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2007

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Hinweise zum richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester beginnt wie jedes Jahr in Deutschland am 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Die Auswahl an Feuerwerkskörpern ist groß und deren Erwerb sowie Verwendung an gesetzliche Bestimmungen gebunden, welche im Sprengstoffgesetz sowie der 1.Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt sind.

Hinweise zum richtigen Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Die Polizei möchte auch in diesem Jahr einige Tipps geben, damit dem ungetrübten Spaß mit dem Silvesterfeuerwerk nichts im Wege steht.

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Einige Vorfälle aus der Silvesternacht 2015/2016

In Eisleben, Bucherstraße verklemmte sich eine gezündete Silvesterrakete zwischen den Dachziegeln eines leestehenden Hauses. Hierdurch geriet der Dachstuhl in Brand. Knapp 30 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Eisleben und Helfta waren im Einsatz.

In Eisleben, Lindenallee wurde am Donnerstag gegen 17.30 Uhr mittels Pyrotechnik ein Briefkasten zerstört. Auch in Helbra, Ottostraße wurde Silvester ein Briefkasten durch Feuerwerkskörper zerstört.

Am Neujahrsmorgen gegen 07.00 Uhr kam es zu einem Brand auf einem Balkon im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in Weißenfels, Beuditzstraße. Die Freiwillige Feuerwehr war mit 18 Einsatzkräften vor Ort und löschte den Brand. Kleinmöbel und der Fußbodenbelag brannten, möglicherweise wurde das Feuer durch Pyrotechnik ausgelöst. Personen kamen nicht zu Schaden.

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Zunächst sollte man wissen, dass pyrotechnische Erzeugnisse, wozu auch Feuerwerkskörper gehören, entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Klassen bzw. Kategorien eingeteilt werden. Die Gefährdungsklasse muss auf den Gegenständen vermerkt sein. Bei dem Silvesterfeuerwerk handelt es sich um die Klassen I und II bzw. Kategorien 1 und 2.

Unter die erste Klasse bzw. Kategorie fallen u.a. Wunderkerzen, Knallerbsen und sogenanntes Jugendfeuerwerk. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 12.Lebensjahr vollendet haben.

Zur zweiten Klasse bzw. Kategorie gehören u.a. die handelsüblichen Silvestersortimente wie Raketen, Batterien, Böller, Römische und Bengalische Lichter, Vulkane und Fontänen. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 18.Lebensjahr vollendet haben.

Abbrennen darf man nur in Deutschland zugelassen pyrotechnische Erzeugnisse, welche eine Kennzeichnung haben. Diese Erzeugnisse müssen ein CE-Zeichen und ein Zulassungszeichen (Registriernummer) haben. Außerdem müssen auf pyrotechnischen Gegenständen die Artikelbezeichnung, Angaben zum Hersteller oder Einführer vorhanden sein und zu ihnen Gebrauchsanweisungen vorliegen.

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Die benannten pyrotechnischen Erzeugnisse dürfen nur vom 31.12. (00:00 Uhr) bis 01.01. (24:00 Uhr) abgebrannt werden, es sei denn das eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

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Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:

  • Striktes Einhalten der Gebrauchsanweisungen;

  • Feuerwerkskörper der Klasse II bzw. Kategorie 2[nbsp] sind nur im Freien zu verwenden;

  • Bäume, Oberleitungen, Tankstellen oder leicht entzündliche Gegenstände dürfen sich nicht in der Nähe von Abbrennorten befinden;

  • Angegebene Sicherheitsabstände beachten und Raketen mit Führungsstab keinesfalls in den Boden stecken;

  • Menschen, Fahrzeuge, Mülltonnen, Briefkästen oder Balkone sind keine Zielobjekte;

  • Unbedingt Kinder beaufsichtigen und vor Gefahren schützen;

  • Blindgänger nicht noch einmal entzünden und mit Wasser unschädlich machen;

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Die Polizei wünscht allen einen guten sowie unfallfreien Start in das Jahr 2017!

