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2007

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FDP fordert im Rahmen der Justizvollzugsreform die Lösung von Problemen, statt vollendete Tatsachen zu schaffen

Während das Finanzministerium das Land Sachsen-Anhalt bereits “über den Berg” wähnt, quälen sich die Fachressorts offensichtlich noch mit der Umsetzung der Einsparvorgaben aus der Haushaltsaufstellung 2014. Schließungsbeschlüsse – wie der von Frau Ministerin Kolb gerade verkündete zur JVA Dessau-Roßlau – stärken diesen Eindruck. Offensichtlich ohne eine Wirtschaftslichkeitsuntersuchung und ohne die erforderliche Einbeziehung des Parlamentes wird versucht, in der Urlaubszeit Fakten zu schaffen.

FDP fordert im Rahmen der Justizvollzugsreform die Lösung von Problemen, statt vollendete Tatsachen zu schaffen

“So ärgerlich es für die Parlamentarier ist, dass hier versucht wird, über ihren Kopf hinweg zu entscheiden, so fatal ist die Herangehensweise für die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten”, so Dr. Lydia Hüskens, stellvertretende FDP-Landesvorsitzende. “Anstatt etwa die Ursachen der häufigen Erkrankungen der Bediensteten zu erhellen und gemeinsam mit den Personalräten Lösungen zu suchen, wird versucht, den Personalbedarf in der JVA Burg durch die Auflösung in Dessau zu decken. Durchschnittlich 40 Krankentage im Jahr in der JVA Burg lassen befürchten, dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern nicht nachkommt und schreien geradezu nach einem modernen Gesundheitsmanagement.

Bei dem jetzigen Lösungsansatz ist zu befürchten, dass mehr Pendler nur die Krankenstatistik weiter nach oben treiben, nicht aber das Problem lösen. Ministerin Kolb wird dies auf die Füße fallen. “Wer die Justizvollzugsstruktur des Landes auf ein neues Fundament stellen will, der sollte dies in einem möglichst weitgehenden Einvernehmen mit den Bediensteten, den politischen Akteuren im zuständigen Ausschuss und in einem transparenten Entscheidungsprozess organisieren”, so Lydia Hüskens abschließend.

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30.07.2014
hallelife.de - Redaktion
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ReSales zieht innerhalb der Großen Ulrichstraße um

Das lange Ziehen um die ehemalige Easy Apotheke in der Großen Ulrichstraße hat ein Ende. Zum 1. November folgt nun die ReSales Textilhandels- und Recycling GmbH auf die Discount-Apotheke. Für ReSales kein unbekannter Standort, denn der Händler von insbesondere Secondhandtextilien zieht in unmittelbare Nähe des bereits bestehenden Shops, welche jedoch zu Gunsten des neuen Standorts aufgegeben wird.

ReSales zieht innerhalb der Großen Ulrichstraße um

ReSales verfügt insgesamt über 32 Filialen, wobei die Große Ulrichstraße neben der Jessner Straße in der Silberhöhe der zweite Standort in Halle ist.

Insgesamt verfügt die neue Fläche in der Großen Ulrichstraße 11 über ca. 336 m². Der Mietvertrag ist für zunächst 10 Jahre mit anschließender Option geschlossen, wobei sich der Mietpreis auf die ortsübliche Vergleichsmiete in der Ladenstraße beziffern lässt.

Vermittelt hat diesen Mietvertrag Martin Stutzer, Gewerbeimmobilienmakler von 3A Immobilien Halle, der bestätigt, dass “nach dem Umbau der Großen Ulrichstraße die Nachfrage nun spürbar angezogen hat.”

