Katja's Geschichten

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29. September Ao. 1525

Des Closters zum Neuenwergk Abtretung der drey Pfarren und geistlichen Jurisdiction zu Halle, samt der Kohlwiese unter der S. Moritzburg gelegen, an den Ertzbischoff Cardinal Albertum.

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08.10.2015
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29. September Ao. 1525

Des Closters zum Neuenwergk Abtretung der drey Pfarren und geistlichen Jurisdiction zu Halle, samt der Kohlwiese unter der S. Moritzburg gelegen, an den Ertzbischoff Cardinal Albertum.

Aufgrund der Wirren in der Zeit der Reformation und der Schwierigkeiten, die sich daraus für die geistliche Gerichtsbarkeit ergaben (weil z.B. auch Mönche sich nicht mehr an ihr Gelübde gebunden fühlten), übergibt das Kloster zum Neuen Werk die Gerichtsbarkeit und Verwaltung des Kirchensprengels an Kardinal Albrecht.

29. September Ao. 1525

Außerdem gibt das Kloster die Aufsicht über die 3 Pfarren in Halle an Kardinal Albrecht ab und verpflichtet sich, den Lehnszins in Höhe von 100 Gulden, der bisher an die Vicarien zu Magdeburg zu zahlen war, nunmehr an die Pfarren zu zahlen.
Damit das Kloster von weiteren Verpflichtungen freigestellt wird, tritt es dem Erzbischof Kardinal Albrecht zudem die Kohlwiese bei der Moritzburg ab.

Fünf Jahre später (1530) zieht Kardinal Albrecht das Kloster zum Neuen Werk ein und fügt es mit all seinen Besitzungen seinem Neuen Stift hinzu.

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29.09.2015
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24. September Ao. 1482

Willkühr der Stadt Halle, von Ertzbischoff Ernesto confirmirt und promulgirt.

Die Stadt Halle begehrte seit jeher gegen die Herrschaft der Erzbischöfe zu Magdeburg auf und strebte danach, eine Freie Reichsstadt zu werden. Dies führte immer wieder zu Streitigkeiten und Kämpfen.

24. September Ao. 1482

Erzbischof Ernst, im Jahre 1476 im Alter von 15 Jahren zum Erzbischof von Magdeburg erwählt, wollte den Freiheitsbemühungen der Stadt ein für allemal ein Ende setzen. Nachdem sich Erzbischof Ernst der Stadt bemächtigt und die Pfänner, denen die ganze Schuld am Widerstand gegen den Landesherrn zugeschrieben wurde, um ein Viertel ihrer Thalgüter erleichtert hatte, erließ er am 18. März Ao. 1479 eine neue Regimentsordnung (Verfassung) für die Stadt, nach der sich jeder Bürger zu richten hatte. Dabei schrieb er der Stadt neue Gesetze vor und veränderte den Rat nach seinem Gutdünken.

Daraufhin erarbeitete der Rat der Stadt eine neue eigene Willkür, die Erzbischof Ernst am 24. September Ao. 1482 bestätigte und durch Verkündung in Kraft treten ließ.

Diese Willkür galt bis zum 01. Dezember Ao. 1687, als Halle als Teil des Herzogtums Magdeburg eine neue Regimentsordnung erhielt.

Diese Willkür vom 24. September Ao. 1482 war nicht die erste Verfassung der Stadt Halle gewesen. Wenn es wohl schon seit den Anfängen der Stadt sicherlich ein Regelwerk zum Gemeinwesen gegeben haben muss, so ist uns doch kein schriftliches Zeugnis überliefert. Die erste Urkunde für eine Willkür der Stadt Halle findet sich für das Jahr 1316. Leider ist das Original wohl nicht mehr erhalten.

In den Wirren um den verbrannten Salzgrafen Hans von Hedersleben und den damit verbundenen Streitigkeiten mit Erzbischof Günther hat die Stadt im Jahre 1427 eine neue Willkür aufgestellt, die dann am 24. September Ao. 1482 abgelöst wurde.

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24.09.2015
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08. August Ao. 1500

Ablaß-Brieff von 5 Cardinälen der Kirche zu S. Ulrich zu Halle ertheilet, mit Ertzbischoff Ernsts Confirmation.

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Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

08. August Ao. 1500

Hier ist noch die Rede von der alten Pfarrkirche St. Ulrich.
Im vorliegenden Dokument erteilen 5 Kardinäle jeweils 100 Tage Ablass für diejenigen Besucher der Kirche St. Ulrich, die an den hohen Festtagen Christi Geburt, Ostern und Pfingsten zur Beichte gehen und der Messe am ersten und zweiten Abend beiwohnen.

Die Kardinäle, die diesen Ablass gewährten, waren Oliverius aus dem Hause Caraffa im Königreich Neapel, Georgius a Costa aus Lissabon in Portugal, Hieronymus Bassus de Ruvere aus Savona in Ligurien, Baptista Zeno aus Venedig und Raimundus Perault (Raimund Peraudi) aus Saintes in Frankreich.

Raimund Peraudi ist der Initiator dieses Ablassbriefes. Er war ab 1486 Ablasskommissar für Frankreich und später päpstlicher Legat und Ablassprediger in Deutschland und Nordeuropa. In dieser Eigenschaft rief er im Jahre 1500 den Jubiläumsablass (1.500 Jahre Christentum) in Deutschland und Skandinavien aus.

Im Jahre 1502 besuchte Kardinal Raimund Peraudi auch Halle und Magdeburg und ernannte den Propst des Klosters zum Neuen Werk, Dr. Pals, zum Unterkommissar zum Einsammeln von Ablassgeldern. Nun wurden die Ablassgelder für den Kreuzzug gegen die Türken gebraucht.

Erzbischof Ernst bestätigt diesen Brief am 21. Oktober Ao. 1500 und vermehrt den Ablass um 40 Tage.

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Kennt Ihr eigentlich schon mein Buch “Rund um die Stadtmauer in Halle (Saale)”?

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08.08.2015
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02. August Ao. 1535

Cardinal Alberti Privilegium, D. Wiehen zu Anlegung einer Apothecke ertheilet, und daß nicht mehr als zwey Apothecken zu Halle seyn sollen.

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Hier haben wir nun das schon im Chronik-Eintrag vom 28. Juli Ao. 1555 erwähnte Privileg des Kardinals Albrecht für Herrn Dr. Johann Nicolaus Wyhe, eine zweite Apotheke in Halle anzurichten.

Dr. Johann Nicolaus Wyhe war der Leibarzt des Kardinals und hatte sich über viele Jahre um die Gesundheit Kardinal Albrechts und seines Hofstaates verdient gemacht.

02. August Ao. 1535

Seine Familie stammte ursprünglich aus Thüringen und hieß eigentlich Niclas genannt Rybegersten. Vermutlich zu Wohlstand gelangt, kaufte sich das Geschlecht den Rang von Edelleuten und gab sich den Beinamen von Wyhe. Dr. Johann Nicolaus Wyhe ist der erste dieses Namens, der in Halle ansässig wurde.

Als er bei Kardinal Albrecht um die Genehmigung zur Einrichtung einer Apotheke ersuchte, war er immer noch der Leibmedicus des Fürsten. Später jedoch wurde er auch Pfänner und Ratsmeister im Magistrat zu Halle. Dr. Johann Nicolaus Wyhe war mit Clara, einer Tochter des Ratsmeisters Augustin Holtzwirth, verheiratet und hatte 6 Kinder.

Kardinal Albrecht gewährte seinem Leibarzt das erwünschte Privileg und verfügte gleichzeitig, dass in der Stadt Halle künftig nicht mehr als zwei Apotheken vorhanden sein sollen.

Wir erinnern uns, dass seit 1493 schon eine Apotheke existierte, die Ratsapotheke, die von Herrn Simon Puster gegründet worden war und bis ins Jahr 1665 bestand.

Weshalb die Anzahl der Apotheken in der Stadt begrenzt werden sollte, kann nur gemutmaßt werden. Vermutlich wollte Kardinal Albrecht seinen Leibarzt keiner großen Konkurrenz aussetzen und damit ein erfolgreiches Geschäft garantieren. Dazu passt, dass in der Urkunde außerdem ein Verbot für alle Krämer, Bader, Barbiere und sonstige Händler erlassen wird, Zubereitungen zu verkaufen, die auch in Apotheken gebräuchlich sind. Einzig schlichte einheimische Feldkräuter dürfen noch außerhalb von Apotheken gehandelt werden.

