Kurzarbeitergeld – Frühling bringt die Abrechnung mit sich

Kurzarbeitergeld – Frühling bringt die Abrechnung mit sich
von 9. März 2018

Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus sowie des Gerüstbaus können dadurch die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter sichern. Den Arbeitnehmern bleibt der Arbeitsplatz erhalten und für die Unternehmen entfällt die Personalsuche im Frühjahr, weil ihnen gut eingearbeitete Fachkräfte erhalten bleiben.

Um keine finanziellen Nachteile in Kauf nehmen zu müssen achten Sie bitte bei Ihren Leistungsanträgen auf Vollständigkeit und die unbedingte Einhaltung der Ausschlussfrist.

Dabei sind folgende Termine zu beachten:

Leistungsantrag für den Monat:

Spätester Abgabetermin bzw. Posteingangsdatum in Arbeitsagentur :

12 / 2017

03.04.2018 Dienstag

01 / 2018

30.04.2018 Montag

02 / 2018

31.05.2018 Donnerstag

03 / 2018

02.07.2018 Montag

Weitere Informationen und Antragsformulare gibt es im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/kurzarbeitergeld