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30.07.2014
hallelife.de - Redaktion
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Timesharing-Angebote im Urlaub: Verbraucherzentrale warnt vor Werbefalle und gibt Tipps

Die Erfahrungsberichte der Verbraucher sind meist[nbsp]gleichlautend: Sie werden während ihres Urlaubs an der Strandpromenade angesprochen[nbsp]und gebeten, an einer kurzen Meinungsumfrage oder einem Gewinnspiel teilzunehmen. Zur Belohnung dürfen sie in den Lostopf greifen, der offensichtlich ausschließlich Gewinne enthält. Es wird zu einer Gewinnübergabe eingeladen, doch um den Gewinn geht es in der Folge nicht mehr. Dafür wird den Verbrauchern viel von einer angeblich „neuen Urlaubsidee“ erzählt, dem Time-Sharing. Die vermeintlichen Vorzüge von Time-Sharing werden hoch gelobt, die finanziellen Vorteile angepriesen, Fotos gezeigt und – falls das immer noch nicht überzeugen sollte – ein Preisnachlass angeboten. Die Bedingungen dafür: Die Urlauber müssen den vorlegten Timesharing-Vertrag sofort unterzeichnen und eine Anzahlung leisten.

Timesharing-Angebote im Urlaub: Verbraucherzentrale warnt vor Werbefalle und gibt Tipps

Beim Time-Sharing wird das Recht verkauft, für eine bestimmte Zeit im Jahr ein voll[nbsp]ausgestattetes Appartement in einer Ferienanlage oder einem Hotel während des Urlaubs[nbsp]bewohnen zu dürfen. Dieses Feriennutzungsrecht wird vertraglich für einen Zeitraum von[nbsp]mindestens mehr als einem Jahr bis zu 99 Jahren oder auch zeitlich unbegrenzt
übertragen. Der Urlauber zahlt bei Vertragsbeginn oftmals eine Anzahlung, dann weitere[nbsp]Beträge, die je nach Laufzeit des Vertrages und saisonbedingt zwischen 2.500 Euro und[nbsp]25.000 Euro betragen können.

So geschehen auch einem Ehepaar aus Köthen, die nach Zahlung eines Gesamtpreises[nbsp]von 2.990 Euro berechtigt sein sollen, eine Wohneinheit in der Ferienanlage La Quinta[nbsp]Park auf Teneriffa innerhalb von 2 Jahren für zwei Wochen mit maximal 4 Personen zu[nbsp]nutzen. Die Kosten für An- und Abreise sind selbst zu tragen. Der Anbieter verweist im
Kleingedruckten des Vertrages darauf, dass kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht,[nbsp]da die Vereinbarung in den Geschäftsräumen der Firma geschlossen worden sei. Damit[nbsp]versucht die Firma ganz offensichtlich die Verbraucherschutzvorschriften, die für[nbsp]Timesharing-Verträge mittlerweile europaweit gelten, zu umgehen.

Verbraucher können derartige Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 1 Jahr EU-weit[nbsp]14 Tage lang widerrufen. Die Frist verlängert sich, wenn der Verkäufer nicht[nbsp]ordnungsgemäß auf dieses Recht hinweist oder wenn er die gesetzlich vorgegebenen[nbsp]Informationspflichten nicht erfüllt. Ein Anzahlungsverbot wurde ebenfalls[nbsp]festgeschrieben. Danach darf während der Widerrufsfrist vom Verbraucher keine[nbsp]Anzahlung verlangt oder entgegengenommen werden.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. gibt wichtige Tipps:

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30.07.2014
hallelife.de - Redaktion
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FDP Sachsen-Anhalt: Gedenkveranstaltung für die Opfer des DDR Grenzregimes

Der FDP Landesvorstand Sachsen-Anhalt nimmt zusammen mit Freunden der FDP Niedersachsen den Gedenktag des Mauerbaus im Jahr 1961 zum Anlass, im 25. Jahr nach dem Mauerfall die Opfer des DDR-Grenzregimes mit einer feierlichen Kranzniederlegung zu ehren.

FDP Sachsen-Anhalt: Gedenkveranstaltung für die Opfer des DDR Grenzregimes

Die Gedenkveranstaltung wird am Mittwoch, dem 13.08.2014 um 16:00 Uhr am Grenzdenkmal Hötensleben, Wallstraße 3, 39393 Hötensleben stattfinden.

