker an Stangen fest, die[nbsp]sich nur horizontal verschieben lassen, und versuchen, Tore zu erzielen.

Hintergrund: Zur Stärkung der positiven Fankultur im Sport hat die Stadt Halle[nbsp](Saale) eine „Mitteldeutsche Fußballwoche für Toleranz“ ins Leben gerufen. Die[nbsp]Woche findet von Montag, 20. Juli 2015, bis Samstag, 25. Juli 2015, statt.

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Das komplette Programm der Fußballwoche[nbsp]

Programm Mitteldeutsche Fußballwoche für Toleranz[nbsp](PDF | 170 KB)

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Stadt Halle (Saale)

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21.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Kalkulierbar bis zum letzten Tropfen?

So zuverlässig sind Reichweitenanzeigen

Jährlich bleiben Tausende Pkw-Fahrer liegen, weil sie die Reichweitenanzeige ihres Fahrzeugs falsch eingeschätzt haben. Der ADAC hat deshalb in einer aktuellen Untersuchung fünf Reichweitenanzeigensysteme in Modellen von Audi, BMW, Kia, Mercedes und Smart verglichen. Fazit: Keine der berechneten Restreichweiten wurde zuverlässig angegeben.

Kalkulierbar bis zum letzten Tropfen?

Hier die wichtigsten Ergebnisse im Detail:

  • Positiv fielen die Systeme auf, die die letzten Kilometer der Reichweitenanzeige nicht detailliert anzeigen. Tester und Probanden ließen sich weniger auf ein risikoreiches „Leerfahren“ ein.

  • Je genauer die verbleibenden Kilometer angezeigt werden, desto stärker trauten sich die Fahrer an die Null-Kilometer-Grenze heran und riskierten eher, liegen zu bleiben.

  • Tankanzeigen, die das restliche Tankvolumen in Prozent oder im Reservebereich in Litern anzeigen, sind auf den ersten Blick weniger verständlich für den Autofahrer.

  • Integrierte Navigationssysteme, die in Verbindung mit der Reichweitenanzeige und der Aufforderung zum Tanken automatisch die nahe gelegenen Tankstellen anzeigen, sind hilfreich.

  • Zu viel an Information gleichzeitig kann problematisch sein. Eine Vielzahl von Hinweisen im Fahrzeugdisplay überfordert die Aufnahmefähigkeit eines durchschnittlichen Fahrers, sodass die Angabe der restlichen Reichweite unter Umständen untergeht.

Auf Basis dieser Ergebnisse gibt der ADAC folgende Tipps:

  • Bei einer Reichweitenanzeige nicht auf die Angabe der Kilometer verlassen: Ungenaue Anzeigen, aber auch geographische Gegebenheiten können hier zu Überraschungen führen.

  • Ein fest installiertes oder mobiles Navigationsgerät liefert wertvolle Informationen zum Tankstellennetz in der Umgebung.

  • Auf ein neues Straßennetz achten: Eventuell verändern sich die Entfernungen und damit auch die Möglichkeit zu tanken.

  • Fahrstil berücksichtigen: Die Anzeige orientiert sich an der Fahrweise und dem Verbrauch über eine bestimmte Strecke. Fährt man zügiger, stimmen die Informationen über die Restreichweiteunter Umständen nicht mehr.

Wer in den Urlaub startet, sollte beachten, dass der Verbrauch aufgrund der Zuladung steigt.

Zu diesem Text bietet der ADAC einen Film an.

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21.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Stauprognose für das Wochenende 24. bis 26. Juli

Fünf weitere Bundesländer starten in die Ferien / Autobahnen Richtung Süden und zu den Küsten werden voll

Ferienbeginn in Bremen, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland – das verheißt nichts Gutes für den Reiseverkehr am kommenden Wochenende. Da zudem aus anderen Bundesländern in Nord- und Ostdeutschland eine zweite Reisewelle heranrollt, wird es auf allen Autobahnen in Richtung Süden sowie an die Küsten von Nord- und Ostsee richtig voll.[nbsp]

Stauprognose für das Wochenende 24. bis 26. Juli

Etliche Urlauber aus Skandinavien befinden sich schon wieder auf dem Heimweg, deshalb muss auch auf den Routen Richtung Norden mit viel Verkehr gerechnet werden. Auch die zahlreichen Baustellen im Autobahnnetz werden den Urlauberverkehr immer wieder stoppen.

Die staureichsten Strecken im Überblick:

• A 1 Köln – Dortmund – Bremen – Hamburg – Puttgarden[nbsp]
• A 2 Oberhausen – Dortmund – Hannover – Berlin
• A 3 Oberhausen – Köln – Frankfurt -Nürnberg – Passau
• A 4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Dresden
• A 5 Hattenbacher Dreieck – Frankfurt – Karlsruhe – Basel[nbsp]
• A 6 Mannheim – Heilbronn – Nürnberg – Pilsen[nbsp]
• A 7 Flensburg – Hamburg – Hannover – Kassel – Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte
• A 8 Karlsruhe – Stuttgart – München – Salzburg
• A 9 Berlin – Nürnberg – München
• A 19 Dreieck Wittstock/Dosse – Rostock
• A 24 Berlin – Dreieck Wittstock/Dosse[nbsp]
• A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen
• A 93 Inntaldreieck – Kufstein
• A 95 /B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
• A 96 München – Lindau[nbsp]
• A 99 Umfahrung München

Auch im Ausland verschärft sich jetzt die Verkehrssituation. Fast ganz Europa ist nun auf Achse. Noch immer überwiegen die Staus auf den Anreisestrecken, die Heimreise wird aber ebenfalls zunehmend beschwerlicher.

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21.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Lohnen sich Last Minute Reisen wirklich?

Reiselustige hoffen mit Last Minute Reisen ein Schnäppchen zu machen. Sie gehen davon aus, dass solche Reisen günstiger sind als langfristig im Voraus gebuchte. Doch nicht hinter jedem Last Minute Angebot steckt auch ein wirklicher Preisvorteil. ARAG Experten sagen, worauf Sie achten sollten.

Lohnen sich Last Minute Reisen wirklich?

Auch bei Schnäppchen Preise vergleichen

Last Minute Angebote zeichnen sich vor allen Dingen durch zwei Merkmale aus: die Reise kann erstens erst unmittelbar vor Reisebeginn gebucht werden – oft nur zwei Wochen im Voraus – und ist dadurch zweitens günstiger als ein vergleichbares Angebot. Reisewillige auf der ganzen Welt spekulieren auf diesen Preisnachlass und schlagen, wenn sich die Gelegenheit bietet, oft unbedacht zu. Dabei gilt gerade bei Last Minute Angeboten, dass ein Preisvergleich viel Geld sparen kann. Die endgültige Buchung will also auch auf den letzten Drücker gut überlegt sein; am besten mehrere Angebote verschiedener Anbieter von der Wunschreise einholen.

Etikettenschwindel auf die Schnelle

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Reiseanbieter verstärkt dazu übergegangen sind, gängige Katalogangebote als Last Minute Schnäppchen zu verkaufen. Am ursprünglichen Preis der Reise ändert sich nichts, lediglich die Frist bis zum Antritt der Reise verkürzt sich drastisch. Verbraucherschützer raten deswegen eindringlich zur Prüfung des Last Minute Angebots. Ein Vergleich zum Originalpreis der Reise gibt Auskunft darüber, ob das Schnäppchen auch wirklich ein solches ist. Generell dürfen als „Last Minute“ nur die Angebote bezeichnet werden, die nicht länger als 14 Tage vor Reisebeginn gebucht werden können und günstiger sind als das reguläre Angebot. Alles andere ist Etikettenschwindel.

Sicherungsschein: Auch bei Schnäppchen ein Muss!

Zudem sollten Reisende auf die Versicherung gegen Veranstalterpleiten achten, die auch bei Last Minute Reisen durch den so genannten Sicherungsschein nachgewiesen werden. Erst wenn dieser ausgehändigt wird, kann gefahrlos bezahlt werden. Auch die Bitte um eine ausführliche Angebotsbeschreibung kann vor Reue schützen. Denn nur so kann man am Urlaubsort wirklich beurteilen, ob alle versprochenen Leistungen auch erbracht werden und sich gegebenenfalls beschweren. Damit man der Last Minute Falle entgeht, raten ARAG Experten also zur eingehenden Prüfung des Reiseangebots.