Im Gegenzug wird Dr. Wyhes Privileg auch auf die Anwendung und den Verkauf von Gewürzen erweitert.

Dr. Johann Nicolaus Wyhe eröffnete dann im Eckladen des Hauses “Zum Goldenen Ring” am Marktplatz 22 seine Apotheke “Zum Blauen Hirsch”.

Fast ein ganzes Jahrhundert später, im Jahre 1630, erwirbt der Apotheker Dr. Urban Teißner den “Blauen Hirsch”. Am 03. August Ao. 1636 kauft er das Haus Marktplatz 17 dazu und richtet seine Hirsch-Apotheke dort ein. Noch heute finden wir an diesem traditionsreichen Platz die Marktapotheke.

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02.08.2015
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01. August Ao. 1341

Graff Albrechts von Barby Vertrag mit der Stadt Halle.

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Graf Albrecht von Barby entstammt einem Grafengeschlecht, das sich auf die Linie der Grafen von Arnstein zurückführt. Dessen Stammvater war Walther III. von Arnstein, der mit Gertrud von Ballenstedt verheiratet war. Gertrud von Ballenstedt war Askanierin und stammt somit von Esico von Ballenstedt, dem Bruder der Uta von Naumburg (Naumburger Dom) ab.

01. August Ao. 1341

Die Grafen von Barby führen ihren Namen auf die Burg Barby zurück, die sich seit dem 12. Jh. im Besitz der Grafen von Arnstein befand.

Das Grafengeschlecht von Barby ist nicht zu verwechseln mit dem uradeligen Geschlecht von Barby, dessen Stammväter anfangs Erbherren zu Jerichow waren.

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Vorliegendes Dokument schlichtet am 01. August Ao. 1341 Streitigkeiten der Stadt Halle mit dem Grafen Albrecht von Barby. Über die Natur des Streits werden leider keinerlei Aussagen getroffen. Vermutlich ging es um die Hoheit über gewisse Besitzungen. Es müssen in den vergangenen Jahren Kriegshandlungen stattgefunden haben, denn im Dokument sollen alle “Schäden aus den Kriegen” vergeben und vergessen sein.

Als Zeugen und Bürgen für den Vertrag traten für den Grafen Albrecht von Barby die edlen Herren Wiprecht von Cerwist und Hinz von Mosigkau (Voigt von Barby) auf. Für die Hallischen zeugten und bürgten Hans Tobias, Hans Drossan und Hans Beyger.

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01.08.2015
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30. July Ao. 1584

Registratur der Bannes Befehlung, Einweisung, und Vereydung des Schultheissen Johann Pöllners, und Schöppen in die Gerichte zu Halle vor dem Roland.

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Das Wort Schultheiß leitet sich von den deutschen Begriffen Schuld und heischen (fordern) ab. Ursprünglich zog der Schultheiß also Abgaben ein und überwachte die Einhaltung sonstiger Bürgerpflichten. Ihm oblag meist das Richteramt über die niedere Gerichtsbarkeit und dem gräflichen Gericht wohnte er als zwölfter und vorsitzender Schöppe bei.

30. July Ao. 1584

Die weltliche Gerichtsbarkeit für Halle lag beim Erzbischof, der dieses Amt auf seinen Burggrafen übertrug. Der Schultheiß wirkte als Stellvertreter für den Burggrafen und schlichtete regelmäßig die kleineren Händel in der Stadt. In späterer Zeit belieh der Burggraf den Schultheiß häufig mit dem Blutbann zu Afterlehen, so dass der Schultheiß nun auch berechtigt war, peinliches Gericht zu halten.
Ein Afterlehen war ein Lehen, das weiter gegeben wurde. In diesem Falle hatte der Erzbischof seinen Stellvertreter mit dem Amt des Burggrafen belehnt und der Burggraf belehnte den Schultheiß mit dem Amt des Richters.
Erst im 13. Jh. setzte sich die Praxis durch, dass der Erzbischof das Amt eines Schultheißen als erbliches Mannlehen vergab.

Mittlerweile hatte die Stadt Halle (nach großen Streitigkeiten im Jahre 1474) beim Erzbischof das Privileg erwirkt, die Person für ein vakantes Schultheißenamt selbst benennen zu dürfen, welche dann vom Erzbischof bestätigt wurde. Dabei machten es sich die Ratsherren zur Regel, dass nur ein Bürger der Stadt Halle für das Amt in Frage kam.

Nun wurde am 30. Juli Ao. 1584, um 9:00 Uhr morgens, der Pfänner und Bürger der Stadt Halle Johann Pöllner als Schultheiß vereidigt und bekam den Bann vom Landesherrn übertragen.

Als Bann wurde das Recht bezeichnet, die Gerichtsbarkeit auszuüben.

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Eigentlich war Johann Pöllner schon seit dem 21. Oktober Ao. 1575 als Schultheiß in Halle tätig. Aber damals war er vom Burggrafen Magdeburgs, Kurfürst August von Sachsen, eingeschworen worden. Administrator Joachim Friedrich (nach der Reformation wurden die Erzbischöfe als Administratoren bezeichnet) beanspruchte dieses Recht jedoch für sich als Landesherrn. Daher erklärte er die Übertragung des Bannes und die Vereidigung Johann Pöllners im Jahre 1575 für ungültig und ließ den Schultheißen erneut einschwören.

Zur Durchführung und Überwachung der Vereidigung waren hochrangige Vertreter des Administrators erschienen: Fürstlich Magdeburgischer Rat Andreas von Drachsdorff, Hofmarschall Wiprecht von Treschkau, Hauptmann auf der Moritzburg zu Halle Hennig Hameln und Doktor des Rechts Bartholomeo Ude.

Zur Vereidigung waren im Saal des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) erschienen:

Schultheiß Johann Pöllner,

Salzgraf und Senior des Schöppenstuhls Anthonius Feudemann, Doktor des Rechts Joachim Schober und Ratsmeister Leonard Zeise als alte Schöppen,

Doktor des Rechts Johann Schultz und Lizenziat Wolff Schrötter als neue verordnete Schöppen,

Schöppenschreiber Samuell Ockel und

Gerichtsfrohn (Gerichtsdiener) Andreas Reiche.

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Die Fürstlichen Räte lassen den zu vereidigenden Personen die Eidesformeln vorlesen.

Schultheiß Johann Pöllner merkt an, dass in den Eidesformeln erwähnt wird, man wolle sich nach den jüngst reformierten Rechtsgrundsätzen richten. Da hierfür jedoch nicht alle Punkte und Artikel allen anwesenden Personen bekannt sind, sollten sie vorgelesen und zur Beachtung übergeben werden. Erst dann könne man eingeschworen werden. Dem stimmten die Fürstlichen Räte zu.

Nachdem die reformierten Verordnungen und die Verfassung verlesen worden sind, brachte Johann Pöllner vor, dass der Schöppenstuhl mit nur 5 Schöppen für die bevorstehenden Aufgaben kläglich unterbesetzt sei. Außerdem stünde in den Verordnungen, dass weder Schultheiß noch Schöppen die Gerichtsakten mit nach Hause nehmen dürfen, wo doch die zur Prüfung notwendigen Bücher stünden und somit eine sorgfältige Arbeit gar nicht möglich sei.

Die Fürstlichen Räte antworten, dass dem Administrator die Unterbesetzung des Schöppenstuhls sehr wohl bekannt sei und er die Anzahl der Schöppen auf acht erhöhen wolle. Des Weiteren solle den Schöppen gestattet werden, Akten zur Prüfung mitzunehmen und danach kollegial darüber zu beraten.

Nachdem nun alle Fragen geklärt waren, zog die ganze Gesellschaft in Begleitung von Sekretären vom Neuen Gebäude aus auf den Markt vor den Roland.

Vor dem Roland warteten schon die Ratsherren der Stadt Halle und wohnten der Zeremonie bei. Die zu vereidigenden Personen wurden von den Fürstlichen Räten ins Gerichthaus geführt und schworen dort den jeweils für sie gedachten Amtseid.

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30.07.2015
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28. July Ao. 1555

Ertzbischoff Sigismundi Privilegium Wolff Holtzwirthen ertheilet, eine Apothecke anzurichten.

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Vor 1493 hat in Halle keine einzige Apotheke existiert. Medikamente wurden von Barbieren, die gleichzeitig als Ärzte fungierten, ausgegeben oder von Krämern verkauft.