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30.07.2014
hallelife.de - Redaktion
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30. July Ao. 1474

Ertzbischof Johannis Vertrag mit dem Rath zu Halle wegen des Schultheissen-Amts und der Gerichte zu Halle.[nbsp]

Das Wort Schultheiß leitet sich von den deutschen Begriffen Schuld und heischen (fordern) ab. Ursprünglich zog der Schultheiß also Abgaben ein und überwachte die Einhaltung sonstiger Bürgerpflichten. Ihm oblag meist das Richteramt über die niedere Gerichtsbarkeit und dem gräflichen Gericht wohnte er als zwölfter und vorsitzender Schöppe bei.[nbsp]

30. July Ao. 1474

Die weltliche Gerichtsbarkeit für Halle lag beim Erzbischof, der dieses Amt auf seinen Burggrafen übertrug. Der Schultheiß wirkte als Stellvertreter für den Burggrafen und schlichtete regelmäßig die kleineren Händel in der Stadt. In späterer Zeit belieh der Burggraf den Schultheiß häufig mit dem Blutbann zu Afterlehen, so dass der Schultheiß nun auch berechtigt war, peinliches Gericht zu halten.[nbsp]
Ein Afterlehen war ein Lehen, dass weiter gegeben wurde. In diesem Falle hatte der Erzbischof seinen Stellvertreter mit dem Amt des Burggrafen belehnt und der Burggraf belehnte den Schultheiß mit dem Amt des Richters.[nbsp]
Erst im 13. Jh. setzte sich die Praxis durch, dass der Erzbischof das Amt eines Schultheißen als erbliches Mannlehen vergab.[nbsp]

Auch hier versuchte der Rat der Stadt Halle sein eigenes Recht gegen die Gerechtsame des Erzbischofs durchzusetzen, wonach der Rat wenigstens Mitspracherecht bei der Einsetzung eines Schultheißen haben wollte. Am liebsten war es dem Rat jedoch, selbst einen Schultheißen benennen zu können. Während der Streitigkeiten und Fehden mit Erzbischof Günther II. (1403 – 1445 im Amt) hatte der Rat der Stadt das Privileg erstritten, den Schultheiß einsetzen zu dürfen.[nbsp]

Nun war Hermann Maschwitz seit 1456 Schultheiß gewesen und im Jahre 1473 verstorben. Sein Sohn hielt sich nicht zu Hause auf, kehrte aber im Folgejahr nach Halle zurück und erfuhr dann erst vom Tod seines Vaters. Er hätte nun das erbliche Amt des Schultheißen antreten sollen. Doch der Rat der Stadt Halle gab vor, der Vater hätte noch zu Lebzeiten sein Amt an Hans Poplitz verkauft und forderte den Sohn auf, sich an diese Vereinbarung zu halten. Dieser fühlte sich ungerecht behandelt und ging zu Erzbischof Johannes (1464 – 1475 im Amt), um diesem das Mannlehen zu verkaufen. Er erhielt auch 200 Gulden und Erzbischof Johannes belieh seinen Vogt zu Giebichenstein, Kersten von Rehungen, mit dem Amt des Schultheißen.[nbsp]
Hier erhob der Rat der Stadt Einspruch, weil Kersten von Rehungen kein Bürger der Stadt Halle war. Nach vielem Hin und Her einigte man sich endlich darauf, je zwei Schiedsleute zu bestimmen, die die Angelegenheit vergleichen sollten.[nbsp]

Diese vier Schiedsleute entschieden nun, dass der Rat der Stadt Halle dem Erzbischof seine 200 Gulden ersetzen sollte und dann eine Person für das Amt des Schultheißen benennen möge. Der Erzbischof sollte die Wahl des Rates bestätigen und die erwählte Person mit dem Amt beleihen. Die Wahl des Rates fiel auf den schon vorerwähnten Hans Poplitz.[nbsp]

Am 30. Juli Ao. 1474 bestätigt Erzbischof Johannes den hallischen Bürger Hans Poplitz als Schultheiß. Darüber hinaus verpflichtet sich der Erzbischof, künftig nur noch einen Bürger der Stadt Halle mit dem Amt des Schultheißen zu beleihen.[nbsp]