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21.07.2015
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Absage des Besuchertages am 28.07.15 wegen Sturmschäden

Indianertag im Umweltzentrum Franzigmark findet nicht statt

Der BUND-Regionalverband Halle-Saalekreis muss den Besuchertag zum Thema „Indianer“ aufgrund von starken Sturmschäden auf dem Gelände des Umweltzentrums absagen.[nbsp]

Absage des Besuchertages am 28.07.15 wegen Sturmschäden

Die angekündigte Möglichkeit der Anreise mit dem Kanu in Zusammenarbeit mit dem Bootsverleih Halle an der Ziegelwiese entfällt ebenso.

Die Aufräumarbeiten werden noch andauern, Interessenten für Brennholz mit Kettensäge und „Kettensägenschein“ sind willkommen und mögen sich unter[nbsp]Tel..: 0345 68257607 melden.

Wer darüberhinaus helfen will, den bittet der Verein um eine Spende
IBAN: DE54 8005 3762 0386 3035 09

Unser nächster Besuchertag zum Thema „Honigbiene“ wird am 30. August stattfinden.

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21.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Meldungen aus dem Saalekreis

Diebstahl Werkzeug -[nbsp]Fahren unter Alkohol -[nbsp]Geschwindigkeitsmessen -[nbsp]Diebstahl aus Pkw – Verkehrsunfälle

Meldungen aus dem Saalekreis

Diebstahl aus Pkw

In den Nachmittagsstunden des 20.07.2015 machten sich unbekannte Täter an einem im Bereich Merseburg,[nbsp][nbsp][nbsp] abgestellten Pkw Daewoo zu schaffen. Sie zerstörten eine Scheibe und durchsuchten den Innenraum. Bisher ist bekannt, dass eine Tasche mit persönlichen Sachen entwendet wurde.

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Geschwindigkeitsmessen

In den Vormittagsstunden des 21.07.2015 führten die Beamten im Bereich Höhnstedt, Schochwitzer Straße eine Geschwindigkeitsmessung durch. Gemessen wurden ca. 200 Fahrzeuge, davon waren 8 zu schnell. Spitzenreiter ein Pkw mit gemessenen 59 km(h (erlaubt 30 km/h). Der Fahrer muss mit einem Punkt und 100 Euro Bußgeld rechnen.

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Fahren unter Alkohol[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]

Am 21.07.2015 gegen 11.30 Uhr kontrollierten die Beamten im Bereich Zwintschöna, Altes Dorf einen 69 jährigen VW-Fahrer. Dieser führte sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol. Gemessener Wert 1,13 Promille. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Führerschein sichergestellt.

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Diebstahl Werkzeug

In der Nacht vom Montag zum Dienstag drangen unbekannte Täter in eine Garage im Bereich Braunsbedra, Nordstraße ein. Sie hebelten das Tor auf und durchsuchten den Innenraum. Bisher ist bekannt, dass diverses Werkzeug entwendet wurde.

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Verkehrsunfall

Am 20.07.2015 gegen 21.30 Uhr ereignete sich im Bereich Beidersee ein Verkehrsunfall. Ein 40 jähriger BMW-Fahrer befuhr die Landstraße aus Richtung Beidersee in Richtung Halle. Ca. 500 Meter vor der Kreuzung Brachwitz lief ein Reh über die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß. Am Fahrzeug entstand Sachschaden.

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Verkehrsunfall

Am 20.07.2015 gegen 17.30 Uhr ereignete sich im Bereich Teutschenthal ein Verkehrsunfall. Ein 57 jähriger Mitsubishi-Fahrer befuhr die Friedrich-Henze-Straße in Richtung Stedten. Nach passieren der Einmündung Poststraße querte plötzlich ein 8 jähriges Kind die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß. Durch den Aufprall wurde das Kind leicht verletzt.

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Verkehrsunfall

Am 20.07.2015 gegen 16.30 Uhr ereignete sich im Bereich Bad Lauchstädt ein Verkehrsunfall. Ein 35 jähriger VW-Fahrer befuhr einen befestigten Feldweg von Bad Lauchstädt in Richtung Milzau. Auf Höhe Schreberweg beachtete er nicht die von rechts kommende 57 jährige Skoda-Fahrerin. Es kam zum Zusammenstoß. Durch den Aufprall wurden beide Fahrzeugführer sowie ein 23 jähriger Beifahrer im VW verletzt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden.

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21.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Stadtführungen in der Händelstadt vom 24. bis 26. Juli 2015

– Rundgang für Nachtschwärmer“ am Freitag, 24.[nbsp]Juli, um 20.00[nbsp]Uhr

– Stadtrundfahrt mit der Tatra-Straßenbahn Sonnabend 25. Juli, um 11.00 Uhr

– Auf die Hausmannstürme am Samstag, 25., und Sonntag, 26. Juli, 10.00 – 15.00 Uhr

Stadtführungen in der Händelstadt vom 24. bis 26. Juli 2015

Nachtschwärmen durch Halle

Zum „Rundgang für Nachtschwärmer“ lädt die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH (SMG) am Freitag, 24.[nbsp]Juli, um 20.00[nbsp]Uhr. Während der Führung erfahren die Besucher nicht nur viele interessante Details über die Händelstadt, sondern auch lustige Anekdoten und informative Geschichten über ihre Bewohner aus vergangener und heutiger Zeit.

Karten gibt es zum Preis von 9,00 Euro / 7,00 Euro ermäßigt in der Tourist-Information. Dort ist auch der Treffpunkt für den Rundgang.

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Stadtrundfahrt mit der Bimmel

Einsteigen bitte, heißt es am Sonnabend 25. Juli, um 11.00 Uhr zur Stadtrundfahrt mit der Tatra-Straßenbahn.

Die etwa eineinhalbstündige Tour – begleitet von einem Gästeführer – startet auf dem halleschen Marktplatz und führt vom Reileck bis zur Burg Giebichenstein und von dort aus weiter in Richtung Kröllwitz. Vorbei geht es außerdem am Weinberg-Campus und Halle-Neustadt und von dort aus über die Saline-Insel zurück in die Innenstadt.

Der Rundfahrt schließt sich ein halbstündiger Bummel zu Fuß durch die Altstadt an.

Der Treffpunkt für die Stadtführung in der Straßenbahn ist vor dem Stadthaus auf dem Marktplatz. Die Fahrt kostet 13,00 Euro / 11,00 Euro ermäßigt; Karten sind ausschließlich in der Tourist-Information erhältlich. Wegen der begrenzten Plätze ist eine Voranmeldung erforderlich.

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Kühlender Aufstieg auf Hausmannstürme

Das kommende Wochenende gibt wieder mehrfach Gelegenheit, auf die Hausmannstürme zusteigen, die Aussicht über den Dächern Halle zu genießen und sich dabei auch ein wenig zu erfrischen. In den mehr als 450 Jahre alten Türmen bleibt es auch im Hochsommer fast gleichbleibend kühl und in 40 Meter Höhe über Halles Altstadt weht zumeist ein laues Lüftchen.

Am Freitag, 24. Juli (14.00 bis 16.00 Uhr) werden stündlich geführte Aufstiege angeboten (Preis: 6,00 Euro, 4,50 Euro ermäßigt). Am Sonnabend, 25., und Sonntag, 26.[nbsp]Juli, sind individuelle Aufstiege von 10.00 bis 15.00 Uhr möglich, für 3,00 Euro pro Person.[nbsp] [nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]

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Terminübersicht aller Führungen vom 24. bis 26. Juli 2015

Freitag, 24. Juli

11.00 [&] 13.30 Uhr

Altstadtbummel

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 7,00 € / 5,50 € erm. (mind. 4 Personen)

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14.00, 15.00 [&] 16.00 Uhr

Hoch hinaus auf die Hausmannstürme

Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche

Preis/Person: 6,00 € / 4,50 € erm. (nur Kinder bis 14 J.)

