Sonderregelung endet: Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

von 21. Juli 2020

Weiterbewilligungsantrag wieder notwendig

Kunden müssen während der Corona-Pandemie keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31.03. bis einschließlich 30.08. dieses Jahres enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft zum 30.08. aus. Die Jobcenter verschicken deshalb seit dieser Woche Schreiben an alle Kunden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31.08. endet.

Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig in den Jobcentern eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Die Antragsunterlagen können auch bequem online übermittelt werden. Nähere Infos dazu unter www.jobcenter.digital

Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft endet am 30.09.

Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30.09. dieses Jahres. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es „erheblich“ ist. „Erheblich“ ist ein Vermögen, wenn es 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied übersteigt. Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten erkennen Jobcenter in der vollen Höhe an.

Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 01.10. gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter bei den Kunden an.

Alle weiteren wichtigen Informationen rund um Leistungen des SGB II unter www.jobcenter-hallesaale.de oder telefonisch unter 0345-6822 555.