28. July Ao. 1555

Im Jahre 1493 aber war Herr Simon Puster in die Stadt gekommen und hat seine Dienste als Apotheker angeboten.
Der Rat der Stadt hat daraufhin mit Erzbischof Ernst verhandelt und die Erlaubnis erwirkt, eine Apotheke in Halle einrichten zu dürfen.
Der Stadtrat gestattete Herrn Puster, eine Apotheke zu führen, verlieh ihm das Bürgerrecht zu Halle und befreite ihn von allen Abgaben im Zusammenhang mit seinem Apothekengeschäft. Für andere Vermögenswerte musste er weiter seine Steuern zahlen.

Diese erste Apotheke war die Ratsapotheke, die bis 1535 die einzige hallische Apotheke blieb. Die Ratsapotheke hat bis etwa 1665 bestanden, ist dann aber geschlossen worden.

Im Jahre 1535 erteilte Kardinal Albrecht seinem Leibarzt Dr. Johann Nicolaus von Wyhe das Privileg, eine neue Apotheke einzurichten und verfügte gleichzeitig, dass zu Halle auf ewige Zeiten nicht mehr als zwei Apotheken existieren sollen. Die Apotheke von Dr. Wyhe wurde “Zum blauen Hirsch” genannt und ist noch heute als Marktapotheke auf dem Marktplatz vorhanden.

So ist das manchmal mit den “ewigen Zeiten”: sie sind allzu schnell vorüber.

Der Apotheker Wolff Holtzwirth kehrte im Jahre 1554 von seinen Studien aus Italien zurück und ehelichte die Tochter Katharina des namhaften Rechtsgelehrten und erzbischöflichen Kanzlers Dr. Melchior Kling. Mit dem Wunsch, eine eigene Apotheke zu eröffnen und seinem Beruf nachgehen zu können, trat der 32-jährige an seinen Schwiegervater heran und bat um Fürsprache bei Erzbischof Sigismund, weil seinen Wünschen ja noch immer das Privileg Kardinal Albrechts im Wege stand.

Dr. Melchior Kling trug dem Erzbischof das Anliegen vor und beschrieb die alte Ratsapotheke im Besitz des Apothekers Wolff Ludewiger als verfallen und unnütz. Außerdem gab er an, dass Wolff Ludewiger ihm das Vorkaufsrecht an seiner Apotheke eingeräumt hätte.

So erwirkte er, dass seinem Schwiegersohn Wolff Holtzwirth am 28. Juli Ao. 1555 das Privileg zur Eröffnung einer Apotheke erteilt wurde.

Erzbischof Sigismund erwähnt in der Urkunde die Verfügung seines Vorgängers, nur zwei Apotheken in Halle zuzulassen, verweist aber gleichzeitig auf die “unfleißige Haltung” der Ratsapotheke. Somit sei die Existenz der Ratsapotheke zu vernachlässigen und Wolff Holtzwirth wird ermächtigt, eine neue Apotheke aufzurichten. Fürderhin sollen keine anderen als die Apotheke des Dr. Wyhe und die des Wolff Holtzwirth in Halle existieren. Das Privileg erstrecke sich auch auf deren Erben.

Trotz des Vorwurfs gegen den Besitzer der Ratsapotheke wird diesem gnädig zugestanden, seine Apotheke bis zu seinem Ableben bewirtschaften zu dürfen.

Sollte Wolff Ludewiger seine Apotheke zu Lebzeiten veräußern wollen, nimmt der Erzbischof für sich das Vorkaufsrecht in Anspruch. Nach dem Tode des Apothekers gehe die Ratsapotheke auch ohne vorherigen Verkauf in erzbischöflichen Besitz über.

Erzbischof Sigismund kündigt in dem Dokument gleich an, die Apotheke in jedem Falle dem Wolff Holtzwirth und dessen Erben übereignen zu wollen. Wolff Holtzwirth wird dann dem Erzbischof den Kaufpreis der Ratsapotheke erstatten. Dr. Johann Nicolaus von Wyhe habe zugesagt, sich am Erwerb der Ratsapotheke für Wolff Holtzwirth mit 100 Talern beteiligen zu wollen.

Beide Apotheker versichern, einander zu ehren und zu unterstützen.

Gleichzeitig verbietet Erzbischof Sigismund mit diesem Dokument allen anderen Krämern, Badern, Barbieren und sonstigen Händlern den öffentlichen oder heimlichen Verkauf von Zubereitungen, die allein den Apotheken vorbehalten bleiben sollen. Einzig schlichte einheimische Feldkräuter dürfen noch außerhalb der Apotheken gehandelt werden.

Das Magdeburger Domkapitel gibt zu den vorgenannten Artikeln und Klauseln seine Zustimmung.

Mit solchem weitreichenden und wohlwollenden Privileg ausgestattet, richtete sich Wolff Holtzwirth am Marktplatz, genauer in der Brüderstraße, seine Apotheke ein. Als Zeichen führte sie das biblische Symbol des Königs Salomo auf seinem Thron sitzend zwischen zwei Löwen. Diese Löwen gaben der Apotheke ihren Namen, Löwen-Apotheke, unter dem sie bis heute bekannt ist.

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28.07.2015
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26. July Ao. 1529

Des Raths zu Halle Verschreibung, daß die neufundirte Stiffts-Kirche für die Haupt und oberste Kirche soll gehalten werden, ingleichen wegen des Opfer-Geldes.

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Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

26. July Ao. 1529

Also erwirkte er die Erlaubnis von Papst Leo X., das Neue Stift in ein beliebiges Kloster der Stadt zu verlegen, die Klöster einzuziehen und die Mönche zu versetzen. Daraufhin ließ er das Kloster zum Neuen Werk und die Ulrichskirche abbrechen und nutzte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stiftes. Das Dominikanerkloster St. Pauli zum heiligen Kreuz bestimmte Kardinal Albrecht zum Standort seines Neuen Stiftes und versetzte die Mönche in das Kloster St. Moritz.

Die Klosterkirche ließ Kardinal Albrecht zur Domkirche umbauen.

Von Beginn an stießen die Pläne des Kardinals nicht auf Gegenliebe bei der hallischen Bürgerschaft. Die Reformation fand auch in Halle viele Anhänger, die also keinen Grund für die Errichtung eines weiteren katholischen Stifts in ihrer Stadt sahen, zumal nach und nach die hallischen Klöster ihre Mannen verloren. So teilte man Kardinal Albrecht anfangs mit, dass man in Halle schon genug Kirchen habe und es viel eher an treuen Predigern und Lehrern fehle.

Doch insbesondere im Rat der Stadt gab es noch einige eifrige Katholiken, z.B. die Ratsmeister Wentzel Kurbauch und Caspar Querhammer sowie der Syndikus Philipp Goßmann. Deren Fürsprache bewirkte denn auch einige Vertragsabschlüsse zwischen dem Neuen Stift und dem Rat der Stadt Halle. Einer dieser Verträge beinhaltete sogar die finanzielle Beteiligung des Rates am Bau des Stifts in Höhe von 8.000 Rheinischen Gulden.

Ebenso bestätigte der Rat der Stadt dem Neuen Stift am 26. Juli Ao. 1529, dass die Stiftskirche (der heutige Dom) die Mutter- und oberste Hauptkirche der Stadt sein solle.

Um die Anerkennung der Stiftskirche als oberste Pfarrkirche der Stadt zu manifestieren, wollen die Ratsmänner nach ihrem Ableben dort begraben werden (Das Verbot, Beerdigungen auf den Kirchhöfen innerhalb der Stadtmauer durchzuführen, erfolgte erst später.).

Des Weiteren wollen die Ratsmänner dafür Sorge tragen, dass die Pfarrer der Stiftskirche die vier rituellen Opfer im Kirchenjahr erhielten und die Küster ungehindert von Haus zu Haus ziehen und den Opferpfennig eintreiben können. Der Opferpfennig musste von jedem Einwohner entrichtet werden, der das heilige Sakrament empfangen hat. Im Jahre 1529 war laut Dokument das Opfergeld auf einen alten Pfennig je Person festgelegt. Wer seine Teilnahme am Sakrament verschwieg und den Opferpfennig nicht entrichtete, musste damit rechnen, vom Rat der Stadt mit einer Bußstrafe belegt zu werden.

