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2007

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Einsätze von Polizei und Feuerwehr – So reagiert man richtig!

Der Tag des europäischen Notrufs 112 ist am 11. Februar 2017. Grund genug, einmal darüber nachzudenken, wie man sich verhalten soll, wenn plötzlich Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn über die Straße donnern![nbsp]

Einsätze von Polizei und Feuerwehr - So reagiert man richtig!

Denn immer wieder wissen Autofahrer nicht wohin oder bleiben in einer Art Schockstarre mitten auf der Fahrbahn stehen. Andere geraten sogar in Panik. Das oberste Gebot lautet: Ruhe bewahren und sich orientieren, woher die Signale kommen, in welche Richtung sie sich bewegen und wie viele Fahrzeuge im Einsatz sind. Weitere Verhaltensregeln nennen ARAG Experten.

Blinker setzen und Ausweichrichtung anzeigen

Wer den Blinker setzt, um die Ausweichrichtung anzuzeigen, gibt anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit, es ihm gleichzutun bzw. ihr Verhalten anzupassen. Dabei sollte man selbst natürlich auch auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer achten. Zeigt eine Ampel Rotlicht, sollte man immer nach rechts ausweichen und gegebenenfalls vorsichtig die Haltelinie überfahren, wenn es der Verkehr zulässt.

Rechts ran oder Rettungsgasse

Auf einspurigen Straßen sollten Autofahrer beim Herannahen der Rettungskräfte das Tempo drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden – und zwar seit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2017 immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen! Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf allen anderen Fahrstreifen an den rechten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Schlaumeier, die direkt nach dem Blaulichtfahrer durch die Gasse preschen, riskieren viel. Sie können wegen Straßenverkehrsgefährdung den Führerschein verlieren. Im Extremfall endet die Fahrt sogar im Gefängnis.

Einsatzwagen haben Wegerecht

Nur Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen laut Straßenverkehrsordnung das Wegerecht, das heißt, andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Das Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, um beispielsweise Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder flüchtige Personen zu verfolgen, so ARAG Experten. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen. Für die Fahrer von Rettungs- und Einsatzwagen gibt es spezielle Fahrsicherheitstrainings. Dort lernen die Teilnehmer neben dem Umgang mit den meist besonderen Fahrzeugtypen auch kritische Situationen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wenn es trotzdem mit einem Einsatzwagen zum Crash kommt, entscheidet der Einzelfall. Es kann für den Autofahrer aber sehr teuer werden, da er ja verpflichtet ist, einem Einsatzfahrzeug sofort Platz zu machen.

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Interessante Gerichtsurteile zum Thema:

Mitschuld für Einsatzfahrer

Lenker von Feuerwehr- oder Polizeiautos dürfen sich nicht auf ihre im Verkehr geltenden Sonderrechte verlassen und ohne Rücksicht auf eine Kreuzung fahren, erklären ARAG Experten. Demgemäß bekam zwar eine Dame, die aufgrund verspäteter Wahrnehmung des Signals mit einem Feuerwehrauto zusammenstieß, die Hauptschuld an dem Unfall zugesprochen, der Einsatzwagenfahrer aber auch eine Mitschuld von 20 Prozent (OLG Jena, Az.: 4 U 259/05).

Kein Blaulicht fürs Ordnungsamt

Das Ordnungsamt der Stadt Wuppertal scheiterte mit seinem Antrag auf Blaulichter und Einsatzhörner für seine Einsatzwagen. Die Polizei hat hier den Vorzug, denn sie ist gerade dann für die Gefahrenabwehr zuständig, wenn andere Behörden nicht rechtzeitig tätig werden können. Ziel der Behörden ist es außerdem, die Zahl der mit Blaulicht ausgestatteten Fahrzeuge möglichst gering zu halten, um die bei einem Blaulichteinsatz entstehende Gefahrenlage soweit wie möglich zu begrenzen (OVG Nordrhein-Westfalen, Az.: 8 A 1531/09).

Blaulicht allein reicht nicht

In einem Einsatz war ein Polizeiwagen nur mit Blaulicht bei Rot in eine Kreuzung eingefahren. Ein Autofahrer aus dem Querverkehr, der ganz regelkonform bei Grün losgefahren war, konnte gerade noch bremsen, als er das Polizeifahrzeug sah. Doch für seinen Hintermann kam die Vollbremsung zu plötzlich und er krachte ihm ins Heck. Da das Polizeifahrzeug nur mit Blaulicht und ohne Martinshorn unterwegs war, klagte der Angefahrene und bekam zum Teil Recht. Auch wenn sich der Polizist auf einem Einsatz befunden habe, müsse er das Martinshorn einschalten, wenn er von seinen Sonderrechten Gebrauch machen wolle. Beide Parteien hafteten zu jeweils 50 Prozent (KG Berlin, Az.: 12 U 50/04).

Zusammenstoß mit Einsatzfahrzeug

Eine Autofahrerin hatte nachts auf der Suche nach einem Parkplatz ihr Fahrzeug gewendet und war mit einem sich mit hoher Geschwindigkeit nähernden Polizeiwagen kollidiert. Sie war bei dem Vorfall verletzt worden. Vor Gericht ging sie von einer Mitschuld der Polizisten aus, da diese fast ungebremst mit ihr zusammengestoßen waren. Die Richter waren jedoch anderer Ansicht. Bei einem Wendemanöver sei eine besondere Sorgfaltspflicht gegeben, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer müsse dabei ausgeschlossen werden. Eine Mithaftung der Beklagten schied aus, da die Klägerin nicht beweisen konnte, dass sie vor dem Wenden den linken Blinker gesetzt hatte. Auch die erhöhte Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeuges führt nicht zu einer Mitschuld (KG Berlin, Az: 12 U 206/08).

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08.02.2017
hallelife.de - Redaktion
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Filmquiz I im Februar

Heute startet das Quiz I im Februar. Unter allen richtigen Antworten wird wieder 1 x eine 2D-Dose (für 2 Personen) vom TheLight Cinema in Halle-Neustadt verlost.

Filmquiz I im Februar

Unsere heutige Frage:

Was liebt Christian Grey?

a) SMS [nbsp] b) MS [nbsp] c) SM[nbsp]

[nbsp]

Weißt du die Antwort?

Dann sende eine Mail mit:

Stichwort: Filmquiz + Name, Anschrift und die Lösung an[nbsp]event@hallelife.de

Einsendeschluß ist der 19.02.2017

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08.02.2017
hallelife.de - Redaktion
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Zwischen Kunst und Krempel

Vor wenigen Monaten hat die alte Bischofsburg in Burgliebenau die Eigentümer gewechselt. Nun kehrt sie langsam ins Leben und die öffentliche Wahrnehmung zurück.

Zwischen Kunst und Krempel

Erstmals wird am kommenden Samstag, dem 11. Februar, die historische Möblierung vorgestellt. Darunter sind manche Raritäten, anderes wiederum ist bei weitem nicht so alt, wie es scheint. Daneben gibt es ausgestopfte Krokodile, barocke Jagdtaschen und andere Kuriositäten. Eben zwischen Kunst und Krempel.

Stolz ist Dagny Prasse, die neue Eigentümerin, dass auf einer Truhe die wahrscheinlich älteste Darstellung von Burgliebenau zu sehen ist. Die bewegte Geschichte der Burg wird also auch nicht zu kurz kommen.

Beginn der etwa anderthalbstündigen Führung ist 15 Uhr, der Eintritt beträgt 5 €.

Kontakt

Bischofsburg Burgliebenau

Gutshof 3-4

06258 Burgliebenau

www.die-bischofsburg.de

mobil 0178 1437844

Hintergrund

Die Burg entstand an einem Übergang an der Weißen Elster. Jahrhunderte befand sie sich im Eigentum der Bischöfe von Merseburg. Seit 1827 Rittergut, wurden die letzten Besitzer 1945 enteignet. Die historischen Mauern beherbergten danach Schulküche, Kindergarten und bis zu elf Wohnungen. Nach jahrelangem Leerstand verkaufte die Gemeinde Schkopau das Gebäude im September 2016 an die aus Halle stammende Kulturwissenschaftlerin Dagny Prasse.

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08.02.2017
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Rentner verletzt aufgefunden

Im Naumburger Ortsteil Bad Kösen kam die Polizei am[nbsp] Dienstag zum Einsatz.[nbsp]

Rentner verletzt aufgefunden

Nach bisherigem Ermittlungsstand soll ein 80Jähriger in der Elly-Kutscher-Straße von unbekannten Tätern ca. zwischen 13.00 Uhr und 13.15 Uhr von hinten einen Schlag auf den Kopf erhalten haben. Davor habe man Geld von ihm gefordert. Der Rentner wurde etwa eine Stunde später verletzt aufgefunden und zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Ermittlungen dauern an.[nbsp]

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07.02.2017
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26-Jähriger bei Streit mit Taschenmesser verletzt

Dienstag gegen 18.45 Uhr kam es in einem Mehrfamilienhaus in Merseburg, Roter Feldweg zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Mietern.[nbsp]

26-Jähriger bei Streit mit Taschenmesser verletzt

Ein 26Jähriger wurde im weiteren Verlauf von einem 39Jährigen (beide deutscher Nationalität) mit einem Taschenmesser verletzt.[nbsp] Der Verletzte wird derzeit in einem Krankenhaus behandelt, es handelt[nbsp] sich um keine lebensgefährliche Verletzung. Beide Beteiligten machen widersprüchliche[nbsp] Angaben zum Geschehen, die Ermittlungen dauern an. Gegen den 39Jährigen lag bereits ein Haftbefehl in anderer Sache vor, er wurde vorläufig festgenommen und soll einem Haftrichter vorgeführt werden.[nbsp]

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07.02.2017
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Hallenser am Gimritzer Damm mit Messer bedroht und ausgeraubt

Dienstag gegen 14.35 Uhr wurde ein Hallenser im Bereich Gimritzer Damm plötzlich von hinten an den Schultern gepackt.[nbsp]

Hallenser am Gimritzer Damm mit Messer bedroht und ausgeraubt

Drei unbekannte Täter mit südländischem Aussehen forderten Bargeld und Handy, einer von ihnen drohte mit einem Messer. Der Geschädigte (32) wurde durchsucht und in der weiteren Folge seine Geldbörse und sein Handy entwendet. Dem 32Jährigen gelang dann unverletzt die Flucht vor dem Trio. Die Ermittlungen dauern an.[nbsp]

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07.02.2017
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Das Sozialgericht Halle erhält neue leistungsfähigere Server

In der Woche vom 13. Februar 2017 bis 17. Februar 2017 werden die Server des Sozialgerichts Halle ausgetauscht. Dafür müssen die Daten der ca. 11.300 bei dem Sozialgericht Halle anhängigen Verfahren gesichert und auf die neuen Anlagen übertragen werden.

Das Sozialgericht Halle erhält neue leistungsfähigere Server

Während des Servertauschs ist die Arbeit mit der Computertechnik für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts eingeschränkt. Die Rechtsantragstelle des Sozialgerichts Halle ist jedoch zu den üblichen Zeiten für die rechtschutzsuchenden Bürgerinnen und Bürger geöffnet.

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07.02.2017
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Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Feuer im Einfamilienhaus – Verkehrsunfall mit verletzter Person in Höhnstedt – Geschwindigkeitsmessug in Salzmünde – Einbruchsdiebstahl in Merseburg – LKA-Truck in Barnstädt

Polizeimeldungen aus dem Saalekreis

Brand

Am 07.02.2017 gegen 09.55 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass in Merseburg, OT Meuschau, Im Dorfe ein Einfamilienhaus brennt. Der 57 jährige Eigentümer informierte selbst die Rettungsleitstelle. Nach derzeitigem Ermittlungsstand handelte es sich um einen Schornsteinbrand. Die Feuerwehren von Merseburg und Leuna waren vor Ort und konnten den Brand löschen. Durch die massive Rußentwicklung wurden alle Räume des Hauses in Mitleidenschaft gezogen. Das gesamte Haus ist derzeit unbewohnbar. Die Familie blieb unverletzt. Die Höhe des Sachschadens ist unbekannt.

Verkehrsunfall mit verletzter Person

Am 07.02.2017 gegen 01.10 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass sich im Bereich Salzatal, OT Höhnstedt, auf der L 156 ein Verkehrsunfall ereignete. Ein 27 jähriger Simson-Fahrer befuhr die L 156 an der Welle in Richtung Langenbogen und kam aus bislang ungeklärter Ursache in der Rechtskurve nach links im Straßengraben, hinter einer Leitplanke zum Liegen. Der Simson-Fahrer wurde dabei schwer verletzt und wurde in ein Krankenhaus verbracht. Das Fahrzeug ist nicht Pflichtversichert und der Fahrer ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Strafanzeigen wurden hierzu gefertigt.

Geschwindigkeitskontrolle

Am 07.02.2017 wurde in den Mittagstunden eine Geschwindigkeitskontrolle in Salzmünde, in der Straße der Einheit durchgeführt. Ein 65 jähriger VW-Fahrzeugführer überschritt die Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h und muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 € rechnen.

Einbruchsdiebstahl

Am 07.02.2017 gegen 03:00 Uhr wurde der Polizei bekannt, dass unbekannte Täter in Merseburg, in der Otto-Lilienthal-Straße sich an einem Fahrzeug zu schaffen machten. Ein Fenster des LKW-Renault wurde eingeschlagen und diverses Werkzeug entwendet. Hierbei handelt es sich u.a. um einen Akkubohrschneider, Schlagbohrmaschine, Akkuschrauber, Kiste mit Dübel, Stockschrauben und Muttern. Nach derzeitigen Ermittlungen ist die Höhe des Sachschadens unbekannt.

LKA-Truck in Barnstädt

Am 15.02.2017 wird die mobile Beratungsstelle der Kriminalpolizei, mit dem LKA-Truck in Barnstädt, vor dem Landmarkt von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr öffentlich Ansprechpartner sein. Alle Bürger sind hierzu herzlich eingeladen, sich vor Ort über den mechanischen sowie elektronischen Grundschutz der vielfältigen Sicherungstechnik individuell beraten zu lassen. Ebenso können verhaltensorientierte polizeiliche Kriminalpräventionen in Erfahrung gebracht werden. In der Beratungsstelle gibt es kostenlos vielseitige Flyer und Informationsmaterial für die Sicherungstechnik sowie für die Kriminalprävention.

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07.02.2017
hallelife.de - Redaktion
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27-Jähriger in Halle-Neustadt mit Messer bedroht und ausgeraubt

Opfer einer Raubstraftat wurde gestern Abend ein Hallenser.[nbsp]

27-Jähriger in Halle-Neustadt mit Messer bedroht und ausgeraubt

Nach seinen Angaben war der 27-Jährige gegen 18.00 Uhr in der Hemingwaystraße unterwegs, als er von drei dunkelhäutigen männlichen Personen unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe seines Bargeldes aufgefordert wurde. Da er die Herausgabe verweigerte, wurde er durch zwei der Männer festgehalten, währenddessen der Dritte seine Geldbörse entwendete. Anschließend flüchteten die Täter in unbekannte Richtung.

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07.02.2017
hallelife.de - Redaktion
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Kinderwagen aus Treppenhaus gestohlen

Eine Hallenserin wollte ihre Schwiegermutter in einem Haus in der Richard-Paulick-Straße besuchen.[nbsp]

Kinderwagen aus Treppenhaus gestohlen

Da der Fahrstuhl nicht funktionierte, stellte sie den Kinderwagen im Treppenhaus ab, um zunächst den Einkauf und die Kinder nach oben zu bringen. Als sie 30 Minuten später zu dem Wagen zurück kehrte, um ihn in die Wohnung zu holen, musste sie feststellen, dass dieser zwischenzeitlich durch Unbekannt entwendet wurde.

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07.02.2017
hallelife.de - Redaktion