(mind. 3 Personen, max. 10 Personen)

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20.00 Uhr

Rundgang für Nachtschwärmer

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 9,00 € / 7,00 € erm. (mind. 4 Personen)

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Sonnabend, 25. Juli

10.00 bis 15.00 Uhr

Individueller Aufstieg auf die Hausmannstürme

Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche

Preis/Person: 3,00 €

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11.00 Uhr

Rundfahrt mit der Straßenbahn

Treffpunkt: Marktplatz/ Stadthaus

Preis/Person: 13,00 € / 11,00 € erm. (mind. 13 Personen)

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13.30 Uhr

Altstadtbummel

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 7,00 € / 5,50 € erm. (mind. 4 Personen)

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Sonntag, 26. Juli

10.00 bis 15.00 Uhr

Individueller Aufstieg auf die Hausmannstürme

Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche

Preis/Person: 3,00 €

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11.00 Uhr

Altstadtbummel

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 7,00 € / 5,50 € erm. (mind. 4 Personen)

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Informationen und Anmeldung unter:

Tourist-Information im Marktschlösschen

Tel.: 03 45-122 99 84 /

E-Mail:[nbsp]touristinfo@stadtmarketing-halle.de

Montag bis Freitag:[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] 9.00 bis 19.00 Uhr

Sonnabend, Sonntag: [nbsp][nbsp]10.00 bis 16.00 Uhr

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21.07.2015
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Weniger Salmonellenerkrankungen in Halle

Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurde bisher nur bei 34 Menschen in Halle eine Magen-Darm-Infektion durch Salmonellen gemeldet. Das sind nur etwa halb so viele Fälle, wie im Durchschnitt der ersten Jahreshälften der letzten fünf Jahre. Damit liegt Halle voll im Landestrend. Hier sind bisher 275 Fälle zu verzeichnen, während im vergangenen Jahr noch 530 Erkrankungen registriert wurden. Das berichtet heute die Techniker Krankenkasse (TK) in Magdeburg und bezieht sich dabei auf aktuelle Auswertungen des Robert-Koch-Institutes (RKI).[nbsp]

Weniger Salmonellenerkrankungen in Halle

“Besonders an heißen Tagen ist das Bakterium sehr aktiv”, sagt Jens Hennicke, Leiter der TK in Sachsen-Anhalt. “Deshalb ist jetzt besondere Vorsicht bei eiweißreichen Lebensmitteln geboten. Werden diese falsch gelagert oder nicht durchgehend gekühlt, sind sie die Hauptursache für Salmonellen-Infektionen.” Besonders gefährdet seien Säuglinge, Kleinkinder, alte Menschen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem. Salmonellen können mehrere Monate überleben und lassen sich auch durch Einfrieren nicht abtöten.[nbsp]

Die Krankheitssymptome, wie plötzliche Durchfälle, Übelkeit und Erbrechen, zeigen sich innerhalb von ein bis drei Tagen nach Aufnahme der Erreger. Zudem können Bauchkrämpfe, hohes Fieber und Kopfschmerzen auftreten.[nbsp]Nach wenigen Tagen klingen die Krankheitszeichen meist ab. Die Betroffenen erholen sich meist schnell, wenn sie den durch den Salmonellenbefall bedingten Flüssigkeitsverlust ausgleichen.

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21.07.2015
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Gas und Erneuerbare Energien dominierten 2014 beim Wohnungsneubau

Gas und Erneuerbare Energien bildeten 2014 die bevorzugten Heizenergien beim Neubau von Wohngebäuden. Diese Aussage traf das Statistische Landesamt im Rahmen einer Auswertung der Baugenehmigungen und Freistellungsverfahren. Auffällig war die Tatsache, dass der Anteil der erneuerbaren Energien wie schon im Vorjahr leicht rückläufig war und wieder mehr auf Gas gesetzt wurde.

Gas und Erneuerbare Energien dominierten 2014 beim Wohnungsneubau

Die Nutzung von Geo-, Umwelt- und Solarthermie ging auf einen Anteil von 38,9[nbsp]Prozent (Vorjahr 46,2 Prozent) zurück. Der Einsatz von Gas nahm 2014 wieder etwas zu und stieg von 46,5 Prozent Anteil im Jahr 2013 auf 54,3 Prozent im abgelaufenen Jahr.

Andere erneuerbare Energien wie Holz, Biomasse und Biogas spielten mit 3 Prozent Anteil noch keine nennenswerte Rolle im Wohnungsneubau. Die früher wichtigen konventionellen Heizenergien Heizöl, Strom, Koks oder Kohle sind nur noch marginal vertreten.

Betrachtet man die Entwicklung seit 1993 in der nachfolgenden Grafik, wird deutlich, wie hoch der Anteil der erneuerbaren Energien ungeachtet des letztjährigen Rückgangs inzwischen ist.

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21.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig.[nbsp]

Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

Sie können zwar der öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 Abs.[nbsp]1 Nr. 7 GG zugeordnet werden, auf die sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erstreckt. Die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG für die Ausübung dieser Kompetenz durch den Bund liegen jedoch nicht vor. Das Urteil ist einstimmig ergangen.

Sachverhalt:

Antragsteller im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle ist der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg. Er wendet sich gegen die mit dem Betreuungsgeldgesetz vom 15. Februar 2013 eingefügten §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Diese Regelungen sehen im Wesentlichen vor, dass Eltern in der Zeit vom 15. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat ihres Kindes einkommensunabhängig Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 € und mittlerweile 150 € pro Monat beziehen können, sofern für das Kind weder eine öffentlich geförderte Tageseinrichtung noch Kindertagespflege in Anspruch genommen werden.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

1. Die Regelungen zum Betreuungsgeld sind dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zuzuordnen. Ein anderer Kompetenztitel kommt nicht in Betracht. Der Begriff „öffentliche Fürsorge“ ist nicht eng auszulegen. Er setzt voraus, dass eine besondere Situation zumindest potentieller Bedürftigkeit besteht, auf die der Gesetzgeber reagiert. Dabei genügt es, wenn eine – sei es auch nur typisierend bezeichnete und nicht notwendig akute – Bedarfslage im Sinne einer mit besonderen Belastungen einhergehenden Lebenssituation besteht, auf deren Beseitigung oder Minderung das Gesetz zielt. Dies ist beim Betreuungsgeld der Fall.

2. Die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG sind jedoch nicht erfüllt. Nach dieser Vorschrift hat der Bund – u. a. im Bereich des Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG – das Gesetzgebungsrecht nur, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich machen.

a) Die Regelungen sind nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich.

aa) Dies wäre dann der Fall, wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinander entwickelt hätten oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnete. Das bloße Ziel, bundeseinheitliche Regelungen in Kraft zu setzen oder eine allgemeine Verbesserung der Lebensverhältnisse zu erreichen, genügt hierfür nicht.

bb) Diesen Anforderungen genügen die Bestimmungen über ein bundeseinheitliches Betreuungsgeld nicht. Insbesondere bilden die in der Begründung des Gesetzentwurfs niedergelegten Erwägungen insoweit keine tragfähige Grundlage.

Zwar gibt es gegenwärtig nur in Bayern, Sachsen und Thüringen ähnliche staatliche Leistungen. Dies führt jedoch nicht zu einer erheblichen Schlechterstellung von Eltern in jenen Ländern, die solche Leistungen nicht gewähren. Ohnehin könnte das Bundesbetreuungsgeld ein bundesweit gleichwertiges Förderungsniveau von Familien mit Kleinkindern schon deshalb nicht herbeiführen, weil keine Anrechnungsvorschrift bezüglich bereits bestehender Landesregelungen existiert, so dass Eltern neben dem Bundesbetreuungsgeld in den drei genannten Ländern weiterhin zusätzlich das Landeserziehungsgeld beziehen können.

Die Erforderlichkeit des Betreuungsgeldes zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ergibt sich auch nicht daraus, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung von Bund und Ländern seit Jahren gefördert wird und es darum einer Alternative zur Inanspruchnahme von Betreuung durch Dritte bedürfte. Das Merkmal der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zielt auf den Ausgleich von Nachteilen für Einwohner einzelner Länder zur Vermeidung daraus resultierender Gefährdungen des bundesstaatlichen Sozialgefüges, nicht aber auf den Ausgleich sonstiger Ungleichheiten.

