Dienstleistungsunternehmen können noch kandidieren

Dienstleistungsunternehmen können noch kandidieren
von 10. Juli 2018

Interessierte IHK-Mitglieder finden das Bewerbungsformular zur Kandidatur unter www.unternehmer-waehlen.de.

Die Vollversammlung bestimmt als „Parlament der regionalen Wirtschaft“ im südlichen Sachsen-Anhalt über Kurs und Finanzen der IHK und setzt sich für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen ein – ob Sonntagsöffnung, Verkehrshindernisse, Energiekosten oder die sogenannte Bettensteuer. „Die Unternehmensvertreter aus Halle (Saale) und dem Saalekreis können in der IHK-Vollversammlung mithelfen, die Wirtschaft in unserer Region voranzubringen“, erklärt Dr. Hans-Peter Rasenberger, Vorsitzender des IHK-Wahlausschusses.

Warum sich ein ehrenamtliches Engagement in der Vollversammlung lohnt, zeigen auch zwei Unternehmer aus der Region in einem Film unter www.unternehmer-waehlen.de.

Für die Vollversammlung kandidieren können Personen, die als Gewerbetreibende selbst IHK-Mitglied sind oder als gesetzliche Vertreter für ein Mitgliedsunternehmen arbeiten. Berechtigt sind auch Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte. Die Unternehmen müssen in der IHK-Wählerliste erfasst sein. Insgesamt werden im Herbst 2018 in einer direkten Wahl 66 Sitze im obersten IHK-Gremium neu vergeben.