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28.12.2016
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Von Geistern, die auszogen, das Feiern zu lehren

Das Objekt 5 lud traditionell zum Weihnachtssingen in das „Schloss Steintor“. Was wäre das Weihnachtsfest ohne einen Baum, ein Stück Stolle und das Weihnachtssingen? In Halle gelten diese Dinge genauso unzertrennlich, wie die Stadt mit ihrem Händel, dem Salz und dem Objekt 5.

Von Geistern, die auszogen, das Feiern zu lehren

Es ist seit vielen Jahren Tradition, dass sich am 23., 25. und 26. Dezember im ältesten Varieté-Theater Deutschlands Stars aus fünf Jahrzehnten Musikgeschichte, auf Geheiß des Traditionsclubs aus der Seebener Straße, das Mikrofon in die Hand geben. Dem Ruf nach weihnachtlicher Rock- und Popmusik folgten unzählige Hallenser und eigens hierfür Angereiste. Längst steht der Besuch der Verwandtschaft nur noch im Schatten dieses Ereignisses. Auch in diesem Jahr war das Line-up wieder von Abwechslungsreichtum, Emotionen und harten Gitarrenriffs geprägt.

Nach einem Prolog, in welchem den dahingeschiedenen Manfred Krug und Rogers Nelson (Prince) gedacht wurde, begann der musikalische Schlagabtausch. So trällerte Whitney Houston ihren Hit „How will I know“ für die Massen, die “Mamas [&] Papas” versetzten die Zuschauer in Woodstock-Feeling, bis sich kurz darauf Oasis für einen Moment wiedervereinten. Begleitet wurde das hochkarätige Aufgebot von Mephisto Peter Brock, der abermals Qualitäten eines Standup-Comedian aufwies.

Auch für die deutschsprachigen Anhänger waren Hits vergangener Tage dabei: Toni Krahl setzte die Zuschauer ans Fenster, von wo sie aufsprangen und die erste Zugabe des Abends verlangten. Klaus Lage erzählte sein Märchen aus 1001 Nacht, bevor später Nina Hagen ihren Farbfilm vermisste. Dem begeisterten Publikum wurde kaum eine Pause gegönnt, nachdem Pink Floyd die Bildungsproblematik thematisierten, Guns [&] Roses das Paradies herbeiröhrten oder Elvis Presley seine Auferstehung feierte. Um den Abend instrumental zu perfektionieren, entsandten lokale Bands ihre besten Musiken. Ob die Klabusterbären, Nervous Breakdown, Horch, Kilminister oder die Jailbreakers: die Trommelfelle der „Saalgeister“ bebten noch Stunden nach dem Konzert, das mit dem heißen Hexentanz von DJ Falk ein weiteren Höhepunkt erlebte.

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Mehr Bilder vom Weihnachstsingen findet man [gt][gt] HIER

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28.12.2016
hallelife.de - Redaktion
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Positive Zwischenbilanz bei den Gedenkstättenfahrten nach Polen

Knapp ein Jahr nach Start für ein Schülerfahrten-Projekt zu KZ-Gedenkstätten in Polen hat der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung, Maik Reichel, eine positive Zwischenbilanz gezogen. 14 Schülergruppen aus Sachsen-Anhalt sind 2016 in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager gereist.

Positive Zwischenbilanz bei den Gedenkstättenfahrten nach Polen

„Damit haben wir einen Anfang gemacht, um die schulische Erinnerungsarbeit auch auf die ehemaligen deutschen Vernichtungslager im heutigen Polen auszudehnen“, sagte der Direktor der Landeszentrale. Ziel der Fahrten sei es, dass sich Schülerinnen und Schüler an authentischen Orten mit dem Nationalsozialismus und dem Holocaust auseinandersetzen könnten.

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Insgesamt sind im zurückliegenden Jahr 14 Gruppen aus 13 Schulen zwischen Salzwedel und Zörbig mit zusammen rund 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach Polen in die dortigen Gedenkstätten gefahren. Die meisten Reisen führten nach Auschwitz (elf), zwei der Fahrten hatten Majdanek als Ziel und eine ging nach Treblinka. Insgesamt sind die Gedenkstättenfahrten mit rund 82.000 Euro von der Bethe-Stiftung und der Landeszentrale gefördert worden.

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„Wir haben ein großes Interesse daran, dass diese Gedenkstättenfahrten auch im kommenden Jahr fortgesetzt und intensiviert werden“, so Reichel. Die ersten sechs Anmeldungen für 2017 liegen bereits vor. Weitere vier Schulen haben zudem Interesse signalisiert und wollen demnächst einen Antrag stellen. Bei einem Workshop im November waren Lehrkräfte aus 34 Schulen über das Angebot informiert worden. Durch die Teilnahme der Auschwitz-Überlebenden Anastasia Gulei (Ukraine) erhielt die Vorbereitung für 2017 zudem eine sehr bewegende Einstimmung.

Schulen in Sachsen-Anhalt, welche ein Interesse an einer Förderung einer solchen Fahrt haben, können sich bei der Landeszentrale für politische Bildung, Leiterstr. 2, 39104[nbsp]Magdeburg, Tel.: 0391/567-6450, E-Mail: maik.reichel@lpb.mb.sachsen-anhalt.de anmelden.[nbsp]

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Hintergrund:

Zur Förderung der Gedenkstättenfahrten war am 7. Januar 2016 eine auf zwei Jahre angelegte Kooperationsvereinbarung mit der Bethe-Stiftung aus Köln unterzeichnet worden. Die Vereinbarung sieht vor, dass jährlich 25[nbsp]Gedenkstättenfahrten mit jeweils bis zu 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gefördert[nbsp]werden. Die Bethe-Stiftung unterstützt Fahrten in die Gedenkstätten[nbsp]Auschwitz, Majdanek, Treblinka, Belzec, Sobibor und Chelmno. Das[nbsp]Land Sachsen-Anhalt[nbsp]hat sich verpflichtet, über die[nbsp]Landeszentrale für politische Bildung die Schulen zu beraten und bei der[nbsp]Konzeptentwicklung zu unterstützen.

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28.12.2016
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Zuschlag für Expresslinie Halle – Jena an DB Regio erteilt

Ab Dezember 2018 bieten Züge von DB Regio eine direkte schnelle Verbindung zwischen Halle (Saale) und Jena mit Zwischenhalten in Merseburg, Weißenfels und Naumburg (Saale) Hbf.

Zuschlag für Expresslinie Halle – Jena an DB Regio erteilt

Im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Linie RE 18 Halle (Saale) – Jena-Göschwitz haben die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt und der Freistaat Thüringen den Auftrag an die DB Regio AG erteilt. Da in der gesetzlichen Frist kein Einspruch anderer Bieter erfolgte, ist die Entscheidung rechtskräftig. [nbsp][nbsp][nbsp]

Der Verkehrsvertrag zwischen dem Eisenbahnverkehrsunternehmen und den beiden Auftraggebern hat eine Laufzeit von Dezember 2018 bis Dezember 2023 und umfasst einen jährlichen Leistungsumfang von etwa 455.000 Zugkilometer.

Durch die neue Verbindung wird das im Dezember 2015 eingeführte neue Linienkonzept des Netzes Saale-Thüringen-Südharz im Süden Sachsen-Anhalts und im Saaletal komplettiert. Der RE 18 verkehrt dann täglich im Zweistundentakt zwischen den beiden Saalestädten. Gute Anschlussmöglichkeiten wird es künftig in Halle (Saale) von und nach Berlin und Magdeburg geben. In Jena wird der RE von und nach Lichtenfels – Nürnberg erreicht. In Naumburg (Saale) Hbf sollen direkte Anschlüsse von und nach Apolda – Weimar sowie zur Unstrutbahn angeboten werden. Die Vergabe dieser Linie gewährleistet auch ab Dezember 2018 stündliche RE-Verbindungen auf den Achsen Halle – Naumburg und Naumburg – Jena, wobei sich das konkrete Fahrplankonzept noch in der Abstimmung befindet. [nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]

Zum Einsatz sollen auf der Strecke aufwendig modernisierte und klimatisierte 3-Wagen-Doppelstockzüge kommen, die mit Kundenbetreuern besetzt sind. Die Ausstattung der Fahrzeuge bietet neben Steckdosen an den Plätzen und bequemen Sitzen in 1. und 2. Klasse außerdem Platz für bis zu 30 Fahrräder. Des Weiteren enthalten die Züge Fahrgastinformationsmonitore und Mobilfunkverstärker für einen verbesserten Mobilfunkempfang und werden für die Fahrgäste mit einem kostenlosen WLAN-System ausgerüstet. [nbsp][nbsp][nbsp]

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28.12.2016
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Tatverdächtiger zur Verkehrsunfallflucht

Nach Auswertung der umfangreichen Zeugenhinweise konnte ein Tatverdächtiger zur Verkehrsunfallflucht vom 25.12.2016 auf der B80 ermittelt werden.

Tatverdächtiger zur Verkehrsunfallflucht

Beim Tatverdächtigen handelt es sich um einen Rentner aus Bayern. Er wurde vernommen und ist umfassend geständig. Er wird sich wegen Straßenverkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht zu verantworten haben.

Im Ergebnis der „Geisterfahrt“ bleiben daneben ein hoher Sachschaden, glücklicherweise keine Personenschäden zu verzeichnen.

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28.12.2016
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Brand eines Wohnhauses in Bad Dürrenberg

In den frühen Morgenstunden des 28.12.2016 kam es im Bereich Bad Dürrenberg, Marktweg zum Brand. Aus bisher ungeklärter Ursache brach das Feuer im Keller eines Wohnhauses aus.

Brand eines Wohnhauses in Bad Dürrenberg

Die Kameraden der Feuerwehr Bad Dürrenberg konnten die 14 anwesenden Bewohner schnell evakuieren. Sie wurden in einer kommunalen Einrichtung der Stadt untergebracht. Das Feuer war gegen 06.30 Uhr gelöscht. Durch den Rauch wurden ein Feuerwehrmann sowie ein Anwohner verletzt. Auf Grund der Beschädigung der Versorgungsleitungen können die Wohnungen derzeit nicht wider bezogen werden. Die Ursache muss ermittelt werden.

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28.12.2016
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Bibi Blocksberg – Das Musical: „HEXEN HEXEN ÜBERALL!“

Alle Bibi-Blocksberg-Fans aufgepasst! Das Hexen-Musical geht in die 2. Runde! Zusatzshows um 11 Uhr in Dresden (14.02.), Leipzig (15.01.) und Halle (18.02.) bestätigt!

Bibi Blocksberg - Das Musical: „HEXEN HEXEN ÜBERALL!“

Bibi Blocksberg – Das Musical: „HEXEN HEXEN ÜBERALL!“

14. Januar 2017, 11 [&] 15 Uhr, Dresden/Schlachthof

15. Januar 2017, 11 [&] 15 Uhr, Leipzig / ACHTUNG! Von der Arena ins Haus Leipzig verlegt!

18. Februar 2017, 11 [&] 15 Uhr, Halle/Steintor

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Pünktlich zu ihrem 35-jährigen Jubiläum ging Bibi Blocksberg ab Mai 2015 mit dem neuen Musicalspaß von Cocomico für drei Jahre auf Tournee durch ganz Deutschland und Österreich. Es ist die Fortsetzung des Erfolges der bisherigen drei Bibi-Blocksberg-Musicals von Cocomico mit über 800 Auftritten und 888.888 Zuschauern in zwölf Jahren! HEXEN HEXEN ÜBERALL, auch in Eurer Stadt.

Das Rock- und Pop-Musical ist zum Mitmachen gedacht! Kleine und große Hexen mit Kostümen sind willkommen, die Zuschauer nehmen teil am Geschehen auf der Bühne: An der Vorbereitung des Welthexentages, der ausgerechnet in Neustadt stattfinden soll. Die Junghexen Bibi und Schubia proben den Aufstand gegen die Althexen und wollen alles ganz anders machen, jung, peppig und lustig. Da kann das Publikum kräftig mitsingen und –tanzen. Das Musical wird zur Convention, zum Zusammentreffen und Zusammenfeiern von Hexen und ihren Freunden auf und vor der Bühne.