Im gleichen Dokument versichert der Rat, die beiden Pfarrkirchen St. Gertrude und St. Maria am Markt niederzulegen und zu einer einzigen Kirche, der Marktkirche Unser Lieben Frauen, zu vereinen. Deren Pfarrer sollen Kanoniker im Neuen Stift werden. Die Pfarrkirche St. Ulrich (Hier ist noch die ursprüngliche Kirche dieses Namens gemeint, die zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der Stadtmauer stand.) wird dem Neuen Stift einverleibt.

Die Schulen zu Unser Lieben Frauen und St. Ulrich sollen wieder eingerichtet werden und der Rat verpflichtet sich, für den Unterhalt der Schulmeister und Bediensteten zu sorgen.

Auch die offiziellen Beamten der geistlichen Jurisdiktion sollen aus dem Stadtsäckel versorgt werden.

Zum Schluss wird dem Neuen Stift noch die von Nicolaus Schildberg testamentarisch gestiftete Predigerwohnung in der Nähe des Doms übereignet, die bis dahin als Behausung für den Prediger der Pfarrkirche St. Maria diente. Als Ersatz soll auf dem Pfarrhof von St. Gertrude eine neue Predigerwohnung errichtet werden.

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26.07.2015
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16. July Ao. 1307

Alexandri, Probsts des Closters zum Neuen Werck als Archidiaconi Banni Hallensis Confirmation und Consens, daß die Kirche zu Belberg, so bisher ein Filial der Kirche zu St. Georg zu Glauche gewesen, in eine eigene Pfarrkirche möge verwandelt werden, jedoch mit Vorbehalt des Juris Patronatus dem Nonnen-Closter zu St. Georgen.

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Die Kapelle St. Nikolaus in Böllberg, die im 12. Jh. errichtet wurde und heute die einzige Kirche in Halle ist, die zur Straße der Romanik gehört, war einst der Pfarrkirche St. Georg in Glaucha untergeordnet.

16. July Ao. 1307

Erzbischof Heinrich trennt am 19. März Ao. 1307 beide Kirchen voneinander und erhebt die Kirche St. Nikolaus in Böllberg selbst zur Pfarrkirche.

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Nunmehr bestätigt der Propst des Klosters zum Neuen Werk, Alexander, in seiner Eigenschaft als Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels am 16. Juli Ao. 1307 die Trennung beider Kirchen und die Erhebung der Böllberger Kirche St. Nikolaus zur Pfarrkirche. Zur Unterhaltung der Kirche werden die Klosterbrüder Johannes und Otto abgestellt.

Das Juris Patronatus (Kirchenpatronat) verblieb jedoch beim Zisterzienserinnen-Kloster St. Georg.

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Das Kirchenpatronat (Jus oder Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden.

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16.07.2015
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12. July Ao. 1548

Kayser Caroli V. Mandatum Restitutorium vor Ertzbischoff Johann Albrecht zu Magdeburg.

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In den Zeiten der Reformation breitete sich der protestantische Glaube im gesamten Heiligen Römischen Reich aus. Kaiser Karl V. jedoch versuchte, dem katholischen Glauben wieder zu seinem Glanz zu verhelfen, nicht zuletzt, um seine Macht gegenüber den Reichsständen zu stärken.

12. July Ao. 1548

Unter Führung Kursachsens und Hessens hatte sich im Jahre 1531 ein Bündnis von protestantischen Landesfürsten und Städten gebildet, um sich gegen die Religionspolitik Kaiser Karls V. zu verteidigen. Dieser sogenannte Schmalkaldische Bund gewann recht schnell an Mitstreitern und somit an Macht.

Im Jahre 1546 eskalierte der Kampf zwischen Kaiser Karl V. und den protestantischen Kräften und der Schmalkaldische Krieg brach aus. Ursprünglich im süddeutschen Raum geführt, verlagerte sich der Krieg recht bald in den sächsisch-thüringischen Raum.

Auch Halle blieb von diesem Krieg nicht verschont. Die Truppen beider Konfliktparteien zogen mehrfach in und durch die Stadt und ließen sich verproviantieren und unterstützen.

Der Krieg endete am 23. Mai Ao. 1547 mit dem Sieg des Kaisers und der Wittenberger Kapitulation des Kurfürsten Johann Friedrichs I. von Sachsen.

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Erzbischof Johann Albrecht, seit 1545 im Amt, hielt sich während der Kriegshandlungen in seiner Residenz, der Moritzburg zu Halle, auf und gewährte Herzog Moritz von Sachsen, der auf kaiserlicher (also katholischer) Seite kämpfte, Einzug und Einquartierung seiner Truppen in der Stadt.

Einige Wochen nach Abzug der kaiserlichen Truppen aus Halle stand Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen mit allerhand Kriegsvolk vor dem hallischen Claustor und forderte die Übergabe der Stadt. Am 01. Januar Ao. 1547 zog Kurfürst Johann Friedrich I. in die Stadt und nahm auf dem Rathaus die Huldigung der Ratsherren und Bürger ein. Erzbischof Johann Albrecht war auf der Moritzburg festgesetzt worden.

In den folgenden Tagen verhandelten Kurfürst Johann Friedrich I. und Erzbischof Johann Albrecht um die Auflassung der erzbischöflichen Güter an den Kurfürsten. Johann Albrecht musste das Erzstift Magdeburg und das Stift Halberstadt übergeben und die Stadt Halle verlassen. Am 11. Januar Ao. 1547 zog Erzbischof Johann Albrecht mit seinem Gefolge aus der Stadt und nahm in Würzburg Residenz.

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Nach Ende des Krieges und nach Unterwerfung und Gefangennahme seiner Gegner, Herzog Johann Friedrich I. von Sachsen (die Kurfürstenwürde war ihm genommen worden) und Landgraf Philipp I. von Hessen, zog Kaiser Karl V. nach Augsburg und berief für den 17. September Ao. 1547 einen Reichstag ein.

Während dieses Augsburger Reichstages, der bis weit in das Jahr 1548 dauerte, ließ Kaiser Karl V. ein Diplom fertigen, welches mit Wirkung vom 12. Juli Ao. 1548 Erzbischof Johann Albrecht wieder in seine Ämter als Erzbischof von Magdeburg und Bischof von Halberstadt einsetzte. Sämtliche Untertanen werden aufgefordert, die bischöflichen bzw. erzbischöflichen Würden Johann Albrechts anzuerkennen und ihm zu huldigen. Bei Zuwiderhandlung droht ihnen die kaiserliche Ungnade und die Aberkennung all ihrer Privilegien und Freiheiten. Die Verwalter der Güter im Erzstift Magdeburg und im Stift Halberstadt werden aufgefordert, sorgfältig Rechnung über den Zeitraum von Januar 1547 bis Juli 1548 abzulegen.

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12.07.2015
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01. Mai Ao. 1267

Ottonis und Heinrichs, Fürsten zu Anhalt, Schenckung des Schlosses und Stadt Wegeleben mit allem Zubehör an das Ertzstifft Magdeburg, von welchem sie es wieder zu Lehn empfangen.[nbsp]

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Wegeleben ist eine Stadt, östlich von Halberstadt im Vorharz gelegen. Die Burg außerhalb der Stadt ist wohl schon im Jahre 934 entstanden und damit vermutlich auf die Burgenbauordnung Heinrichs I. aus dem Jahre 926 zurückzuführen.[nbsp]

01. Mai Ao. 1267

Heinrich I. war von 919 bis 936 König des Ostfrankenreiches und hatte aufgrund der häufigen Ungarnüberfälle Mühe, sein Reich erfolgreich zu regieren. Deshalb berief er im November 926 einen Hoftag zu Worms ein und erließ besagte Burgenbauordnung.
In dieser Verordnung wurde festgelegt, dass vorhandene Burgen befestigt und bisherige Versammlungsplätze ummauert werden sollten. Ziel war es, die Wehrfähigkeit der Orte zu erhöhen und den Bewohnern eine Fluchtmöglichkeit vor feindlichen Truppen zu geben.

Die Stadt Wegeleben war mitsamt der Burg im Besitz der Fürsten von Anhalt und wurde von ihnen an das Erzstift Magdeburg übereignet mit der Bedingung, es wieder als Lehen zu erhalten. Erzbischof Konrad II., der in eben diesem Jahre 1267 sein Amt angetreten hatte, entsprach der Bitte.

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01.05.2015
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29. April Ao. 1547

Hertzog Moritz zu Sachsen Aufforderungs-Brieff an den Rath zu Halle.

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In den Zeiten der Reformation breitete sich der protestantische Glaube im gesamten Heiligen Römischen Reich aus. Kaiser Karl V. jedoch versuchte, dem katholischen Glauben wieder zu seinem Glanz zu verhelfen, nicht zuletzt, um seine Macht gegenüber den Reichsständen zu stärken.

29. April Ao. 1547

Unter Führung Kursachsens und Hessens hatte sich im Jahre 1531 ein Bündnis von protestantischen Landesfürsten und Städten gebildet, um sich gegen die Religionspolitik Kaiser Karls V. zu verteidigen. Dieser sogenannte Schmalkaldische Bund gewann recht schnell an Mitstreitern und somit an Macht.

Im Jahre 1546 eskalierte der Kampf zwischen Kaiser Karl V. und den protestantischen Kräften und der Schmalkaldische Krieg brach aus. Ursprünglich im süddeutschen Raum geführt, verlagerte sich der Krieg recht bald in den sächsisch-thüringischen Raum.

Auch Halle blieb von diesem Krieg nicht verschont. Die Truppen beider Konfliktparteien zogen mehrfach in und durch die Stadt und ließen sich verproviantieren und unterstützen.

Der auf kaiserlicher Seite kämpfende Herzog Moritz von Sachsen beklagte sich in seinem Brief vom 29. April Ao. 1547 (24 Tage vor Ende des Krieges) darüber, dass die Stadt Halle dem Kurfürsten Johann Friedrich I. von Sachsen, der auf Seiten der Protestanten kämpfte, Unterstützung gewährt hatte. Zusätzlich hätte die Stadt ihm, Herzog Moritz von Sachsen, und seinem Bruder Herzog August Schaden zugefügt.
Deshalb fordert der Herzog die Stadt auf, sich unverzüglich zu ergeben und die Stadttore zu öffnen. Den Bewohnern der Stadt und ihren Gästen wird das Verlassen der Stadt untersagt. Des Weiteren darf kein Hab und Gut beiseite geschafft werden, bis Herzog Moritz entschieden hat, was mit der Stadt geschehen soll.

Kurfürst Johann Friedrich I. war wenige Tage zuvor bei der Schlacht bei Mühlberg verletzt und gefangen genommen worden. Das Kriegsglück hatte sich gewendet und der Kaiser war in der Übermacht.

So war es für die Stadt Halle das Beste, sich dem Herzog zu ergeben und ihm zu huldigen.
Herzog Moritz nahm die Huldigung an und versprach, die Unschuldigen unbehelligt zu lassen. Er behielt sich aber vor, die Schuldigen zu strafen.

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29.04.2015
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28. April Ao. 1528

Des Convents des Closters zum Neuen Werck Uebergebung des Closters und dessen gantzen Einkommens, an den Ertzbischoff zu Magdeburg, Cardinal Albertum, bis auf Päbstliche Confirmation.[nbsp]

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Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt. Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.[nbsp]

28. April Ao. 1528

Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Viele der Augustinermönche verließen während der Reformation das Kloster und wurden teilweise weltlich und begaben sich in den Ehestand.
Der letzte Propst des Klosters zum Neuen Werk, Simon Greyl, war ein Günstling Kardinal Albrechts und übernahm sein Amt im Jahre 1523. Er war aber nicht im Stande, das Kloster in guter Verfassung zu halten und überließ daher im Jahre 1525 erst die 3 Pfarren zu Halle und das Erzdiakonat des hallischen Kirchensprengels dem Erzbischof Kardinal Albrecht.

Am 28. April Ao. 1528 dann erfolgte die Übergabe des gesamten Klosters samt all seiner Güter und Einkünfte an Kardinal Albrecht. Der Propst und der gesamte Konvent stellten jedoch die Bedingung, dass sie mit Nahrung und Kleidung versorgt werden sollten. Dies gestand Kardinal Albrecht auch gerne zu und wollte den Mönchen die Hälfte ihrer bisherigen Güter zum Unterhalt geben und sie in das schon verlassene Serviten-Kloster in der Galgstraße setzen.

Nachdem sie aber in dieses Kloster nicht ziehen wollten und im Jahre 1529 viele der Mönche an der Pest gestorben waren, so dass nur noch 4 Mönche neben dem Propst übrig blieben, wurden sie 1530 in dem von Kardinal Albrecht eingerichteten Neuen Stift aufgenommen. Die Güter und Einkünfte des Klosters zum Neuen Werk wurden dem Neuen Stift mit Einwilligung des Papstes, Kaisers und des Magdeburger Domkapitels zugeschlagen.

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28.04.2015
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27. April Ao. 1450

Registratur, bey Einweisung Schultheiß Heinrich Rademachers und derer Schöppen zu Churfürst Friedrichs von Sachsen Zeiten gehalten.[nbsp]

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Seit 968, der Gründung des Erzbistums Magdeburg, lag die weltliche Gerichtsbarkeit der Stadt Halle in den Händen des jeweiligen Erzbischofs. Dieser delegierte üblicherweise das Amt des Richters an seinen Burggrafen. Als Stellvertreter für die täglichen kleinen Händeleien setzte der Burggraf einen Schultheiß ein und behielt sich selbst nur die peinlichen Fälle vor, die mit Leibstrafen oder dem Tode geahndet wurden.

27. April Ao. 1450

Seit dem 13. Jh. wurde das Amt des Schultheißen als Mannlehn vergeben und war dadurch auf männliche Nachkommen vererbbar. Der Amtsinhaber konnte sein Lehen auch verkaufen, wenn er keine geeigneten Nachkommen hatte. Ansonsten fiel das Lehen wieder an den Erzbischof zurück, der dann eine Person seiner Wahl mit dem Amt belehnte.

Ich habe schon mehrfach erwähnt, dass die Stadt Halle versuchte, sich von der Herrschaft des Erzbischofs zu lösen und freie Reichsstadt zu werden. Auf dieses Streben sind viele Streitigkeiten der Stadt mit den Erzbischöfen zurückzuführen.
So ist es nicht verwunderlich, dass auch darüber Streit entstand, wer den Schultheiß einsetzen darf.

Während der Regierungszeit von Erzbischof Günther II. (1403 – 1445) hatte der Rat der Stadt Halle das Recht an sich gerissen, den Schultheiß selbst zu ernennen. Bei einem Vergleich über verschiedene Streitigkeiten zwischen Erzbischof und Stadt musste Erzbischof Günther der Stadt dieses Recht sogar zugestehen. Sein Nachfolger, Erzbischof Friedrich (1445 – 1464 im Amt), nutzte den Tod des Schultheißen Hans von Mücheln im Jahre 1446 aus und brachte das Lehen wieder an sich. Natürlich gab es auch hierüber wieder Streit.

Letztlich brachte es die Stadt wenigstens dazu, dass ein neuer Schultheiß vom Stadthauptmann in sein Amt verpflichtet – eingewiesen – wurde. Die Schöppen wiederum wurden vom Burggrafen, Kurfürst Friedrich II. dem Sanftmütigen, eingewiesen.
Hier wird diese Prozedur für die Vereidigung des Schultheißen Heinrich Rademacher am 27. April Ao. 1450 beschrieben.

Nachdem Heinrich Rademacher seinen Amtseid abgelegt hat, wird er von Stadthauptmann Henning Strobart folgendermaßen bestätigt:

“Heinrich, ich weise Dich hie in die Gerichte von Gottes wegen und des Reichs wegen und befehle Dir, Recht zu stärken und Unrecht zu kränken, als Dich Deine Sinne und Witze weisen, und der Eid, den Du dem Gerichte getan hast, und sollst das nicht lassen, weder durch Liebe noch durch Leid, noch durch keinerlei Sachen willen, bei dem gestrengen Gericht, das Gott selber am jüngsten Tage über Dich will sitzen.”

Daraufhin vereidigt der neu ernannte Schultheiß seinen Fronboten (Gerichtsdiener) und lässt sich von den Schöppen im Amt bestätigen. Der Schöppenstuhl war zu der Zeit allerdings nicht voll besetzt. Weil 4 Schöppen gestorben und noch keine neuen ernannt worden waren, wurde Heinrich Rademacher nur von 7 Schöppen bestätigt.
Einige Tage später kam Kurfürst Friedrich II. in seiner Eigenschaft als Burggraf zu Magdeburg nach Halle und wies 4 neue Schöppen (Claus Schaffstedt, Sander Brachstedt, Johann von Stendel und Hans Kontze) in die Gerichtsbank ein.