Aus den Grundrechten ergibt sich – ungeachtet der Frage, ob dies überhaupt Bedeutung hinsichtlich der Anforderungen des Art. 72 Abs. 2 GG entfalten könnte – nichts anderes. Konkrete Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen lassen sich aus dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, die Pflege- und Erziehungsleistung der Eltern zu unterstützen, nicht herleiten. Auch der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebiet weder dem Bundes- noch dem Landesgesetzgeber, ein Betreuungsgeld zu gewähren, um eine vermeintliche Benachteiligung gegenüber jenen Eltern zu vermeiden, die einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen Eltern es nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig, ohne dass dies eine verfassungsrechtliche Kompensationspflicht auslöste.

Dass bis heute zwischen den Ländern erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit öffentlicher und privater Angebote im Bereich der frühkindlichen Betreuung bestehen, vermag die Erforderlichkeit des Betreuungsgeldes zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ebenfalls nicht zu begründen. Denn das Betreuungsgeld ist nicht als Ersatzleistung für den Fall ausgestaltet, dass ein Kleinkind keinen Platz in einer Betreuungseinrichtung erhält. Vielmehr genügt die Nichtinanspruchnahme eines Platzes auch dann, wenn ein solcher vorhanden ist. Vor allem aber besteht ein einklagbarer Leistungsanspruch für den Zugang zu öffentlich geförderten Betreuungseinrichtungen, der nicht unter Kapazitätsvorbehalt gestellt ist. Daher ist das Betreuungsgeld von vornherein nicht auf die Schließung einer Verfügbarkeitslücke gerichtet.

Schließlich vermag auch der gesellschaftspolitische Wunsch, die Wahlfreiheit zwischen Kinderbetreuung innerhalb der Familie oder aber in einer Betreuungseinrichtung zu verbessern, für sich genommen nicht die Erforderlichkeit einer Bundesgesetzgebung im Sinne des Art.[nbsp]72 Abs.[nbsp]2 GG zu begründen. Auf die Frage, ob das Betreuungsgeld überhaupt geeignet ist, dieses Ziel zu fördern, kommt es daher nicht an.

b) Das Betreuungsgeld ist nicht zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit erforderlich.

aa) Der Annahme, die angegriffene Bundesregelung sei zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich, steht bereits entgegen, dass sie zusätzliche vergleichbare Leistungen in einzelnen Ländern bestehen lässt, so dass eine Rechtsvereinheitlichung ohnehin nicht herbeigeführt wird. Die bundesgesetzliche Bereitstellung von Betreuungsgeld ist auch nicht zur Wahrung der Wirtschaftseinheit erforderlich, denn unterschiedliche Landesregelungen oder das Untätigbleiben der Länder haben keine erkennbaren erheblichen Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich gebracht.

bb) Die Erwägungen aus dem Gesetzgebungsverfahren zum Kinderförderungsgesetz sind auf das Betreuungsgeld nicht übertragbar. Während dort auf den Zusammenhang zwischen Kinderbetreuung und Beteiligung von Eltern am Arbeitsleben abgestellt und damit an die Bedeutung der Regelungen als Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsfaktor angeknüpft wurde, fördert das hier zu beurteilende Betreuungsgeld die Erwerbsbeteiligung von Eltern nicht. Insbesondere ist es weder dazu bestimmt noch ist es angesichts seiner Höhe dazu geeignet, eine private, nicht öffentlich geförderte Kinderbetreuung zu finanzieren.

cc) Auch die Erwägungen des Gesetzentwurfs zur Einführung des Elterngeldes, in dem das bundesstaatliche Regelungsinteresse vor allem auf die Arbeitsmarkteffekte elternschaftsbedingter Auszeiten gestützt wurde, sind nicht auf das Betreuungsgeld übertragbar. Das Elterngeld stellt mit einer Höhe von 67 % des vorherigen Einkommens einen erheblichen Faktor für die Frage einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit dar. Dass das Betreuungsgeld mit einer monatlichen Zahlung von 150 € geeignet wäre, einen auch nur annähernd ähnlichen Unterbrechungseffekt zu entfalten, ist nicht erkennbar.

c) Auch die Überlegung, das Betreuungsgeld sei im Verbund mit dem Kinderförderungsgesetz kompetenzrechtlich als Ausdruck eines Gesamtkonzepts zu betrachten, vermag die Erforderlichkeit der angegriffenen Regelungen nach Art.[nbsp]72 Abs. 2 GG nicht zu begründen.

aa) Will der Bundesgesetzgeber verschiedene Arten von Leistungen der öffentlichen Fürsorge begründen, muss grundsätzlich jede Fürsorgeleistung für sich genommen den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG genügen.

Der hier zu entscheidende Fall lässt davon keine Ausnahme zu. Die angegriffenen Regelungen genügen nicht deshalb den Anforderungen des Art. 72 Abs.[nbsp] 2 GG, weil sie in solch untrennbarem Zusammenhang mit anderen bundesrechtlich geregelten Förderinstrumenten stünden, dass sich deren Erforderlichkeit ausnahmsweise auf die angegriffenen Regelungen erstreckte. Die Regelungen des Kinderförderungsgesetzes verlören nichts von ihrer Tragfähigkeit, wenn das Betreuungsgeld entfiele. Auf die Frage, ob die Erwähnung des Betreuungsgeldes bereits im Kinderförderungsgesetz belegt, dass schon dort ein Gesamtkonzept zur Förderung der Betreuung von Kleinkindern angelegt war, kommt es deswegen nicht an. Mit dieser Absichtserklärung des Gesetzgebers wird zwar eine konzeptionelle Verbindung der Regelungen dokumentiert. Maßgeblich ist aber nicht die konzeptionelle Verbindung, sondern die objektive Untrennbarkeit der Regelungen, an der es hier fehlt.

bb) Aus der Prärogative des Bundesgesetzgebers hinsichtlich der Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG ergibt sich kein anderes Ergebnis. Sie bezieht sich insbesondere auf die Einschätzung und Bewertung tatsächlicher Entwicklungen und erstreckt sich auch auf eine Prärogative für Konzept und Ausgestaltung von Gesetzen, was einschließt, eine Verbindung zwischen eigenständigen Instrumenten der Fürsorge herzustellen. Dies bedeutet jedoch keine vollständige Freistellung von verfassungsrechtlicher Kontrolle, ob eine Regelung im Rahmen eines regulatorischen Gesamtkonzepts des Bundesgesetzgebers erforderlich ist. Dem Bundesgesetzgeber hier eine nicht justitiable Verknüpfungskompetenz zu überlassen, verbietet sich nicht zuletzt angesichts der Entstehungsgeschichte des Art. 72 Abs. 2 GG. Könnte er kraft politisch gewollter Verklammerung eine Kompetenz begründen, hätte er die tatbestandlichen Voraussetzungen selbst in der Hand. Dies wollte der verfassungsändernde Gesetzgeber im Jahr 1994 durch die Reform des Art. 72 Abs. 2 GG ausschließen.

3. Die vom Antragsteller aufgeworfene Frage, ob die angegriffenen Vorschriften mit den Grundrechten vereinbar sind, bedarf keiner Antwort, weil die Bestimmungen wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz nichtig sind.

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21.07.2015
hallelife.de - Redaktion
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Versuchter Raub

Ein Radfahrer war gestern gegen 22:45 Uhr am Kanal in Halle- Neustadt in Richtung Passendorfer Wiesen unterwegs als er auf Höhe der dortigen Feuerstelle von drei unbekannten, männlichen Personen angesprochen wurde. Von einem Täter erhielt der 30-Jährige einen Schlag, so dass er zu Fall kam.[nbsp]

Versuchter Raub

Unter Drohung mit einem pistolenähnlichen Gegenstand forderten die Männer die Herausgabe von Geldbörse und Handy. Davon unbeirrt, stieg der Hallenser auf sein Fahrrad und fuhr nach Hause. Von dort informierte er die Polizei. Eine anschließende Suche nach den Tätern verlief ohne Erfolg.

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21.07.2015
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Radfahrer gestürzt

Ein Radfahrer ist gestern in den frühen Abendstunden in der Geiststraße gestürzt und dabei leicht verletzt worden.[nbsp]

Radfahrer gestürzt

Der 34-jährige Mann war mit seinem Mountainbike gegen 18:40 Uhr in Richtung Bernburger Straße unterwegs als er aus Unachtsamkeit mit dem Vorderrad in die Straßenbahngleise geriet. Er stürzte und verletzte sich an der Schulter.

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21.07.2015
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Verkehrsunfall auf der Hochstraße

Zu Verkehrsbehinderung kam es heute Morgen nach einem Verkehrsunfall auf der Hochstraße. Gegen 05:18 Uhr bog ein Kleintransporter aus der Prof.- Friedrich- Hofmann- Straße nach links in Richtung Halle- Neustadt ab. Zeugen zufolge fing dabei das Heck des Transporters an zu schlingern. Daraufhin kam der 46-jährige Fahrzeugführer nach links von der Fahrbahn ab, rutschte auf die Leitplanke und kippte schließlich um.

Verkehrsunfall auf der Hochstraße

Sowohl der 46-Jährige Fahrer als auch die weiteren drei Insassen (33, 36 und 45 Jahre) verletzten sich bei dem Unfall leicht und kamen zur ambulanten Behandlung in städtische Krankenhäuser. Der Transporter musste abgeschleppt und auslaufende Betriebsstoffe abgebunden werden. Die Leitplanke ist auf ca. 16 Meter beschädigt worden. Während der Unfallaufnahme und der Bergungsarbeiten wurden die Auf- und Abfahrt zum Franckeplatz komplett gesperrt und der Verkehr an der Unfallstelle einspurig vorbei geführt. Ab 07:20 Uhr konnte der Verkehr wieder ungehindert rollen.

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21.07.2015
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Fahrbahn der Bundesstraße 100 bei Halle wird erneuert

Ab morgen (22.07.) wird die Fahrbahn der Bundesstraße (B) 100 bei Halle erneuert. „Um den Berufs- und vor allem den Schulbusverkehr weitestgehend von den damit verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen zu verschonen, werden die erforderlichen Arbeiten bewusst in den Sommerferien ausgeführt“, sagte Verkehrsminister Thomas Webel vor Beginn der Sanierungsmaßnahme. Das sei erfahrungsgemäß die verkehrsärmste Zeit.

Fahrbahn der Bundesstraße 100 bei Halle wird erneuert

Nach Informationen von Webel werden rund 650.000 Euro investiert, um die Richtungsfahrbahn Halle der vielbefahrenen Straße zwischen dem Großmarkt und dem Gewerbegebiet Peißen, einschließlich der Verteilerfahrbahn sowie der Ein- und Ausfahrtrampen Berliner Straße/Zöberitz zu sanieren. Zusammen sind die Abschnitte, wo gebaut wird, knapp zwei Kilometer lang. Die Arbeiten werden in drei Phasen ausgeführt.

Wenn alles planmäßig läuft, ist pünktlich mit Beginn des neuen Schuljahres (voraussichtlich am 23.08.) alles fertig. Solange wird der Verkehr weitestgehend über eingeengte Fahrstreifen auf der Gegenfahrbahn an der jeweiligen Baustelle vorbeigeführt. Nur während der zweiten Bauphase müssen auf der B 100-Richtungsfahrbahn Halle die Rampen der A 14-Anschlussstelle etwa eine Woche lang für den auf- und abfahrenden Verkehr gesperrt werden. Umleitungen sind ausgeschildert.

Die B 100 sei täglich großen Belastungen ausgesetzt und müsse zugleich höchsten Ansprüchen an die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gerecht werden, bat Webel die Autofahrer abschließend um Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigungen, die im Zuge der notwendigen Unterhaltungsmaßnahme unvermeidbar sind.

Eine Grafik, die die einzelnen Bauphasen verdeutlicht, ist der Pressemitteilung beigefügt.

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21.07.2015
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Ins rechte Licht gerückt: Birnen, Lampen, Leuchten

Einkaufshilfe der Energieberatung der Verbraucherzentrale

Glühbirnen, Energiesparlampen oder LEDs: Kaum jemand ist sich wirklich sicher, welche Lichtquelle nun die richtige ist, für die Leselampe im Wohnzimmer, die Deckenleuchte in der Küche oder die stimmungsvolle Beleuchtung für laue Sommerabende auf Terrasse oder Balkon. Denn die Unterschiede, was Atmosphäre, Helligkeit und Energieverbrauch betrifft, sind enorm. Hier hilft die Kaufhilfe der Energieberatung der Verbraucherzentrale für unterwegs.

Ins rechte Licht gerückt: Birnen, Lampen, Leuchten

“Die meisten Verbraucher denken in Watt, wenn sie eine Lampe kaufen wollen”, berichtet Stephanie Müller, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. “60 Watt für den Schreibtisch, 25 Watt für die Tischlampe, damit sind die meisten vertraut.” Diese Angabe ist für die neuen Energiesparlampen und LEDs jedoch nur bedingt aussagekräftig: Da sie viel weniger Strom benötigen, erreichen sie die gleiche Helligkeit mit einer viel niedrigeren Wattzahl. “Relevant für die Auswahl des passenden Leuchtmittels sind deshalb mittlerweile zwei andere Angaben”, erklärt Stephanie Müller: “Lumen und Kelvin”.

Die Lumen-Zahl ist das Maß für die Helligkeit der Lampe. 700 Lumen entsprechen in etwa der Helligkeit der alten 60-Watt-Glühbirne. Die Kelvin-Angabe hingegen gibt Auskunft über die Lichtfarbe: Lampen mit 2.700 Kelvin leuchten ähnlich wie die herkömmliche Glühbirne warmweiß und sorgen für ein gemütliches Licht zuhause. Tageslichtweiße Lampen mit zirka 6.000 K erzeugen ein sachliches Licht, das eher für den Arbeitsplatz geeignet ist.

“Diese Angaben bedeuten bei allen Lampentypen das gleiche – egal ob Energiesparlampe oder LED”, ergänzt Stephanie Müller. Und fügt hinzu: “Am wichtigsten ist jedoch: Alle neuen Lampen verbrauchen deutlich weniger Strom als die alten Glühbirnen, zumeist weniger als ein Viertel. Gleichzeitig halten sie deutlich länger. Die Anschaffung lohnt sich also doppelt.”

Damit Verbraucher alle Informationen zu den neuen Lampen auch dann zur Hand haben, wenn sie sie tatsächlich benötigen, gibt es bei der Verbraucherzentrale Energieberatung das “Lampenkärtchen”, eine praktischen Kaufhilfe für unterwegs. Das Kärtchen ist ab 16. Juli kostenfrei in allen teilnehmenden Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erhältlich (solange der Vorrat reicht).

Wer unsicher bei der Auswahl des richtigen Leuchtmittels ist, kann natürlich auch nach Voranmeldung in einem persönlichen Gespräch bei einem der Energieberater Hilfestellung erhalten.

Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auch unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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21.07.2015
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Küchenhelfer und Geschirr aus Kunststoff und Silikon

Wie ernst nehmen es Hersteller mit der Kennzeichnung für eine sichere Verwendung?

Bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen offenbart Mängel

Küchenutensilien und Geschirr aus Kunststoff und Silikon sind aus der Küche nicht mehr wegzudenken. Sie werden zum Backen, zum Aufwärmen in der Mikrowelle oder zum Kochen und Braten genutzt.

Küchenhelfer und Geschirr aus Kunststoff und Silikon

Doch nicht jeder Kunststoff verträgt heiße Temperaturen, ohne unerwünschte Stoffe an Lebensmittel abzugeben. Sicher sind sie nur innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs. Wie ernst nehmen es die Hersteller mit der Kennzeichnung für eine sichere Verwendung?