Außerdem werden die Grenzen der städtischen Gerichtsbarkeit in dem Dokument festgelegt, die größtenteils den Stadtgrenzen – also dem Verlauf der Stadtmauer – entsprechen, aber auch das Judendorf beinhalten. Von der Vorstadt Petersberg (heute Opernhaus und Umgebung) an erstreckt sich die städtische Jurisdiktion auch auf die Vorstadt am Steintor (bis zum heutigen Platz “Am Steintor”), die Vorstadt am Galgtor (bis zum heutigen Riebeckplatz) und bis in die Amtsstadt Glaucha. Glaucha wird jedoch nur teilweise der städtischen Jurisdiktion unterworfen, und zwar von der Moritzpforte in der Stadtmauer bis zum Radewellischen Tor (heute Rannischer Platz). Auch der Strohhof unterliegt noch der städtischen Gerichtsbarkeit.[nbsp]

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30.07.2014
hallelife.de - Redaktion
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Stadtbahnprogramm-Ausnahme für Künstlerhaus 188 möglich

Das Bundesverkehrsministerium sieht keine grundsätzliche Fördermittelschädlichkeit für das Stadtbahnprogramm bei einer begrenzten Herausnahme der Strecke vor dem Böllberger Weg 188. Entgegen Befürchtungen Seitens der HAVAG und der Stadtverwaltung [nbsp]ist ein städtebaulicher und verkehrsplanerischer Kompromiss zum Erhalt der ehemaligen Weingärtenschule, des heutigen Künstlerhauses 188, bei gleichzeitiger Fortführung des Fördermittelprogramms möglich.

Stadtbahnprogramm-Ausnahme für Künstlerhaus 188 möglich

Dieser neue Sachstand ergibt sich aus einem Antwortschreiben des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, an hallesche Denkmalschützer vom 18.07.2014, die konkret zu der wiederholt in der halleschen Debatte aufgeworfenen Behauptung der Nachteiligkeit für das Gesamtprogramm nachgefragt hatten.

Dazu Christian Feigl, Stadtrat für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gründungsmitglied des Arbeitskreises Innenstadt e.V.: „Stadtverwaltung, HAVAG und Landesregierung haben es nun schwarz auf weiß – das Künstlerhaus 188 kann erhalten werden ohne die Bundes-Fördermittel in Frage zu stellen. Lassen Sie uns nun bitte schnell auf Basis dieses neuen Sachverhalts Gespräche aufnehmen, um einen Kompromiss für die 150 Meter Strecke entlang des Gebäudes und dessen Finanzierung zu finden! Ein Rückzug der Klage der HAVAG gegen die Abrissverweigerung wäre dazu ein gutes Signal.“

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29.07.2014
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Degenfechterin Imke Duplitzer eröffnet Ausstellung zur Homophobie im Sport

„Gegen die Regeln – Lesben und Schwule im Sport“ heißt die Ausstellung, die am[nbsp]Donnerstag, dem 31. Juli 2014, 17 Uhr, in der ersten Etage des Ratshofes,[nbsp]Marktplatz 1, eröffnet wird. Die Schau zeigt auf 37 Bannern Kurzporträts von
internationalen Sportlerpersönlichkeiten.

Degenfechterin Imke Duplitzer eröffnet Ausstellung zur Homophobie im Sport

Imke Duplitzer, Europameisterin, Vizeweltmeisterin und mehrfache deutsche Meisterin[nbsp]im Degenfechten sowie Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und[nbsp]Schwulenverbandes in Deutschland, wird ebenso wie Oberbürgermeister Dr. Bernd[nbsp]Wiegand und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Halle (Saale), Susanne[nbsp]Wildner, bei der Vernissage anwesend sein.

Ziel der Ausstellung ist es, das Thema Homosexualität und Sport zu enttabuisieren[nbsp]und auf die vielfältigen Formen der Diskriminierung von sexuellen Minderheiten im[nbsp]Sport aufmerksam zu machen. Organisiert wird die Schau durch das Begegnungsund[nbsp]Beratungszentrum „lebensart“ e.V. Die Ausstellung kann bis zum Samstag, dem[nbsp]23. August 2014, zu den Öffnungszeiten des Ratshofes, montags bis freitags 8 bis 20[nbsp]Uhr und samstags 9 bis 12 Uhr, besichtigt werden.