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27.04.2015
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26. April Ao. 1363

Ertzbischoff Theodorici zu Magdeburg Vergleich mit dem Dom-Capitel, denen Ständen und Städten des Ertzstiffts zwischen der Elbe und Bode, zu Handhabung des gemeinen Land-Friedens einander drey Jahr beyzustehen.[nbsp]

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Nach dem Tode Erzbischof Ottos (1327 – 1361 im Amt) plante das Domkapitel in Magdeburg, Markgraf Ludwig von Meißen zum Erzbischof zu ernennen. Die Stände und Städte des Erzstifts waren mit dieser Wahl höchst unzufrieden, weil der Markgraf ein noch recht junger Mann aus einem mächtigen Fürstengeschlecht war und schon in seiner Eigenschaft als Bischof von Halberstadt dem Bistum übel mitspielte. Der Einspruch der Stände und Städte hatte jedoch keinen Erfolg.[nbsp]

26. April Ao. 1363

Hier kam der Zufall zu Hilfe. Kaiser Karl IV. erfuhr vom Tode Erzbischof Ottos und wollte gern einem seiner Günstlinge, Dietrich Kagelwit (Sohn eines Schneiders zu Stendal), zu diesem Erzstift verhelfen. Dieser stand schon länger in den Diensten des Kaisers und hatte sich insbesondere um Böhmen verdient gemacht. Zu der Zeit war Dietrich Bischof zu Minden und wurde durch des Kaisers Fürsprache bei Papst Innozenz VI. auch gegen den Willen des Domkapitels zum Erzbischof von Magdeburg ernannt.

Die Städte huldigten ihm freudig.

Um diese Zeit feierten Raub, Brandschatzung, Fehden und Verheerungen fröhliche Urständ im Lande. Erzbischof Dietrich suchte sein Land nun zu beruhigen und rief einen allgemeinen Landfrieden aus.
Der Landfrieden wird auf 3 Jahre festgelegt. Alle Stände und Städte haben sich danach zu richten und Zuwiderhandlungen anzuzeigen und zu verfolgen. Die Schuldigen sollen jeweils gepfändet werden. Sollten er selbst und seine Hauptleute bei einem Zug durchs Land Schaden anrichten, verpflichtet er sich zu angemessenem Ersatz.
In dem Dokument wird angegeben, welche Rittersitze und Dörfer wie viele Dienstmänner zu stellen haben.

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26.04.2015
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25. April Ao. 1511

Kauffbrieff, vermöge dessen der Land-Commenthur der Balley Thüringen, Heinrich von Kranenwinckel mit Consens des Hochmeisters [nbsp]des teutschen Ritter-Ordens, alle Güter des teutschen Hauses und Capelle zu St Cunigund vor Halle an das Closter zum Neuen Werck verkaufft.

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Die Komturei St. Cunigund des Deutschen Ritterordens neben der Hohen Brücke (heutige Salinehalbinsel, Jungfernwiese), im Jahre 1200 gegründet, erwarb sich im Laufe der Zeit zahlreiche Güter und vermehrte so ihren Reichtum. Das rief natürlich Neider auf den Plan.

25. April Ao. 1511

So wurde den Ordensbrüdern schon frühzeitig ein sittenloser Lebenswandel nachgesagt, zumal sich ganz in der Nähe einige Gasthäuser befanden, in denen Zechbrüder und liederliche Weibspersonen verkehrten. Kurzum: es gab beständig Streit.
Zusätzlich waren die hallischen Güter der Komturei immer wieder von Hochwassern betroffen und warfen so sehr wenig Nutzen ab, verursachten im Gegenteil noch erhebliche Kosten.
Nicht zuletzt gab es immer wieder Streitfälle mit dem Kloster zum Neuen Werk, weil die Güter der Komturei und des Klosters ziemlich miteinander verflochten waren. Schon im Jahre 1238 (siehe meinen Eintrag vom 27. Oktober) mussten sich die Ordensbrüder mit dem Kloster vergleichen, weil das Kloster häufig den Fluss staute, um die Mühle zu Gimritz zu betreiben, wodurch der Komturei Wasserschaden entstand.

Die Situation war für den Deutschen Ritterorden also keineswegs ideal.
Nun hatte im Jahre 1507 Herzog Georg zu Sachsen der Ballei (Provinz) des Deutschen Ritterordens in Thüringen den Ort Liesten (Lehesten bei Jena) zu Lehen verkauft. Worauf der Landkomtur der Ballei Thüringen Verhandlungen mit dem Rat der Stadt Halle über den Verkauf der Güter der Komturei St. Cunigund aufnahm.
Hier erhob jedoch der Probst des Klosters zum Neuen Werk Einspruch und machte sein Vorkaufsrecht als Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels geltend. Er wollte es nicht leiden, dass geistliche Güter in weltliche Hände fielen.
Letztlich erwarb die Stadt Halle das Gelände der Komturei auf der Salinehalbinsel und musste die Gebäude niederreißen.

Alle anderen Güter der hallischen Komturei des Deutschen Ritterordens fielen dem Kloster zum Neuen Werk zu.
Im Kaufbrief sind sämtliche Güter und Einnahmen aufgeführt, die an das Kloster gehen. Der Orden behält sich nur das Kirchlehen in Podelwitz und 4 Lehnsmänner mit ihren Lehen und Zinsen vor: Herrn Plawsig in Podelwitz, die Herren Sack und Crayn in Beuchlitz und Herrn Bosse in Benkendorf.

Das Kloster zum Neuen Werk hat dem Deutschen Ritterorden 3.650 Rheinische Gulden für die Besitzungen gezahlt. Dies wird im Kaufbrief bestätigt.

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25.04.2015
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24. April Ao. 1269

Marggraff Theodorici zu Landsberg Schenckung 4 Hufen Landes zu Schnaßwitz, die Gebhard Edler Herr von Querfurt aufgelassen, an das Convent der Cläußner Augustiner-Ordens zu Giebichenstein.[nbsp]

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Im Jahre 1213 hatte sich in Florenz ein Grüppchen von Kaufleuten der Welt abgewandt und beschlossen, sich in den Dienst der Heiligen Jungfrau Maria zu stellen. Der Bischof von Florenz erlaubte ihnen, den Tag Mariae Geburt zu feiern.
Seitdem werden sie Servi Mariae, Marienknechte oder Serviten, genannt.

24. April Ao. 1269

Der Orden wurde in Jahre 1254 von Papst Alexander IV. bestätigt und 1304 von Papst Benedictus XI. den Regeln der Augustiner unterworfen.

Ein Marienknecht namens Bruder Friedrich hatte sich unterhalb der Burg Giebichenstein in einer Klause im Fels an der Saale Richtung Trotha niedergelassen. Erzbischof Albrecht II. hat ihm dazu im Jahre 1216 die Erlaubnis erteilt und ihm eine halbe Hufe Landes zugesprochen. Eine Kapelle wurde der Heiligen Jungfrau Maria und St. Jacob geweiht.
Außerdem wurde Bruder Friedrich und alle, die ihm folgen wollten, direkt dem Erzbischof unterstellt und erhielten sonst alle Freiheit von anderen weltlichen und geistlichen Herren. Zusätzlich wurde ihnen das Recht zugestanden, alle diejenigen, die ihr Begräbnis bei ihnen erwählen würden, unabhängig von den Pfarrrechten ihrer Heimatorte, auch begraben zu dürfen. Dazu wurde ihnen von Hermann von Giebichenstein ein Hof in Trotha geschenkt.

Der Bruder Friedrich erhielt sehr bald Gesellschaft von anderen Marienknechten und im Jahre 1239 übereignete Erzbischof Wilbrand ihnen den Berg über der Klause – die heutigen Klausberge – und einige andere Ländereien.

Auch in den Folgejahren wuchs der Besitz der Klaus-Brüder (wie sie sich zu der Zeit nannten) durch zahlreiche Schenkungen.

Markgraf Dietrich zu Landsberg schenkt ihnen nun am 24. April Ao. 1269 Landbesitz zu Schnaßwitz in der Nähe von Braschwitz.