Die Verbraucherzentralen nahmen Silikonbackformen, Mikrowellengeschirr, Pfannenwender und Melamingeschirr unter die Lupe. In 33 Geschäften wurden insgesamt 78 Produkte im Hinblick auf die Materialangabe, Temperatur- und Verwendungshinweise überprüft. Das Ergebnis: Keines der untersuchten Produkte hat die Anforderungen der Verbraucherzentralen an Vollständigkeit, Lesbarkeit, Verständlichkeit und Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung erfüllt. Die gesetzlich geforderten Angaben werden von den Herstellern großzügig zu ihren Gunsten ausgelegt.

Melamin:[nbsp]Geschirr aus Melamin darf nur bis max. 70 Grad Celcius erwärmt werden, da ansonsten schädliche Bestandteile an das Lebensmittel abgegeben werden. Dieser Hinweis sollte deutlich lesbar auf dem Geschirr angebracht sein. Der Marktcheck ergab: Bei dem überprüften Kindergeschirr aus Melamin fehlte bei fast der Hälfte der Produkte der Temperaturhinweis. Bei 50 Prozent der Melaminprodukte war der Hinweis “nicht geeignet für die Mikrowelle” nicht dauerhaft vorhanden.

Pfannenwender:[nbsp]Bei 42 Prozent der untersuchten Pfannenwender gab es keine Temperaturangaben. Der wichtige Hinweis “nicht in der heißen Pfanne liegen lassen” war auf weniger als der Hälfte der betrachteten Produkte zu finden.

Mikrowellengeschirr:[nbsp]Obwohl fast alle Behältnisse aus dem gleichen Material, nämlich Polypropylen bestanden, zeigt der Test eine Spanne bei den Temperaturangaben von 80 bis 140 Grad Celsius. Teilweise trugen Box und Deckel sogar unterschiedliche Angaben. Umso notwendiger ist für eine sichere Verwendung die deutlich lesbare, dauerhafte Anbringung der zulässigen Höchsttemperatur.

Silikon:[nbsp]Backformen aus Silikon trugen immer einen Materialhinweis. Bei 76 Prozent der untersuchten Gegenstände stand diese Information ausschließlich auf der Verpackung. Hier waren laut Anbietern Temperaturen von 200 bis 260 Grad Celsius zugelassen. Materialien und Temperaturhinweise müssen dauerhaft auf den Produkten zu finden sein.

Auffällig waren in allen Produktgruppen viele unterschiedliche Piktogramme, die häufig nicht deutlich lesbar oder erst gar nicht zu verstehen sind. Ergänzende Hinweise dazu sucht man oft vergeblich. Die Verbraucherzentralen fordern daher einheitliche Piktogramme für verschiedene, die Sicherheit betreffende Verwendungen, wie z.B. “nicht mikrowellengeeignet”, “nicht für den Geschirrspüler geeignet” oder “nicht in der heißen Pfanne liegen lassen”.

Auch sollten die sicherheitsrelevanten Angaben nicht allein auf Aufklebern, Anhängern und Verpackungen stehen dürfen, allenfalls ergänzend. Denn erfahrungsgemäß werden sie vor dem ersten Gebrauch entfernt, und stehen dann nicht mehr zur Verfügung. Sie müssen deshalb dauerhaft und gut lesbar auf dem Produkt eingestanzt zu finden sein.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist gefordert, unzureichende, missverständliche oder fehlende Kennzeichnungen konsequent zu ahnden.

Weitere Details zu den Ergebnissen des Marktchecks finden sich in dem ausführlichen Bericht.

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21.07.2015
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Vorhersage für Halle/Saale – 21.07.2015

Am Dienstag zeigt sich nach Bewölkungsauflösung rasch die Sonne. Ab den Mittagsstunden bilden sich jedoch erste Quellwolken, welche zu Schauern und Gewittern führen können. Bei Gewittern besteht wie immer die Gefahr von Starkregen, Hagel und Sturmböen. Wir erreichen Tagesmaxima um 30°C. Abseits von Schauern und Gewittern weht der Wind mäßig aus West/Südwest.

Vorhersage für Halle/Saale – 21.07.2015

In der Nacht zum Mittwoch sind noch einzelne Schauer und Gewitter möglich, welche in der 2. Nachthälfte nachlassen und die Bewölkung auflockert. Die Temperaturen sinken bei schwachem Wind aus Südwest auf Werte um 18°C.

Liebe Grüße, euer Wetterfrosch!

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20.07.2015
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Nachtrag: Toter in der Wohnung

Das Amtsgericht Halle folgte heute dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft und erließ gegen die 43jährige Frau Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge. Sie befindet sich nun in einer JVA.

Nachtrag: Toter in der Wohnung

Toter in Wohnung

Am Sonntagmorgen wurde in einer Wohnung in Halle-Neustadt ein 44Jähriger tot aufgefunden.

Bisherige Ermittlungen ergaben, dass der 44Jährige und seine Frau am Samstag erheblich Alkohol konsumiert haben sollen.

In der weiteren Folge soll es zu Streitigkeiten zwischen dem Paar und gegenseitigen Körperverletzungen gekommen sein. Anschließend hielt man sich wohl in verschiedenen Räumen der Wohnung auf.

Am Sonntagmorgen fand die 43Jährige ihren Ehemann tot im Badezimmer auf.

Eine Obduktion des Toten ergab, dass eine Stichverletzung zu seinem Tod führte.

Die 43Jährige Ehefrau, welche am Sonntagmorgen erheblich unter Alkohol stand, wurde vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Halle stellt Haftantrag gegen die Tatverdächtige. Die Ermittlungen dauern an.

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20.07.2015
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Pass abgelaufen – Ist der Urlaub noch zu retten?

Kennen Sie den Schreckensmoment beim Koffer packen? Ausweis oder Reisepass sind abgelaufen oder unauffindbar. Dass dies in der Regel kein Grund zur Panik ist, wissen die ARAG Experten – und sagen Ihnen, wo Sie auf die Schnelle Ersatz bekommen.

Pass abgelaufen – Ist der Urlaub noch zu retten?

Bundespolizei stellt Reiseausweis aus

Soll die Reise in ein anderes Land der EU gehen, wenden Sie sich an das Flughafenbüro der Bundespolizei. Dort kann man Ihnen kurzfristig einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Als Nachweis Ihrer Identität wird die Bundespolizei entweder ein abgelaufenes Reisedokument – egal, ob Personalausweis, Reisepass oder vorläufiger Reisepass – oder einen Führerschein mit Foto verlangen. Außerdem wird eine Gebühr von 8 Euro für die Ausstellung fällig. Der Reiseausweis gilt dann für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Neben den EU-Mitgliedsstaaten erkennen übrigens auch einige andere Länder wie z.B. Norwegen, die Schweiz oder Monaco den Reiseausweis für die Einreise zu touristischen Zwecken an.

Stellen Sie kurz vor der Reise fest, dass Ihr Personalausweis abgelaufen ist, können Sie den Reiseausweis auch schon von zu Hause aus online auf der[nbsp]Webseite der Bundespolizei[nbsp]bestellen und dann am Flughafen abholen.

[nbsp]

Vorläufiger Reisepass vom Bürgeramt

Führt der geplante Urlaub jedoch in ein Land, das für die Einreise einen Reisepass verlangt, müssen Sie sich einen vorläufigen Reisepass besorgen. Diesen kann Ihnen die nächste kommunale Pass- und Ausweisbehörde – meist das Einwohnermelde- oder Bürgeramt – ausstellen und sofort aushändigen. Wie Sie dorthin kommen, erfahren Sie ebenfalls bei der Bundespolizei. Weil der vorläufige Reisepass voraussetzt, dass eine rechtzeitige Beantragung eines „normalen“ Reisepasses im sogenannten Express-Verfahren nicht mehr möglich war, wird die Passbehörde von Ihnen die Vorlage Ihres Flugtickets oder anderer Reiseunterlagen verlangen. Außerdem benötigen Sie ein aktuelles Foto, das Sie meist direkt bei der Behörde in einem Passbildautomaten machen können, und müssen sich mit dem abgelaufenen Reisepass oder Ihrem Personalausweis ausweisen. Die Verwaltungsgebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26 Euro.

