22. August Ao. 1515

von 22. August 2014

Der Bau dauerte insgesamt 5 Jahre und jedes Jahr wurden 100 Gulden dafür aufgewandt. Diese Kapelle hat Schildberg mit reichlichen Einkünften ausgestattet. Überdies verwendete er sein Vermögen zu etlichen anderen mildtätigen Stiftungen für die Stadt. Zusätzlich hat er auf eigene Kosten das Dach der Kirche St. Gertrud im Jahre 1456 neu decken lassen.

Der Kirche U. L. Frauen – damals noch die einzelne Marienkirche – stiftete dieser Nicolaus Schildberg eine Kommende mit 20 Gulden jährlichen Einkommens und bestimmte die Einsetzung eines Predigers, der ein Doktor der Theologie sein und an Sonn- und Festtagen nachmittags um 15:00 Uhr in der Kirche Predigt halten sollte. Für die Bezahlung dieses Predigers stellte Nicolaus Schildberg jährlich 60 Gulden zur Verfügung.

Die große Mildtätigkeit dieses Mannes stieß nicht nur auf Wohlgefallen. Einige Leute in der Stadt waren der Meinung, er habe diese Summen nicht aus eigenem Vermögen nehmen können, sondern müsse die Stadtkasse erleichtert haben. So wurde Nicolaus Schildberg am 28. Oktober Ao. 1504 verhaftet, ins Gefängnis des Rathauses verbracht und dort gefoltert, um ein Geständnis zu erpressen. Hier starb er am 12. November Ao. 1504. Er wurde in Ehren auf dem Kirchhof U. L. Frauen beigesetzt.

Die Geistlichen, die aus seinen Stiftungen den Nutzen zogen, wollten darauf auch nach seinem Tode nicht verzichten und drängten deshalb den Rat der Stadt, einen Vergleich mit den Erben Schildbergs wegen dessen Haft und Testaments zu errichten.
Bei der Gelegenheit wurde offenbar, dass Nicolaus Schildberg in seinem Testament seine Kinder, den Sohn Martin und die Töchter Gertrud und Margarethe, vergessen hatte. Für deren Versorgung und die geistlichen Stiftungen reichte das Vermögen nicht aus, so dass die Stiftungen etwas beschnitten werden mussten.

Am 20. August Ao. 1515 bestätigte Erzbischof Albrecht V. (Kardinal wurde er erst im Jahre 1518) diesen Vergleich und am 22. August Ao. 1515 werden von ihm die geistlichen Stiftungen für den Altar der Kapelle St. Maria Magdalena im Wert von 25 Rheinischen Gulden pro Jahr und die Stiftung für die Marienkirche vom 15. Juli Ao. 1499 bestätigt. Der Betrag für die Stiftung der Marienkirche wird auf insgesamt 200 Rheinische Gulden pro Jahr angehoben. Den Nachkommen Nicolaus Schildbergs wird das Jus Patronatus (Kirchenpatronat) für die Kapelle St. Maria Magdalena zugesprochen.

Das Kirchenpatronat (Jus oder Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden.