Mindestausbildungsvergütung – Auszubildende entlasten statt Betriebe belasten

Mindestausbildungsvergütung – Auszubildende entlasten statt Betriebe belasten
von 11. September 2018

„Keinem Betriebsinhaber ist noch vermittelbar, dass dieser neben der eigentlichen Aufgabe, der Ausbildung des Jugendlichen, immer öfter Versäumnisse in der Schule durch Nachhilfe aus eigener Tasche bezahlen und dafür eine höhere Vergütung leisten soll“, macht Keindorf deutlich. Im schlimmsten Fall kann die Aussicht auf gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsvergütungen dazu führen, dass sich die Zahl unversorgter Bewerber auf einen Ausbildungsplatz in stark von der MAV betroffenen Bereichen erhöht. Insbesondere Jugendliche mit niedrigem Schulabschluss wären davon betroffen. „Niemand kann sich diese Entwicklung ernsthaft wünschen.

Die Auswirkungen bekommen vorrangig die Unternehmen und Menschen im ländlichen Raum zu spüren. Auch die Integration von Flüchtlingen wird zusätzlich erschwert“, so der Landtagsabgeordnete, der auch Präsident der Handwerkskammer Halle ist. Gegenwärtig steht es jedem Unternehmen frei, eine höhere Ausbildungsvergütung zu leisten, als die tariflich ausgehandelte Mindestvergütung. Bereits heute finden Gerüstbauer und Dachdeckermeister keine Auszubildenden, obwohl die Vergütung während des dritten Ausbildungsjahres im vierstelligen Bereich liegt. Tatsächlich ist die Bereitschaft zur Aufnahme einer Berufsausbildung bei jungen Menschen von einer Vielzahl an Faktoren abhängig. „Kurze Wege zur Berufsschule, die Erstattung der Fahrtkosten einschließlich Azubi-Ticket und eine gebührenfreie Aufstiegsfortbildung etwa zum Meister sind die Stellschrauben, die von der Politik bisher leider noch unzureichend genutzt werden. Neue Schnellschüsse sind da kontraproduktiv“, mahnt Keindorf.