[nbsp]

Die Ausnahme: USA-Reisen

Mit einem vorläufigen Reisepass können Sie grundsätzlich weltweit reisen. Eine Ausnahme gilt laut ARAG Experten aber für Reisen in die USA. Denn anders als der „normale“ rote Reisepass enthält der vorläufige grüne Pass keinen elektronischen Chip, der Foto und Fingerabdrücke speichert. Genau der wird jedoch von den USA verlangt, wenn Sie von der Möglichkeit der visafreien Einreise – dem „Visa Waiver Program“ – Gebrauch machen wollen. Planen Sie einen USA-Urlaub, müssen Sie daher mindestens einen Express-Reisepass haben, der mit dem Speicherchip ausgerüstet ist. Die Ausstellung eines Express-Passes dauert im Idealfall drei bis vier Werktage und kostet 91 Euro.

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20.07.2015
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Himmelsscheibenwoche in der Arche Nebra und im Landesmuseum für Vorgeschichte

Eine Aktivwoche rund um[nbsp]Archäologie und Himmelsscheibe für Kinder und Erwachsene

Viele Tausend Besucher haben in den vergangenen Jahren die[nbsp]Himmelsscheibe von Nebra im Landesmuseum für Vorgeschichte Halle (Saale)[nbsp]gesehen und das Besucherzentrum Arche Nebra am Fundort der[nbsp]Himmelsscheibe besucht. Für die Sommerferien haben sich die beiden[nbsp]Himmelswege-Standorte in Halle und Nebra etwas Neues ausgedacht: die[nbsp]Himmelsscheibenwoche.

Himmelsscheibenwoche in der Arche Nebra und im Landesmuseum für Vorgeschichte

Eine Woche lang, von Dienstag, 28. Juli, bis Sonntag,[nbsp]2. August 2015, bieten die beiden Häuser täglich Aktionen rund um die[nbsp]Himmelsscheibe und Archäologie an. Von der Speerschleuder bis zur[nbsp]Wippdrechselbank, vom Weben bis zum Backen, vom[nbsp]Himmelsscheibenwindlicht bis zur Bronzeverarbeitung – nicht nur für Kinder,[nbsp]sondern auch für Erwachsene sind die wechselnden Angebote geeignet.

„Archäologie entdecken“ heißt die Devise – und zwar aktiv, kreativ und mit[nbsp]viel Spaß!

Kombiticket
Im Aktionszeitraum vom 28. Juli bis 2. August 2015 gilt als besonderes[nbsp]Angebot ein stark vergünstigter Eintrittspreis. Der Eintritt beträgt während der[nbsp]gesamten Himmelsscheibenwoche nur 5,00 € pro Person für jeweils einen[nbsp]Besuch beider Häuser (Kombiticket). Kinder bis 6 Jahre haben wie immer[nbsp]freien Eintritt.[nbsp]

Verlosung
Wer während der Himmelsscheibenwoche sowohl die Arche Nebra als auch[nbsp]das Landesmuseum für Vorgeschichte besucht, nimmt an einer Verlosung teil.[nbsp]Verlost wird ein attraktiver Preis: Wer gewinnt, kann mit bis zu 15 Personen[nbsp]das Historische Dinner „Mittelalter“ erleben – ein Angebot des[nbsp]Landesmuseums für Vorgeschichte. Das museumspädagogische Team des[nbsp]Museums reicht archäologisch und historisch belegte Speisen und informiert[nbsp]über mittelalterliche Tafelsitten und Essgewohnheiten.[nbsp]Informationen gibt es unter Tel. 034461-25520 (Arche Nebra) und unter Tel.[nbsp]0345-5247-361 (Landesmuseum für Vorgeschichte) bzw. auf der Website[nbsp]www.himmelsscheibe-erleben.de.

[nbsp]

[nbsp] Arche Nebra Landesmuseum für Vorgeschichte Landesmuseum für Vorgeschichte
[nbsp] Jeweils 11–16 Uhr Jeweils 10–17 Uhr Täglich 28.7.–2.8.
Di 28.7.

„Schippen, Scherben, Schätze“
Junge Archäologen finden und
beschreiben Keramik, Werkzeuge
und Schmuck der Bronzezeit.

Wie entstand die Himmelsscheibe?
Vorführung und Mitmachaktion
Der Archäotechniker Frank Trommer und
der Archäologe Stephan Holdermann[nbsp]demonstrieren die bronzezeitlichen
Techniken – Gießen, Ausschmieden,
Schleifen, Aufbringen der Applikationen –
in nachvollziehbaren Arbeitsschritten.
Die Besucher haben vor Ort die
Möglichkeit, einige dieser Techniken selbst
auszuprobieren.

10 Uhr und 15 Uhr:

Exklusivführungen unter dem Motto„Die Himmelsscheibe und ihre Zeit“

[nbsp]

10–16 Uhr:

Kinderaktion „Eine
Himmelsscheibe für dich“[nbsp]Wer mag, kann sich unter sachkundiger
Anleitung eine Himmelsscheibe zum
Mitnehmen fertigen.

[nbsp]

10–16 Uhr:

„Erst Besinns dann
Beginns“ – Historische
Wippdrechselbank
Vorführung und Mitmachaktion
Plinius der Ältere bezeichnete Theodorus
(560 v.Chr.) von der Insel Samos als
Vater der Drechselei, doch archäologische
Funde haben gezeigt, dass die Technik viel[nbsp]älter ist.
An der Rekonstruktion einer historischen
Wippdrechselbank sind unsere Besucher
eingeladen, ihr handwerkliches Können zu
erproben.

[nbsp]

Ganztags:

Große und kleine Ratefüchse
können ihr Wissen zur Archäologie
Sachsen-Anhalts bei einem Quiz testen
und im Museum auf Entdeckungstour
gehen.

Mi 29.7.

Schmuckwerkstatt
Ketten, Anhänger oder Ohrringe
nach bronzezeitlichem Vorbild

Do 30.7.

Rockcarvings für zu Hause
Sonnenschiff oder Himmelspferd –
Motive der skandinavischen
Felsbilder werden mit
Frottagetechnik abgerieben.

[nbsp]
Fr 31.7.

Himmelsscheiben-Windlichter
Das Himmelsscheibenmotiv für den[nbsp]Sommerabend im Freien

[nbsp]
Sa 1.8.

Speerschleuder, Bogen oder
Speer[nbsp]Auf der Jagd… nach der besten
Weite!

[nbsp]
So 2.8.

Dinkel, Emmer, Einkorn
Backen über offenem Feuer

[nbsp]
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20.07.2015
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Experten warnen vor Urlaubsandenken, die gegen den Artenschutz verstoßen

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) weisen Urlaubsheimkehrer auf das Artenschutzgesetz hin, um die Einfuhr von geschützten Pflanzen- und Tierarten zu unterbinden. Hierbei handelt es sich zumeist um Mitbringsel aus dem Ausland, die Touristen einführen, ohne sich der Bestimmungen über den Artenschutz bewusst zu sein.[nbsp]

Experten warnen vor Urlaubsandenken, die gegen den Artenschutz verstoßen

Um hohe Strafgelder zu vermeiden, raten ARAG Experten dazu, vor dem Urlaub Erkundigungen über den Schutz verschiedener Pflanzen und Tiere einzuholen.

Streng geschützt

Jedes Jahr beschlagnahmt der Zoll an deutschen Flughäfen Mitbringsel, die unter das in den 70er Jahren beschlossene Washingtoner Artenschutzübereinkommen fallen. Damit will man dem weltweiten Artenschwund, der auch durch Massentourismus und Fernreisetrend stetig zugenommen hat, Einhalt gebieten. Weltweit stehen ungefähr 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten auf der Liste des Artenschutzes, und sind damit “streng” oder “besonders” geschützt.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Während die “bewussten” Straftäter, also Händler, die zum Beispiel Elfenbein nach Europa importieren, nur einen kleinen Teil der Straftäter ausmachen, sind es oft unwissende Touristen, die die hohen Geldstrafen für die Einfuhr von geschützten Arten bezahlen müssen. Denn obwohl man etwa ein Tierskelett in Afrika öffentlich auf einem Markt erstanden hat, kann es dennoch sein, dass dieses unter das Artenschutzgesetz fällt und demnach in Deutschland eine hohe Geldbuße fällig wird. Dass der Tourist das illegale Mitbringsel am Zoll abgeben muss, versteht sich von selbst. Auch Gegenstände, die augenscheinlich nichts mit dem Aussterben oder der Quälerei von Tieren zu tun haben, können dem Reisenden zum Verhängnis werden: Für die Gewinnung von Kleidungsstücken aus Shahtoosh-Wolle beispielsweise, müssen Antilopen nicht geschoren, sondern geschlachtet werden.

