Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus sowie des Gerüstbaus können dadurch die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter sichern. Den Arbeitnehmern bleibt der Arbeitsplatz erhalten und für die Unternehmen entfällt die Personalsuche im Frühjahr, weil ihnen gut eingearbeitete Fachkräfte erhalten bleiben.
Um keine finanziellen Nachteile in Kauf nehmen zu müssen achten Sie bitte bei Ihren Leistungsanträgen auf Vollständigkeit und die unbedingte Einhaltung der Ausschlussfrist.
Dabei sind folgende Termine zu beachten:
Leistungsantrag für den Monat: |
Spätester Abgabetermin bzw. Posteingangsdatum in Arbeitsagentur : |
12 / 2017 |
03.04.2018 Dienstag |
01 / 2018 |
30.04.2018 Montag |
02 / 2018 |
31.05.2018 Donnerstag |
03 / 2018 |
02.07.2018 Montag |