Übrigens gesellte sich im Jahre 1274 Ulrich von Ammendorf zu den Klaus-Brüdern und brachte sein desolates Augustiner-Kloster zu Ammendorf in die Gemeinschaft ein. Es gefiel ihm aber zu Giebichenstein nicht recht und so verließ er die Brüder 1281 wieder und nahm natürlich seinen Besitz wieder mit.

Auch den anderen Klaus-Brüdern wurde es wohl zu eng in den Klausbergen. So erhielten sie im Jahre 1306 von Erzbischof Burchard II. die Erlaubnis, dicht vor der Stadt Halle neben dem Rabenstein am Oberen Galgtor ein Kloster zu erbauen.

Nunmehr als Marienknechte oder Serviten in Halle bekannt, zogen sie ein weiteres Mal um, nachdem ihnen ein reicher Edelmann namens Hagedorn ohne eigene Erben im Jahre 1339 seinen Hof in der Galgstraße hinterließ. Dort begannen sie im Jahre 1341 mit dem Bau ihres Klosters, das bis zur Reformation ihre endgültige Heimat werden sollte und dessen Klosterkirche wir heute noch als Ulrichkirche kennen.

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24.04.2015
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23. April Ao. 1436

Johann Holtzwirths Urfede, die Stadt Halle binnen vier Wochen zu räumen und seine Güter zu verkauffen, wofür sich Coppe Holtzwirth, Coppe Pißker, Heinemann vom Thore, Hans Rose und Paul Gyscke verbürget.

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Wir befinden uns in einer Zeit, in der die Kämpfe zwischen den Städten und dem Erzbischof als Landesherrn ihren Höhepunkt erreichen. Halle, immer noch darauf bedacht, die Unabhängigkeit vom Erzstift zu erlangen und sich als freie Reichsstadt zu behaupten, wehrte sich gegen alle Restriktionen, die der Stadt vom Erzbischof auferlegt wurden. Um die Stadtverteidigung besser organisieren zu können, wurde Henning Strobart 1426 als Stadthauptmann in Dienst gestellt.

23. April Ao. 1436

Dieser jedoch, so sollte sich in der Zukunft erweisen, kochte sein eigenes Süppchen und hetzte bewusst Stadt und Erzbischof sowie Landadel gegeneinander. Des Weiteren veränderte er durch geschicktes Taktieren die Zusammensetzung des Rates der Stadt zugunsten der Bürgerlichen. Die Pfänneraristokratie hatte das Nachsehen.

Einige Pfänner entsagten denn auch der Stadt oder wurden ausgewiesen.

Hans (oder Johann) Holtzwirth, noch im Jahre 1415 Ratsmeister zu Halle und von 1429 bis 1432 Oberbornmeister, wird nun sein Bürgerrecht aberkannt und er muss innerhalb von 4 Wochen seine Güter verkaufen und die Stadt verlassen.
In seinem Brief versichert er, dass er nicht vor ein päpstliches oder kaiserliches Gericht ziehen will und der Stadt nicht schaden will. Hans Holtzwirth gelobt, seine Güter in Halle zu verkaufen und im Umkreis von einer Meile um die Stadt keine Wohnung zu nehmen.
Als Bürgen für Hans Holtzwirth treten sein Bruder Coppe Holtzwirth und seine Freunde Coppe Pißker, Heinemann vom Thore, Hans Rose und Paul Gysecke auf.

Eine Begründung für den Entzug des Bürgerrechts und den Stadtverweis wird leider nicht angegeben.

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23.04.2015
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20. April Ao. 1546

Wittenbergischer Vertrag durch Churfürst Johann Fridrichen zu Sachsen zwischen Ertzbischoff Johann Albrechten zu Magdeburg und dem Rath zu Halle aufgerichtet.

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Nach dem Tod Kardinal Albrechts im Jahre 1545 wurde sein Vetter, Johann Albrecht von Brandenburg, zum Erzbischof in Magdeburg ernannt. Dieser war ein eifriger Katholik, weshalb die Stadt Halle Bedenken hatte und nicht eher die Erbhuldigung leisten wollte, als sie ihrer Religionsfreiheit versichert wurde.[nbsp]

20. April Ao. 1546

Dr. Justus Jonas, der seit 1541 in Halle wirkte und sich mittlerweile als Superintendent (also geistlicher Leiter des hallischen Kirchenkreises) bezeichnete, hatte in Zusammenarbeit mit dem Prediger der Ulrichkirche, Benedictus Schumann, und dem Prediger der Moritzkirche, Mathias Wanckell, in einem Schreiben an den Rat der Stadt die Forderung nach Auflösung der verbliebenen Klöster der Stadt gestellt und andere Maßnahmen zur Sicherung der “reinen Lehre” in Halle angeregt.

Insbesondere sollte der Pfarrer Matz Metz aus dem Pfarrhaus der Kirche Unser Lieben Frauen vertrieben werden.
Der Osterpfennig und andere katholische Abgaben und Zinsen sollten entweder abgeschafft oder aber zur Durchsetzung des Evangeliums verwendet werden.
Der Bürgermeister Caspar Querhammer hatte einige Schriften und Bücher gegen das Evangelium veröffentlicht und sollte diese öffentlich widerrufen.
Des Weiteren sollten Zinsen aus katholischen Lehen verwendet werden, um Stadtkinder und arme Studenten nach Wittenberg auf die Hochschule zu schicken, damit aus ihnen gute evangelische Prediger und Lehrer würden.
Und die verbliebenen Mönche in Halle sollten (ungeachtet ihrer Ordenszugehörigkeit) in einem Kloster zusammengelegt werden, sofern sie alt und gebrechlich seien und ihr Gnadenbrot in Halle erhielten. Gesunde und vermögende Mönche jedoch hätten die Stadt zu verlassen.

All diese Forderungen sollten vom Rat der Stadt auf dem Konvent in Wittenberg vorgebracht werden, zu dem Kurfürst Johann Friedrich zu Sachsen geladen hatte, um die Streitigkeiten zu schlichten.

Aus den Verhandlungen entstand am 20. April Ao. 1546 ein Vertrag, in dem unter anderem folgende Beschlüsse gefasst wurden:

Die Stadt soll dem Erzbischof Johann Albrecht die Huldigung leisten und der Erzbischof soll die Stadt in ihren Rechten und Privilegien bestätigen.

Der Erzbischof soll der Stadt ihre Religionsfreiheit zugestehen und die katholischen Mönche anhalten, nicht gegen die evangelische Lehre aufzutreten.

Die Stadt wird an ihren geistlichen Lehen belassen. Der Pfarrer Metz soll seine Pfarre abtreten und die Stadt verlassen. Die Klöster werden nicht ausgelöst, dürfen aber auch keine neuen Mönche aufnehmen. Wenn dann die Mönche ausgezogen oder gestorben sind, wird der Stadt das Vorkaufsrecht für diese Besitzungen eingeräumt.

Die anderen Punkte der städtischen Forderungen werden im Vertrag nicht erwähnt.

Ansonsten werden noch Abmachungen über zu zahlende Steuerschulden und die Verwendung der erzbischöflichen Gewinne aus den Talgütern getroffen.

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20.04.2015
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19. April Ao. 1540

Des Neuen Stiffts zu Halle Ueberlassung des Vorwergs Gimritz an den Rath zu Halle gegen einen jährlichen Erbzinß, ingleichen erblicher Verkauff des Stiffts Lehen und Zinsen an den Bürgerhäusern.[nbsp]

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Das Vorwerk Gimritz (in alter Zeit Gumniste genannt), auf der Südspitze der Peißnitz-Insel gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

19. April Ao. 1540

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.

Das Neue Stift übereignet das Vorwerk Gimritz an den Rat der Stadt Halle und stellt folgende Bedingungen:

  • Dem Rat der Stadt Halle wird das gesamte Vorwerk mit seinen Zubehörungen verkauft, ausgenommen einer Wiese in der Aue (auch Lucke genannt, etwa das Gebiet zwischen der heutigen Luisenstraße, Johann-Andreas-Segner-Straße und Adam-Kuckhoff-Straße hinter dem Steintor), die sich der Erzbischof vorbehält.

  • Der Rat der Stadt soll das Gut nach eigenem Bedarf bewirtschaften und bebauen, darf aber keine Festung oder steinerne Gebäude ohne Genehmigung des Erzbischofs errichten.

  • Weiterhin hat der Rat einen Wagendienst zum Überfahren der Insel vorzuhalten und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

  • Es sollen nicht mehr als 1.000 Schafe gehalten werden.

