24. September Ao. 1482

von 24. September 2015

Erzbischof Ernst, im Jahre 1476 im Alter von 15 Jahren zum Erzbischof von Magdeburg erwählt, wollte den Freiheitsbemühungen der Stadt ein für allemal ein Ende setzen. Nachdem sich Erzbischof Ernst der Stadt bemächtigt und die Pfänner, denen die ganze Schuld am Widerstand gegen den Landesherrn zugeschrieben wurde, um ein Viertel ihrer Thalgüter erleichtert hatte, erließ er am 18. März Ao. 1479 eine neue Regimentsordnung (Verfassung) für die Stadt, nach der sich jeder Bürger zu richten hatte. Dabei schrieb er der Stadt neue Gesetze vor und veränderte den Rat nach seinem Gutdünken.

Daraufhin erarbeitete der Rat der Stadt eine neue eigene Willkür, die Erzbischof Ernst am 24. September Ao. 1482 bestätigte und durch Verkündung in Kraft treten ließ.

Diese Willkür galt bis zum 01. Dezember Ao. 1687, als Halle als Teil des Herzogtums Magdeburg eine neue Regimentsordnung erhielt.

Diese Willkür vom 24. September Ao. 1482 war nicht die erste Verfassung der Stadt Halle gewesen. Wenn es wohl schon seit den Anfängen der Stadt sicherlich ein Regelwerk zum Gemeinwesen gegeben haben muss, so ist uns doch kein schriftliches Zeugnis überliefert. Die erste Urkunde für eine Willkür der Stadt Halle findet sich für das Jahr 1316. Leider ist das Original wohl nicht mehr erhalten.

In den Wirren um den verbrannten Salzgrafen Hans von Hedersleben und den damit verbundenen Streitigkeiten mit Erzbischof Günther hat die Stadt im Jahre 1427 eine neue Willkür aufgestellt, die dann am 24. September Ao. 1482 abgelöst wurde.