„Aus drei mach eins“- Informationen zur neuen Pflegeberufeausbildung gehen online

von 14. Juli 2020

Hintergrund:

Seit Jahresbeginn können Pflegeausbildungen nur noch nach dem neuen Pflegeberufegesetz begonnen werden. Die bisherigen drei Ausbildungsberufe in der Pflege (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege) wurden zusammengeführt und das neue Berufsbild der Pflegefachfrau bzw. des Pflegefachmanns geschaffen. Ziel des Gesetzgebers war es, die Pflegeausbildung zu modernisieren, sie für Berufsinteressentinnen und -interessenten attraktiver zu gestalten und den Berufsbereich der Pflege insgesamt aufzuwerten.

Die Finanzierung der Pflegeausbildung erfolgt über einen auf Landesebene eingerichteten Ausgleichsfonds. An der Finanzierung des Ausgleichsfonds nehmen über ein Umlageverfahren alle Krankenhäuser, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, das Land Sachsen-Anhalt sowie die soziale und private Pflegeversicherung teil. Aus diesem Fonds werden sowohl die schulische als auch die praktische Ausbildung finanziert.

Die Ausbildungseinrichtungen und ausbildenden Pflegeschulen erhalten aus dem Fonds eine Ausgleichszahlung zur Abdeckung der Ausbildungskosten.

Als zuständige Stelle verwaltet die Investitionsbank des Landes den Ausgleichsfonds mittels eines Sondervermögens. Sie ermittelt den erforderlichen Finanzierungsbedarf für die berufliche Ausbildung, erhebt die Umlagebeiträge bei den Einrichtungen und zahlt die Ausgleichszuweisungen an die Ausbildungseinrichtungen und Pflegeschulen.

Nähere Informationen zur Finanzierung erhalten Sie auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Zuständige Behörde für die Träger der praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ist das Landesverwaltungsamt. Es ist u.a. für die Anerkennung der Geeignetheit von Ausbildungsstätten zur Durchführung von Teilen der praktischen Ausbildung zuständig und überwacht die Eignung der Einrichtungen sowie der dort tätigen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter durch Prüfungen vor Ort.

Das Landessschulamt koordiniert den theoretischen und praktischen Unterricht der beruflichen Ausbildung und hat die Aufsicht über die Pflegeschulen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesschulamts Sachsen-Anhalt.