Tickets unter www.kaenguruh.de!

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28.12.2016
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Familienvorstellung: BRUDER LUSTIG

BRUDER LUSTIG, ein Kindertheaterstück ab 5 Jahre -[nbsp] nach einem Märchen der Gebrüder Grimm

Eine Produktion der Schaustelle Halle – Familienvorstellungen Mittwoch, 28. Dezember 2016 um 15.00 Uhr

Familienvorstellung: BRUDER LUSTIG

Bruder Lustig, ein Kindertheaterstück nach einem Märchen der Gebrüder Grimm

Ein großer Krieg ist vorbei und Bruder Lustig, ein frisch entlassener Soldat, erhält einzig 4 Kreuzer und ein Brot als Lohn. Doch er fürchtet die Zukunft nicht und teilt großherzig seine Habe mit einem Bettler am Wegesrand. Was er nicht weiß: der Fremde ist der heilige Petrus, der ihn prüfen will. Nun wandern sie gemeinsam weiter und erleben haarsträubende Abenteuer.

Petrus betätigt sich als Wunderheiler, lehnt aber jede Belohnung ab, worüber der Bruder Lustig empört ist. Sie können sich nicht einigen und so trennen sich ihre Wege wieder. Was Petrus kann, das kann ich auch, denkt sich Bruder Lustig und versucht sich an einer Wiedererweckung, die schrecklich schief geht. Zum Glück rettet Petrus ihn und schenkt ihm sogar einen Zauberranzen, damit er keine Not leiden muss. Mit Hilfe dieses Ranzens vertreibt Bruder Lustig sogar Teufel, weshalb sie ihn am Ende seines Lebens auch nicht in die Hölle einlassen wollen. Da muss er wohl Petrus überlisten und sich den Weg in den Himmel ergaunern.

Die Schauspieler Mario Pinkowski und Simon van Parys spielen das Märchen der Gebrüder Grimm vom furchtlosen Bruder Lustig und freuen sich auch über Kinder aus dem Publikum, die Lust haben, die eine oder andere Rolle zu übernehmen.

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BRUDER LUSTIG,

ein Kindertheaterstück ab 5 Jahre -[nbsp] nach einem Märchen der Gebrüder Grimm

Eine Produktion der Schaustelle Halle -Spielort: Tanzstudio Bella SoSo Universitätsring 6 / 6a[nbsp] 06108 Halle (Eingang um die Ecke am Kaulenberg)

Kartenpreis: 8 € Erwachsene, 5 € Kinder und ermäßigt*

* ermäßigt: Schüler, Studenten, Inhaber des Halle-Passes

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BRUDER LUSTIG könnt Ihr auch buchen und wir kommen zu Euch.

Kontakt und Kartenbestellung

Telefon 0345 94 911 92 und 0176 61 21 0334[nbsp]

Email info@schaustelle-halle.de

Website www.schaustelle-halle.de

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28.12.2016
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Fantifantastisches Wesen im Raubtierhaus gesichtet!

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt und Zoologischer Garten Halle lädt zum Kinderkunsttag in den Bergzoo in Halle ein.

Am Samstag, den 7. Januar 2017 laden die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt und der Bergzoo in Halle zu einem besonderen Kinderkunsttag ab 11 Uhr in das Raubtierhaus ein.

Fantifantastisches Wesen im Raubtierhaus gesichtet!