  • Missetäter sollen zwar auf dem Vorwerk gefangen genommen werden, müssen aber anderntags auf dem Amt Giebichenstein abgeliefert werden, wo über das jeweils zuständige Gericht entschieden wird.

  • Jedes Jahr am Martinstag (11. November) ist der Erbzins in Höhe von 150 Gulden zu zahlen.

  • Zusätzlich ist jedes Jahr der Betrag von 60 Gulden anstelle der ursprünglich vereinbarten 12 Mastschweine (siehe Eintrag vom 22. Januar Ao. 1538) für die Nutzung der Neumühle zu entrichten. Auch auf die unentgeltlichen Mehl- und Malzlieferungen weist das Neue Stift hin.

  • Eine ganze Reihe Bürgerhäuser wird dem Rat zu Lehen gegeben und wird mit einer einmaligen Zahlung von 1.000 Talern und einem jährlichen Zins in Höhe von 72 Gulden 19 Groschen abgegolten.

  • Letztlich werden die zur Errichtung der Stiftskirche (Dom) versprochenen Mittel in Höhe von jährlich 340 Gulden eingefordert.

Fast ein Jahr später, am 19. Februar Ao. 1541, bestätigt Kardinal Albrecht nochmals diesen Vertrag. Für die Bürgerhäuser wird nun nur noch ein jährlicher Zins in Höhe von 72 Gulden 10 Groschen verlangt.

Und ein weiteres Mal wird die Vereinbarung vom Dom-Kapitel zu Magdeburg am 04. Juli Ao. 1592 bekräftigt. Nun beträgt der Erbzins für die Bürgerhäuser “nur” noch 72 Gulden 9 Groschen.

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19.04.2015
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17. April Ao. 1287

Ottonis Burggrafens zu Wettin Bekäntniß, daß ihm zwar die Stadt Belgern, so er von dem Marggrafen zu Meißen zu Lehn trage, nicht aber das Jus Patronatus daselbst zugehöre.

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Die im Chronik-Eintrag vom 16. April erwähnte Stammburg der Wettiner wurde von Graf Thimo von Wettin (ca. 1034 – ca. 1101) zum bevorzugten Domizil erkoren.
Sein zweiter Sohn Konrad I. der Große eroberte von Wiprecht II. von Groitzsch die Markgrafschaft Meißen.
Dessen Urenkel Heinrich III. der Erlauchte, Markgraf von Meißen, schenkte Johannes I., Burggraf von Wettin die Stadt Belgern (heute Belgern-Schildau im Landkreis Nordsachsen, Sachsen).

17. April Ao. 1287

Als Burggraf hatte Johannes I. die Burg Wettin zu Lehen und war mit ihrer Verteidigung beauftragt. Außerdem fungierte er als Stellvertreter des Grafen und oberster Richter der Grafschaft.

Burggraf Otto II. von Wettin, Sohn des Burggrafen Johannes I., stellte eine Urkunde aus, in der er bekannte, dass ihm die Stadt Belgern zu Lehen gegeben worden sei, er jedoch nicht das Jus Patronatus – das Kirchenpatronat – innehatte.

Das Kirchenpatronat (Jus Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden.

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17.04.2015
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16. April Ao. 1438

Ertzbischoff Günthers zu Magdeburg Bestätigung des von Thilo und Hermann Gebrüdern von Trothe auff der Burg zu Wettin gestiffteten Altars.

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Wettin, etwa 20 km nordwestlich von Halle gelegen, ist eine alte Stadt, die (ebenso wie Halle) von Kaiser Otto I. im Jahre 961 an das Moritzkloster in Magdeburg geschenkt wurde und somit zum Erzbistum Magdeburg gehörte. Wir finden hier noch heute die Stammburg der Wettiner, das Grafengeschlecht, aus dem sich später sächsische Kurfürsten herleiteten.

16. April Ao. 1438

Im Jahre 1441 hat Erzbischof Günther II. die Burg Wettin (4.300 Gulden) und das Schloss Krosigk (1.300 Gulden) wiederkäuflich an Coppe und Cuno vom Ammendorf und Thilo und Hermann von Trotha verpfändet. Sein Nachfolger, Erzbischof Friedrich, hat 1446 beide Besitzungen wieder eingelöst.

Auf der Burg Wettin hat es auch eine Kapelle gegeben, in der die Herren Thilo und Hermann von Trotha einen Altar zu Ehren der heiligen Maria und Ottilie gestiftet haben. An dem Altar sollten jeden Mittwoch, Freitag und Sonntag Messen gelesen werden.
Zu der Stiftung gehörten Zinsen aus allerlei Landgütern, mit denen der Priester bezahlt wurde, der die Messen zu lesen hatte.

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16.04.2015
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15. April Ao. 1394

Des Probsts und Convents des Closters zu S. Moritz zu Halle, Verwilligung, daß die Kirche zu Amendorff, so bisher ein Filial von Radewell gewesen, davon separiret und zu einer besondern Pfarrkirche erhoben werden möge.[nbsp]

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Das Dorf und Rittergut Ammendorf (heute Stadtteil von Halle) war damals an der Merseburger Landstraße gelegen und eine Stunde Wegs von Halle entfernt.
Das Schloss war Stammhaus derer von Ammendorf und ist seit mindestens 1264 bekannt, als Heinrich von Ammendorf ein kleines Augustiner-Kloster neben der Dorfkirche St. Nicolai gegründet hat.

15. April Ao. 1394

In der Fehde mit Erzbischof Burchard III. war Schloss Ammendorf an den Rat der Stadt Halle gekommen und hat in der Folgezeit mehrfach den Besitzer gewechselt.

Im Jahre 1387 hat Erzbischof Albrecht IV. dem Hermann Kotze das Dorf Beesen mit Ober- und Untergerichten geschenkt und die Familie hatte damit auch pfandweise das Schloss Ammendorf in Besitz.

Hermann vom Kotze ließ nun eine neue Kirche erbauen, die der heiligen Katharina geweiht wurde. Diese Kirche wurde der Pfarre zu Radewell zugeschlagen.

Nun löst der Probst des Moritzklosters zu Halle, Johannes Malderitz, diese Verbindung der Kirche St. Katharina mit Radewell auf und verbindet sie mit der Dorfkirche St. Nicolai zu einer eigenen Pfarre.

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15.04.2015
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14. April Ao. 1363

Thyle und Lüdecke Bornmeisters samt ihrer Schwester Berthen Schenckung 8 Pfannen Teutsch und zweyer Saltzkothe an das Neue Hospital.[nbsp]

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Das Hospital St. Cyriaci wurde im Jahre 1341 an der Stelle errichtet, wo heute die Neue Residenz zu finden ist. Ursprünglich hieß es das Neue Hospital und wurde erst später nach dem Schutzheiligen der Hospitalkapelle benannt. Es war das vierte Hospital der Stadt, neben den Hospitälern St. Antonius (Sondersiechenhaus in den Bockshörnern), St. Johannis (Moritzkloster) und St. Cunegund (Komturei des Deutschen Ritterordens, Salinehalbinsel).

14. April Ao. 1363

Das Hospital gehörte zur Armenversorgung der Stadt Halle und wurde vom Rat und der gesamten Bürgerschaft gestiftet.
Im Jahre 1529 wurde das Hospital St. Cyriaci in das mittlerweile verlassene Johannis-Hospital im Moritzkloster verlegt, weil Kardinal Albrecht den Bauplatz für seinen Stadtpalast (heute Neue Residenz) brauchte.
Weil aber der Ort im Moritzkloster den Ansprüchen des Hospitals nicht genügte, verlegte man es wiederum, diesmal im Jahre 1576 in das ehemalige Zisterzienserinnen-Kloster St. Georg.

Dem Hospital sind im Laufe der Zeit reichliche Spenden und Güter gestiftet worden, damit die Versorgung der Kranken und Armen abgesichert war. Zusätzlich “erkaufte” man sich mit solchen Spenden ein Stückchen Seelenheil.

Der Bornmeister Thiele, sein Bruder Lüdecke und seine Schwester Bertha geben also 8 Pfannen aus dem Deutschen Brunnen an das Hospital und die Salzkothe Ziemer und Hindin.
Sollte Thieles Ehefrau ihren Gatten überleben, dann hat sie Anspruch auf 3 der 8 Pfannen aus dem Deutschen Brunnen als Witwenversorgung.

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14.04.2015
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