Fauna und Flora

Während vielen Deutschen bekannt ist, dass etwa das heimische “Edelweiß” unter Naturschutz steht, sieht das im Ausland schon ganz anders aus. Manche Sachen dürfen eingeführt werden, wenn man deren legalen Erwerb beweisen kann. Um Bußgeldern und einer möglichen Anzeige zu entgehen, sollten sich Urlauber immer zuerst erkundigen, ob das Mitbringsel ihrer Wahl nicht gegen den Artenschutz verstößt. Hierzu liefern der Internetauftritt des deutschen Zolls (www.zoll.de) und des BfN (http://bfn.de/0305_cites.html[nbsp]) Informationen. Unter[nbsp]www.wisia.definden Sie eine Auflistung des BfN aller Tier- und Pflanzenarten, die unter die Artenschutzbestimmung fallen.

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20.07.2015
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Weiterer Anstieg der Lebenserwartung

Nach der allgemeinen Sterbetafel 2010/12 für Sachsen-Anhalt beträgt die Lebenserwartung für einen neugeborenen Jungen 75 Jahre und 10 Monate. Die Lebenserwartung eines neugeborenen Mädchens ist 6 Jahre und 5 Monate höher und beträgt 82 Jahre und 2 Monate

Weiterer Anstieg der Lebenserwartung

Wie das Statistische Landesamt in Halle mitteilte, hat sich die Lebenserwartung in Sachsen-Anhalt seit 1992 um 6 Jahre und 5 Monate für männliche Neugeborene und um 5 Jahre und 5 Monate für weibliche Neugeborene[nbsp] erhöht.

Nach den aktuellen Berechnungen kann ein 60jähriger Mann noch mit einer ferneren Lebenserwartung von durchschnittlich 20 Jahren und 3 Monaten rechnen, das sind 4[nbsp]Jahre und ein Monat mehr als 1992, als die erste (abgekürzte) Sterbetafel für Sachsen-Anhalt berechnet wurde. Für eine gleichaltrige Frau ergeben sich statistisch noch weitere 24 Lebensjahre und 6 Monate, das sind 4 Jahre mehr als 1992.

[nbsp]

Diesen Ergebnissen liegen die aktuellen und auf Basis des Zensus 2011 berechneten Sterblichkeitsverhältnisse zugrunde.

Sachsen-Anhalt verkürzte den Abstand zum Bundesdurchschnitt für männliche Neugeborene auf ein Jahr und 11 Monate und auf 7 Monate für gleichaltrige Mädchen. Für Deutschland beträgt die Lebenserwartung 77 Jahre und 9 Monate für neugeborene Jungen bzw. 82 Jahre und 10 Monate für neugeborene Mädchen.

Auf der Ebene der einzelnen Bundesländer haben die Männer in Baden-Württemberg mit 79 Jahren und die dort lebenden Frauen mit 83 Jahren und 8[nbsp]Monaten die höchste Lebenserwartung bei der Geburt. Die niedrigsten Werte wurden mit 75 Jahren und 10[nbsp]Monaten für Männer in Sachsen-Anhalt und 81[nbsp]Jahren und 11 Monaten für Frauen im Saarland berechnet.

Weitere Informationen sind im Statistischen Bericht „Allgemeine Sterbetafel 2010/2012“

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20.07.2015
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Erst Fußball, dann Badespaß: 35 Kinder kicken im Nordbad um Pokal

Erst kicken, dann baden – Darauf freuen sich schon jetzt 35 Kinder und Jugendliche. Denn im Rahmen des Projekts „Mitteldeutsche Fußballwoche für Toleranz“ veranstaltet die Bäder Halle GmbH am Dienstag, den 21. Juli 2015, ein Kleinfeldfußball-Turnier im Nordbad. Auch die Stadtwerke Halle unterstützen die „Mitteldeutsche Fußballwoche für Toleranz“ und präsentieren sich auf dem Marktplatz.

Erst Fußball, dann Badespaß: 35 Kinder kicken im Nordbad um Pokal

Organisiert von Ex-HFC-Profi Nico Kanitz sollen in der kommenden Woche neben dem klassischen Profifußball auch die Sprösslinge aus drei Kinderheimen die Möglichkeit zum Kicken haben – so die Idee. Ab[nbsp] 10 Uhr werden die 8 bis 14-Jährigen aus dem DRK-Kinderheim „Regenbogenland“, dem Kinderheim „Clara-Zetkin“ e. V. und dem PARITÄT-Kinderheim „Erziehungshilfeverbund Halle, Sozialwerk Kinder- und Jugendhilfe“ in 5 bis 6 Mannschaften und 9 Spielen um einen Pokal kämpfen. Die Schiedsrichter stellen das Portal „Wir lernen schwimmen“ von Mario Kerzel und der Reideburger SV. Die Bäder Halle GmbH sponsert den Fußball-Pokal und – darauf freuen sich die Kinder ganz besonders – freien Badespaß im Nordbad an diesem Tag![nbsp]

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20.07.2015
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Passendes Ticket gewählt? HAVAG startet Online-Tarifrechner und berät Kunden

Einfach und schnell HAVAG-Tarife vergleichen, das passende Ticket finden und sparen – das ist das Ziel der neuen Infokampagne, welche die Hallesche Verkehrs-AG, ein Unternehmen der Stadtwerke Halle, Mitte Juli für ihre Kunden startete.[nbsp]

Passendes Ticket gewählt? HAVAG startet Online-Tarifrechner und berät Kunden

Sie soll die Fahrgäste beraten und dazu anregen, ihre Fahrkartenwahl entsprechend ihrer Fahrhäufigkeit zu überprüfen. Herzstück der Kampagne ist ein speziell entwickelter Online-Tarifvergleichsrechner, erreichbar unter[nbsp]www.havag-tarifvergleich.com. Mit ihm können Kunden kinderleicht prüfen, ob sie für ihre Fahrten mit Bus und Straßenbahn das passende Ticket gewählt haben. Weitere Informationen gibt es im Internet unter[nbsp]www.havag.com[nbsp]und in den HAVAG SERVICE CENTERN.

Ob regelmäßig oder nur gelegentlich, ob zur Schule, zur Arbeit, zum Einkaufsbummel, zur Disco, zur Oma oder zur Freundin – die HAVAG bringt etwa 52 Mio. Fahrgäste jährlich sicher an ihr ganz persönliches Ziel. Dahinter steht Tag für Tag der Einsatz engagierter Mitarbeiter und zuverlässiger Technik. Doch ist jeder Fahrgast auch immer mit dem optimalsten Ticket unterwegs? Im Rahmen der bevorstehenden Tarifanpassung ab 1. August 2015 startete die HAVAG eine Infokampagne.

„Mobilität ist ein unverzichtbarer Bestandteil des täglichen Lebens. Und dass unsere Kunden immer gut beraten sind, ist uns wichtig. Mit dem Online-Tarifrechner wollen wir insbesondere unseren Stammkunden die Möglichkeit anbieten, ihre Ticketwahl zu überprüfen. Denn Tarife sind wie Schuhe – Sie müssen richtig passen. So ist es beispielsweise oftmals günstiger, ein Abonnement abzuschließen, als sich jeden Monat eine Monatskarte zu kaufen“, weiß Vinzenz Schwarz, Vorstand der Halleschen Verkehrs-AG.

Aktuell wirbt das Unternehmen der Stadtwerke Halle auf Flyern, Plakaten, City Cards, Swing Cards in den Straßenbahnen und Anzeigen, ebenso wie auf der Website und im Online-Newsletter. Und wann vergleichen Sie Ihren Tarif?[nbsp]

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20.07.2015
hallelife.de - Redaktion