Ist es ein Löwe? Ist es ein Drache? Ist es ein Tausendfüßler? Ist es ein Einhorn? Nein, sondern ein fantifantastisches Wesen! Was auch immer sich Kinder vorstellen – die Künstler Gunther Schuhmann und Robert Voss bauen es mit den Kindern. Dazu braucht es lediglich ein paar Pinsel, etwas Farbe, eine Klebepistole und eine Priese Fantasie. Schnell entstehen so Flossen, Füße, Flügel, Augen und Ärmchen. Gemeinsam wird das fantifantastische Wesen zum Leben erweckt. Die Künstler Robert Voss und Gunther Schumann sind erfahrene Monsterexperten. Für alle TeilnehmerInnen sind künstlerische Vorkenntnisse nicht erforderlich, Experimentierfreude aber schon. Die großen Katzen im Raubtierhaus werden staunen. Roaaaaarrrrrrr!

Der Kinderkunstnachmittag findet im Rahmen der Ausstellung FANTITASTISCH #2 – KUNST UND DESIGN NICHT NUR FÜR KINDER statt: In geheimnisvolle Welten eintauchen, auf Zeitreise gehen, ein spezielles Laufrad fahren, Rucksäcke tanzen lassen, Farben Töne entlocken, wippen, in Büchern blättern, sie befühlen, lesen, Film schauen… Das und vieles mehr können Groß und Klein bis 15. Januar 2017 in der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt erleben!

Fantifantastisches Wesen im Raubtierhaus gesichtet!

7. Januar 2017 2016 um 11 – 15 Uhr
im Raubtierhaus im[nbsp] Bergzoo Halle
Treffpunkt um 11 Uhr vor dem Haupteingang des Bergzoos
Reilstraße 57
06114 Halle (Saale)

Eintritt für Kinder 5 € (Materialkostenbeitrag) | Bitte beklecksbare Arbeitskleidung mitbringen.

Um eine Anmeldung wird wegen der begrenzten Plätze unter oeffentlichkeitsarbeit@kunststiftung-sachsen-anhalt.de oder Tel.: 0345 / 29 89 72 97 gebeten.

FANTITASTISCH #2
19. November 2016 – 15. Januar 2017
Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
Neuwerk 11, 06108 Halle/Saale
Öffnungszeiten: Mittwoch –Sonntag und an Feiertagen von 14–18 Uhr
Auch geöffnet am 25. und 26. Dezember 2016 sowie am 1. + 6. Januar 2017!
Eintritt 3€ | ermäßigt 1 €

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28.12.2016
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Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht

Büro der Landesbeauftragten vergibt Gesprächstermine – Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht
in Halle (Saale)

Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht

Die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt setzt die individuellen und wohnortnahen Beratungen für Bürgerinnen und Bürger fort. Nächster Sprechtag ist:

wann: am Donnerstag, 5. Januar 2017, von 11 bis 17 Uhr

wo: im Zeit-Geschichte(n) e. V. – Verein für erlebte Geschichte

Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale („Kulturinsel“)[nbsp]

Tram-Haltestelle „neues theater“, Eingang über Schulstraße

Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt, ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich. Die Gesprächstermine werden von der Behörde der Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen vergeben:
unter Telefon 0391 / 567 – 50 51 oder per Fax 0391 / 567 – 50 60.

Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

  • zu Unrecht Inhaftierte,

  • Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,

  • Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,

  • Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,

  • Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,

  • Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten,

  • Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS.

Weiterhin erfolgt eine Beratung zu

  • Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung)

  • monatlichen Zuwendung („Opferrente“)

  • Kinderheimen

  • Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung.

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Seit mehreren Jahren ist ein anhaltendes Interesse Betroffener an dem Gesprächsangebot zu verzeichnen, weshalb erneut mit einer regen Nachfrage nach den Gesprächsterminen gerechnet wird.

Das Beratungsangebot wird im Jahr 2017 fortgesetzt. Der nächste Termin soll der 2. Februar 2017 sein.

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Hintergrundinformationen:

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen:

Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden. Ab 180 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Diese „Opferrente“ kann seit 1. Januar 2015 bis zu 300 Euro monatlich betragen. Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde, und dies Nachteile in der Rentenversicherung zu Folge hat.

Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei Verwaltungsunrecht, z. B. mit gesundheitlichen Folgeschäden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen der Rehabilitierung eine monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 214 Euro erfolgen, für Rentner von 153 Euro.

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28.12.2016
hallelife.de - Redaktion