25 Regierungsinspektoranwärter*innen gesucht

25 Regierungsinspektoranwärter*innen gesucht
von 7. März 2018

25 Regierungsinspektoranwärter*innen gesucht

Das Landesverwaltungsamt stellt zum

1. September 2018

25 Regierungsinspektoranwärter*innen

zur Ableistung eines 3,5-jährigen Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn Allgemeiner Verwaltungs-dienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ein.

Das Landesverwaltungsamt ist die zentrale Bündelungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt und sorgt auf der oberen Verwaltungsebene für den einheitlichen Verwaltungsvollzug der über 1300 Fachaufgaben, die ihm nach EU-, Bundes – und Landesrecht zugewiesen wurden. Es fungiert als obere Landesbehörde als Bindeglied zwischen der Landesregierung und der kommunalen Ebene. Hauptsitz des Landesverwaltungsamtes ist Halle (Saale).

Wir bieten Ihnen:

  • eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf als Regierungsinspektoranwärter/in
  • ein Studium im Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ an der Hochschule Harz, Fachbereich Verwal-tungswissenschaften am Standort Halberstadt
  • berufspraktische Studienzeiten, insbesondere im Landesverwaltungsamt (Ausbildungsbehörde) an den Standorten Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau sowie in kommunalen Behörden des Landes Sachsen-Anhalt
  • mit erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums den Erwerb des akademischen Grades „Bachelor of Arts“ sowie der Laufbahnbefähigung für den Allgemeinen Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt
  • monatliche Anwärterbezüge nach dem Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Eine Übernahme in den Dienst des Landes Sachsen-Anhalt ist nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes unter Berücksichtigung der haushaltrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt.

Anforderungsprofil

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Sie erfüllen die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis im Sinne des § 7 Beamtenstatusgesetz
  • Sie verfügen über eine Hochschulzugangsberechtigung gem. § 27 Abs. 2 HSG LSA (oder erwerben diese als Schulabgänger*in 2018 vor dem 15.07.2018)
  • Sie verfügen über die Voraussetzungen für den o.a. zulassungsbeschränkten Studiengang nach der Hochschulvergabeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Numerus Clausus)
  • Sie haben erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen
  • Sie haben das 40. Lebensjahr am Tag der Einstellung noch nicht vollendet
  • Sie verfügen über die erforderliche gesundheitliche Eignung oder als schwerbehinderter oder diesem gleichgestellter behinderter Mensch über ein Mindestmaß an körperlicher Eignung

Darüber hinaus wird erwartet:

  • Sie haben Interesse am Umgang mit Rechtsvorschriften, an gesellschaftlichen und politischen Zu-sammenhängen und daran, für das Gemeinwohl zu arbeiten
  • Sie besitzen soziale Kompetenz, ein hohes Maß an Leistungswillen, Zielstrebigkeit und Kooperati-onsfähigkeit
  • Sie besitzen die Flexibilität, Veränderungsbereitschaft und das Interesse, die vielfältigen Einsatzbe-reiche der Landesverwaltung kennenzulernen

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 25.03.2018!

Bewerbungsverfahren:

Die Bewerbung erfolgt durch einenBewerbungsbogen.

Die Übersendung des Bewerbungsbogens kann mittels E-Mail anausbildung(at)lvwa.sachsen-anhalt.deoder per Post erfolgen.

Vor der Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung wird in einem Auswahlverfahren festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, geeignet sind.

In Abhängigkeit von der Anzahl der Bewerbungen kann neben der Zulassungsbeschränkung der Hochschule Harz (NC) eine weitere Vorauswahl auf der Grundlage der Durchschnittsnote (die Hochschulzugangsberechtigung muss eine Durchschnittsnote aufweisen) bzw. der Noten einzelner Fächer der letzten Zeugnisse erfolgen.

Von dem ausgewählten Bewerberkreis wird eine vollständige Bewerbungsmappe mit folgendem Inhalt abgefordert:

  • ein aussagekräftiges Bewerbungsschreiben, das sowohl auf das geforderte Anforderungsprofil als auch auf die Motivation der Bewerbung eingeht
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • beglaubigte Kopien des schulischen Abschlusszeugnisses bzw. der letzten 3 Kurshalbjahreszeugnisse (Schulabgänger 2018)
  • bei minderjährigen Bewerbern eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter zur Bewerbung
  • ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung

Die weitere Auswahl erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen und mündlichen Eignungsverfahrens (Eignungstest nach DIN 33430). Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber*innen bevorzugt berücksichtigt.

Hinweis:

Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Unvollständige Bewerbungen/Bewerbungsunterlagen werden im gesamten Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

Im Landesverwaltungsamt besteht derzeit keine Möglichkeit der verschlüsselten E-Mail-Kommunikation, daher könnten Ihre Daten auch für andere sichtbar sein. Mit der Übermittlung per E-Mail erklären Sie sich damit einverstanden.

Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden nur die Bewerbungsunterlagen zurückgesandt, die einen ausreichend frankierten Rückumschlag beinhalten. Die übrigen Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerber werden ordnungsgemäß vernichtet.

Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an:
Frau Fensterer
Tel.: +49 345 514 1279
Frau Weidl
Tel.: +49 345 514 1242
oder per E-Mail an:ausbildung(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Postanschrift: Landesverwaltungsamt, Referat 105, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)

Bei Rückfragen zu Inhalt und Ablauf des Studiums an der Hochschule Harz wenden Sie sich bitte an:
Herr Lipke
Tel.: +49 3943 659 290
E-Mail:mlipke(at)hs-harz.de