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29.07.2014
hallelife.de - Redaktion
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Polizeimeldungen Burgenlandkreis

Wildunfall
Laucha – Zwischen Laucha und Golzen stieß am Dienstag gegen 4:40 Uhr auf der Bundesstraße 176 ein VW Polo mit einem Wildschwein zusammen. Das Tier kam plötzlich aus einem Maisfeld heraus auf die Fahrbahn gelaufen. An dem Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Wildschwein wurde getötet.

Polizeimeldungen Burgenlandkreis

Einbruch in Kindertagesstätte
Zeitz – Unbekannte brachen in der Nacht zum Dienstag in eine Kindertagesstätte im Platanenweg ein. Der oder die Täter demolierten ein Fenster, durchsuchten die Räume und öffneten die Schränke. Bisherigen Erkenntnissen nach wurde nichts gestohlen.

Portemonnaie aus Hosentasche gestohlen
Zeitz – Aus der Hosentasche heraus wurde einem 81-jährigen Mann das Portemonnaie gestohlen. Er war Dienstagmittag in einem Supermarkt im Schwarzen Weg einkaufen. Als er an der Kasse bezahlen wollte, bemerkte er den Verlust der Geldbörse. Der Senior wurde zuvor von einer älteren Frau gebeten, ihr etwas aus einem Regal zu reichen. In diesem Augenblick der Ablenkung geschah vermutlich der Diebstahl. In dem Portemonnaie waren etwas Bargeld und eine EC- Karte.

Diebstahl aus Bürogebäude
Hohenmölsen – In das Bürogebäude des Freizeitparkes am Mondsee bei Hohenmölsen wurde in der Nacht zum Dienstag eingebrochen. Unbekannte stahlen mehrere Kassetten mit Bargeld und Eintrittskarten. Es entstand Schaden in noch unbekannter Höhe.

Dachstuhl abgebrannt
Teuchern – Der Dachstuhl eines Wohnhauses in der Oberstraße stand Dienstagfrüh gegen 2:20 Uhr vollständig in Flammen. An dem zurzeit unbewohnten Haus, in dem sich das Büro eines Pflegedienstes befindet, entstand ersten Schätzungen nach ein Schaden in Höhe von dreißigtausend Euro. Die Feuerwehren von Teuchern und umliegender Ortschaften waren im Einsatz und konnten ein Übergreifen des Feuers auf andere Gebäude verhindern. Die Polizei ermittelt wegen Brandstiftung.

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29.07.2014
hallelife.de - Redaktion
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Kennzeichen-Diebe gestellt

Ein Zeuge beobachtete heute gegen 00:45 Uhr an der Schwemme drei Jugendliche, welche versuchten das Kennzeichen eines VWs abzureißen. Da ihnen das jedoch nicht gelang, flüchteten sie in Richtung Händelhalle. Kurz darauf konnten zwei der Jugendlichen durch die Polizei in der Mansfelder Straße gestellt werden.

Kennzeichen-Diebe gestellt

Hierbei handelt es sich um einen 16- und einen 17-Jährigen aus Halle. Diese verrieten auch die Personalien des ebenfalls 16-jährigen dritten Täters und gaben an, dass dieser allein die Tathandlungen durchgeführt habe. Bei der Überprüfung vor Ort wurde anschließend festgestellt, dass außerdem von einem Ford die vordere und von einem VW die hintere Kennzeichentafel abgerissen wurde. Die Kennzeichen konnten in Tatortnähe wieder aufgefunden werden.

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29.07.2014
hallelife.de - Redaktion
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Betrunkener greift Rettungskräfte an

Gegen 18:50 Uhr ging gestern Abend die Meldung ein, dass Rettungssanitäter Unterstützung von der Polizei benötigen. Als diese einen 37-Jährigen behandeln wollten, fing er an wild um sich zu schlagen und zu treten. Hierbei traf er eine Rettungssanitäterin mit der Faust am Kinn. Als man den Mann beruhigen wollte, sprang er auf, nahm die Boxstellung ein und reagierte sehr aggressiv.

Betrunkener greift Rettungskräfte an

Eine Überprüfung des 37-Jährigen ergab, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl vorliegt. Als er aufgrund dessen festgenommen wurde, versuchte er erneut sich zu widersetzen, indem er um sich schlug. Ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 1,6 Promille.

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29.07.2014
hallelife.de - Redaktion